Hydrochemie (Stand: 15.10.2020 )

1 - Allgemeines

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1.1 Themenbereich

D5 - Eutrophierung

Chemisches Monitoring - Hydrochemie (Nährstoffe)

1.2 Definition

Zu den Nährstoffen zählen sowohl die im Wasser löslichen Nährsalze als auch die organischen und partikulären Phosphor- und Stickstoffverbindungen. Im Rahmen des Nährstoffmonitorings werden neben den Nährstoffen die Wassertemperatur, der Salzgehalt, die Sauerstoffkonzentration im Meerwasser und die Sichttiefe (Secchi) als auch die Parameter zur Bewertung der Versauerung des Meeres (pH-Werte; pCO2, Alkalinität) erfasst. Zur Erfassung der organischen Belastung werden die gelösten und partikulären Kohlenstoffgehalte bestimmt.

1.3 Zuständige Behörde(n)

Bund/Länder* verantwortliche   Behörden
Bund BSH , BfG
Hamburg BUKEA HH
Mecklenburg-Vorpommern LUNG MV
Niedersachsen NLWKN
Schleswig-Holstein LfU SH
Flußgebietsgemeinschaften FGG Elbe , FGG Ems , FGG Weser , KFGE-Oder
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1.4 Arbeitsgruppe

BLANO-Facharbeitsgruppe Eutrophierung, Nährstoffe und Plankton (Fach-AG EuNäP)
BLANO-Facharbeitsgruppe Hydrographie und Morphologie (Fach-AG HyMo)

1.5 Gefährdung

Die Anreichung mit Nährstoffen zählt im Sinne von Art. 8 Abs. 1 {{glossar::MSRL}} zu den Belastungen für die Meeresumwelt.

Der Eintrag von Nährstoffen erfolgt hauptsächlich über die Flüsse und die Atmosphäre und über Ferneinträge aus anderen Meeresgebieten.

2 - Überwachungsanforderungen und Umweltziele

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2.1 Allgemeine Anforderungen und rechtliche Vorgaben

MSRL

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Die Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, MSRL) bildet die Umweltsäule der EU-Meerespolitik und erstellt eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der europäischen Meeresumwelt. Ziel ist es, saubere, gesunde und produktive Meere und deren biologische Vielfalt langfristig zu bewahren bzw., wo durchführbar und nötig, wieder herzustellen.

Die MSRL trat 2008 in Kraft und gibt den Rahmen vor, in dem die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um bis 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten. Eine Verschlechterung des Zustandes ist zu verhindern. Die sechsjährigen Managementzyklen der MSRL umfassen folgende Schritte:

  • Erfassung des aktuellen Zustands der Meeresgewässer nach Art. 8 MSRL
  • Beschreibung des guten Umweltzustands (Good Environmental Status, GES) nach Art. 9 MSRL
  • Festlegung von Umweltzielen zur Erreichung des GES nach Art. 10 MSRL
  • Erstellung von Überwachungsprogrammen nach Art. 11 MSRL
  • Erstellung von Maßnahmenprogrammen nach Art. 13 MSRL

Verpflichtungen aus anderen internationalen, regionalen und EU-Regelungen sind zu berücksichtigen. Das Monitoring gemäß Art. 11 MSRL erfolgt entsprechend einer eigenen Systematik. Die Monitoringstrategien und -programme sind Berichtsebenen, die ein vergleichbares EU-weites Reporting gewährleisten sollen, während die Messprogramme die eigentlichen Mess- und Beobachtungsaktivitäten beinhalten.

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Hintergrund: EU-Meeresschutzstrategie

Im Rahmen der Umsetzung des 6. Umweltaktionsprogramms hatte die Europäische Kommission (EU-KOM) 2005 eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt zusammen mit einem Vorschlag (Richtlinienentwurf) für eine Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt vorgelegt. Durch eine sektorübergreifende Politik mit einem ökosystemaren Schutzkonzept (Integrationsprinzip) sollte der gute Umweltzustand der europäischen Meeresgewässer erreicht werden.

2007 gab die EU-KOM ihr Blaubuch: "Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union" sowie einen Aktionsplan heraus. Die EU hatte sich damit zu Maßnahmen in verschiedenen Sektoren verpflichtet, die u.a. den Seeverkehr, die Meeresforschung, die Meeresüberwachung und für die maritime Raumordnung der Mitgliedstaaten betreffen.

Die thematische Strategie und die im Juli 2008 in Kraft getretene Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) stellen die „Umweltsäule“ innerhalb der EU-Meerespolitik dar.

WRRL

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Die Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie, WRRL) trat im Jahr 2000 in Kraft und bündelt vielzählige Einzelrichtlinien des Wasserrechts. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist der gute chemische Zustand und gute ökologische Zustand bzw. Potential der Gewässer, ein Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot für den Gewässerzustand, nachhaltige Wassernutzung und Schutz der Wasserressourcen sowie Schutz vor Überschwemmungen und Dürren.

Die WRRL wird in Deutschland durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Wassergesetze der Länder sowie die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und die Grundwasserverordnung (GrwV) umgesetzt. Die Richtlinie gilt u.a. für die Oberflächengewässer einschließlich der Übergangs- und Küstengewässer.

Das Ziel zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes bis 2027 wird in drei Bewirtschaftungszyklen mithilfe von Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen umgesetzt. Durch die Gewässerüberwachung und -bewertung werden die umgesetzten Maßnahmen überprüft.

Bei den Überwachungsprogrammen der Oberflächengewässer nach Anhang V WRRL wird unterschieden in Programme zur „überblicksweisen Überwachung", zur „operativen Überwachung" und zur „Überwachung zu Ermittlungszwecken" (siehe z.B. Überwachungsprogramme Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern).

Nitrat-RL

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Die Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Richtlinie 91/676/EWG; kurz: Nitratrichtlinie) trat 1991 in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, die Verunreinigung von Oberflächengewässern und Grundwasser durch Nitrat aus der Landwirtschaft vor allem durch Düngung zu verringern bzw. vorzubeugen.

Die Nitratrichtlinie formuliert folgende Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Überwachung und der Berichterstattung stehen:

  • Aufstellung und Durchführung geeigneter Überwachungsprogramme, um die Wirksamkeit der Aktionsprogramme zu überprüfen
  • Messung der Nitratkonzentration im Süßwasser (Oberflächengewässer und Grundwasser)
  • Überprüfung des Zustands der Binnen-, Mündungs- und Küstengewässer unter dem Gesichtspunkt der Eutrophierung

In der geltenden Fassung wird die Nitratrichtlinie in Deutschland durch die Düngeverordnung (DüV) und durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) umgesetzt.

HELCOM

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In der geltenden Fassung legt das zwischenstaatliche Helsinki-Übereinkommen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der neun Ostseeanrainerstaaten und der EU bei der Vermeidung bzw. Bewältigung der Verschmutzung der Ostsee und der Erhaltung und Wiederherstellung ihres ökologischen Gleichgewichts fest. Die Vertragsstaaten kooperieren über die Helsinki-Kommission (HELCOM) auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen und Forschung zu den Themen: Biodiversität und Ökosysteme, Landwirtschaft, Fischerei, Schutzgebiete, Abfälle und Lärm, Stoffeinträge, Raumplanung und Schifffahrt. Im Rahmen des Übereinkommens können Empfehlungen und andere Vereinbarungen verabschiedet werden, zu deren Umsetzung sich die Vertragsstaaten verpflichten.

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Baltic Sea Action Plan

Der HELCOM-Ostsee-Aktionsplan (HELCOM Baltic Sea Action Plan, BSAP) wurde 2007 von den Umweltministern der Ostseeanliegerstaaten verabschiedet und 2021 aktualisiert. Ein konkreter Katalog benennt Maßnahmen, Verantwortliche und Zeithorizonte, um einen guten ökologischen Zustand der Ostsee zu erreichen.

Die vier thematischen Bereiche Eutrophierung, Biodiversität, gefährliche Stoffe und Abfälle sowie maritime Aktivitäten spiegeln die wesentlichen Belastungen/Belastungsquellen des Ökosystems Ostsee wider.

Mit dem 2021 aktualisierten Ostseeaktionsplan (HELCOM BSAP Update) soll unter Einbeziehung neuer und verbesserter Maßnahmen sowie weiterer Belastungen die Zielerreichung bis 2030 angestrebt werden.

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HELCOM Monitoring Manual / COMBINE Manual

Die "HELCOM Monitoring und Assessment Strategy" ist ein gemeinsamer Plan zur koordinierten und kosteneffizienten Überwachung und Bewertung der Ostsee mit dem Ziel die Anforderungen des BSAP und der MSRL zu erfüllen. Das HELCOM Monitoring Manual fasst die bestehenden Überwachungsprogramme, gegliedert nach den 11 Deskriptoren bzw. 16 Monitoring-Themen, zusammen. Die Unterprogramme (Sub-Programme) enthalten detaillierte Informationen zur Überwachung. Die anzuwendenden Methoden werden in den HELCOM Monitoring-Guidelines und dem COMBINE Manual beschrieben.

OSPAR

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In der geltenden Fassung legt das OSPAR-Übereinkommen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der Anrainerstaaten und der EU bei der Vermeidung bzw. Bewältigung der Verschmutzung des Nordostatlantiks und der Erhaltung und Wiederherstellung der Meeresökosysteme fest. Die 15 Vertragsstaaten kooperieren über die OSPAR-Kommission auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen und Forschung zu den Bereichen Biodiversität und Ökosysteme, menschliche Aktivitäten, Schadstoffe und Eutrophierung, Offshore-Industrie, radioaktive Substanzen und bei Querschnittsthemen. Im Rahmen des Übereinkommens können Empfehlungen, rechtsverbindliche Beschlüsse und andere Vereinbarungen verabschiedet werden, zu deren Umsetzung sich die Vertragsstaaten verpflichten.

[nbsp]

OSPARs JAMP (Joint Assessment and Monitoring Programme) beschreibt die Überwachungs-Strategie, Themen und Produkte zu Monitoring und Überwachung, die für die OSPAR-Mitgliedstaaten festgelegt sind, einschließlich der Anforderungen für thematische und holistische Bewertungen, wie das Intermediate Assessment (IA) 2017 und die Quality Status Reports (QSR). Die überarbeitete Version gilt für 2014-2021 unter Beachtung der Anforderungen der OSPAR Konvention und der MSRL. 2018 wurde eine Verlängerung der Vereinbarungen von JAMP bis 2023 beschlossen.

[nbsp]

OSPARs CEMP (Coordinated Environmental Monitoring Programme) zielt auf die Erfassung vergleichbarer Daten der OSPAR-Meeresregion ab, um diese zur Bewertung verschiedener Themenbereiche nach JAMP nutzen zu können. Die CEMP-Leitlinien enthalten Vorgaben zu vereinbarten Überwachungs- und Bewertungsmethoden.

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OSPAR hat im Laufe der Jahre eine Reihe von JAMP-Leitlinien in Bezug auf Überwachung und Bewertung erstellt. Nach der Verabschiedung des erweiterten Koordinierten Umweltüberwachungsprogramms (CEMP) im Jahr 2016 wurde vereinbart, dass diese Leitlinien zu CEMP-Leitlinien werden. Da zahlreiche der bestehenden JAMP-Leitlinien in den kommenden Jahren überprüft werden sollen, werden sie bis zum Abschluss dieser Überprüfung den Namen "JAMP-Leitlinien" behalten. Die ab 2016 angenommenen CEMP-Leitlinien und die bestehenden JAMP-Leitlinien sind auf der OSPAR-Webseite unter CEMP zu finden.

TWSC

[nbsp]

Die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit zum Schutz des Wattenmeeres (Trilateral Wadden Sea Cooperation, TWSC) basiert auf der gemeinsamen Erklärung der Umweltminister aus Dänemark, Deutschland und den Niederlanden, welche 1982 unterzeichnet und im Jahr 2010 aktualisiert wurde (Joint Declaration on the Protection of the Wadden Sea). Die grenzüberschreitende, ökosystembasierte Kooperation war Grundvoraussetzung für die Anerkennung des Wattenmeeres als UNESCO-Weltnaturerbe nach der Welterbekonvention.

[nbsp]

Die drei Anrainerstaaten des Wattenmeeres kooperieren u.a. auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen, Forschung und Umweltbildung. Ziel ist es, ein weitgehend natürliches und ungestörtes Ökosystem Wattenmeer zu erhalten. Neben der Gewährleistung des Küstenschutzes wird der Dialog mit allen Nutzern und Interessengruppen gepflegt und gefördert.

Eckpunkte für ein gemeinsames Management, welches sowohl gemeinsam als auch eigenverantwortlich umgesetzt wird, sind im Wattenmeerplan 2010 enthalten.

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Für eine Bewertung der Umsetzung und des Erfolges von ergriffenen Maßnahmen wird das Trilaterale Monitoring- und Bewertungsprogramm (Trilateral Monitoring and Assessment Program, TMAP) durchgeführt. Basierend auf dem TMAP werden regelmäßig Berichte über den aktuellen ökologischen Zustand des Wattenmeeres (Quality Status Report, QSR) erstellt. Darin werden Zustandsänderungen und mögliche Ursachen benannt sowie Maßnahmen inkl. Wirksamkeitsanalyse angegeben.

OGewV

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Die Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung -OGewV) dient der bundesweiten Regelung eines einheitlichen Schutzniveaus für die Oberflächengewässer (einschließlich der Übergangs- und Küstengewässer) in Deutschland und beschreibt u.a. die Typisierung von Oberflächengewässern, Anforderungen an den chemischen und ökologischen Zustand bzw. das ökologische Potenzial, Maßgaben zur Durchführung der Bestandsaufnahme und Überwachung der Gewässer. Weiterhin enthält sie Vorgaben zur Bewirtschaftung von Oberflächengewässern und wirtschaftlichen Analysen von Wassernutzungen.

Mit Novellierung der OGewV wurden 2016 u.a. die Anforderungen an den guten ökologischen Zustand für die biologischen und allgemeinen chemisch-physikalischen Qualitätskomponenten EU-weit angeglichen sowie die Liste der Prioritären Stoffe und Flussgebietsspezifischen Schadstoffe aktualisiert und Umweltqualitätsnormen neu festgelegt.

2.2 Spezifische Anforderungen und Umweltziele

Räumliche Zuordnung der Richtlinien

AWZ 12-sm-Zone Küstengewässer 1) Übergangsgewässer
- - - -
MSRL x x x -
WRRL - - x x
Nitrat-RL x x x x
HELCOM x x x -
OSPAR x x x x
TWSC - - x x
OGewV - - x x

1) bei WRRL: Basislinie plus eine Seemeile

MSRL

MSRL - Artikel 11 (Überwachungsprogramme)

"Die Mitgliedstaaten erstellen auf der Grundlage der nach Artikel 8 Absatz 1 vorgenommenen Anfangsbewertung unter Bezugnahme auf die gemäß Artikel 10 festgelegten Umweltziele und gestützt auf die indikativen Listen in Anhang III sowie auf die Liste in Anhang V koordinierte Überwachungsprogramme für die laufende Bewertung des Umweltzustands ihrer Meeresgewässer und führen sie durch."

Anhang III, Tabelle 1

Zur Beschreibung der Ökosysteme werden im Anhang III MSRL, Tabelle 1 „Struktur, Funktionen und Prozesse von Meeresökosystemen von besonderer Relevanz“ aufgeführt. Die Nährstoffe werden unter den chemischen Merkmalen der Struktur, Funktionen und Prozesse der Ökosysteme aufgeführt (s. den folgenden Auszug, Stand Mai 2017):

[nbsp]

Komponente

Ökosystembestandteile

Mögliche Parameter und Merkmale (Anmerkung 1)

Relevante qualitative Deskriptoren gemäß Anhang I
(Anmerkungen 2 und 3)

Ökosysteme, einschließlich Nahrungs-netze

Struktur, Funktionen und Prozesse der Ökosysteme, einschließlich:

- physikalische und hydrologische Merkmale

- [nbsp]chemische Merkmale

- [nbsp]biologische Merkmale

- [nbsp]Funktionen und Prozesse

Räumliche und zeitliche Veränderungen:

- Temperatur und Eis

- Hydrologie (Wellen- und Strömungsregime; Auftrieb, Vermischung, Verweildauer, Süßwasserzufluss; Meeresspiegel) — Bathymetrie

- Trübung (Schwebstoff-/Sedimentfrachten), Lichtdurchlässigkeit, Schall

- Substrat und Morphologie des Meeresbodens

- Salinität, Nährstoffe (N, P), organischer Kohlenstoff, gelöste Gase (pCO2, O2) und pH-Wert

- Interaktion zwischen Biotopen und Arten von Seevögeln, marinen Säugetieren, Reptilien, Fischen und Kopffüßern

pelagisch-benthische Struktur

- Produktivität

(1); (4)

[nbsp]

Diese aus dem entsprechenden Überwachungsprogramm erhaltenen Informationen fließen in die Bewertung des Umweltzustandes ein, wobei die in Anhang I aufgeführten qualitativen Deskriptoren zugrunde zu legen sind. Die Nährstoffkonzentrationen sind dabei maßgeblich für die Bewertung des Deskriptors „Eutrophierung (D5)“ und das MSRL Umweltziel 1 (UZ1) „Meere ohne Beeinträchtigung durch Eutrophierung“.

[nbsp]

WRRL

Anhang V Abschnitt 1.2.3 und 1.2.4 Abschnitt Allgemeine Bedingungen

"Die Nährstoffkonzentrationen liegen nicht über den Werten, bei denen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind.

Artikel 8, Absatz 1

Gemäß der WRRL ist im ökologisch zu bewertenden Küstengewässer der Nährstoffzustand als Bestandteil der physikalisch-chemischen Qualitätskomponente alle 3 Monate zu überwachen. Erforderliche Parameter sind Gesamt-Stickstoff, Gesamt-Phosphor, NO3 und PO4. Siehe auch Annex V 1.3.4.

HELCOM

Ökologische Qualitätsziele:

Nährstoffkonzentrationen nahe den natürlichen Bedingungen.

HELCOM - COMBINE

Im HELCOM COMBINE Manual (Cooperative Monitoring in the Baltic Sea Environment) werden seit 1992 die Monitoringmethoden der Mitgliedsstaaten zusammenfasst und geregelt (HELCOM COMBINE Manual). Alle überarbeiteten Guidelines sind einzeln auf der HELCOM-Webseite verfügbar: HELCOM Monitoring Guidelines.

Anhang C2 - Hydrographische und hydrochemische Parameter:

Diese Anleitung unterstützt die Ziele des HELCOM-Monitoring-Programms. Folgende Parameter müssen verpflichtend gemessen werden (Core variables ):

Hydrochemie:

  • Nährstoffe: Phosphat, Gesamt-Phosphor, Ammonium, Nitrat, Nitrit, Gesamt-Stickstoff, Silikat

Begleitparameter:

  • Temperatur
  • Salzgehalt
  • pH-Wert
  • Secchi-Tiefe
  • Sauerstoff
  • Schwefelwasserstoff

2017 wurde der Anhang C-2 teilweise durch neue Richtlinien für Nährstoffe (Nitrit, Nitrat, Ammonium, Phosphat, Gesamtstickstoff, Gesamtphosphor, Silikat), Secchi-Tiefe, Schwefelwasserstoff, pH-Wert und Gesamtalkalinität) ersetzt. Verlinkungen zu den neuen Richtlinien finden sich im COMBINE Manual in Anhang C-2.

Im HELCOM Monitoring Manual werden die Themen dieses Kennblattes unter dem folgenden Programmpunkt (programme topic) betrachtet: Hydrochemistry

OSPAR

Nordostatlantik-Strategie

In Übereinstimmung mit den allgemeinen Zielen von OSPAR soll die Eutrophierung verhindert und bis 2020 eine gesunde Meeresumwelt erreicht und erhalten werden, in der keine Eutrophierung mehr auftritt. Im Rahmen der Überarbeitung der Nordostatlantikstrategie (NEAES 2020-2030) werden auch die operativen Ziele zur Eutrophierung aktualisiert und ergänzt.

Winterkonzentrationen an gelöstem anorganischem Stickstoff und/oder Phosphor sollten die salinitäts-spezifischen natürlichen Hintergrundwerte um höchstens 50 % überschreiten. Alle Bereiche der Nordsee sollten bis 2020 im Hinblick auf die Eutrophierung als Nicht-Problem-Gebiet gelten.

Common Procedure

Allgemeines Verfahren (Common Procedure; ) für die Bestimmung des Eutrophierungszustandes der OSPAR-Meeresregion. Eine grundlegende Überarbeitung der Common Procedure wird bis 2021 stattfinden und entsprechend in den kommenden Bewertungszyklen angewendet.

Die Überwachung des Eutrophierungszustandes des OSPAR-Gebietes erfolgt:

"Problem areas"
jedes Jahr
"Non problem areas" alle drei Jahre

Zukünftig wird die Einteilung des Eutrophierungszustands in Problemgebiete und Nicht-Problemgebiete vorgenommen. Potenzielle Problemgebiete wird es nicht mehr geben. Gebiete, in denen eine geringe Konfidenz ermittelt wurde aufgrund von nicht ausreichend verfügbaren Daten, sollten wie Problemgebiete behandelt werden, in denen eine jährliche Überwachung erforderlich ist.

Folgende Parameter werden verpflichtend gemessen:

Hydrochemie:

  • Nährstoffe: Phosphat, Gesamt-Phosphor, Ammonium, Nitrat, Nitrit, Gesamt-Stickstoff, Silikat
  • Sauerstoffsättigung (siehe {{kennblatt::9::Hydrographie}})

Begleitparameter:

  • pH-Wert
  • Temperatur
  • Salzgehalt
  • Secchi-Tiefe

[nbsp]

CEMP

Die OSPAR-Richtlinien des Coordinated Environmental Monitoring Programme (CEMP) wurden früher als JAMP-Richtlinien bezeichnet. Viele der bestehenden JAMP-Richtlinien stehen zur Überprüfung an. Bis diese Überprüfung abgeschlossen ist, werden sie weiterhin als JAMP-Guidelines bezeichnet. Über den folgenden Link können die aktuellsten Versionen der OSPAR Guidelines eingesehen werden, die im Rahmen von CEMP gelten: OSPAR CEMP Guidelines

Für das koordinierte Monitoring zur Eutrophierung und den Einträgen über die Flüsse sowie atmosphärischen Einträgen liegt eine CEMP-Guideline vor, die 2016 überarbeitet wurde (CEMP Eutrophication, RID Agreement 2016-05).

[nbsp]

JAMP-RID-Messprogramm

Im Rahmen des Joint Assessment and Monitoring Programme (JAMP) liegt eine vereinbarte JAMP-Richtlinie für Nährstoffe vor: JAMP Eutrophication Monitoring Guideline: Nutrients (Agreement 2013-04).

Untersuchungen zu Einträgen über die Flüsse und direkte Einleitungen sind im Riverine inputs and direct discharges Programme (RID) festgelegt. Die Vereinbarungen der OSPAR-Vertragsstaaten sind dem Programm von 2015 zu entnehmen (RID Programme Agreement 2014-04), siehe auch Kennblatt zu Nährstoffeinträgen.

[nbsp]

TWSC

Die Überwachung des Nährstoffe erfolgt gemäß den Vorgaben von OSPAR, MSRL und der WRRL siehe Tabelle 3 des Wattenmeerplans 2010.

OGewV

Die Verordnung dient der Umsetzung folgender Richtlinien: 2000/60/EG (WRRL), 2008/105/EG (UQN-RL), 2009/90/EG (Technische Spezifikationen-RL) und der Kommissionsentscheidung 2008/915/EG (Festlegung der Werte für die Einstufungen des Überwachungssystems des jeweiligen Mitgliedstaats als Ergebnis der Interkalibrierungen gemäß Richtlinie 2000/60/EG).

In Anlage 4 der OGewV werden in Tabelle 4 (Übergangsgewässer) und Tabelle 5 (Küstengewässer) Bestimmungen für den sehr guten, guten und mäßigen ökologischen Zustand für die einzelnen biologischen Qualitätskomponenten genannt.

Die für jeden Parameter erforderliche Überwachungsfrequenz wird von den Mitgliedstaaten so festgelegt, dass für eine zuverlässige Bewertung des Zustands der relevanten Qualitätskomponente ausreichende Daten beschafft werden.

3 - Messkonzept

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3.1 Beschreibung des Messnetzes

 

Nord- und Ostsee sind durch den Einfluss von Gezeiten (Nordsee) und Wind (Nord- und Ostsee) sehr dynamische Gewässer. Die einzelnen Wasserkörper sind zwar unterscheidbar, verlagern aber ihre Position in gewissen Grenzen und stehen in (kontinuierlichem) Austausch untereinander. Um dieser hohen Variabilität Rechnung zu tragen, ist ein relativ enges Messnetz erforderlich.


Nordsee

Messende Einrichtung

Stationsanzahl

Frequenz

Parameter

Tiefen

Beginn

Bemerkungen

{{glossar::BSH}}

41

3x / Jahr

Nitrit+Nitrat, Ammonium, Phosphat, Silikat, TP und TN

5m, Boden

1978

[nbsp]

{{glossar::NLWKN}}

17

[nbsp]

[nbsp]

7

[nbsp]

4x / Jahr

[nbsp]

[nbsp]

s. Bemerkungen

Nitrit+Nitrat, Ammonium, ortho-Phosphat, Silikat, DOC, TP und TN, an den 17 Hubschrauber-Meßstellen auch Spurenmetalle

Oberfläche

z.T. bereits seit 1982

[nbsp]

küstennahes Transekt Ems bis Elbe (4 Stationen) seit 1988.

Norderney seit 1985

Wilhelmshaven seit 1994

die 7 weiteren (Phytoplankton-) Stationen: 1 Station ganzjährig wöchentlich; 2 Stationen ganzjährig zweiwöchentlich; 4 Stationen {{glossar::monatlich}} März bis September

{{glossar::LLUR}}

18

13x/Jahr

Nitrat, Nitrit, Ammonium, Silikat, Phosphat, TN, TP (beides in filtrierter und unfiltrierter Probe)

[nbsp]

Oberfläche (1m), 3x / Jahr 1m über dem Boden (an Stationen [gt] 12m Wassertiefe)

Für einige Stationen liegen bereits Daten seit 1976 vor.

Intensivmessstation „Helgoland Reede“: Beprobung 14-tägig ({{glossar::AWI}});

An jeder Station: CTD Vertikalprofile (Wassertemperatur, Salzgehalt, Sauerstoffgehalt und pH-Wert)

[nbsp]

Ostsee

Messende Einrichtung

Stationsanzahl

Frequenz

Parameter

Tiefen

Beginn

Bemerkungen

{{glossar::IOW}}

20 (+ 4)

5x/Jahr (1x/Jahr)

Nitrat+Nitrit, Nitrit, Silikat, Phosphat,

6 Stationen: Ammonium, PON, POC, TP, TN

Ofl, 10m, 20m, Boden

1978

[nbsp]

gelöste Nährstoffe an einigen Stationen bereits seit Anfang der 1970er

Jahre, seit 1979/80 auch Gesamt-N und -P

Davon 4 DK, 5 SWE

{{glossar::LUNG}}

54

10 x / Jahr

Nitrat, Nitrit, Ammonium, Silikat, Phosphat, TP, TN

an ausgewählten Stationen: DOC, TOC

Oberfläche, 1m über dem Boden (an Stationen [gt] 6m Wassertiefe)

1970

CTD-Profile an Stationen [gt] 6m Wassertiefe

{{glossar::LLUR}}

22

10-12 x / Jahr

Nitrat, Nitrit, Ammonium, Silikat, Phosphat, TN, TP (beides in filtrierter Probe)

An Stationen in Schlei und Trave: TN, TP in unfiltrierter Probe

Oberfläche, 1m über dem Boden (an Stationen [gt] 12m Wassertiefe)

Für einige Stationen liegen Daten seit 1974 vor.

Intensivmessstation in der Kieler Außenförde: Beprobung 18 bis 20x / Jahr;

An jeder Station: CTD Vertikalprofile (Wassertemperatur, Salzgehalt, Sauerstoffgehalt und pH-Wert)

[nbsp]

3.2 Monitoring-Aktivitäten

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