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Kennblätter
Schadstoffe (28) (Kennblatt-Nr. 28) (Stand: 03.07.2015 )
1 - Allgemeines
1.1 Themenbereich
Chemisches und biologisches Monitoring - Schadstoffe
1.2 Definition
Messung von Konzentrationen organischer Schadstoffe, Schwermetallen und organometallischen Verbindungen in Biota, Sediment/Schwebstoff und Wasser
Geltungsbereich: Überwachungsgebiete in Nord- und Ostsee, für die Bund und Länder auf Grundlage geltender Bestimmungen und eingegangener Verpflichtungen zuständig sind, in der Regel die Binnengewässer, die Küsten- und Übergangsgewässer und der Bereich der offenen See im Bereich der AWZ.
1.3 Zuständige Behörde(n)
Bund/Länder* |
verantwortliche Behörden |
---|---|
Bund | BSH , TI-SF , BfG , UBA |
Hamburg | BUE |
Mecklenburg-Vorpommern | LUNG MV , LFA-Fischerei MV |
Niedersachsen | NLWKN , NPV NI |
Schleswig-Holstein | LLUR |
Sonstige | IOW |
* An der gemeinschaftlichen, föderalen Umsetzung der Aufgaben des Meeresschutzes sind folgende Ministerien von Bund und Küstenländern beteiligt:
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr der Freien Hansestadt Bremen (Umwelt HB)
- Behörde für Umwelt und Energie der Freien und Hansestadt Hamburg (BUE)
- Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern (LU MV)
- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU NI)
- Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR)
1.4 Arbeitsgruppe
BLANO-Fach-AG Schadstoffe und biologische Effekte
2 - Überwachungsanforderungen, Umweltziele und Gefährdungen
2.1 Allgemeine Anforderungen und rechtliche Vorgaben
MSRL
Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) bildet die Umweltsäule der EU-Meerespolitik und erstellt eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der europäischen Meeresumwelt. Ziel ist es, saubere, gesunde und produktive Meere und deren biologische Vielfalt langfristig zu bewahren bzw., wo durchführbar und nötig, wieder herzustellen. Eine Verschlechterung des Zustandes ist zu verhindern.
Die MSRL gibt den Rahmen vor, in dem die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um bis 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten. Klare zeitliche und inhaltliche Planungsschritte werden vorgegeben und Verpflichtungen aus anderen internationalen, regionalen und EU-Regelungen sind zu berücksichtigen.
Das Monitoring, das Deutschland gemäß Art. 11 MSRL durchführt, folgt einer eigenen Struktur (mit MSRL-Monitoringprogrammen und Subprogrammen), die hier als Überblick dargestellt wird.
FFH-RL
Die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH) hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume („Natura 2000“) zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)Herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse.
In Deutschland wird die FFH-RL durch das Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz sowie durch entsprechende Landesgesetze in ihrer jeweils geltenden Fassung umgesetzt.
Monitoring: Artikel 11 (Überwachung der Lebensräume und aller Arten gemäß Anhang I, Anhang II, IV und V) ist eine Verpflichtung, für alle Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse (Anhang I) den Erhaltungszustand zu überwachen. Infolgedessen beschränkt sich diese Vorschrift nicht auf Lebensraumtypen außerhalb der FFH-Gebiete in die Überwachung mit aufzunehmen.
WRRL
Ziel der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist der gute chemische und ökologische Zustand der Gewässer, ein Verschlechterungsgebot für den Gewässerzustand, nachhaltige Wassernutzung und Schutz der Wasserressourcen sowie Schutz vor Überschwemmungen und Dürren.
Die WRRL wird in Deutschland durch das Wasserhaushaltsgesetz und die Wassergesetze der Länder sowie die Oberflächengewässerverordnung und die Grundwasserverordnung umgesetzt. Die Richtlinie gilt u.a. für die Oberflächengewässer einschließlich der Übergangs- und Küstengewässer.
Bei den Überwachungsprogrammen nach WRRL wird unterschieden in Programme zur „überblicksweisen Überwachung", zur „operativen Überwachung" und zur „Überwachung zu Ermittlungszwecken". Welche Programme wo zum Einsatz kommen, ist abhängig von Art und Ausmaß der Belastung der Wasserkörper (z.B. in Niedersachsen, siehe hier).
HELCOM
In der geltenden Fassung legt das zwischenstaatliche Helsinki-Übereinkommen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der neun Ostseeanrainerstaaten und der EU bei der Vermeidung bzw. Bewältigung der Verschmutzung der Ostsee und der Erhaltung und Wiederherstellung ihres ökologischen Gleichgewichts fest. Die Vertragsstaaten kooperieren über die Helsinki-Kommission (HELCOM) auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen und Forschung zu den folgenden Themen: Biodiversität und Ökosysteme einschließlich ihrer Belastungen durch menschlicher Aktivitäten (z.B. Landwirtschaft und Fischerei), Eutrophierung, Schadstoffe einschließlich radioaktiver Stoffe und Schifffahrt (Schiffssicherheit, Notfallmanagement). Im Rahmen des Übereinkommens können Empfehlungen und andere Vereinbarungen verabschiedet werden, zu deren Umsetzung sich die Vertragsstaaten verpflichten.
BSAP
Der HELCOM Ostseeaktionsplan (HELCOM Baltic Sea Action Plan, BSAP) wurde 2007 von den Umweltministern der Ostseeanliegerstaaten verabschiedet. Ein konkreter Katalog benennt Maßnahmen, Verantwortliche und Zeithorizonte, welche ergriffen werden müssen, um bis 2021 einen guten ökologischen Zustand der Ostsee zu erreichen. Die vier thematischen Bereiche Eutrophierung , Biodiversität (einschließlich Fischerei), gefährliche Stoffe und maritime Aktivitäten spiegeln die wesentlichen Belastungen/Belatungssquellen des Ökosystems Ostsee wider.
HELCOM Monitoring Manual / COMBINE Manual
Die HELCOM Monitoring und Assessment Strategie wurde 2013 überarbeitet, um die Anforderungen des BSAP und der MSRL erfüllen zu können. Dazu werden bis 2015 kontinuierlich alle bestehenden HELCOM manuals and guidelines im HELCOM Monitoring Manual zusammengeführt. Darunter auch das bisherige COMBINE Manual (Cooperative Monitoring in the Baltic Sea Environment), das seit 1992 die Monitoringmethoden der Mitgliedsstaaten zusammenfasst und regelt.
Weitere Informationen zu Monitoring und Assessment finden sich unter: http://helcom.fi/action-areas/monitoring-and-assessment und im HELCOM Monitoring Manual
OSPAR
In der geltenden Fassung legt das OSPAR-Übereinkommen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der Anrainerstaaten und der EU bei der Vermeidung bzw. Bewältigung der Verschmutzung des Nordostatlantiks und der Erhaltung und Wiederherstellung der Meeresökosysteme fest. Die Vertragsstaaten kooperieren über die OSPAR-Kommission auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen und Forschung zu den Themen Biodiversität und Ökosysteme einschließlich menschlicher Aktivitäten, Eutrophierung, Schadstoffe, Offshore Öl- und Gastindustrie und radioaktive Substanzen. Im Rahmen des Übereinkommens können Empfehlungen, rechtsverbindliche Beschlüsse und andere Vereinbarungen verabschiedet werden, zu deren Umsetzung sich die Vertragsstaaten verpflichten.
Der Begriff OSPAR wird sowohl für den Vertrag als auch für die OSPAR-Kommission verwendet.
JAMP (Joint Assessment & Monitoring Programme) beschreibt die Überwachungs-Strategie, Themen und Produkte zu Monitoring und Überwachung, die für die Mitgliedstaaten von OSPAR festgelegt sind. Die überarbeitete Version gilt für 2014-2021 unter Beachtung der Anforderungen der OSPAR Konvention und der MSRL.
(OSPAR Joint Assessment and Monitoring Programme (JAMP) 2014-2021)
Teil I beschreibt die Strategie, in Teil II werden die Themen und Produkte erläutert (besonders relevante Themen sind: A:Ökosystemansatz und Cross-cuttings issues, B: Biodiversität und Ökosysteme, E: Eutrophierung)
CEMP (Coordinated Environmental Monitoring Programme) zielt auf die Gewinnung vergleichbarer Daten zur OSPAR-Meeresregion, um diese zur Bewertung verschiedener Themenbereiche nach JAMP nutzen zu können. (Das Umweltüberwachungsprogramm CEMP befindet sich auch in Überarbeitung zur Anpassung an die MSRL Anforderungen).
TWSC
Die trilaterale Regierungszusammenarbeit zum Schutz des Wattenmeeres (TWSC-Trilateral Wadden Sea Cooperation) basiert auf der gemeinsamen Erklärung der Umweltminister aus Dänemark, Deutschland und den Niederlanden (Joint Declaration 1982/2010) - seit 2009 auch unter Anerkennung des Wattenmeeres als UNESCO-Weltnaturerbe nach der Welterbe Konvention.
Die drei Anrainerstaaten des Wattenmeeres kooperieren auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen, Projekte und Forschung zu den Themen Biodiversität, Eutrophierung und Schadstoffe. Ziel ist es, ein weitgehend natürliches und ungestörtes Wattenmeer Ökosystem zu erhalten. Der Küstenschutz soll gewährleistet sowie der Dialog mit allen Nutzern und Interessengruppen gepflegt werden.
Eckpunkte für ein gemeinsames Management werden im trilateralen Wattenmeerplan verabschiedet. Für eine Bewertung der Umsetzung und des Erfolges der ergriffenen Maßnahmen wird das trilaterale Monitoring- und Bewertungsprogramm (TMAP) durchgeführt.
Seehunde / CMS
Als erstes Regionalabkommen innerhalb der Bonner Konvention (CMS-Convention on Migratory Species) trat am 01.10.1991 das Abkommen zur Erhaltung der Seehunde (Phoca vitulina) im Wattenmeer (Agreement on the Conservation of Wadden Sea Seals, CWSS) in Kraft.
Ziel des Abkommens ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Seehundpopulation im Wattenmeergebiet der drei Vertragsparteien. Ein gemeinsamer Managementplan soll zur Umsetzung der Ziele beitragen.
Räumliche Zuordnung der Richtlinien
AWZ | 12-sm-Zone | Küstengewässer 1) | Übergangsgewässer | |
---|---|---|---|---|
MSRL | x | x | x | - |
FFH-RL | x | x | x | x |
WRRL | - | x | x | x |
HELCOM | x | x | x | - |
OSPAR | x | x | x | x |
TWSC | - | - | x | x |
Seehunde / CMS | x | x | x | x |
1) bei WRRL: Basislinie plus eine Seemeile
2.2 spezifische Anforderungen und Umweltziele
Schadstoffe müssen seit längerer Zeit nach verschiedenen EU-Richtlinien in unterschiedlicher Weise überwacht werden. Dazu gehören im Wesentlichen:die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Dazu kommen noch Überwachungsverpflichtungen für die Programme der regionalen Meeresschutzkonventionen OSPAR und HELCOM sowie der Trilateralen Wattenmeer-Kooperation.
MSRL
MSRL -
(RICHTLINIE 2008/56/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)
Spezifische Ziele (Artikel 1, Absatz 2):
- Einträge in die Meeresumwelt zu verhindern und zu verringern, um die Verschmutzung im Sinne von Artikel 3 Absatz 8 schrittweise zu beseitigen, um sicherzustellen, dass es keine signifikanten Auswirkungen auf oder Gefahren für die Artenvielfalt des Meeres, die Meeresökosysteme, die menschliche Gesundheit und die rechtmäßige Nutzung des Meeres gibt.
Schadstoffuntersuchungen sind notwendig, um Umweltziele zu definieren (Artikel 10) sowie die Programme für die laufende Umweltüberwachung festzulegen (Artikel 11).
Die Untersuchungen zur Beschreibung des chemischen Zustandes in den aufzustellenden Überwachungsprogrammen umfassen:
- Problemchemikalien,
- Sedimentkontamination,
- Belastungsschwerpunkte (hot spots),
- gesundheitliche Fragen,
- Kontamination von Biota (insbesondere von Biota, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind)
Dazu müssen folgende Belastungen und Auswirkungen erfasst werden:
- Einleitung synthetischer Verbindungen (z.B. prioritäre Stoffe der Wasserrahmenrichtlinie, die für die Meeresumwelt relevant sind, biologisch aktive Stoffe, Pestizide, Bewuchshemmer, Arzneimittel, z.B. durch Verluste aus diffusen Quellen, Verschmutzung durch Schiffsunfälle, atmosphärische Deposition);
- Einleitung nicht synthetischer Verbindungen (z.B. Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe z.B. durch Verschmutzungen durch Schiffsunfälle, atmosphärische Deposition);
- Einleitung von Radionukliden.
National wurde dazu das folgende Umweltziel definiert: Meere ohne Verschmutzung durch Schadstoffe (vgl. Festlegung von Umweltzielen für die deutsche Nordsee bzw. Ostsee nach Artikel 10 Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)
Die nationale Umsetzung der MSRL erfolgt im Wasserhaushaltsgesetz (§45) vom 11.Oktober 2011.
FFH-RL
Spezifische Ziele (FFH - Artikel 11)
Die Mitgliedstaaten überwachen den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume, wobei sie die prioritären natürlichen Lebensraumtypen und die prioritären Arten besonders berücksichtigen. Schadstoffeinträge sollen berücksichtigt werden bei der Bewertung der Beeinträchtigungen von Lebensräumen. Siehe Bewertungsschemata für die LRT (in Vorbereitung).
WRRL
WRRL - spezifisch
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL; 2000/60/EG ) mit Tochterrichtlinie 2013/39/EG (ersetzt 2008/105/EG zu Umweltqualitätsnormen und die Entscheidung Nr. 2455/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Liste prioritärer Stoffe im Bereich der Wasserpolitik sowie beinhaltet Änderungen der Richtlinie 2000/60/EG)
Die WRRL regelt die Überwachung der Binnen- , Übergangs- und Küstengewässer auf Schadstoffe zur Bestimmung des chemischen und ökologischen Zustandes durch
- Überblicksweise Überwachung
- Operative Überwachung
- Überwachung zu Ermittlungszwecken
Die zu beachtenden Umweltqualitätsnormen werden durch die Tochterrichtlinie 2013/39/EG festgelegt.
Spezifische Ziele:
- für Oberflächengewässer; die ökologische Qualität ist das wesentliche Kriterium, für Grundwasser dessen Quantität und chemische Reinheit
- Entwicklung von Emissionskriterien zur Vermeidung und Verringerung der Verschmutzung an der Quelle; ebenso von Immissionskriterien (Güteziele für unsere Gewässer).
- "Phasing-out" (Ende der Verwendung) von besonders gefährlichen Stoffen.
HELCOM
Schadstoffrelevante Programme und Aktivitäten
Ziele mit Bezug zu Schadstoffen (HELCOM Recommendation 19/5)
Ziel der Kommission in Hinblick auf Schadstoffe ist,
die Verschmutzung des Konventionsgebietes zu vermeiden durch kontinuierliche Verringerung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von Schadstoffen, mit dem Endziel, Konzentrationen nahe den Hintergrundwerten für natürliche und nahe Null für vom Menschen hergestellte synthetische Stoffe zu erreichen,
- die Einleitungen, Emissionen und Verlust von Schadstoffen, welche geeignet sind, die marine Umwelt zu erreichen, soweit zu reduzieren, dass sie nicht mehr für Mensch und Natur schädlich sind,
- bis zum Jahr 2020 Einleitungen, Emissionen und Verlust von Schadstoffen einzustellen.
Hierzu bedient sich HELCOM in Hinblick auf die Erfassung des Status und der zeitlichen Veränderungen (Trends) von Schadstoffen und biologischen Effekten folgender Programme und Aktivitäten:
HELCOM - COMBINE
HELCOM - Baltic Sea Action Plan (BSAP)
Die Einträge über Flüsse und Atmosphäre werden andersweitig erfasst (siehe gesondertes Kennblatt zu den Einträgen von Schadstoffen).
Im HELCOM Monitoring Manual werden die Themen dieses Kennblattes unter dem folgenden Programmpunkt (programme topic) betrachtet: Biological effects of contaminants
OSPAR
1992 OSPAR Konvention: Artikel 2; Allgemeine Verpflichtungen
ANNEX IV - über die Beurteilung der Qualität der Meeresumwelt, Artikel1: Im Sinne dieser Anlage bedeutet "Überwachung" die wiederholte Messung
- der Qualität der Meeresumwelt und jedes ihrer Bestandteile, das heißt des Wassers, der Sedimente und der Lebewesen
- der Tätigkeiten oder der natürlichen und anthropogenen Einträge, welche die Meeresumwelt beeinträchtigen können;
- der Auswirkungen solcher Tätigkeiten und Einträge
Die Überwachung kann entweder zur Gewährleistung der Einhaltung des Übereinkommens, um Gesetzmäßigkeiten und Tendenzen zu erkennen, oder zu Forschungszwecken durchgeführt werden.
Ziele mit Bezug zu Schadstoffen
Ziele des Hazardous Substances and Eutrofication Committee (HASEC)
In Übereinstimmung mit den allgemeinen Zielen ist in Hinblick auf Schadstoffe das Ziel der Kommission, die Verschmutzung der Seegebiete zu vermeiden durch kontinuierliche Verringerung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von Schadstoffen, mit dem Endziel, Konzentrationen nahe den Hintergrundwerten für natürliche und nahe Null für vom Menschen hergestellte synthetische Stoffe zu erreichen.
Ziele des "Joint Assessment and Monitoring Programme" (JAMP)
- die Umsetzung der OSPAR-Strategie hinsichtlich von Schadstoffen (Theme H) und EU MSRL
- die kontinuierliche Weiterentwicklung der OSPAR-Monitoring-Programme, und, wo notwendig,die Entwicklung weiterer koordinierter Monitoringprogramme , um Kriterien, methodische Standards und Indikatoren für die Bestimmung des guten Umweltzustands, Belastungen und Wirkungen einzubeziehen
- Entwicklung von Verfahren zur integrierten Umweltbewertung
- Erstellung von integrierten Bewertungen
- Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen
Schadstoffrelevante Messprogramme unter dem OSPAR Joint Assesment and Monitoring Programme (JAMP)
- RID-Messprogramm (Riverine Input Data; siehe gesondertes Kennblatt zu Eintrag von Schadstoffen) :
- Jährliche Erfassung des Abflusses und der Einträge ausgewählter Substanzen über die Flüsse in die Meeresumwelt(Nährstoffe und Schadstoffe).
- CAMP (Comprehensive Atmospheric Monitoring Programme ; siehe gesondertes Kennblatt zu Eintrag von Schadstoffen)
- Abschätzung der Einträge von ausgesuchten Schadstoffen durch Modellrechnungen auf der Grundlage von Emmissionsdaten und Messdaten von Küstenstationen mit Hilfe atmosphärischer Modelle
- CEMP (Co-ordinated Environmental Monitoring Programme)
- Koordination nationaler Monitoring-Programme zur Erfassung von Schadstoffkonzentrationen, biologischen Effekten und Nährstoffen
Anmerkung: Die oben genannten Programme sollen mit den Programmen zur Erfassung der Radioativität , Biodiversität und menschlicher Aktivitäten im CEMAP (Coordinated Environmental Monitoring and Assessment Programme) zusammengefasst werden.
TWSC
(Trilateral Wadden Sea Cooperation der Niederlande, Deutschland und Dänemark)
http://www.waddensea-secretariat.org/TMAP/Monitoring.html
Trilaterale Politik und Management haben zum Ziel, soweit wie möglich ein natürliches und sich selbst erhaltendes Ökosystem zu erreichen, in dem natürliche Prozesse ungestört ablaufen können (Leitprinzip)
Ziel des TMAP ist:
- den Zustand und die Entwicklung des Wattenmeer-Ökosystems wissenschaftlich zu bewerten,
- den Grad der Umsetzung der trilateralen Ziele des Wattenmeerplans festzustellen.
Ziele mit Bezug zu Schadstoffen
Das Schadstoffmonitoring in Biota aus dem Wattenmeer wird durchgeführt, um
- die Reaktion von natürlichen Prozessen auf Änderungen des Ausmaßes der Verschmutzung zu erfassen und zu bewerten. Dieses betrifft hier Veränderungen in der Nahrungskette und der Fortpflanzung (einschließlich Rekrutierung).Zusammenhänge mit der Primärproduktion und Zersetzungsprozessen sind gegeben;
- die Reaktion von Arten auf Änderungen des Ausmaßes der Verschmutzung zu erfassen und zu bewerten, welche die Häufigkeit und die physiologischen Funktionen von Arten beeinflussen und zu strukturellen Veränderungen des Ökosystems führen können.
In Bezug auf die "Qualität von Wasser und Sediment" gilt das folgende Ziel für Schadstoffe in Biota:
- Für natürlich in Spuren vorkommende Schadstoffe das Erreichen von Konzentrationen des natürlichen Hintergrunds
- Für künstlich hergestellte Substanzen das Erreichen von Konzentrationen, wie sie ohne jegliche Einleitungen vorhanden wären
Die Überwachung der Sedimente wird durchgeführt, um die Effekte von Veränderungen des Schadstoffeintrags auf folgendes zu beurteilen:
- Chemische Prozesse
- Natürliche Prozesse (Primärproduktion, Nahrungskette, Produktions- und Zersetzungsprozesse)
- Ausgesuchte Zielorganismen (Effekte auf Häufigkeit und physiologische Funktionen von Arten)
- Ausgewählte Lebensgemeinschaften (als Indikatoren für Änderungen in den Umgebungsbedingungen)
Weiterhin dient die Überwachung der Beurteilung
- der Effektivität von Reduzierungsmaßnahmen für Schadstoffe anhand des zeitlichen Verlaufs
- der augenblicklich herrschenden Kontamination im Meer und ihrer räumlichen Verteilung.
Seehunde / CMS
CMS / Seal agreement - Seal agreement - Artikel 5 und 8
"Überwachung der Stoffe, die … anscheinend eine wichtige Rolle für die Erhaltungssituation der Seehundpopulation spielen, im Gewebe der Seehunde und in Organismen, die von Seehunden gejagt werden."
2.3 Gefährdung
KOM(2002) 539 endgültig: MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
Zu den Bedrohungen für das marine Ökosystem zählen (…) die Verschmutzung durch gefährliche Stoffe(…). Sie sind die Folge verschiedener Belastungen wie(…), der Öl- und Gasgewinnung, der Schifffahrt, dem Eintrag von Schadstoffen in Luft und Wasser, der Verklappung von Abfällen (…).
3 - Messkonzept
Allgemeine Erläuterung zu Monitoring- und Messprogrammen
Die Begriffe Monitoring(programm) und Überwachung(sprogramm) werden in diesem Handbuch i.d.R. synonym benutzt. Zwischen den Richtlinien und Übereinkommen weicht die Nomenklatur allerdings z.T. voneinander ab. Sofern ein spezifisches Programm einer Richtlinie angesprochen wird, wird versucht, dies auch ausdrücklich zu benennen, z.B. „MSRL-Monitoringprogramm“.
Im Sinne eines Baukastensystems bilden die nationalen MESSprogramme (Kapitel 3.2) die kleinste Einheit der Monitoringprogramme zum Meeresschutz. Sie beschreiben das Wer – wie – was – wo – und - wann? der Meeresumweltüberwachung. Die Messprogramme können unterschiedlichen Überwachungsanforderungen dienen. So bedient zum Beispiel das Wasser-Messprogramm für Schadstoffe in der Ostsee sowohl die Monitoringanforderungen nach HELCOM als auch der MSRL.
Aufbauend auf diesen nationalen Messprogrammen folgt das MSRL-Monitoring, das Deutschland gemäß Art. 11 MSRL durchführt, einer eigenen Struktur (mit MSRL-Monitoring- und Subprogrammen), die hier als Überblick dargestellt wird.
3.1 Beschreibung des Messnetzes
Die nachfolgenden Karten bilden die Monitoring-Stationen der beteiligten Behörden für Nord- und Ostsee für die Matrizes Wasser, Sediment und Biota ab.
#Nordsee
Abbildung 1: Karte mit den Stationen, an denen Schadstoffe in Biota in der Nordsee überwacht werden sollen. Abbildung 1 als PDF-Dokument
Abbildung 2: Karte mit den Stationen, an denen Schadstoffe im Sediment in der Nordsee überwacht werden sollen. Abbildung 2 als PDF-Dokument
Abbildung 3: Karte mit den Stationen, an denen Schadstoffe im Sediment in der Nordsee überwacht werden sollen. Abbildung 3 als PDF-Dokument
Abbildung 4: Karte mit den Stationen, an denen Schadstoffe im Wasser in der Nordsee überwacht werden sollen. Abbildung 4 als PDF-Dokument
Abbildung 5: Karte mit den Stationen, an denen Schadstoffe im Wasser in der Nordsee überwacht werden sollen. Abbildung 5 als PDF-Dokument
#Ostsee
Abbildung 6: Karte mit den Stationen, an denen Schadstoffe in Biota in der Ostsee überwacht werden sollen.
Abbildung 6 als PDF-Dokument Abbildung 7: Karte mit den Stationen, an denen Schadstoffe im Sediment in der Ostsee überwacht werden sollen. Abbildung 7 als PDF-Dokument
Abbildung 8: Karte mit den Stationen, an denen Schadstoffe im Wasser in der Ostsee überwacht werden sollen. Abbildung 8 als PDF-Dokument
3.2 Monitoring-Aktivitäten
Im Sinne eines Baukastensystems bilden die nationalen MESSprogramme (Kapitel 3.2) die kleinste Einheit der Monitoringprogramme zum Meeresschutz. Sie beschreiben das Wer – wie – was – wo – und - wann? der Meeresumweltüberwachung. Die Messprogramme können unterschiedlichen Überwachungsanforderungen dienen. So bedient zum Beispiel das Wasser-Messprogramm für Schadstoffe in der Ostsee sowohl die Monitoringanforderungen nach HELCOM als auch der MSRL.
Aufbauend auf diesen nationalen Messprogrammen folgt das MSRL-Monitoring, das Deutschland gemäß Art. 11 MSRL durchführt, einer eigenen Struktur (mit MSRL-Monitoring- und Subprogrammen), die hier als Überblick dargestellt wird.
Beprobungszeiten und -häufigkeiten der Messprogramme
In der Tabelle 1 sind die Beprobungszeiten und -häufigkeiten der einzelnen Institutionen zusammengefasst
BSH | UPB (UBA) | BfG | TI | FGG Elbe | LUNG | IOW | NLWKN | LLUR | |
Metalle | |||||||||
Wasser | Jan./Feb. März Aug./Sep. Okt/Nov |
zweimal pro Monat Querprofil-Mischprobe aus sechs Einzelproben | monatlich alle 2 - 3 Jahre |
Überblicks- weise Überwachung: alle 6 Jahre, 11 Stationen, je nach Parameter monatlich oder quartalsweise (2, 5, 8, 11); operative Überwachung ausgewählte Stoffliste: jährlich 21 Stationen quartalsweise (2, 5, 8, 11) |
Jan. oder Feb. und Juli oder Aug. |
||||
Sediment | März | monatliche Mischproben (alle BfG-Stationen) mit Ausnahme Wilhelms- haven Vorhafen (vierteljährliche Mischprobe) |
1 mal in 3 Jahren (Juli/Aug./ Sep.) |
Juni/Juli | 1 mal in 3 Jahren (Juli/Aug./ Sep.) |
Juli oder Aug. (alle 2 Jahre) |
|||
Biota | Blasentang und Miesmuschel (Nordsee: 02/ 04/06/08/10/12 Ostsee: 06/12); Aalmutter: Mai bis Juni, Silber- möwenei: Mai |
Aug. - Sep. (1/a) |
Miesmuscheln alle 2 - 3 Jahre | jährlich Juli - Sep. | März und Okt. | ||||
organ. Schadstoffe | |||||||||
Wasser | Mai/Juni Aug./Sep. Okt./Nov. |
monatlich alle 2 - 3 Jahre | Jan./Feb. Juli/Aug. |
Überblicks- weise Überwachung: alle 6 Jahre, 11 Stationen, je nach Parameter monatlich oder quartalsweise (2, 5, 8, 11); operative Überwachung ausgewählte Stoffliste: jährlich 21 Stationen quartalsweise (2, 5, 8, 11) |
Jan. oder Feb. und Juli oder Aug. |
||||
Sediment | Mai/Juni | 1 mal in 3 Jahren (Juli/Aug./ Sep.) |
Juni/Juli | 1 mal in 3 Jahren (Juli/Aug./ Sep.) |
Juli oder Aug. (alle 2 Jahre) |
||||
Biota | Blasentang und Miesmuschel (Nordsee: 02/ 04/06/08/10/12 Ostsee: 06/12); Aalmutter: Mai bis Juni, Silber- möwenei: Mai |
Aug. - Sep. (1/a) |
Miesmuscheln alle 2 - 3 Jahre | jährlich Juli - Sep. | März und Okt. | ||||
Radionuklide | |||||||||
Wasser | Aug./Sep. Juni/Juli (Ostsee) |
||||||||
Sediment | Aug./Sep. Juni/Juli (Ostsee) |
||||||||
Biota | Aug. - Sep. / Dez. (2/a) |
||||||||
Biologische Effekte | |||||||||
TBT Effekte an Littorina littorea (Intersex) |
einmal jährlich an 6 Standorten, Aug. - Sep. |
Die z.Z. gemessenen Schadstoffe sind in den nachfolgenden Tabellen jeweils für die Kompartimente Wasser, Sediment und Biota zusammengefasst.
Nur ein Teil der in den folgenden Listen aufgeführten Parameter ist Bestandteil der regulären Messprogramme. Die meisten der Substanzen der sogenannten "Priority Lists" werden im Rahmen von Projekten, Baseline-Studies, One-off-surveys u.ä. untersucht, um Informationen über deren Vorkommen und Konzentrationen zu gewinnen, auf deren Basis dann über die weitere Überwachung dieser Stoffe entschieden wird. Insofern unterliegen die Listen und Programme ständiger Überprüfung und ggf. Revision.
Stoffliste der gegenwärtig in Biota gemessenen Schadstoffe | Tabelle 2 |
Stoffliste der gegenwärtig im Wasser gemessenen Schadstoffe | Tabelle 3 |
Aufgrund aktueller Befunde von Sondermessprogrammen von Bund und Ländern kommen nachfolgend in Tabelle 4 aufgeführte Stoffe in erhöhten Konzentrationen und positiv-Befunden in Küsten und Meeresgewässern vor. Dies und die ständig in Überarbeitung und Ergänzung befindlichen Stofflisten der Überwachungsprogramme unterstreichen die Notwendigkeit einer ständigen Aktualisierung der Messprogramme. Art und Umfang der zusätzlich zu messenden Stoffe muss im Einzelfall festgelegt werden | Tabelle 4 |
Stoffliste der gegenwärtig im Sediment gemessenen Schadstoffe | Tabelle 5 |
- BSH
- LUNG MV
- LLUR
- BfG
- IOW
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
- Küstensgewässer (WRRL)
- Übergangsgewässer (WRRL)
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung
- 13.1.11 Radionuklide in Wasser und Biota
- 13.1.10 Metalle (Quecksilber [Hg], Cadmium [Cd] und Blei [Pb])
- 13.1.8 Flammschutzmittel (Polybromierte Diphenylether [PBDE], Hexabromocyclododecane [HBCD])
- 13.1.6 OTC (OrganoZinnVerbindungen)
- 13.1.5 Per- und polyfluorierte Chemikalien [PFC]
- 13.1.4 Chlorkohlenwasserstoffe [CKW] - DDT, HCH, HCB
- 13.1.2 Polychlorierte Biphenyle [PCB] - Konzentrationen in Biota und Sediment
- 13.1.1 Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe [PAK] - Konzentrationen in Biota und Sediment
- Schadstoff-Konzentrationen - in Sediment
- Region
- Subregion
- Daten-Produkte
- Umweltmonitoring-Einrichtungen
- BSH
- LUNG MV
- LLUR
- IOW
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
- Küstensgewässer (WRRL)
- Übergangsgewässer (WRRL)
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung
- 13.1.5 Per- und polyfluorierte Chemikalien [PFC]
- 13.1.4 Chlorkohlenwasserstoffe [CKW] - DDT, HCH, HCB
- 13.1.2 Polychlorierte Biphenyle [PCB] - Konzentrationen in Biota und Sediment
- 13.1.1 Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe [PAK] - Konzentrationen in Biota und Sediment
- 13.1.6 OTC (OrganoZinnVerbindungen)
- 13.1.7 Biozide (Herbizide/Pestizide/Pflanzenschutzmittel [PSM])
- 13.1.11 Radionuklide in Wasser und Biota
- 13.1.10 Metalle (Quecksilber [Hg], Cadmium [Cd] und Blei [Pb])
- 13.1.9 Pharmazeutika und Personal Care Products [PPCP]
- 13.1.8 Flammschutzmittel (Polybromierte Diphenylether [PBDE], Hexabromocyclododecane [HBCD])
- Schadstoff-Konzentrationen - in Wasser
- Region
- Subregion
- Daten-Produkte
- Umweltmonitoring-Einrichtungen
- LUNG MV
- LLUR
- TI-SF
- UBA
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
- Jenseits der Gewässer des MS
- Übergangsgewässer (WRRL)
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung
- 13.1.11 Radionuklide in Wasser und Biota
- 13.1.10 Metalle (Quecksilber [Hg], Cadmium [Cd] und Blei [Pb])
- 13.1.8 Flammschutzmittel (Polybromierte Diphenylether [PBDE], Hexabromocyclododecane [HBCD])
- 13.1.6 OTC (OrganoZinnVerbindungen)
- 13.1.5 Per- und polyfluorierte Chemikalien [PFC]
- 13.1.4 Chlorkohlenwasserstoffe [CKW] - DDT, HCH, HCB
- 13.1.2 Polychlorierte Biphenyle [PCB] - Konzentrationen in Biota und Sediment
- 13.1.1 Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe [PAK] - Konzentrationen in Biota und Sediment
- Schadstoff-Konzentrationen - in Biota, einschließlich Meeresfrüchten
- Region
- Subregion
- Daten-Produkte
- Umweltmonitoring-Einrichtungen
- BfG
- LLUR
- BSH
- NLWKN
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
- Jenseits der Gewässer des MS
- Küstensgewässer (WRRL)
- Übergangsgewässer (WRRL)
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung
- 13.1.11 Radionuklide
- 13.1.10 Metalle (Quecksilber [Hg], Cadmium [Cd] und Blei [Pb]) in Biota und Sediment
- 13.1.8 Flammschutzmittel (Polybromierte Diphenylether [PBDE], Hexabromocyclododecane [HBCD]) in Biota und Sediment
- 13.1.6 Zinnorganische Verbindungen [OZV] in Biota und Sediment (OTC)
- 13.1.5 Per- und polyfluorierte Chemikalien [PFC]
- 13.1.4 Chlorkohlenwasserstoffe [CKW] - DDT, HCH, HCB in Biota
- 13.1.2 Polychlorierte Biphenyle [PCB] - Konzentrationen in Biota und Sediment
- 13.1.1 Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe [PAK] - Konzentrationen in Biota und Sediment
- Schadstoff-Konzentrationen - in Sediment
- Region
- Subregion
- Daten-Produkte
- Umweltmonitoring-Einrichtungen
- BSH
- NLWKN
- LLUR
- BUE
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
- Jenseits der Gewässer des MS
- Küstensgewässer (WRRL)
- Übergangsgewässer (WRRL)
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung
- 13.1.5 Per- und polyfluorierte Chemikalien [PFC]
- 13.1.4 Chlorkohlenwasserstoffe [CKW] - DDT, HCH, HCB in Biota
- 13.1.2 Polychlorierte Biphenyle [PCB] - Konzentrationen in Biota und Sediment
- 13.1.1 Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe [PAK] - Konzentrationen in Biota und Sediment
- 13.1.6 Zinnorganische Verbindungen [OZV] in Biota und Sediment (OTC)
- 13.1.7 Biozide (Herbizide/Pestizide/Pflanzenschutzmittel [PSM])
- 13.1.11 Radionuklide
- 13.1.10 Metalle (Quecksilber [Hg], Cadmium [Cd] und Blei [Pb]) in Biota und Sediment
- 13.1.9 Pharmazeutika und Personal Care Products [PPCP]
- 13.1.8 Flammschutzmittel (Polybromierte Diphenylether [PBDE], Hexabromocyclododecane [HBCD]) in Biota und Sediment
- Schadstoff-Konzentrationen - in Wasser
- Region
- Subregion
- Daten-Produkte
- Umweltmonitoring-Einrichtungen
- NLWKN
- LLUR
- BUE
- TI-SF
- UBA
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
- Küstensgewässer (WRRL)
- Übergangsgewässer (WRRL)
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung
- 13.1.11 Radionuklide
- 13.1.10 Metalle (Quecksilber [Hg], Cadmium [Cd] und Blei [Pb]) in Biota und Sediment
- 13.1.8 Flammschutzmittel (Polybromierte Diphenylether [PBDE], Hexabromocyclododecane [HBCD]) in Biota und Sediment
- 13.1.6 Zinnorganische Verbindungen [OZV] in Biota und Sediment (OTC)
- 13.1.5 Per- und polyfluorierte Chemikalien [PFC]
- 13.1.4 Chlorkohlenwasserstoffe [CKW] - DDT, HCH, HCB in Biota
- 13.1.2 Polychlorierte Biphenyle [PCB] - Konzentrationen in Biota und Sediment
- 13.1.1 Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe [PAK] - Konzentrationen in Biota und Sediment
- Schadstoff-Konzentrationen - in Biota, einschließlich Meeresfrüchten
- Region
- Subregion
- Daten-Produkte
- Umweltmonitoring-Einrichtungen
4 - Bewertung
4.1 Nord- und Ostsee
Bis zum 15. Oktober 2012 waren auf der Grundlage der Anfangsbewertung (Art. 8 MSRL) und der sogenannten Deskriptoren (Anhang I MSRL) erstmals Merkmale für den guten Umweltzustand (GES) der deutschen Meeresbereiche zu beschreiben (Art. 9 MSRL).
Aufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl an einsatzfähigen Bewertungs-Verfahren, -Kriterien und -Indikatoren war es im ersten Bericht noch nicht möglich, für alle MSRL-Themen spezifische Grenz- und Schwellenwerte (oder andere Quantifizierungen im Sinne eines GES) zu beschreiben.
Deshalb nimmt der Bericht von 2012 Bezug auf bestehende Zustandsbewertungen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die WRRL und die FFH-RL und VRL der Europäischen Union. Darüber hinaus wurden die Arbeiten der regionalen Meeresschutzübereinkommen für Nordsee und Ostsee, OSPAR und HELCOM, u.a. herangezogen.
- Informationen zu den deutschen Berichten Art. 8 - 10 MSRL (2012): hier
- Beschreibung eines guten Umweltzustands für die deutsche Nordsee nach Artikel 9 MSRL (2012) Download
- Beschreibung eines guten Umweltzustands für die deutsche Ostsee nach Artikel 9 MSRL (2012) Download
- Übersicht der Deskriptoren zur Festlegung des guten Umweltzustands (Anhang I MSRL): hier
- aktueller Entwickungsstand von "Indikatoren zur Bewertung des Zustands": hier
Im Anhang I der MSRL werden qualitative Deskriptoren zur Festlegung des guten Umweltzustands beschrieben. Deskriptor 8 formuliert: "Aus den Konzentrationen an Schadstoffen ergibt sich keine Verschmutzungswirkung." Das bedeutet, dass Schadstoffe, keine direkten und/oder indirekten schädlichen Effekte auf die marine Umwelt ausüben dürfen.
Der gute Umweltzustand für den Deskriptor "Schadstoffe" ist erreicht, wenn die Konzentrationen an Schadstoffen in Biota, Sediment und Wasser die gemäß WRRL, der UQN Tochterrichtlinie 2008/105/EG und der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) geltenden Umweltqualitätsnormen, die Ecological Quality Objectives und Umweltqualitätsziele des OSPAR JAMP/CEMP und die ökologischen Ziele und Umweltziele des "Hazardous substances segment" des HELCOM BSAP einhalten . Aufgrund der erheblichen Unsicherheiten und Wissenslücken, welche bei den gegenwärtigen UQNs und EACs (Environmental Assessment Criteria) noch vorhanden sind, sollte das Vorsorgeprinzip als zusätzliches Kriterium zur Bewertung mit herangezogen werden.
Darüber hinaus müssen für den guten Umweltzustand weitere spezifische Anforderungen, die sich aus der MSRL ergeben, erfüllt werden, insbesondere die Einhaltung weiterer abzuleitender Umweltqualitätsnormen/Umweltqualitätsziele für Sedimente und Biota und die Berücksichtigung biologischer Schadstoffeffekte.
Die Bewertung des chemischen Zustandes nach WRRL erfolgt durch Vergleich der gemessenen Umweltkonzentrationen mit Umweltqualitätsnormen (UQN) die in der Richtlinie 2013/39/EG festgelegt sind.
Derzeit sind für 33 prioritäre und 8 weitere Stoffe UQN festgelegt (vgl. Richtlinie 2013/39/EG). Die Methode zur Ableitung der UQN wird in Technical Guidance For Deriving Environmental Quality Standards (Guidance Document No. 27) beschrieben. Um sowohl Langzeit- als auch Kurzzeiteffekte bewerten zu können, wurden zwei Arten von UQN abgeleitet:
- (a) der Jahresdurchschnitt (JD-UQN) zum Schutz vor chronischer Belastung und
- (b) die zulässige Höchstkonzentration (ZHK-UQN), die auch von Einzelmessungen nicht überschritten werden darf. Sie dient dem Schutz vor akuten toxischen Effekten.
Bei der Überwachung gelten außerdem die Vorgaben der Richtlinie 2009/90/EG.
Wenn ein Wasserkörper alle Umweltqualitätsnormen erfüllt, wird sein chemischer Zustand als gut eingestuft. Um die Auswirkungen anthropogener Tätigkeiten über längere Zeiträume bewerten zu können, sind langfristige Trendermittlungen mit ausgewählten Schadstoffen durchzuführen, mit denen die Belastungen mit Schadstoffen, die dazu neigen sich in Biota oder Sedimenten anzureichern, überwacht werden können.
4.2 Nordsee
OSPAR verfolgt in seiner Schadstoffstrategie im Wesentlichen zwei übergeordnete Ziele:
Die kontinuierliche Reduktion von Schadstoffemissionen mit dem langfristigen Ziel, in der Meeresumwelt Konzentrationen zu erreichen, die nahe den natürlichen Hintergrundwerten für natürlich vorkommende Substanzen, oder nahe Null für in der Natur nicht vorkommende Substanzen sind
Auf dem Weg dieses Ziel zu erreichen, werden alle Anstrengungen unternommen zunächst Konzentrationen zu erreichen, die Schadstoffeffekte vermeiden.
Der aktuelle Zustand hinsichtlich der Zielerreichung wird im Rahmen des Joint Assessment and Monitoring Programme (JAMP) durch Anwendung eines Systems aus zwei unterschiedlichen Bewertungskriterien überprüft.
Hintergrundkonzentrationen/Background concentrations (BC) repräsentieren den natürlichen Hintergrund eines natürlich vorkommenden Stoffes. Sie werden aus Messungen von Proben abgeleitet, die entwederaus abgelegenen und unberührten Ökosystemen oder tieferen unbeeinflussten Sedimentschichten stammen. Im Bewertungsprozess werden Hintergrundbewertungskonzentrationen (Background assessment concentrations (BAC) verwendet, die aus den Hintergrundkonzentrationen mit Hilfe statistischer Methoden abgeleitet werden und im Bewertungsprozess die Messunsicherheiten des Monitoringprogramms berücksichtigen. Zur Ableitung von Hintergrundwerten und Hintergrundbewertungswerten vgl. CEMP Assessment Manual (OSPAR 2008).Umweltbewertungskriterien/Environmental assessment concentrations (EAC) repräsentieren Konzentrationunterhalb derer nicht mit schädlichen Effekten auf den empfindlichsten Organismus zu rechnen ist. Zur Ableitung von EAC konnte für einzelne Substanzen auf toxikologische Untersuchungsdaten zurückgegriffen werden. Es werden nach einem Evaluationsprozess aber auch ökotoxikologisch basierte Bewertungskriterien aus anderen Bewertungssystemen herangezogen, wenn keine geeigneten EAC zur Verfügung stehen. Dies sind insbesondere UQN (WRRL) aber auch ERL (US-EPA, Effect Range Low) oder European Commission food standard (EC) für Metalle in Biota. Wesentlich für die Qualität der toxikologisch basierten Bewertungskriterien ist die Verfügbarkeit geeigneter, gut dokumentierter Daten toxikologischer Laborstudien an geeigneten Organismen. Untersuchungen an marinen Testsystemen sind weiterhin rar, was häufig zur Verwendung von hohen Bewertungsfaktoren führt, mit denen die Unsicherheit bei der Ableitung der Bewertungskriterien im Sinne des Vorsorgeprinzips ausgeglichen wird. Aus der Anwendung der Bewertungskriterien ergibt sich ein dreistufiges Bewertungssystem (nahe/gleich BAC, größer BAC und kleiner EAC, größer EAC). Hierbei entspricht der zweite Schwellenwert (größer/kleiner EAC) im Wesentlichen dem Bewertungskriterium, mit dem im Rahmen der MSRL zwischen gutem und schlechtem Umweltzustand unterschieden wird. Teil der OSPAR Bewertung ist weiterhin die Untersuchung der zeitlichen Entwicklung der Schadstoffbelastung im Rahmen einer Trendanalyse, die prüft, ob die Schadstoffbelastung abnimmt und eine Annäherung an das langfristige OSPAR-Ziel "Erreichung der Hintergrundkonzentrationen" erreicht wird.
Abbildung 1: Grafische Darstellung des dreistufigen OSPAR Bewertungssystems für die Schadstoffbelastung von Sediment und Biota (oben) und Biota durch Metalle (unten). Die im OSPAR QSR2010 verwendeten Kriterien zur Definition der Übergangspunkte T0 und T1 sind explizit genannt.
Im Wesentlichen werden folgende Problembereiche mit den aktuellen toxikologisch abgeleiteten Bewertungskriterien gesehen.
ggf. sehr niedrige EAC (UQN) durch eine hohe Unsicherheit bei der Ableitung des toxikologischen Grenzwertes und einen dadurch hohen Bewertungsfaktor (Vorsorgeprinzip).EAC die niedriger sind als gut abgesicherte HintergrundwerteEAC die niedriger sind als aktuell erreichbare Bestimmungsgrenzen der AnalyseverfahrenDie Entwicklung eines Evaluationsprozesses für toxikologische Bewertungskriterien (EAC) ist Teil der aktuellen Diskussion in OSPAR. Wesentliche Motive sind, ein mit EU-Regelungen kohärentes Bewertungssystem zu entwickeln und nicht sinnvolle EAC zu vermeiden (Werte niedriger als die Hintergrundwerte, mit aktuellen Methoden nicht nachweisbare EAC).
4.3 Ostsee
5 - Qualitätssicherung
Die am BLMP beteiligten Einrichtungen sind verpflichtet, in Eigenverantwortung Qualitätsmanagementsysteme in Anlehnung an die DIN EN ISO/IEC 17025 zu etablieren und aufrecht zu erhalten (ARGE BLMP-Beschluss 2006). Das beinhaltet die Durchführung sowohl interner als auch externer Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Sicherstellung zuverlässiger und vergleichbarer Untersuchungsergebnisse. Dabei werden sie durch die Qualitätssicherungsstelle des BLMP am Umweltbundesamt ( QS-Stelle) unterstützt, die als unabhängige nicht direkt am Monitoring beteiligte Institution für die Koordinierung der Qualitätssicherungsmaßnahmen im Rahmen des BLMP zuständig ist. Die erforderlichen einrichtungsübergreifenden Abstimmungen erfolgen in der Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung“ (AG QS), in der Experten aus Bund und Küstenländern vertreten sind. Durch enge Zusammenarbeit mit der AG ErBeM sowie deren Fach-Arbeitsgruppen ist die direkte Verbindung zu den messenden Einrichtungen gewährleistet.
Die QS-Stelle ist für die Erarbeitung von Handreichungen wie z.B. Leitlinien zur Methodenvalidierung und von Qualitätsmanagement-Musterdokumenten zuständig. Sie organisiert Workshops und führt Ringversuche zu den im Rahmen des BLMP eingesetzten Untersuchungsverfahren und Matrizes durch. Seit 2001 bietet die QS-Stelle den BLMP-Laboratorien auch die Durchführung externer Audits auf Grundlage der DIN EN ISO 17025 mit entsprechend geschultem Personal an.
Für externe QM-Maßnahmen werden Angebote folgender Anbieter genutzt:
- QUASIMEME (Ringversuchsanbieter für anorganische und organische Schadstoffe in Wasser, Sedimenten und Biota)
- QS-Stelle (des BLMP am UBA (Workshops, Normung bei DIN, CEN und ISO, Begleitung der Etablierung und Pflege von QM-Systemen, Erstellung von Muster-SOPs, Festlegung von Mindestanforderungen an Analysenverfahren)
5.1 Messende Einrichtungen
Bund/Länder* |
verantwortliche Behörden |
---|---|
Bund | TI-SF , BfG , UPB , BSH |
Hamburg | WG Elbe |
Mecklenburg-Vorpommern | LVA-MV |
Niedersachsen | NLWKN , IFV |
Schleswig-Holstein | LLUR |
Sonstige | IOW , Institut für Hygiene und Umwelt |
* An der gemeinschaftlichen, föderalen Umsetzung der Aufgaben des Meeresschutzes sind folgende Ministerien von Bund und Küstenländern beteiligt:
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr der Freien Hansestadt Bremen (Umwelt HB)
- Behörde für Umwelt und Energie der Freien und Hansestadt Hamburg (BUE)
- Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern (LU MV)
- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU NI)
- Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR)
5.2 Monitoring-Leitfäden
- OSPAR: JAMP Guidelines for Monitoring Contaminants in Biota (agreement 1999-2) Download
- OSPAR: JAMP Guidelines for Monitoring Contaminants in Sediments (agreement 2002-16) Download
- HELCOM: COMBINE Manual, Part B. General guidelines on quality assurance for monitoring in the Baltic Sea Download
- HELCOM: COMBINE Manual, Part D. Programme for monitoring of contaminants and their effects Download
- OSPAR: JAMP guidelines on quality assurance for biological monitoring in the OSPAR area (Rref. No. 2002-15) Download
- OSPAR: JAMP Guideline on the analysis of PFCs in seawater (OSPAR Agreement 2010-8) Download
- OSPAR: JAMP Guidelines for the Integrated Monitoring and Assessment of Contaminants and their effects (Agreement 2012-09) Download
5.3 Normen
- DIN EN ISO/IEC 17025, 2005: Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien (ISO/IEC 17025: 2005); Deutsche und Englische Fassung EN ISO/IEC 17025: 2005.
- DIN EN ISO 5667-3, 2004-05: Wasserbeschaffenheit - Probennahme - Teil 3: Anleitung zur Konservierung und Handhabung von Wasserproben (ISO 5667-3: 2003); Deutsche Fassung EN ISO 5667-3: 2003
- ISO 5667-9, 1992-10: Wasserbeschaffenheit; Probennahme; Teil 9: Hinweise zur Probennahme von Meerwasser
5.4 Aktivitäten
Handreichungen, Musterdokumente
Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über vorhandene QM-Dokumente und durchgeführte externe QM-Maßnahmen:- Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2008: Muster-Qualitätsmanagementhandbuch für Laboratorien des Bund/Länder-Messprogramms nach DIN EN ISO/IEC 17025, Version: 01 vom 01.02.2008, Umweltbundesamt.
- Umweltbundesamt, Qualitätssicherungsstelle des BLMP, 2004: Leitlinie zur Methodenvalidierung
Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2011: Ableitung von Mindestanforderungen an Analyseverfahren zur Überwachung chemischer Parameter im Rahmen des BLMP, Mindestanforderungen an Bestimmungsgrenzen
Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2008: Ableitung von Mindestanforderungen an Analyseverfahren zur Überwachung chemischer Parameter im Rahmen des BLMP, Erläuterung zur Einführung von Zielwerten für Messunsicherheiten
Ringversuche
- QUASIMEME-Ringversuche 2x jährlich
Workshops, Schulungen
- Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2007:
WorkshopWorkshop "Akkreditierung von Laboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025"; 08.02.2007 - Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2005:
Workshop "Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025"; 31.11.2005 - Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2004:
Workshop "Meeresmonitoring, Wasserrahmenrichtlinie und Qualitätssicherung - 2. Erfahrungsaustausch"; 11. - 12.05.2004 - Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2001:
Workshop "Meeresmonitoring und Qualitätssicherung - 1. Erfahrungsaustausch"; 04.11 - 06.11.2002 - Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2001:
Workshop "Analysenverfahren und Qualitätssicherung zur Bestimmung von Nährstoffen, Schwermetallen und organischen Schadstoffen in Meerwasser"; 02. - 04.07.2001
5.5 QS - Art. 11 MSRL
Schadstoffe in Sediment/Schwebstoff (Küstengewässer und AWZ, Ostsee) (125)
DIN EN ISO/IEC 17025
Other type of QC (specify)
DIN EN ISO/IEC 17025
Schadstoffe in Wasser (Küstengewässern und AWZ, Ostsee) (123)
DIN EN ISO/IEC 17025, ISO TS 13530, ISO 11352, Technical guidance on monitoring for the Marine Strategy Framework Directive - http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/111111111/30508
Other type of QC (specify)
DIN EN ISO/IEC 17025, ISO TS 13530, ISO 11352, Technical guidance on monitoring for the Marine Strategy Framework Directive - http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/111111111/30508, control charts
Schadstoffe in Biota (Küstengewässer und AWZ, Ostsee) (121)
DIN EN ISO/IEC 17025
Other type of QC (specify)
DIN EN ISO/IEC 17025
Schadstoffe in Sediment/Schwebstoff (Küsten-, Übergangsgewässer und AWZ, Nordsee) (96)
DIN EN ISO/IEC 17025
Other type of QC (specify)
nach DIN EN ISO/IEC 17025
Schadstoffe in Wasser (Küstengewässer und AWZ, Nordsee) (91)
DIN EN ISO/IEC 17025, interlaboratory comparisons - http://www.quasimeme.org/, ISO TS 13530, ISO 11352, Technical guidance on monitoring for the Marine Strategy Framework Directive - http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/111111111/30508
Other type of QC (specify)
DIN EN ISO/IEC 17025, ISO TS 13530, ISO 11352, Technical guidance on monitoring for the Marine Strategy Framework Directive - http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/111111111/30508, control charts
Schadstoffe in Biota (Küstengewässer und AWZ, Nordsee) (80)
Qualtiätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO/IEC 17025
Other type of QC (specify)
DIN EN ISO/IEC 17025