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Kennblätter
Schadstoffe (Stand: 15.10.2020 )
1 - Allgemeines
In diesem Kapitel werden das Kennblatt-Thema als auch die zuständigen Institutionen und Fach-Arbeitsgruppen bzw. Expertenkreise benannt sowie Störungen und Beeinflussungen beschrieben.
1.1 Themenbereich
D8 - Schadstoffe
Chemisches und biologisches Monitoring - Schadstoffe
1.2 Definition
Messung von Konzentrationen organischer Schadstoffe, Schwermetallen, Radionukliden und organometallischen Verbindungen in Biota, Sediment/Schwebstoff und Wasser
Geltungsbereich: Überwachungsgebiete in Nord- und Ostsee, für die Bund und Länder auf Grundlage geltender Bestimmungen und eingegangener Verpflichtungen zuständig sind, in der Regel die Binnengewässer, die Küsten- und Übergangsgewässer und der Bereich der offenen See im Bereich der AWZ .
1.3 Zuständige Behörde(n)
Bund/Länder* | verantwortliche Behörden |
---|---|
Bund | BSH , BfG , TI-FI , UBA |
Hamburg | BUKEA HH |
Mecklenburg-Vorpommern | LUNG MV |
Niedersachsen | NLPV NI , NLWKN |
Schleswig-Holstein | LfU SH |
Sonstige | IOW |
* An der gemeinschaftlichen, föderalen Umsetzung der Aufgaben des Meeresschutzes sind folgende Ministerien von Bund und Küstenländern beteiligt:
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau der Freien Hansestadt Bremen (SKUMS HB)
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (BUKEA HH)
- Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM MV)
- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU NI)
- Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN SH)
1.4 Arbeitsgruppe
BLANO-Facharbeitsgruppe Schadstoffe und biologische Effekte (Fach-AG SbE)
1.5 Gefährdung
KOM(2002) 539 endgültig: MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
Zu den Bedrohungen für das marine Ökosystem zählen (…) die Verschmutzung durch gefährliche Stoffe(…). Sie sind die Folge verschiedener Belastungen wie(…), der Öl- und Gasgewinnung, der Schifffahrt, dem Eintrag von Schadstoffen in Luft und Wasser, der Verklappung von Abfällen (…).
Schadstoffe zählen im Sinne von Art. 8 Abs. 1 MSRL zu den Belastungen für die Meeresumwelt.
2 - Überwachungsanforderungen und Umweltziele
Im Rahmen der Meeresumweltüberwachung sind die bestehenden Anforderungen von EU-Richtlinien, regionalen Abkommen und rechtlichen Vorgaben (nationale und länderspezifische Gesetzgebung) zu berücksichtigen. Neben allgemeinen Anforderungen (Kap. 2.1) gelten themenbezogen spezifische Mindestanforderungen (Kap. 2.2) an das Monitoring. Es erfolgt eine Zuordnung zum räumlichen Geltungsbereich der Richtlinien sowie zu den übergeordneten nationalen Umweltzielen.
Die Wasserrahmenrichtlinie, die Meeresstrategierahmenrichtlinie, die regionalen Meeresschutzkonventionen sowie deren nationale Umsetzungen beinhalten die Überwachung des Meeres auf Schadstoffe als eine wesentliche Komponente zur Feststellung des Umweltzustandes, zur Festlegung von Zielen zum Erreichen eines guten Umweltzustandes sowie zur Ableitung von Maßnahmen zur Reduzierung des Eintrags als auch der Kontrolle der Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen.
2.1 Allgemeine Anforderungen und rechtliche Vorgaben
MSRL
Die Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, MSRL) bildet die Umweltsäule der EU-Meerespolitik und erstellt eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der europäischen Meeresumwelt. Ziel ist es, saubere, gesunde und produktive Meere und deren biologische Vielfalt langfristig zu bewahren bzw., wo durchführbar und nötig, wieder herzustellen.
Die MSRL trat 2008 in Kraft und gibt den Rahmen vor, in dem die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um bis 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten. Eine Verschlechterung des Zustandes ist zu verhindern. Die sechsjährigen Managementzyklen der MSRL umfassen folgende Schritte:
- Erfassung des aktuellen Zustands der Meeresgewässer nach Art. 8 MSRL
- Beschreibung des guten Umweltzustands (Good Environmental Status, GES) nach Art. 9 MSRL
- Festlegung von Umweltzielen zur Erreichung des GES nach Art. 10 MSRL
- Erstellung von Überwachungsprogrammen nach Art. 11 MSRL
- Erstellung von Maßnahmenprogrammen nach Art. 13 MSRL
Verpflichtungen aus anderen internationalen, regionalen und EU-Regelungen sind zu berücksichtigen. Das Monitoring gemäß Art. 11 MSRL erfolgt entsprechend einer eigenen Systematik. Die Monitoringstrategien und -programme sind Berichtsebenen, die ein vergleichbares EU-weites Reporting gewährleisten sollen, während die Messprogramme die eigentlichen Mess- und Beobachtungsaktivitäten beinhalten.
Hintergrund: EU-Meeresschutzstrategie
Im Rahmen der Umsetzung des 6. Umweltaktionsprogramms hatte die Europäische Kommission (EU-KOM) 2005 eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt zusammen mit einem Vorschlag (Richtlinienentwurf) für eine Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt vorgelegt. Durch eine sektorübergreifende Politik mit einem ökosystemaren Schutzkonzept (Integrationsprinzip) sollte der gute Umweltzustand der europäischen Meeresgewässer erreicht werden.
2007 gab die EU-KOM ihr Blaubuch: "Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union" sowie einen Aktionsplan heraus. Die EU hatte sich damit zu Maßnahmen in verschiedenen Sektoren verpflichtet, die u.a. den Seeverkehr, die Meeresforschung, die Meeresüberwachung und für die maritime Raumordnung der Mitgliedstaaten betreffen.
Die thematische Strategie und die im Juli 2008 in Kraft getretene Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) stellen die „Umweltsäule“ innerhalb der EU-Meerespolitik dar.
FFH-RL
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Sie bildet die Grundlage für das Schutzgebietssystem „Natura 2000“.
Die Vernetzung von Lebensräumen dient der Bewahrung, (Wieder-)Herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse.
In Deutschland wird die FFH-RL durch das Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz sowie durch entsprechende Landesgesetze in ihrer jeweils geltenden Fassung umgesetzt. Sie trat bereits 1992 in Kraft und liegt seit 2007 in konsolidierter Form vor und enthält die folgenden Anhänge:
- Anhang I: Lebensraumtypen zur Berücksichtigung im Schutzgebietsnetz NATURA 2000
- Anhang II: Arten zur Berücksichtigung im Schutzgebietsnetz NATURA 2000
- Anhang III: Kriterien zur Auswahl von Schutzgebieten
- Anhang IV: Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten
- Anhang V: durch Entnahme gefährdete Arten
- Anhang VI: Verbotene Methoden und Mittel des Fangs, der Tötung und der Beförderung
Zur Überprüfung von ergriffenen Schutzmaßnahmen und des Erhaltungszustandes ist nach Art. 11 ein Monitoring aller Arten und Lebensräume von europäischem Interesse gemäß den Anhängen I, II, IV und V durchzuführen.
WRRL
Die Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie, WRRL) trat im Jahr 2000 in Kraft und bündelt vielzählige Einzelrichtlinien des Wasserrechts. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist der gute chemische Zustand und gute ökologische Zustand bzw. Potential der Gewässer, ein Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot für den Gewässerzustand, nachhaltige Wassernutzung und Schutz der Wasserressourcen sowie Schutz vor Überschwemmungen und Dürren.
Die WRRL wird in Deutschland durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Wassergesetze der Länder sowie die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und die Grundwasserverordnung (GrwV) umgesetzt. Die Richtlinie gilt u.a. für die Oberflächengewässer einschließlich der Übergangs- und Küstengewässer.
Das Ziel zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes bis 2027 wird in drei Bewirtschaftungszyklen mithilfe von Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen umgesetzt. Durch die Gewässerüberwachung und -bewertung werden die umgesetzten Maßnahmen überprüft.
Bei den Überwachungsprogrammen der Oberflächengewässer nach Anhang V WRRL wird unterschieden in Programme zur „überblicksweisen Überwachung", zur „operativen Überwachung" und zur „Überwachung zu Ermittlungszwecken" (siehe z.B. Überwachungsprogramme Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern).
HELCOM
In der geltenden Fassung legt das zwischenstaatliche Helsinki-Übereinkommen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der neun Ostseeanrainerstaaten und der EU bei der Vermeidung bzw. Bewältigung der Verschmutzung der Ostsee und der Erhaltung und Wiederherstellung ihres ökologischen Gleichgewichts fest. Die Vertragsstaaten kooperieren über die Helsinki-Kommission (HELCOM) auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen und Forschung zu den Themen: Biodiversität und Ökosysteme, Landwirtschaft, Fischerei, Schutzgebiete, Abfälle und Lärm, Stoffeinträge, Raumplanung und Schifffahrt. Im Rahmen des Übereinkommens können Empfehlungen und andere Vereinbarungen verabschiedet werden, zu deren Umsetzung sich die Vertragsstaaten verpflichten.
Der HELCOM-Ostsee-Aktionsplan (HELCOM Baltic Sea Action Plan, BSAP) wurde 2007 von den Umweltministern der Ostseeanliegerstaaten verabschiedet. Ein konkreter Katalog benennt Maßnahmen, Verantwortliche und Zeithorizonte, um bis 2021 einen guten ökologischen Zustand der Ostsee zu erreichen.
Die vier thematischen Bereiche Eutrophierung, Biodiversität, gefährliche Stoffe und maritime Aktivitäten spiegeln die wesentlichen Belastungen/Belastungsquellen des Ökosystems Ostsee wider.
Mit dem 2021 aktualisierten Ostseeaktionsplan (HELCOM BSAP Update) soll unter Einbeziehung neuer und verbesserter Maßnahmen sowie weiterer Belastungen die Zielerreichung bis 2030 angestrebt werden.
HELCOM Monitoring Manual / COMBINE Manual
Die "HELCOM Monitoring und Assessment Strategy" ist ein gemeinsamer Plan zur koordinierten und kosteneffizienten Überwachung und Bewertung der Ostsee mit dem Ziel die Anforderungen des BSAP und der MSRL zu erfüllen. Das HELCOM Monitoring Manual fasst die bestehenden Überwachungsprogramme, gegliedert nach den 11 Deskriptoren bzw. 16 Monitoring-Themen, zusammen. Die Unterprogramme (Sub-Programme) enthalten detaillierte Informationen zur Überwachung. Die anzuwendenden Methoden werden in den HELCOM Monitoring-Guidelines und dem COMBINE Manual beschrieben.
OSPAR
In der geltenden Fassung legt das OSPAR-Übereinkommen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der Anrainerstaaten und der EU bei der Vermeidung bzw. Bewältigung der Verschmutzung des Nordostatlantiks und der Erhaltung und Wiederherstellung der Meeresökosysteme fest. Die 15 Vertragsstaaten kooperieren über die OSPAR-Kommission auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen und Forschung zu den Bereichen Biodiversität und Ökosysteme, menschliche Aktivitäten, Schadstoffe und Eutrophierung, Offshore-Industrie, radioaktive Substanzen und bei Querschnittsthemen. Im Rahmen des Übereinkommens können Empfehlungen, rechtsverbindliche Beschlüsse und andere Vereinbarungen verabschiedet werden, zu deren Umsetzung sich die Vertragsstaaten verpflichten.
OSPARs JAMP (Joint Assessment and Monitoring Programme) beschreibt die Überwachungs-Strategie, Themen und Produkte zu Monitoring und Überwachung, die für die OSPAR-Mitgliedstaaten festgelegt sind, einschließlich der Anforderungen für thematische und holistische Bewertungen, wie das Intermediate Assessment (IA) 2017 und die Quality Status Reports (QSR). Die überarbeitete Version gilt für 2014-2021 unter Beachtung der Anforderungen der OSPAR Konvention und der MSRL. 2018 wurde eine Verlängerung der Vereinbarungen von JAMP bis 2023 beschlossen.
OSPARs CEMP (Coordinated Environmental Monitoring Programme) zielt auf die Erfassung vergleichbarer Daten der OSPAR-Meeresregion ab, um diese zur Bewertung verschiedener Themenbereiche nach JAMP nutzen zu können. Die CEMP-Leitlinien enthalten Vorgaben zu vereinbarten Überwachungs- und Bewertungsmethoden.
OSPAR hat im Laufe der Jahre eine Reihe von JAMP-Leitlinien in Bezug auf Überwachung und Bewertung erstellt. Nach der Verabschiedung des erweiterten Koordinierten Umweltüberwachungsprogramms (CEMP) im Jahr 2016 wurde vereinbart, dass diese Leitlinien zu CEMP-Leitlinien werden. Da zahlreiche der bestehenden JAMP-Leitlinien in den kommenden Jahren überprüft werden sollen, werden sie bis zum Abschluss dieser Überprüfung den Namen "JAMP-Leitlinien" behalten. Die ab 2016 angenommenen CEMP-Leitlinien und die bestehenden JAMP-Leitlinien sind auf der OSPAR-Webseite unter CEMP zu finden.
TWSC
Die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit zum Schutz des Wattenmeeres (Trilateral Wadden Sea Cooperation, TWSC) basiert auf der gemeinsamen Erklärung der Umweltminister aus Dänemark, Deutschland und den Niederlanden, welche 1982 unterzeichnet und im Jahr 2010 aktualisiert wurde (Joint Declaration on the Protection of the Wadden Sea). Die grenzüberschreitende, ökosystembasierte Kooperation war Grundvoraussetzung für die Anerkennung des Wattenmeeres als UNESCO-Weltnaturerbe nach der Welterbekonvention.
Die drei Anrainerstaaten des Wattenmeeres kooperieren u.a. auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen, Forschung und Umweltbildung. Ziel ist es, ein weitgehend natürliches und ungestörtes Ökosystem Wattenmeer zu erhalten. Neben der Gewährleistung des Küstenschutzes wird der Dialog mit allen Nutzern und Interessengruppen gepflegt und gefördert.
Eckpunkte für ein gemeinsames Management, welches sowohl gemeinsam als auch eigenverantwortlich umgesetzt wird, sind im Wattenmeerplan 2010 enthalten.
Für eine Bewertung der Umsetzung und des Erfolges von ergriffenen Maßnahmen wird das Trilaterale Monitoring- und Bewertungsprogramm (Trilateral Monitoring and Assessment Program, TMAP) durchgeführt. Basierend auf dem TMAP werden regelmäßig Berichte über den aktuellen ökologischen Zustand des Wattenmeeres (Quality Status Report, QSR) erstellt. Darin werden Zustandsänderungen und mögliche Ursachen benannt sowie Maßnahmen inkl. Wirksamkeitsanalyse angegeben.
Seehunde / CMS
Als erstes Regionalabkommen innerhalb der Bonner Konvention (Convention on Migratory Species, CMS) trat das Abkommen zur Erhaltung der Seehunde (Phoca vitulina) im Wattenmeer (Agreement on the Conservation of Wadden Sea Seals, WSSA) am 1991 in Kraft.
Ziel dieses Abkommens ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Seehundpopulation im Wattenmeergebiet der drei Vertragsparteien Dänemark, Deutschland und den Niederlanden. Wesentliche Aufgaben dabei sind:
- Einrichtung von Schutzgebieten
- Forschung und Monitoring
- Entnahmeregelungen
- Maßnahmen zur Verringerung von Störungen (z.B. Jagd, Tourismus, Schifffahrt)
- Verringerung von Meeresverschmutzung
- Öffentlichkeitsarbeit
Ein gemeinsamer Managementplan soll zur Umsetzung der Ziele beitragen.
2.2 Spezifische Anforderungen und Umweltziele
Schadstoffe müssen nach verschiedenen EU-Richtlinien überwacht werden. Dazu gehören im Wesentlichen die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Dazu kommen noch Überwachungsverpflichtungen für die Programme der regionalen Meeresschutzkonventionen OSPAR und HELCOM sowie der Trilateralen Wattenmeer-Kooperation.
Räumliche Zuordnung der Richtlinien
AWZ | 12-sm-Zone | Küstengewässer 1) | Übergangsgewässer | |
---|---|---|---|---|
MSRL | x | x | x | - |
FFH-RL | x | x | x | x |
WRRL | - | x | x | x |
HELCOM | x | x | x | - |
OSPAR | x | x | x | x |
TWSC | - | - | x | x |
Seehunde / CMS | x | x | x | x |
1) bei WRRL: Basislinie plus eine Seemeile
MSRL
MSRL -
(RICHTLINIE 2008/56/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie))
Spezifische Ziele (Artikel 1, Absatz 2):
- Einträge in die Meeresumwelt zu verhindern und zu verringern, um die Verschmutzung im Sinne von Artikel 3 Absatz 8 schrittweise zu beseitigen, um sicherzustellen, dass es keine signifikanten Auswirkungen auf oder Gefahren für die Artenvielfalt des Meeres, die Meeresökosysteme, die menschliche Gesundheit und die rechtmäßige Nutzung des Meeres gibt.
Schadstoffuntersuchungen sind notwendig, um Umweltziele zu definieren (Artikel 10) sowie die Programme für die laufende Umweltüberwachung festzulegen (Artikel 11).
Die Untersuchungen zur Beschreibung des chemischen Zustandes in den aufzustellenden Überwachungsprogrammen umfassen:
- Problemchemikalien,
- Sedimentkontamination,
- Belastungsschwerpunkte (hot spots),
- gesundheitliche Fragen,
- Kontamination von Biota (insbesondere von Biota, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind)
Dazu müssen folgende Belastungen und Auswirkungen erfasst werden:
- Einleitung synthetischer Verbindungen (z.B. prioritäre Stoffe der Wasserrahmenrichtlinie, die für die Meeresumwelt relevant sind, biologisch aktive Stoffe, Pestizide, Bewuchshemmer, Arzneimittel, z.B. durch Verluste aus diffusen Quellen, Verschmutzung durch Schiffsunfälle, atmosphärische Deposition);
- Einleitung nicht synthetischer Verbindungen (z.B. Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe z.B. durch Verschmutzungen durch Schiffsunfälle, atmosphärische Deposition);
- Einleitung von Radionukliden.
National wurde dazu das folgende Umweltziel definiert: Meere ohne Verschmutzung durch Schadstoffe (vgl. Festlegung von Umweltzielen für die deutsche Nordsee bzw. Ostsee nach Artikel 10 Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)
Die nationale Umsetzung der MSRL erfolgt im Wasserhaushaltsgesetz (§45) vom 11.Oktober 2011.
FFH-RL
Spezifische Ziele (FFH - Artikel 11)
Die Mitgliedstaaten überwachen den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume, wobei sie die prioritären natürlichen Lebensraumtypen und die prioritären Arten besonders berücksichtigen. Schadstoffeinträge sollen berücksichtigt werden bei der Bewertung der Beeinträchtigungen von Lebensräumen (siehe Bewertungsschemata für die LRT).
WRRL
WRRL - spezifisch
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL; 2000/60/EG) mit Tochterrichtlinie 2013/39/EG (ersetzt 2008/105/EG zu Umweltqualitätsnormen und die Entscheidung Nr. 2455/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Liste prioritärer Stoffe im Bereich der Wasserpolitik sowie beinhaltet Änderungen der Richtlinie 2000/60/EG)
Die WRRL regelt die Überwachung der Binnen-, Übergangs- und Küstengewässer auf Schadstoffe zur Bestimmung des chemischen und ökologischen Zustandes durch
- Überblicksweise Überwachung
- Operative Überwachung
- Überwachung zu Ermittlungszwecken
Die zu beachtenden Umweltqualitätsnormen werden durch die Tochterrichtlinie 2013/39/EG festgelegt.
Spezifische Ziele:
- für Oberflächengewässer; die ökologische Qualität ist das wesentliche Kriterium, für Grundwasser dessen Quantität und chemische Reinheit
- Entwicklung von Emissionskriterien zur Vermeidung und Verringerung der Verschmutzung an der Quelle; ebenso von Immissionskriterien (Güteziele für unsere Gewässer).
- "Phasing-out" (Ende der Verwendung) von besonders gefährlichen Stoffen.
Die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) dient der Umsetzung der Richtlinien 2000/60/EG und 2013/39/EG.
HELCOM
Schadstoffrelevante Programme und Aktivitäten
Ziele mit Bezug zu Schadstoffen (HELCOM Recommendation 31E-1)
Ziel der Kommission in Hinblick auf Schadstoffe ist,
die Verschmutzung des Konventionsgebietes durch kontinuierliche Verringerung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von Schadstoffen zu vermeiden, mit dem Endziel, Konzentrationen nahe den Hintergrundwerten für natürliche und nahe Null für vom Menschen hergestellte synthetische Stoffe zu erreichen,
- die Einleitungen, Emissionen und Verlust von Schadstoffen, welche geeignet sind, die marine Umwelt zu erreichen, soweit zu reduzieren, dass sie nicht mehr für Mensch und Natur schädlich sind,
- bis zum Jahr 2020 Einleitungen, Emissionen und Verlust von Schadstoffen einzustellen.
Hierzu bedient sich HELCOM in Hinblick auf die Erfassung des Status und der zeitlichen Veränderungen (Trends) von Schadstoffen und biologischen Effekten.
Die Einträge über Flüsse und Atmosphäre werden im Kennblatt zu den Einträgen von Schadstoffen erfasst.
Im HELCOM Monitoring Manual werden die Themen dieses Kennblattes unter dem folgenden Programmpunkt (programme topic) betrachtet: Biological effects of contaminants
OSPAR
1992 OSPAR Konvention: Artikel 2; Allgemeine Verpflichtungen
ANNEX IV - über die Beurteilung der Qualität der Meeresumwelt, Artikel1: Im Sinne dieser Anlage bedeutet "Überwachung" die wiederholte Messung
- der Qualität der Meeresumwelt und jedes ihrer Bestandteile, das heißt des Wassers, der Sedimente und der Lebewesen
- der Tätigkeiten oder der natürlichen und anthropogenen Einträge, welche die Meeresumwelt beeinträchtigen können;
- der Auswirkungen solcher Tätigkeiten und Einträge
Die Überwachung kann entweder zur Gewährleistung der Einhaltung des Übereinkommens, um Gesetzmäßigkeiten und Tendenzen zu erkennen, oder zu Forschungszwecken durchgeführt werden.
Ziele mit Bezug zu Schadstoffen
Ziele des Hazardous Substances and Eutrophication Committee (HASEC)
In Übereinstimmung mit den allgemeinen Zielen ist im Hinblick auf Schadstoffe das Ziel der Kommission, die Verschmutzung der Seegebiete durch kontinuierliche Verringerung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von Schadstoffen zu vermeiden, mit dem Endziel, Konzentrationen nahe den Hintergrundwerten für natürliche und nahe Null für vom Menschen hergestellte synthetische Stoffe zu erreichen.
Ziele des "Joint Assessment and Monitoring Programme" (JAMP)
- die Umsetzung der OSPAR-Strategie hinsichtlich von Schadstoffen (Theme H) und EU MSRL
- die kontinuierliche Weiterentwicklung der OSPAR-Monitoring-Programme, und, wo notwendig, die Entwicklung weiterer koordinierter Monitoringprogramme, um Kriterien, methodische Standards und Indikatoren für die Bestimmung des guten Umweltzustands, Belastungen und Wirkungen einzubeziehen
- Entwicklung von Verfahren zur integrierten Umweltbewertung
- Erstellung von integrierten Bewertungen
- Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen
Schadstoffrelevante Messprogramme unter dem OSPAR Joint Assessment and Monitoring Programme (JAMP)
- RID-Messprogramm (Riverine Input Data; siehe gesondertes Kennblatt zu Eintrag von Schadstoffen :
- Jährliche Erfassung des Abflusses und der Einträge ausgewählter Substanzen über die Flüsse in die Meeresumwelt (Nährstoffe und Schadstoffe).
- CAMP (Comprehensive Atmospheric Monitoring Programme; siehe gesondertes Kennblatt zu Eintrag von Schadstoffen)
- Abschätzung der Einträge von ausgesuchten Schadstoffen durch Modellrechnungen auf der Grundlage von Emmissionsdaten und Messdaten von Küstenstationen mit Hilfe atmosphärischer Modelle
- CEMP (Co-ordinated Environmental Monitoring Programme)
- Koordination nationaler Monitoring-Programme zur Erfassung von Schadstoffkonzentrationen, biologischen Effekten und Nährstoffen
Die oben genannten Programme sind mit den Programmen zur Erfassung der Radioaktivität, Biodiversität und menschlicher Aktivitäten im CEMAP (Coordinated Environmental Monitoring and Assessment Programme) zusammengefasst.
TWSC
(Trilateral Wadden Sea Cooperation der Niederlande, Deutschland und Dänemark)
Trilaterale Politik und Management haben zum Ziel, soweit wie möglich ein natürliches und sich selbst erhaltendes Ökosystem zu erreichen, in dem natürliche Prozesse ungestört ablaufen können (Leitprinzip)
Ziel des Trilateral Monitoring and Assessment Programme (TMAP) ist:
- den Zustand und die Entwicklung des Wattenmeer-Ökosystems wissenschaftlich zu bewerten,
- den Grad der Umsetzung der trilateralen Ziele des Wattenmeerplans festzustellen.
Ziele mit Bezug zu Schadstoffen
Das Schadstoffmonitoring in Biota aus dem Wattenmeer wird durchgeführt, um
- die Reaktion von natürlichen Prozessen auf Änderungen des Ausmaßes der Verschmutzung zu erfassen und zu bewerten. Dieses betrifft hier Veränderungen in der Nahrungskette und der Fortpflanzung (einschließlich Rekrutierung). Zusammenhänge mit der Primärproduktion und Zersetzungsprozessen sind gegeben;
- die Reaktion von Arten auf Änderungen des Ausmaßes der Verschmutzung zu erfassen und zu bewerten, welche die Häufigkeit und die physiologischen Funktionen von Arten beeinflussen und zu strukturellen Veränderungen des Ökosystems führen können.
In Bezug auf die "Qualität von Wasser und Sediment" gilt das folgende Ziel für Schadstoffe in Biota:
- Für natürlich in Spuren vorkommende Schadstoffe das Erreichen von Konzentrationen des natürlichen Hintergrunds
- Für künstlich hergestellte Substanzen das Erreichen von Konzentrationen, wie sie ohne jegliche Einleitungen vorhanden wären
Die Überwachung der Sedimente wird durchgeführt, um die Effekte von Veränderungen des Schadstoffeintrags auf folgendes zu beurteilen:
- Chemische Prozesse
- Natürliche Prozesse (Primärproduktion, Nahrungskette, Produktions- und Zersetzungsprozesse)
- Ausgesuchte Zielorganismen (Effekte auf Häufigkeit und physiologische Funktionen von Arten)
- Ausgewählte Lebensgemeinschaften (als Indikatoren für Änderungen in den Umgebungsbedingungen)
Weiterhin dient die Überwachung der Beurteilung
- der Effektivität von Reduzierungsmaßnahmen für Schadstoffe anhand des zeitlichen Verlaufs
- der augenblicklich herrschenden Kontamination im Meer und ihrer räumlichen Verteilung.
Seehunde / CMS
CMS / Seal agreement - Seal agreement - Artikel 5 und 8
"Überwachung der Stoffe, die … anscheinend eine wichtige Rolle für die Erhaltungssituation der Seehundpopulation spielen, im Gewebe der Seehunde und in Organismen, die von Seehunden gejagt werden."
3 - Messkonzept
In Kapitel 3 wird die Überwachung aller Meeres-, Küsten- und Übergangsgewässer entsprechend den Anforderungen nach u.a. MSRL, WRRL, FFH-RL, VRL, OSPAR, HELCOM und TWSC dargestellt. Die Beschreibung des Messkonzepts enthält die Messparameter mit Methoden und Standards zur Datenerhebung, die räumliche und zeitliche Auflösung des Messnetzes und Angaben zur Datenhaltung bzw. –verfügbarkeit.
Die nationalen Messprogramme (Kapitel 3.2) bilden im Sinne eines Baukastensystems die kleinste Einheit in der Meeresumweltüberwachung und beschreiben das Wer - wie - was - wo - und - wann. Die Messprogramme können unterschiedlichen Überwachungsanforderungen dienen. So bedient z.B. das Wasser-Messprogramm für Schadstoffe in der Ostsee sowohl die Monitoringanforderungen nach HELCOM als auch der MSRL.
Aufbauend auf diesen nationalen Messprogrammen folgt das MSRL-Monitoring einer eigenen Struktur mit Monitoring-Strategien (in der 1. Berichtsperiode: Monitoringprogramme) und Monitoring-Programmen (in der 1. Berichtsperiode: Subprogramme). Die Monitoringstrategien und Monitoringprogramme sind dabei Berichtsebenen, die eine vergleichbare EU-weite Berichtserstattung gewährleiten sollen.
3.1 Beschreibung des Messnetzes
[Kartenentwurf Schadstoffe im Wasser Nordsee 2020]
[Kartenentwurf Schadstoffe im Sediment Nordsee 2020]
[Kartenentwurf Schadstoffe in Biota Nordsee 2020]
[Kartenentwurf Schadstoffe im Wasser Ostsee 2020]
[Kartenentwurf Schadstoffe im Sediment Ostsee 2020]
[Kartenentwurf Schadstoffe in Biota Ostsee 2020]
Die nachfolgenden Karten bilden die Monitoring-Stationen der beteiligten Behörden für Nord- und Ostsee für die Matrizes Wasser, Sediment und Biota ab.
#Nordsee
Abbildung 1: Karte mit den Stationen, an denen Schadstoffe in Biota in der Nordsee überwacht werden sollen. Abbildung 1 als PDF-Dokument
Abbildung 2: Karte mit den Stationen, an denen Schadstoffe im Sediment in der Nordsee überwacht werden sollen. Abbildung 2 als PDF-Dokument
Abbildung 3: Karte mit den Stationen, an denen Schadstoffe im Sediment in der Nordsee überwacht werden sollen. Abbildung 3 als PDF-Dokument
Abbildung 4: Karte mit den Stationen, an denen Schadstoffe im Wasser in der Nordsee überwacht werden sollen. Abbildung 4 als PDF-Dokument
Abbildung 5: Karte mit den Stationen, an denen Schadstoffe im Wasser in der Nordsee überwacht werden sollen. Abbildung 5 als PDF-Dokument
#Ostsee
Abbildung 6: Karte mit den Stationen, an denen Schadstoffe in Biota in der Ostsee überwacht werden sollen.
Abbildung 6 als PDF-Dokument Abbildung 7: Karte mit den Stationen, an denen Schadstoffe im Sediment in der Ostsee überwacht werden sollen. Abbildung 7 als PDF-Dokument
Abbildung 8: Karte mit den Stationen, an denen Schadstoffe im Wasser in der Ostsee überwacht werden sollen. Abbildung 8 als PDF-Dokument
3.2 Monitoring-Aktivitäten
Beprobungszeiten und -häufigkeiten der Messprogramme
In der Tabelle 1 sind die Beprobungszeiten und -häufigkeiten der einzelnen Institutionen zusammengefasst
BSH | UPB (UBA) | BfG | TI | FGG Elbe | LUNG | IOW | NLWKN | LLUR | |
Metalle | |||||||||
Wasser | Jan./Feb. Aug./Sep. |
zweimal pro Monat Querprofil-Mischprobe aus sechs Einzelproben | monatlich alle 1 - 3 Jahre |
Überblicks- weise Überwachung: alle 6 Jahre, 11 Stationen, je nach Parameter monatlich oder quartalsweise (2, 5, 8, 11); operative Überwachung ausgewählte Stoffliste: jährlich 21 Stationen quartalsweise (2, 5, 8, 11) |
Jan. oder Feb. und Juli oder Aug. |
||||
Sediment | Jan./Feb. | monatliche Mischproben (alle BfG-Stationen) mit Ausnahme Wilhelms- haven Vorhafen (vierteljährliche Mischprobe) |
1 mal in 3 Jahren (Juli/Aug./ Sep.) |
1 mal in 3 Jahren (Juli/Aug./ Sep.) |
Juli oder Aug. (alle 2 Jahre) |
||||
Biota | Blasentang und Miesmuschel (Nordsee: 02/ 04/06/08/10/12 Ostsee: 06/12); Aalmutter: Mai bis Juni, Silber- möwenei: Mai |
August/ September (1/a) |
Miesmuscheln alle 3 Jahre | jährlich Juli - Sep. | jährlich Okt. | ||||
organ. Schadstoffe | |||||||||
Wasser |
Jan./Feb. |
monatlich alle 1 - 3 Jahre | Jan./Feb. | Überblicks- weise Überwachung: alle 6 Jahre, 11 Stationen, je nach Parameter monatlich oder quartalsweise (2, 5, 8, 11); operative Überwachung ausgewählte Stoffliste: jährlich 21 Stationen quartalsweise (2, 5, 8, 11) |
Jan. oder Feb. und Juli oder Aug. |
||||
Sediment | Mai | monatliche Mischproben (alle BfG-Stationen) mit Ausnahme Wilhelms- haven Vorhafen (vierteljährlich Mischprobe) |
1 mal in 3 Jahren (Juli/Aug./ Sep.) |
Jan./Feb. (alle 2 Jahre) |
1 mal in 3 Jahren (Juli/Aug./ Sep.) |
Juli oder Aug. (alle 2 Jahre) |
|||
Biota |
Blasentang und Miesmuschel (Nordsee: 02/ Fische -- Nordsee: Kliesche; Ostsee: Kliesche, Kabeljau, Hering |
Fische August / September (1/a) |
Miesmuscheln alle 3 Jahre | jährlich Juli - Sep. | jährlich Okt. | ||||
Radionuklide | |||||||||
Wasser | Aug./Sep. Juni/Juli (Ostsee) |
monatliche Beprobung im Rahmen von IMIS | |||||||
Sediment | Aug./Sep. Juni/Juli (Ostsee) |
monatliche Beprobung im Rahmen von IMIS | |||||||
Biota (Fische) | August/ September und Dezember (2/a) |
||||||||
Biologische Effekte | |||||||||
TBT Effekte an Littorina littorea (Intersex) |
einmal jährlich an 6 Standorten, Aug. - Sep. |
||||||||
Fisch-krankheiten | Nordsee: Kliesche; Ostsee: Kliesche Dorsch | August/ September und Dezember (2/a) |
Die z.Z. gemessenen Schadstoffe sind in den nachfolgenden Tabellen jeweils für die Kompartimente Wasser, Sediment und Biota zusammengefasst.
Nur ein Teil der in den folgenden Listen aufgeführten Parameter ist Bestandteil der regulären Messprogramme. Die meisten der Substanzen der sogenannten "Priority Lists" werden im Rahmen von Projekten, Baseline-Studies, One-off-surveys u.ä. untersucht, um Informationen über deren Vorkommen und Konzentrationen zu gewinnen, auf deren Basis dann über die weitere Überwachung dieser Stoffe entschieden wird. Insofern unterliegen die Listen und Programme ständiger Überprüfung und ggf. Revision.
Stoffliste der gegenwärtig in Biota gemessenen Schadstoffe | Tabelle 2 |
Stoffliste der gegenwärtig im Wasser gemessenen Schadstoffe | Tabelle 3 |
Stoffliste der gegenwärtig im Sediment gemessenen Schadstoffe | Tabelle 4 |
- TI-FI
Thünen-Institut für Fischereiökologie, Herwigstraße 31, 27572 Bremerhaven
Jährlich außerhalb der Reproduktionszeit der Fische im August/September
- Ausschließliche Wirtschaftszone
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe. Nationale Zuständigkeit und Verpflichtungen im Rahmen regionaler Konventionen
- ANSDE_EEZ / AWZ deutsche Nordsee
- Oslo-Paris-Kommission (Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks)
Erfassung von Schadstoffen in der Fischart Kliesche in der Nordsee (deutsche AWZ ).
Das Messprogramm ist über eine gemeinsame Probennahme verbunden mit den Messprogrammen für biologische Effekte (Fische) und für Müll am Meeresboden.
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
Die Untersuchungen für die Schadstoffüberwachung in Fischen und die Untersuchungen zu biologischen Effekten in Fischen (Fischkrankheiten) werden durch eine gemeinsame Probenahme soweit wie möglich kombiniert. (Integriertes Monitoring)
Nationales Monitoring zum Erfüllen der Anforderungen aus der MSRL hinsichtlich D8: Schadstoffe in marinen Fischen.
- In-situ Probenahme küstenfern
ICES-Times Methoden
Publikationen der Ergebnisse
- OSP-028 | OSPAR CEMP Guidelines for Monitoring Contaminants in Biota (Agreement 1999-02). Revision 2018
Grundschleppnetz-Fischerei
Grundschleppnetz-Fischerei
Aug-Sep
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR)
- Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit
- Wasserrahmenrichtlinie
- Schadstoff-Konzentrationen - in Biota, einschließlich Meeresfrüchten
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe
- OSPAR-PAH_SF | Status and Trends in the Concentrations of Polycyclic Aromatic Hydrocarbons (PAHs) in Shellfish
- OSPAR-PBDE_F_SF | Trends in Concentrations of Polybrominated Diphenyl Ethers (PBDEs) in Fish and Shellfish
- OSPAR-PCB_F_SF | Status and Trends of Polychlorinated Biphenyls (PCB) in Fish and Shellfish
Abgabe nationaler Daten über MUDAB an ICES DOME
- Biological Effects Quality Assurance in Monitoring Programmes
- ICES Data Centre Data Type Guides
- Nationaler Standard (spezifizieren)
- Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe
Qualtiätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO/IEC 17025
BEQUALM: nur PAH-Metaboliten
QUASIMEME: alle anderen Parameter
- TI-FI
Thünen-Institut für Fischereiökologie, Herwigstraße 31, 27572 Bremerhaven
Jährlich außerhalb der Reproduktionszeit der Fische im August/September
- Ausschließliche Wirtschaftszone
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe. Nationale Zuständigkeit und Verpflichtungen im Rahmen regionaler Konventionen
- BALDE_EEZ / AWZ deutsche Ostsee
- Helsinki-Kommission (Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets)
Erfassung von Schadstoffen in den drei Fischarten Kliesche, Hering und Dorsch in der westlichen Ostsee (deutsche AWZ ).
Das Messprogramm ist über eine gemeinsame Probennahme verbunden mit den Messprogrammen für biologische Effekte (Fische) und für Müll am Meeresboden.
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
Die Untersuchungen für die Schadstoffüberwachung in Fischen und die Untersuchungen zu biologischen Effekten in Fischen (Fischkrankheiten) werden durch eine gemeinsame Probenahme soweit wie möglich kombiniert. (Integriertes Monitoring)
Nationales Monitoring zum Erfüllen der Anforderungen aus der MSRL hinsichtlich D8: Schadstoffe in marinen Fischen.
- In-situ Probenahme küstenfern
ICES-Times Methoden
Publikationen der Ergebnisse
- HEL-036 | HELCOM Manual for monitoring in COMBINE programme
Grund-Schleppnetz-Fischerei
Grundschleppnetz-Fischerei
Aug-Sep
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Helsinki-Übereinkommen (HELCOM)
- Wasserrahmenrichtlinie
- Schadstoff-Konzentrationen - in Biota, einschließlich Meeresfrüchten
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe
- HELCOM-PAH | Polyaromatic hydrocarbons (PAH) and their metabolites
- HELCOM-PBDE | Polybrominated diphenyl Ethers (PBDE)
- HELCOM-PCB | PCB, Dioxin and Furan
Abgabe nationaler Daten über MUDAB an ICES DOME
- Biological Effects Quality Assurance in Monitoring Programmes
- ICES Data Centre Data Type Guides
- Nationaler Standard (spezifizieren)
- Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe
- TI-SF
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
- Küstengewässer (WRRL)
- Übergangsgewässer (WRRL)
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe. Nationale Zuständigkeit und Verpflichtungen im Rahmen regionaler Konventionen
- ANSDE_MS / Deutsche Nordsee
- Oslo-Paris-Kommission (Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks)
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- In-situ Probenahme küstenfern
- OSP-001 | OSPAR Guidelines on Quality Assurance for Biological Monitoring in the OSPAR Area (Agreement 2002-15)
- OSP-028 | OSPAR CEMP Guidelines for Monitoring Contaminants in Biota (Agreement 1999-02). Revision 2018
Untersucht wird die Fischart Kliesche (Limanda limanda).
Aug. - Sep. und Dez.
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR)
- Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit
- Wasserrahmenrichtlinie
- Schadstoff-Konzentrationen - in Biota, einschließlich Meeresfrüchten
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe
- NAT-ANSDE-CS137 | Cäsium-137 (Nordsee)
Die Daten werden im Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ( LAVES ) ermittelt, sind aber nicht frei, sondern nur in den Tätigkeitsberichten des LAVES verfügbar.
- Anderer Standard (spezifizieren)
- ICES Data Centre Data Type Guides
Qualtiätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO/IEC 17025
- TI-SF
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
- Küstengewässer (WRRL)
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe. Nationale Zuständigkeit und Verpflichtungen im Rahmen regionaler Konventionen
- BALDE_MS / Deutsche Ostsee
- Helsinki-Kommission (Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets)
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- In-situ Probenahme küstenfern
- HEL-036 | HELCOM Manual for monitoring in COMBINE programme
Untersucht werden die Fischarten Kabeljau (Gadus morhua), Hering (Clupea harengus), Scholle (Pleuronectes platessa) und Flunder (Platichthys flesus).
Aug. - Sep. und Dez.
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Helsinki-Übereinkommen (HELCOM)
- Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit
- Wasserrahmenrichtlinie
- Schadstoff-Konzentrationen - in Biota, einschließlich Meeresfrüchten
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe
- HELCOM-C137_SEA | Radioactive substances: Cesium-137 in fish and surface seawater
Die ermittelten Daten stehen über eine Datenbank von HELCOM zur Verfügung.
- Anderer Standard (spezifizieren)
- ICES Data Centre Data Type Guides
Qualtiätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO/IEC 17025
- NLWKN
- UPB
- Küstengewässer (WRRL)
- Übergangsgewässer (WRRL)
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe. Nationale Zuständigkeit und Verpflichtungen im Rahmen regionaler Konventionen
- ANSDE_CW / Küstengewässer Nordsee
- Oslo-Paris-Kommission (Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks)
Das Messprogramm dient der Erfassung der Schadstoffbelastung in Biota in den Küstengewässern der Nordsee.
Da sich gegenwärtig sowohl die Küstengewässer als auch die offene Nordsee nicht in einem guten Zustand hinsichtlich der Schadstoffbelastung befinden, erfolgt ein kontinuierliches Monitoring und ein risikobasierter Ansatz wird nicht angewendet.
Neben den Anforderungen der OGewV werden mit dem Messprogramm auch Verpflichtungen bezüglich OSPAR-CEMP erfüllt. Im Zusammenhang mit den Zielen des Wattenmeerplans wird ebenfalls die TMAP-Stoffliste abgearbeitet.
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- In-situ Probenahme Küste
Metalle und Organische Schadstoffe
UPB ( UBA ): Blasentang und Miesmuscheln: 6x/Jahr (Monate 2/4/6/8/10/12)
UPB ( UBA ): Aalmutter 1x/Jahr(Mai-Juni)
UPB ( UBA ): Silbermöwe: 1x/Jahr (Mai)
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR)
- Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit
- Wasserrahmenrichtlinie
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe
- Biological Effects Quality Assurance in Monitoring Programmes
- ICES Data Centre Data Type Guides
- Nationaler Standard (spezifizieren)
Qualtiätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO/IEC 17025
- UPB
- Küstengewässer (WRRL)
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe. . Nationale Zuständigkeit und Verpflichtungen im Rahmen regionaler Konventionen
- BALDE_CW_AB / Küstengewässer Arkona Becken
- BALDE_CW_BB / Küstengewässer Bornholm Becken
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- In-situ Probenahme Küste
Metalle und Organische Schadstoffe
UPB ( UBA ): Blasentang und Miesmuscheln: 2x/Jahr (Monate 6/12)
UPB ( UBA ): Aalmutter 1x/Jahr(Mai-Juni)
UPB ( UBA ): Silbermöwe: 1x/Jahr (Mai)
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Helsinki-Übereinkommen (HELCOM)
- Wasserrahmenrichtlinie
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe
- Anderer Standard (spezifizieren)
- Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe
DIN EN ISO/IEC 17025
- LfU SH
- NLWKN
- UPB
- Küstengewässer (WRRL)
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe. Nationale Zuständigkeit und Verpflichtungen im Rahmen regionaler Konventionen
- ANSDE_CW / Küstengewässer Nordsee
- Oslo-Paris-Kommission (Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks)
Das Messprogramm dient der Erfassung der Schadstoffbelastung in Biota in den Küstengewässern der Nordsee.
Da sich gegenwärtig sowohl die Küstengewässer als auch die offene Nordsee nicht in einem guten Zustand hinsichtlich der Schadstoffbelastung befinden, erfolgt ein kontinuierliches Monitoring und ein risikobasierter Ansatz wird nicht angewendet.
Neben den Anforderungen der OGewV werden mit dem Messprogramm auch Verpflichtungen bezüglich OSPAR-CEMP erfüllt. Im Zusammenhang mit den Zielen des Wattenmeerplans wird ebenfalls die TMAP-Stoffliste abgearbeitet.
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- In-situ Probenahme Küste
- OSP-028 | OSPAR CEMP Guidelines for Monitoring Contaminants in Biota (Agreement 1999-02). Revision 2018
- OTH | Other monitoring method
OGewV 2016: Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer
NLWKN: 1x/Jahr (Monat Juli-Sep)
LLUR: 1x/Jahr (Monat Okt)
UPB: 6x/Jahr (Monate Feb, Apr, Jun, Aug, Okt und Dez)
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR)
- Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit
- Wasserrahmenrichtlinie
- Schadstoff-Konzentrationen - in Biota, einschließlich Meeresfrüchten
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe
- OSPAR-Metals_F_SF | Status and Trend for Heavy Metals (Mercury, Cadmium, and Lead) in Fish and Shellfish
- OSPAR-PAH_SF | Status and Trends in the Concentrations of Polycyclic Aromatic Hydrocarbons (PAHs) in Shellfish
- OSPAR-PBDE_F_SF | Trends in Concentrations of Polybrominated Diphenyl Ethers (PBDEs) in Fish and Shellfish
- OSPAR-PCB_F_SF | Status and Trends of Polychlorinated Biphenyls (PCB) in Fish and Shellfish
- ICES Data Centre Data Type Guides
- Nationaler Standard (spezifizieren)
Qualtiätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO/IEC 17025
- LfU SH
- LUNG MV
- UPB
- Küstengewässer (WRRL)
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe. . Nationale Zuständigkeit und Verpflichtungen im Rahmen regionaler Konventionen
- 1- bis 12-Seemeilen-Zone / DE_CW_DEMV_WP_20
- BALDE_CW / Küstengewässer Deutsche Ostsee
- BALDE_CW_D5_GB_B3 / Küstengewässer Flensburger Förde
- BALDE_CW_KB / Küstengewässer Kieler Bucht
- Küstenmeer Schlei/Trave / DE_CW_B0.9610
- Helsinki-Kommission (Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets)
Überwachung der Schadstoffkonzentration in Muscheln. Trendüberwachung nach Oberflächengewässerverordnung ( OGewV 2016).
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- In-situ Probenahme Küste
- HEL-036 | HELCOM Manual for monitoring in COMBINE programme
LUNG
M-V: Miesmuscheln/Dreikantmuscheln 1 mal alle 2 Jahre (Monat Okt-Nov)
LLUR: jährlich
(Monat Okt)
UPB: 2 mal pro Jahr (Monat Juni, Dez)
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Helsinki-Übereinkommen (HELCOM)
- Wasserrahmenrichtlinie
- Schadstoff-Konzentrationen - in Biota, einschließlich Meeresfrüchten
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe
- HELCOM-Metals | Metals (lead, cadmium and mercury)
- HELCOM-PAH | Polyaromatic hydrocarbons (PAH) and their metabolites
- HELCOM-PBDE | Polybrominated diphenyl Ethers (PBDE)
- HELCOM-PCB | PCB, Dioxin and Furan
- Anderer Standard (spezifizieren)
- Helsinki Commission Cooperative Monitoring in the Baltic Marine Environment manual of measurement protocols
- Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe
DIN EN ISO/IEC 17025
- NLWKN
- UPB
- Küstengewässer (WRRL)
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe. Nationale Zuständigkeit und Verpflichtungen im Rahmen regionaler Konventionen
- ANSDE_CW / Küstengewässer Nordsee
- Oslo-Paris-Kommission (Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks)
Das Messprogramm dient der Erfassung der Schadstoffbelastung in Biota in den Küstengewässern der Nordsee.
Da sich gegenwärtig sowohl die Küstengewässer als auch die offene Nordsee nicht in einem guten Zustand hinsichtlich der Schadstoffbelastung befinden, erfolgt ein kontinuierliches Monitoring und ein risikobasierter Ansatz wird nicht angewendet.
Neben den Anforderungen der OGewV werden mit dem Messprogramm auch Verpflichtungen bezüglich OSPAR-CEMP erfüllt. Im Zusammenhang mit den Zielen des Wattenmeerplans wird ebenfalls die TMAP-Stoffliste abgearbeitet.
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- In-situ Probenahme Küste
- OSP-028 | OSPAR CEMP Guidelines for Monitoring Contaminants in Biota (Agreement 1999-02). Revision 2018
NLWKN: 1 mal pro Jahr (Juli - Sep)
UPB: 1 mal pro Jahr (Mai / Juni)
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR)
- Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit
- Wasserrahmenrichtlinie