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Kennblätter
Schadstoffe (Stand: 15.10.2020 )
1 - Allgemeines
In diesem Kapitel werden das Kennblatt-Thema als auch die zuständigen Institutionen und Fach-Arbeitsgruppen bzw. Expertenkreise benannt sowie Störungen und Beeinflussungen beschrieben.
1.1 Themenbereich
D8 - Schadstoffe
Chemisches und biologisches Monitoring - Schadstoffe
1.2 Definition
Messung von Konzentrationen organischer Schadstoffe, Schwermetallen, Radionukliden und organometallischen Verbindungen in Biota, Sediment/Schwebstoff und Wasser
Geltungsbereich: Überwachungsgebiete in Nord- und Ostsee, für die Bund und Länder auf Grundlage geltender Bestimmungen und eingegangener Verpflichtungen zuständig sind, in der Regel die Binnengewässer, die Küsten- und Übergangsgewässer und der Bereich der offenen See im Bereich der AWZ .
1.3 Zuständige Behörde(n)
Bund/Länder* | verantwortliche Behörden |
---|---|
Bund | BSH , BfG , TI-FI , UBA |
Hamburg | BUKEA HH |
Mecklenburg-Vorpommern | LUNG MV |
Niedersachsen | NLPV NI , NLWKN |
Schleswig-Holstein | LfU SH |
Sonstige | IOW |
* An der gemeinschaftlichen, föderalen Umsetzung der Aufgaben des Meeresschutzes sind folgende Ministerien von Bund und Küstenländern beteiligt:
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau der Freien Hansestadt Bremen (SKUMS HB)
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (BUKEA HH)
- Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM MV)
- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU NI)
- Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN SH)
1.4 Arbeitsgruppe
BLANO-Facharbeitsgruppe Schadstoffe und biologische Effekte (Fach-AG SbE)
1.5 Gefährdung
KOM(2002) 539 endgültig: MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
Zu den Bedrohungen für das marine Ökosystem zählen (…) die Verschmutzung durch gefährliche Stoffe(…). Sie sind die Folge verschiedener Belastungen wie(…), der Öl- und Gasgewinnung, der Schifffahrt, dem Eintrag von Schadstoffen in Luft und Wasser, der Verklappung von Abfällen (…).
Schadstoffe zählen im Sinne von Art. 8 Abs. 1 MSRL zu den Belastungen für die Meeresumwelt.
2 - Überwachungsanforderungen und Umweltziele
Im Rahmen der Meeresumweltüberwachung sind die bestehenden Anforderungen von EU-Richtlinien, regionalen Abkommen und rechtlichen Vorgaben (nationale und länderspezifische Gesetzgebung) zu berücksichtigen. Neben allgemeinen Anforderungen (Kap. 2.1) gelten themenbezogen spezifische Mindestanforderungen (Kap. 2.2) an das Monitoring. Es erfolgt eine Zuordnung zum räumlichen Geltungsbereich der Richtlinien sowie zu den übergeordneten nationalen Umweltzielen.
Die Wasserrahmenrichtlinie, die Meeresstrategierahmenrichtlinie, die regionalen Meeresschutzkonventionen sowie deren nationale Umsetzungen beinhalten die Überwachung des Meeres auf Schadstoffe als eine wesentliche Komponente zur Feststellung des Umweltzustandes, zur Festlegung von Zielen zum Erreichen eines guten Umweltzustandes sowie zur Ableitung von Maßnahmen zur Reduzierung des Eintrags als auch der Kontrolle der Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen.
2.1 Allgemeine Anforderungen und rechtliche Vorgaben
MSRL
Die Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, MSRL) bildet die Umweltsäule der EU-Meerespolitik und erstellt eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der europäischen Meeresumwelt. Ziel ist es, saubere, gesunde und produktive Meere und deren biologische Vielfalt langfristig zu bewahren bzw., wo durchführbar und nötig, wieder herzustellen.
Die MSRL trat 2008 in Kraft und gibt den Rahmen vor, in dem die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um bis 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten. Eine Verschlechterung des Zustandes ist zu verhindern. Die sechsjährigen Managementzyklen der MSRL umfassen folgende Schritte:
- Erfassung des aktuellen Zustands der Meeresgewässer nach Art. 8 MSRL
- Beschreibung des guten Umweltzustands (Good Environmental Status, GES) nach Art. 9 MSRL
- Festlegung von Umweltzielen zur Erreichung des GES nach Art. 10 MSRL
- Erstellung von Überwachungsprogrammen nach Art. 11 MSRL
- Erstellung von Maßnahmenprogrammen nach Art. 13 MSRL
Verpflichtungen aus anderen internationalen, regionalen und EU-Regelungen sind zu berücksichtigen. Das Monitoring gemäß Art. 11 MSRL erfolgt entsprechend einer eigenen Systematik. Die Monitoringstrategien und -programme sind Berichtsebenen, die ein vergleichbares EU-weites Reporting gewährleisten sollen, während die Messprogramme die eigentlichen Mess- und Beobachtungsaktivitäten beinhalten.
Hintergrund: EU-Meeresschutzstrategie
Im Rahmen der Umsetzung des 6. Umweltaktionsprogramms hatte die Europäische Kommission (EU-KOM) 2005 eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt zusammen mit einem Vorschlag (Richtlinienentwurf) für eine Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt vorgelegt. Durch eine sektorübergreifende Politik mit einem ökosystemaren Schutzkonzept (Integrationsprinzip) sollte der gute Umweltzustand der europäischen Meeresgewässer erreicht werden.
2007 gab die EU-KOM ihr Blaubuch: "Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union" sowie einen Aktionsplan heraus. Die EU hatte sich damit zu Maßnahmen in verschiedenen Sektoren verpflichtet, die u.a. den Seeverkehr, die Meeresforschung, die Meeresüberwachung und für die maritime Raumordnung der Mitgliedstaaten betreffen.
Die thematische Strategie und die im Juli 2008 in Kraft getretene Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) stellen die „Umweltsäule“ innerhalb der EU-Meerespolitik dar.
FFH-RL
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Sie bildet die Grundlage für das Schutzgebietssystem „Natura 2000“.
Die Vernetzung von Lebensräumen dient der Bewahrung, (Wieder-)Herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse.
In Deutschland wird die FFH-RL durch das Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz sowie durch entsprechende Landesgesetze in ihrer jeweils geltenden Fassung umgesetzt. Sie trat bereits 1992 in Kraft und liegt seit 2007 in konsolidierter Form vor und enthält die folgenden Anhänge:
- Anhang I: Lebensraumtypen zur Berücksichtigung im Schutzgebietsnetz NATURA 2000
- Anhang II: Arten zur Berücksichtigung im Schutzgebietsnetz NATURA 2000
- Anhang III: Kriterien zur Auswahl von Schutzgebieten
- Anhang IV: Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten
- Anhang V: durch Entnahme gefährdete Arten
- Anhang VI: Verbotene Methoden und Mittel des Fangs, der Tötung und der Beförderung
Zur Überprüfung von ergriffenen Schutzmaßnahmen und des Erhaltungszustandes ist nach Art. 11 ein Monitoring aller Arten und Lebensräume von europäischem Interesse gemäß den Anhängen I, II, IV und V durchzuführen.
WRRL
Die Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie, WRRL) trat im Jahr 2000 in Kraft und bündelt vielzählige Einzelrichtlinien des Wasserrechts. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist der gute chemische Zustand und gute ökologische Zustand bzw. Potential der Gewässer, ein Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot für den Gewässerzustand, nachhaltige Wassernutzung und Schutz der Wasserressourcen sowie Schutz vor Überschwemmungen und Dürren.
Die WRRL wird in Deutschland durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Wassergesetze der Länder sowie die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und die Grundwasserverordnung (GrwV) umgesetzt. Die Richtlinie gilt u.a. für die Oberflächengewässer einschließlich der Übergangs- und Küstengewässer.
Das Ziel zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes bis 2027 wird in drei Bewirtschaftungszyklen mithilfe von Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen umgesetzt. Durch die Gewässerüberwachung und -bewertung werden die umgesetzten Maßnahmen überprüft.
Bei den Überwachungsprogrammen der Oberflächengewässer nach Anhang V WRRL wird unterschieden in Programme zur „überblicksweisen Überwachung", zur „operativen Überwachung" und zur „Überwachung zu Ermittlungszwecken" (siehe z.B. Überwachungsprogramme Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern).
HELCOM
In der geltenden Fassung legt das zwischenstaatliche Helsinki-Übereinkommen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der neun Ostseeanrainerstaaten und der EU bei der Vermeidung bzw. Bewältigung der Verschmutzung der Ostsee und der Erhaltung und Wiederherstellung ihres ökologischen Gleichgewichts fest. Die Vertragsstaaten kooperieren über die Helsinki-Kommission (HELCOM) auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen und Forschung zu den Themen: Biodiversität und Ökosysteme, Landwirtschaft, Fischerei, Schutzgebiete, Abfälle und Lärm, Stoffeinträge, Raumplanung und Schifffahrt. Im Rahmen des Übereinkommens können Empfehlungen und andere Vereinbarungen verabschiedet werden, zu deren Umsetzung sich die Vertragsstaaten verpflichten.
Der HELCOM-Ostsee-Aktionsplan (HELCOM Baltic Sea Action Plan, BSAP) wurde 2007 von den Umweltministern der Ostseeanliegerstaaten verabschiedet und 2021 aktualisiert. Ein konkreter Katalog benennt Maßnahmen, Verantwortliche und Zeithorizonte, um einen guten ökologischen Zustand der Ostsee zu erreichen.
Die vier thematischen Bereiche Eutrophierung, Biodiversität, gefährliche Stoffe und Abfälle sowie maritime Aktivitäten spiegeln die wesentlichen Belastungen/Belastungsquellen des Ökosystems Ostsee wider.
Mit dem 2021 aktualisierten Ostseeaktionsplan (HELCOM BSAP Update) soll unter Einbeziehung neuer und verbesserter Maßnahmen sowie weiterer Belastungen die Zielerreichung bis 2030 angestrebt werden.
HELCOM Monitoring Manual / COMBINE Manual
Die "HELCOM Monitoring und Assessment Strategy" ist ein gemeinsamer Plan zur koordinierten und kosteneffizienten Überwachung und Bewertung der Ostsee mit dem Ziel die Anforderungen des BSAP und der MSRL zu erfüllen. Das HELCOM Monitoring Manual fasst die bestehenden Überwachungsprogramme, gegliedert nach den 11 Deskriptoren bzw. 16 Monitoring-Themen, zusammen. Die Unterprogramme (Sub-Programme) enthalten detaillierte Informationen zur Überwachung. Die anzuwendenden Methoden werden in den HELCOM Monitoring-Guidelines und dem COMBINE Manual beschrieben.
OSPAR
In der geltenden Fassung legt das OSPAR-Übereinkommen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der Anrainerstaaten und der EU bei der Vermeidung bzw. Bewältigung der Verschmutzung des Nordostatlantiks und der Erhaltung und Wiederherstellung der Meeresökosysteme fest. Die 15 Vertragsstaaten kooperieren über die OSPAR-Kommission auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen und Forschung zu den Bereichen Biodiversität und Ökosysteme, menschliche Aktivitäten, Schadstoffe und Eutrophierung, Offshore-Industrie, radioaktive Substanzen und bei Querschnittsthemen. Im Rahmen des Übereinkommens können Empfehlungen, rechtsverbindliche Beschlüsse und andere Vereinbarungen verabschiedet werden, zu deren Umsetzung sich die Vertragsstaaten verpflichten.
OSPARs JAMP (Joint Assessment and Monitoring Programme) beschreibt die Überwachungs-Strategie, Themen und Produkte zu Monitoring und Überwachung, die für die OSPAR-Mitgliedstaaten festgelegt sind, einschließlich der Anforderungen für thematische und holistische Bewertungen, wie das Intermediate Assessment (IA) 2017 und die Quality Status Reports (QSR). Die überarbeitete Version gilt für 2014-2021 unter Beachtung der Anforderungen der OSPAR Konvention und der MSRL. 2018 wurde eine Verlängerung der Vereinbarungen von JAMP bis 2023 beschlossen.
OSPARs CEMP (Coordinated Environmental Monitoring Programme) zielt auf die Erfassung vergleichbarer Daten der OSPAR-Meeresregion ab, um diese zur Bewertung verschiedener Themenbereiche nach JAMP nutzen zu können. Die CEMP-Leitlinien enthalten Vorgaben zu vereinbarten Überwachungs- und Bewertungsmethoden.
OSPAR hat im Laufe der Jahre eine Reihe von JAMP-Leitlinien in Bezug auf Überwachung und Bewertung erstellt. Nach der Verabschiedung des erweiterten Koordinierten Umweltüberwachungsprogramms (CEMP) im Jahr 2016 wurde vereinbart, dass diese Leitlinien zu CEMP-Leitlinien werden. Da zahlreiche der bestehenden JAMP-Leitlinien in den kommenden Jahren überprüft werden sollen, werden sie bis zum Abschluss dieser Überprüfung den Namen "JAMP-Leitlinien" behalten. Die ab 2016 angenommenen CEMP-Leitlinien und die bestehenden JAMP-Leitlinien sind auf der OSPAR-Webseite unter CEMP zu finden.
TWSC
Die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit zum Schutz des Wattenmeeres (Trilateral Wadden Sea Cooperation, TWSC) basiert auf der gemeinsamen Erklärung der Umweltminister aus Dänemark, Deutschland und den Niederlanden, welche 1982 unterzeichnet und im Jahr 2010 aktualisiert wurde (Joint Declaration on the Protection of the Wadden Sea). Die grenzüberschreitende, ökosystembasierte Kooperation war Grundvoraussetzung für die Anerkennung des Wattenmeeres als UNESCO-Weltnaturerbe nach der Welterbekonvention.
Die drei Anrainerstaaten des Wattenmeeres kooperieren u.a. auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen, Forschung und Umweltbildung. Ziel ist es, ein weitgehend natürliches und ungestörtes Ökosystem Wattenmeer zu erhalten. Neben der Gewährleistung des Küstenschutzes wird der Dialog mit allen Nutzern und Interessengruppen gepflegt und gefördert.
Eckpunkte für ein gemeinsames Management, welches sowohl gemeinsam als auch eigenverantwortlich umgesetzt wird, sind im Wattenmeerplan 2010 enthalten.
Für eine Bewertung der Umsetzung und des Erfolges von ergriffenen Maßnahmen wird das Trilaterale Monitoring- und Bewertungsprogramm (Trilateral Monitoring and Assessment Program, TMAP) durchgeführt. Basierend auf dem TMAP werden regelmäßig Berichte über den aktuellen ökologischen Zustand des Wattenmeeres (Quality Status Report, QSR) erstellt. Darin werden Zustandsänderungen und mögliche Ursachen benannt sowie Maßnahmen inkl. Wirksamkeitsanalyse angegeben.
Seehunde / CMS
Als erstes Regionalabkommen innerhalb der Bonner Konvention (Convention on Migratory Species, CMS) trat das Abkommen zur Erhaltung der Seehunde (Phoca vitulina) im Wattenmeer (Agreement on the Conservation of Wadden Sea Seals, WSSA) am 1991 in Kraft.
Ziel dieses Abkommens ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Seehundpopulation im Wattenmeergebiet der drei Vertragsparteien Dänemark, Deutschland und den Niederlanden. Wesentliche Aufgaben dabei sind:
- Einrichtung von Schutzgebieten
- Forschung und Monitoring
- Entnahmeregelungen
- Maßnahmen zur Verringerung von Störungen (z.B. Jagd, Tourismus, Schifffahrt)
- Verringerung von Meeresverschmutzung
- Öffentlichkeitsarbeit
Ein gemeinsamer Managementplan soll zur Umsetzung der Ziele beitragen.
2.2 Spezifische Anforderungen und Umweltziele
Schadstoffe müssen nach verschiedenen EU-Richtlinien überwacht werden. Dazu gehören im Wesentlichen die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Dazu kommen noch Überwachungsverpflichtungen für die Programme der regionalen Meeresschutzkonventionen OSPAR und HELCOM sowie der Trilateralen Wattenmeer-Kooperation.
Räumliche Zuordnung der Richtlinien
AWZ | 12-sm-Zone | Küstengewässer 1) | Übergangsgewässer | |
---|---|---|---|---|
MSRL | x | x | x | - |
FFH-RL | x | x | x | x |
WRRL | - | x | x | x |
HELCOM | x | x | x | - |
OSPAR | x | x | x | x |
TWSC | - | - | x | x |
Seehunde / CMS | x | x | x | x |
1) bei WRRL: Basislinie plus eine Seemeile
MSRL
MSRL -
(RICHTLINIE 2008/56/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie))
Spezifische Ziele (Artikel 1, Absatz 2):
- Einträge in die Meeresumwelt zu verhindern und zu verringern, um die Verschmutzung im Sinne von Artikel 3 Absatz 8 schrittweise zu beseitigen, um sicherzustellen, dass es keine signifikanten Auswirkungen auf oder Gefahren für die Artenvielfalt des Meeres, die Meeresökosysteme, die menschliche Gesundheit und die rechtmäßige Nutzung des Meeres gibt.
Schadstoffuntersuchungen sind notwendig, um Umweltziele zu definieren (Artikel 10) sowie die Programme für die laufende Umweltüberwachung festzulegen (Artikel 11).
Die Untersuchungen zur Beschreibung des chemischen Zustandes in den aufzustellenden Überwachungsprogrammen umfassen:
- Problemchemikalien,
- Sedimentkontamination,
- Belastungsschwerpunkte (hot spots),
- gesundheitliche Fragen,
- Kontamination von Biota (insbesondere von Biota, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind)
Dazu müssen folgende Belastungen und Auswirkungen erfasst werden:
- Einleitung synthetischer Verbindungen (z.B. prioritäre Stoffe der Wasserrahmenrichtlinie, die für die Meeresumwelt relevant sind, biologisch aktive Stoffe, Pestizide, Bewuchshemmer, Arzneimittel, z.B. durch Verluste aus diffusen Quellen, Verschmutzung durch Schiffsunfälle, atmosphärische Deposition);
- Einleitung nicht synthetischer Verbindungen (z.B. Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe z.B. durch Verschmutzungen durch Schiffsunfälle, atmosphärische Deposition);
- Einleitung von Radionukliden.
National wurde dazu das folgende Umweltziel definiert: Meere ohne Verschmutzung durch Schadstoffe (vgl. Festlegung von Umweltzielen für die deutsche Nordsee bzw. Ostsee nach Artikel 10 Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)
Die nationale Umsetzung der MSRL erfolgt im Wasserhaushaltsgesetz (§45) vom 11.Oktober 2011.
FFH-RL
Spezifische Ziele (FFH - Artikel 11)
Die Mitgliedstaaten überwachen den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume, wobei sie die prioritären natürlichen Lebensraumtypen und die prioritären Arten besonders berücksichtigen. Schadstoffeinträge sollen berücksichtigt werden bei der Bewertung der Beeinträchtigungen von Lebensräumen (siehe Bewertungsschemata für die LRT).
WRRL
WRRL - spezifisch
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL; 2000/60/EG) mit Tochterrichtlinie 2013/39/EG (ersetzt 2008/105/EG zu Umweltqualitätsnormen und die Entscheidung Nr. 2455/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Liste prioritärer Stoffe im Bereich der Wasserpolitik sowie beinhaltet Änderungen der Richtlinie 2000/60/EG)
Die WRRL regelt die Überwachung der Binnen-, Übergangs- und Küstengewässer auf Schadstoffe zur Bestimmung des chemischen und ökologischen Zustandes durch
- Überblicksweise Überwachung
- Operative Überwachung
- Überwachung zu Ermittlungszwecken
Die zu beachtenden Umweltqualitätsnormen werden durch die Tochterrichtlinie 2013/39/EG festgelegt.
Spezifische Ziele:
- für Oberflächengewässer; die ökologische Qualität ist das wesentliche Kriterium, für Grundwasser dessen Quantität und chemische Reinheit
- Entwicklung von Emissionskriterien zur Vermeidung und Verringerung der Verschmutzung an der Quelle; ebenso von Immissionskriterien (Güteziele für unsere Gewässer).
- "Phasing-out" (Ende der Verwendung) von besonders gefährlichen Stoffen.
Die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) dient der Umsetzung der Richtlinien 2000/60/EG und 2013/39/EG.
HELCOM
Schadstoffrelevante Programme und Aktivitäten
Ziele mit Bezug zu Schadstoffen (HELCOM Recommendation 31E-1)
Ziel der Kommission in Hinblick auf Schadstoffe ist,
die Verschmutzung des Konventionsgebietes durch kontinuierliche Verringerung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von Schadstoffen zu vermeiden, mit dem Endziel, Konzentrationen nahe den Hintergrundwerten für natürliche und nahe Null für vom Menschen hergestellte synthetische Stoffe zu erreichen,
- die Einleitungen, Emissionen und Verlust von Schadstoffen, welche geeignet sind, die marine Umwelt zu erreichen, soweit zu reduzieren, dass sie nicht mehr für Mensch und Natur schädlich sind,
- bis zum Jahr 2020 Einleitungen, Emissionen und Verlust von Schadstoffen einzustellen.
Hierzu bedient sich HELCOM in Hinblick auf die Erfassung des Status und der zeitlichen Veränderungen (Trends) von Schadstoffen und biologischen Effekten.
Die Einträge über Flüsse und Atmosphäre werden im Kennblatt zu den Einträgen von Schadstoffen erfasst.
Im HELCOM Monitoring Manual werden die Themen dieses Kennblattes unter dem folgenden Programmpunkt (programme topic) betrachtet: Biological effects of contaminants
OSPAR
1992 OSPAR Konvention: Artikel 2; Allgemeine Verpflichtungen
ANNEX IV - über die Beurteilung der Qualität der Meeresumwelt, Artikel1: Im Sinne dieser Anlage bedeutet "Überwachung" die wiederholte Messung
- der Qualität der Meeresumwelt und jedes ihrer Bestandteile, das heißt des Wassers, der Sedimente und der Lebewesen
- der Tätigkeiten oder der natürlichen und anthropogenen Einträge, welche die Meeresumwelt beeinträchtigen können;
- der Auswirkungen solcher Tätigkeiten und Einträge
Die Überwachung kann entweder zur Gewährleistung der Einhaltung des Übereinkommens, um Gesetzmäßigkeiten und Tendenzen zu erkennen, oder zu Forschungszwecken durchgeführt werden.
Ziele mit Bezug zu Schadstoffen
Ziele des Hazardous Substances and Eutrophication Committee (HASEC)
In Übereinstimmung mit den allgemeinen Zielen ist im Hinblick auf Schadstoffe das Ziel der Kommission, die Verschmutzung der Seegebiete durch kontinuierliche Verringerung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von Schadstoffen zu vermeiden, mit dem Endziel, Konzentrationen nahe den Hintergrundwerten für natürliche und nahe Null für vom Menschen hergestellte synthetische Stoffe zu erreichen.
Ziele des "Joint Assessment and Monitoring Programme" (JAMP)
- die Umsetzung der OSPAR-Strategie hinsichtlich von Schadstoffen (Theme H) und EU MSRL
- die kontinuierliche Weiterentwicklung der OSPAR-Monitoring-Programme, und, wo notwendig, die Entwicklung weiterer koordinierter Monitoringprogramme, um Kriterien, methodische Standards und Indikatoren für die Bestimmung des guten Umweltzustands, Belastungen und Wirkungen einzubeziehen
- Entwicklung von Verfahren zur integrierten Umweltbewertung
- Erstellung von integrierten Bewertungen
- Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen
Schadstoffrelevante Messprogramme unter dem OSPAR Joint Assessment and Monitoring Programme (JAMP)
- RID-Messprogramm (Riverine Input Data; siehe gesondertes Kennblatt zu Eintrag von Schadstoffen :
- Jährliche Erfassung des Abflusses und der Einträge ausgewählter Substanzen über die Flüsse in die Meeresumwelt (Nährstoffe und Schadstoffe).
- CAMP (Comprehensive Atmospheric Monitoring Programme; siehe gesondertes Kennblatt zu Eintrag von Schadstoffen)
- Abschätzung der Einträge von ausgesuchten Schadstoffen durch Modellrechnungen auf der Grundlage von Emmissionsdaten und Messdaten von Küstenstationen mit Hilfe atmosphärischer Modelle
- CEMP (Co-ordinated Environmental Monitoring Programme)
- Koordination nationaler Monitoring-Programme zur Erfassung von Schadstoffkonzentrationen, biologischen Effekten und Nährstoffen
Die oben genannten Programme sind mit den Programmen zur Erfassung der Radioaktivität, Biodiversität und menschlicher Aktivitäten im CEMAP (Coordinated Environmental Monitoring and Assessment Programme) zusammengefasst.
TWSC
(Trilateral Wadden Sea Cooperation der Niederlande, Deutschland und Dänemark)
Trilaterale Politik und Management haben zum Ziel, soweit wie möglich ein natürliches und sich selbst erhaltendes Ökosystem zu erreichen, in dem natürliche Prozesse ungestört ablaufen können (Leitprinzip)
Ziel des Trilateral Monitoring and Assessment Programme (TMAP) ist:
- den Zustand und die Entwicklung des Wattenmeer-Ökosystems wissenschaftlich zu bewerten,
- den Grad der Umsetzung der trilateralen Ziele des Wattenmeerplans festzustellen.
Ziele mit Bezug zu Schadstoffen
Das Schadstoffmonitoring in Biota aus dem Wattenmeer wird durchgeführt, um
- die Reaktion von natürlichen Prozessen auf Änderungen des Ausmaßes der Verschmutzung zu erfassen und zu bewerten. Dieses betrifft hier Veränderungen in der Nahrungskette und der Fortpflanzung (einschließlich Rekrutierung). Zusammenhänge mit der Primärproduktion und Zersetzungsprozessen sind gegeben;
- die Reaktion von Arten auf Änderungen des Ausmaßes der Verschmutzung zu erfassen und zu bewerten, welche die Häufigkeit und die physiologischen Funktionen von Arten beeinflussen und zu strukturellen Veränderungen des Ökosystems führen können.
In Bezug auf die "Qualität von Wasser und Sediment" gilt das folgende Ziel für Schadstoffe in Biota:
- Für natürlich in Spuren vorkommende Schadstoffe das Erreichen von Konzentrationen des natürlichen Hintergrunds
- Für künstlich hergestellte Substanzen das Erreichen von Konzentrationen, wie sie ohne jegliche Einleitungen vorhanden wären
Die Überwachung der Sedimente wird durchgeführt, um die Effekte von Veränderungen des Schadstoffeintrags auf folgendes zu beurteilen:
- Chemische Prozesse
- Natürliche Prozesse (Primärproduktion, Nahrungskette, Produktions- und Zersetzungsprozesse)
- Ausgesuchte Zielorganismen (Effekte auf Häufigkeit und physiologische Funktionen von Arten)
- Ausgewählte Lebensgemeinschaften (als Indikatoren für Änderungen in den Umgebungsbedingungen)
Weiterhin dient die Überwachung der Beurteilung
- der Effektivität von Reduzierungsmaßnahmen für Schadstoffe anhand des zeitlichen Verlaufs
- der augenblicklich herrschenden Kontamination im Meer und ihrer räumlichen Verteilung.
Seehunde / CMS
CMS / Seal agreement - Seal agreement - Artikel 5 und 8
"Überwachung der Stoffe, die … anscheinend eine wichtige Rolle für die Erhaltungssituation der Seehundpopulation spielen, im Gewebe der Seehunde und in Organismen, die von Seehunden gejagt werden."
3 - Messkonzept
In Kapitel 3 wird die Überwachung aller Meeres-, Küsten- und Übergangsgewässer entsprechend den Anforderungen nach u.a. MSRL, WRRL, FFH-RL, VRL, OSPAR, HELCOM und TWSC dargestellt. Die Beschreibung des Messkonzepts enthält die Messparameter mit Methoden und Standards zur Datenerhebung, die räumliche und zeitliche Auflösung des Messnetzes und Angaben zur Datenhaltung bzw. –verfügbarkeit.
Die nationalen Messprogramme (Kapitel 3.2) bilden im Sinne eines Baukastensystems die kleinste Einheit in der Meeresumweltüberwachung und beschreiben das Wer - wie - was - wo - und - wann. Die Messprogramme können unterschiedlichen Überwachungsanforderungen dienen. So bedient z.B. das Wasser-Messprogramm für Schadstoffe in der Ostsee sowohl die Monitoringanforderungen nach HELCOM als auch der MSRL.
Aufbauend auf diesen nationalen Messprogrammen folgt das MSRL-Monitoring einer eigenen Struktur mit Monitoring-Strategien (in der 1. Berichtsperiode: Monitoringprogramme) und Monitoring-Programmen (in der 1. Berichtsperiode: Subprogramme). Die Monitoringstrategien und Monitoringprogramme sind dabei Berichtsebenen, die eine vergleichbare EU-weite Berichtserstattung gewährleiten sollen.
3.1 Beschreibung des Messnetzes
[Kartenentwurf Schadstoffe im Wasser Nordsee 2020]
[Kartenentwurf Schadstoffe im Sediment Nordsee 2020]
[Kartenentwurf Schadstoffe in Biota Nordsee 2020]
[Kartenentwurf Schadstoffe im Wasser Ostsee 2020]
[Kartenentwurf Schadstoffe im Sediment Ostsee 2020]
[Kartenentwurf Schadstoffe in Biota Ostsee 2020]
Die nachfolgenden Karten bilden die Monitoring-Stationen der beteiligten Behörden für Nord- und Ostsee für die Matrizes Wasser, Sediment und Biota ab.
#Nordsee
Abbildung 1: Karte mit den Stationen, an denen Schadstoffe in Biota in der Nordsee überwacht werden sollen. Abbildung 1 als PDF-Dokument
Abbildung 2: Karte mit den Stationen, an denen Schadstoffe im Sediment in der Nordsee überwacht werden sollen. Abbildung 2 als PDF-Dokument
Abbildung 3: Karte mit den Stationen, an denen Schadstoffe im Sediment in der Nordsee überwacht werden sollen. Abbildung 3 als PDF-Dokument
Abbildung 4: Karte mit den Stationen, an denen Schadstoffe im Wasser in der Nordsee überwacht werden sollen. Abbildung 4 als PDF-Dokument
Abbildung 5: Karte mit den Stationen, an denen Schadstoffe im Wasser in der Nordsee überwacht werden sollen. Abbildung 5 als PDF-Dokument
#Ostsee
Abbildung 6: Karte mit den Stationen, an denen Schadstoffe in Biota in der Ostsee überwacht werden sollen.
Abbildung 6 als PDF-Dokument Abbildung 7: Karte mit den Stationen, an denen Schadstoffe im Sediment in der Ostsee überwacht werden sollen. Abbildung 7 als PDF-Dokument
Abbildung 8: Karte mit den Stationen, an denen Schadstoffe im Wasser in der Ostsee überwacht werden sollen. Abbildung 8 als PDF-Dokument
3.2 Monitoring-Aktivitäten
Beprobungszeiten und -häufigkeiten der Messprogramme
In der Tabelle 1 sind die Beprobungszeiten und -häufigkeiten der einzelnen Institutionen zusammengefasst
BSH | UPB (UBA) | BfG | TI | FGG Elbe | LUNG | IOW | NLWKN | LLUR | |
Metalle | |||||||||
Wasser | Jan./Feb. Aug./Sep. |
zweimal pro Monat Querprofil-Mischprobe aus sechs Einzelproben | monatlich alle 1 - 3 Jahre |
Überblicks- weise Überwachung: alle 6 Jahre, 11 Stationen, je nach Parameter monatlich oder quartalsweise (2, 5, 8, 11); operative Überwachung ausgewählte Stoffliste: jährlich 21 Stationen quartalsweise (2, 5, 8, 11) |
Jan. oder Feb. und Juli oder Aug. |
||||
Sediment | Jan./Feb. | monatliche Mischproben (alle BfG-Stationen) mit Ausnahme Wilhelms- haven Vorhafen (vierteljährliche Mischprobe) |
1 mal in 3 Jahren (Juli/Aug./ Sep.) |
1 mal in 3 Jahren (Juli/Aug./ Sep.) |
Juli oder Aug. (alle 2 Jahre) |
||||
Biota | Blasentang und Miesmuschel (Nordsee: 02/ 04/06/08/10/12 Ostsee: 06/12); Aalmutter: Mai bis Juni, Silber- möwenei: Mai |
August/ September (1/a) |
Miesmuscheln alle 3 Jahre | jährlich Juli - Sep. | jährlich Okt. | ||||
organ. Schadstoffe | |||||||||
Wasser |
Jan./Feb. |
monatlich alle 1 - 3 Jahre | Jan./Feb. | Überblicks- weise Überwachung: alle 6 Jahre, 11 Stationen, je nach Parameter monatlich oder quartalsweise (2, 5, 8, 11); operative Überwachung ausgewählte Stoffliste: jährlich 21 Stationen quartalsweise (2, 5, 8, 11) |
Jan. oder Feb. und Juli oder Aug. |
||||
Sediment | Mai | monatliche Mischproben (alle BfG-Stationen) mit Ausnahme Wilhelms- haven Vorhafen (vierteljährlich Mischprobe) |
1 mal in 3 Jahren (Juli/Aug./ Sep.) |
Jan./Feb. (alle 2 Jahre) |
1 mal in 3 Jahren (Juli/Aug./ Sep.) |
Juli oder Aug. (alle 2 Jahre) |
|||
Biota |
Blasentang und Miesmuschel (Nordsee: 02/ Fische -- Nordsee: Kliesche; Ostsee: Kliesche, Kabeljau, Hering |
Fische August / September (1/a) |
Miesmuscheln alle 3 Jahre | jährlich Juli - Sep. | jährlich Okt. | ||||
Radionuklide | |||||||||
Wasser | Aug./Sep. Juni/Juli (Ostsee) |
monatliche Beprobung im Rahmen von IMIS | |||||||
Sediment | Aug./Sep. Juni/Juli (Ostsee) |
monatliche Beprobung im Rahmen von IMIS | |||||||
Biota (Fische) | August/ September und Dezember (2/a) |
||||||||
Biologische Effekte | |||||||||
TBT Effekte an Littorina littorea (Intersex) |
einmal jährlich an 6 Standorten, Aug. - Sep. |
||||||||
Fisch-krankheiten | Nordsee: Kliesche; Ostsee: Kliesche Dorsch | August/ September und Dezember (2/a) |
Die z.Z. gemessenen Schadstoffe sind in den nachfolgenden Tabellen jeweils für die Kompartimente Wasser, Sediment und Biota zusammengefasst.
Nur ein Teil der in den folgenden Listen aufgeführten Parameter ist Bestandteil der regulären Messprogramme. Die meisten der Substanzen der sogenannten "Priority Lists" werden im Rahmen von Projekten, Baseline-Studies, One-off-surveys u.ä. untersucht, um Informationen über deren Vorkommen und Konzentrationen zu gewinnen, auf deren Basis dann über die weitere Überwachung dieser Stoffe entschieden wird. Insofern unterliegen die Listen und Programme ständiger Überprüfung und ggf. Revision.
Stoffliste der gegenwärtig in Biota gemessenen Schadstoffe | Tabelle 2 |
Stoffliste der gegenwärtig im Wasser gemessenen Schadstoffe | Tabelle 3 |
Stoffliste der gegenwärtig im Sediment gemessenen Schadstoffe | Tabelle 4 |
- TI-FI
Thünen-Institut für Fischereiökologie, Herwigstraße 31, 27572 Bremerhaven
Jährlich außerhalb der Reproduktionszeit der Fische im August/September
- Ausschließliche Wirtschaftszone
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe. Nationale Zuständigkeit und Verpflichtungen im Rahmen regionaler Konventionen
- ANSDE_EEZ / AWZ deutsche Nordsee (inkl. Tiefwasserreede)
- Oslo-Paris-Kommission (Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks)
Erfassung von Schadstoffen in der Fischart Kliesche in der Nordsee (deutsche AWZ ).
Das Messprogramm ist über eine gemeinsame Probennahme verbunden mit den Messprogrammen für biologische Effekte (Fische) und für Müll am Meeresboden.
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
Die Untersuchungen für die Schadstoffüberwachung in Fischen und die Untersuchungen zu biologischen Effekten in Fischen (Fischkrankheiten) werden durch eine gemeinsame Probenahme soweit wie möglich kombiniert. (Integriertes Monitoring)
Nationales Monitoring zum Erfüllen der Anforderungen aus der MSRL hinsichtlich D8: Schadstoffe in marinen Fischen.
- In-situ Probenahme küstenfern
ICES-Times Methoden
Publikationen der Ergebnisse
- OSP-028 | OSPAR CEMP Guidelines for Monitoring Contaminants in Biota (Agreement 1999-02). Revision 2018
Grundschleppnetz-Fischerei
Grundschleppnetz-Fischerei
Aug-Sep
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR)
- Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit
- Wasserrahmenrichtlinie
- Schadstoff-Konzentrationen - in Biota, einschließlich Meeresfrüchten
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe
- OSPAR-PAH_SF | Status and Trends in the Concentrations of Polycyclic Aromatic Hydrocarbons (PAHs) in Shellfish
- OSPAR-PBDE_F_SF | Trends in Concentrations of Polybrominated Diphenyl Ethers (PBDEs) in Fish and Shellfish
- OSPAR-PCB_F_SF | Status and Trends of Polychlorinated Biphenyls (PCB) in Fish and Shellfish
Abgabe nationaler Daten über MUDAB an ICES DOME
- Biological Effects Quality Assurance in Monitoring Programmes
- ICES Data Centre Data Type Guides
- Nationaler Standard (spezifizieren)
- Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe
Qualtiätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO/IEC 17025
BEQUALM: nur PAH-Metaboliten
QUASIMEME: alle anderen Parameter
- TI-FI
Thünen-Institut für Fischereiökologie, Herwigstraße 31, 27572 Bremerhaven
Jährlich außerhalb der Reproduktionszeit der Fische im August/September
- Ausschließliche Wirtschaftszone
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe. Nationale Zuständigkeit und Verpflichtungen im Rahmen regionaler Konventionen
- BALDE_EEZ / AWZ deutsche Ostsee
- Helsinki-Kommission (Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets)
Erfassung von Schadstoffen in den drei Fischarten Kliesche, Hering und Dorsch in der westlichen Ostsee (deutsche AWZ ).
Das Messprogramm ist über eine gemeinsame Probennahme verbunden mit den Messprogrammen für biologische Effekte (Fische) und für Müll am Meeresboden.
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
Die Untersuchungen für die Schadstoffüberwachung in Fischen und die Untersuchungen zu biologischen Effekten in Fischen (Fischkrankheiten) werden durch eine gemeinsame Probenahme soweit wie möglich kombiniert. (Integriertes Monitoring)
Nationales Monitoring zum Erfüllen der Anforderungen aus der MSRL hinsichtlich D8: Schadstoffe in marinen Fischen.
- In-situ Probenahme küstenfern
ICES-Times Methoden
Publikationen der Ergebnisse
- HEL-036 | HELCOM Manual for monitoring in COMBINE programme
Grund-Schleppnetz-Fischerei
Grundschleppnetz-Fischerei
Aug-Sep
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Helsinki-Übereinkommen (HELCOM)
- Wasserrahmenrichtlinie
- Schadstoff-Konzentrationen - in Biota, einschließlich Meeresfrüchten
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe
- HELC_HAZS_PAHmt | Polyaromatic hydrocarbons (PAH) and their metabolites
- HELC_HAZS_PBDE | Polybrominated diphenyl Ethers (PBDE)
- HELCOM-PCB | PCB, Dioxin and Furan
Abgabe nationaler Daten über MUDAB an ICES DOME
- Biological Effects Quality Assurance in Monitoring Programmes
- ICES Data Centre Data Type Guides
- Nationaler Standard (spezifizieren)
- Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe
- TI-SF
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
- Küstengewässer (WRRL)
- Übergangsgewässer (WRRL)
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe. Nationale Zuständigkeit und Verpflichtungen im Rahmen regionaler Konventionen
- ANSDE_MS / Deutsche Nordsee
- Oslo-Paris-Kommission (Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks)
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- In-situ Probenahme küstenfern
- OSP-001 | OSPAR Guidelines on Quality Assurance for Biological Monitoring in the OSPAR Area (Agreement 2002-15)
- OSP-028 | OSPAR CEMP Guidelines for Monitoring Contaminants in Biota (Agreement 1999-02). Revision 2018
Untersucht wird die Fischart Kliesche (Limanda limanda).
Aug. - Sep. und Dez.
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR)
- Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit
- Wasserrahmenrichtlinie
- Schadstoff-Konzentrationen - in Biota, einschließlich Meeresfrüchten
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe
- NAT-ANSDE-CS137 | Cäsium-137 in Wasser und Biota der Nordsee
Die Daten werden im Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ( LAVES ) ermittelt, sind aber nicht frei, sondern nur in den Tätigkeitsberichten des LAVES verfügbar.
- Anderer Standard (spezifizieren)
- ICES Data Centre Data Type Guides
Qualtiätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO/IEC 17025
- TI-SF
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
- Küstengewässer (WRRL)
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe. Nationale Zuständigkeit und Verpflichtungen im Rahmen regionaler Konventionen
- Deutsche Ostsee / BALDE_MS
- Helsinki-Kommission (Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets)
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- In-situ Probenahme küstenfern
- HEL-036 | HELCOM Manual for monitoring in COMBINE programme
Untersucht werden die Fischarten Kabeljau (Gadus morhua), Hering (Clupea harengus), Scholle (Pleuronectes platessa) und Flunder (Platichthys flesus).
Aug. - Sep. und Dez.
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Helsinki-Übereinkommen (HELCOM)
- Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit
- Wasserrahmenrichtlinie
- Schadstoff-Konzentrationen - in Biota, einschließlich Meeresfrüchten
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe
- HELCOM-C137_SEA | Radioactive substances: Cesium-137 in fish and surface seawater
Die ermittelten Daten stehen über eine Datenbank von HELCOM zur Verfügung.
- Anderer Standard (spezifizieren)
- ICES Data Centre Data Type Guides
Qualtiätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO/IEC 17025
- NLWKN
- UPB
- Küstengewässer (WRRL)
- Übergangsgewässer (WRRL)
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe. Nationale Zuständigkeit und Verpflichtungen im Rahmen regionaler Konventionen
- ANSDE_CW / Kuestengewaesser deutsche Nordsee
- Oslo-Paris-Kommission (Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks)
Das Messprogramm dient der Erfassung der Schadstoffbelastung in Biota in den Küstengewässern der Nordsee.
Da sich gegenwärtig sowohl die Küstengewässer als auch die offene Nordsee nicht in einem guten Zustand hinsichtlich der Schadstoffbelastung befinden, erfolgt ein kontinuierliches Monitoring und ein risikobasierter Ansatz wird nicht angewendet.
Neben den Anforderungen der OGewV werden mit dem Messprogramm auch Verpflichtungen bezüglich OSPAR-CEMP erfüllt. Im Zusammenhang mit den Zielen des Wattenmeerplans wird ebenfalls die TMAP-Stoffliste abgearbeitet.
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- In-situ Probenahme Küste
Metalle und Organische Schadstoffe
UPB ( UBA ): Blasentang und Miesmuscheln: 6x/Jahr (Monate 2/4/6/8/10/12)
UPB ( UBA ): Aalmutter 1x/Jahr(Mai-Juni)
UPB ( UBA ): Silbermöwe: 1x/Jahr (Mai)
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR)
- Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit
- Wasserrahmenrichtlinie
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe
- Biological Effects Quality Assurance in Monitoring Programmes
- ICES Data Centre Data Type Guides
- Nationaler Standard (spezifizieren)
Qualtiätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO/IEC 17025
- UPB
- Küstengewässer (WRRL)
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe. . Nationale Zuständigkeit und Verpflichtungen im Rahmen regionaler Konventionen
- BALDE_CW_AB / Kuestenmeer Arkonabecken
- BALDE_CW_BB / Kuestenmeer Bornholmbecken
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- In-situ Probenahme Küste
Metalle und Organische Schadstoffe
UPB ( UBA ): Blasentang und Miesmuscheln: 2x/Jahr (Monate 6/12)
UPB ( UBA ): Aalmutter 1x/Jahr(Mai-Juni)
UPB ( UBA ): Silbermöwe: 1x/Jahr (Mai)
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Helsinki-Übereinkommen (HELCOM)
- Wasserrahmenrichtlinie
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe
- Anderer Standard (spezifizieren)
- Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe
DIN EN ISO/IEC 17025
- LfU SH
- NLWKN
- UPB
- Küstengewässer (WRRL)
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe. Nationale Zuständigkeit und Verpflichtungen im Rahmen regionaler Konventionen
- ANSDE_CW / Kuestengewaesser deutsche Nordsee
- Oslo-Paris-Kommission (Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks)
Das Messprogramm dient der Erfassung der Schadstoffbelastung in Biota in den Küstengewässern der Nordsee.
Da sich gegenwärtig sowohl die Küstengewässer als auch die offene Nordsee nicht in einem guten Zustand hinsichtlich der Schadstoffbelastung befinden, erfolgt ein kontinuierliches Monitoring und ein risikobasierter Ansatz wird nicht angewendet.
Neben den Anforderungen der OGewV werden mit dem Messprogramm auch Verpflichtungen bezüglich OSPAR-CEMP erfüllt. Im Zusammenhang mit den Zielen des Wattenmeerplans wird ebenfalls die TMAP-Stoffliste abgearbeitet.
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- In-situ Probenahme Küste
- OSP-028 | OSPAR CEMP Guidelines for Monitoring Contaminants in Biota (Agreement 1999-02). Revision 2018
- OTH | Other monitoring method
OGewV 2016: Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer
NLWKN: 1x/Jahr (Monat Juli-Sep)
LLUR: 1x/Jahr (Monat Okt)
UPB: 6x/Jahr (Monate Feb, Apr, Jun, Aug, Okt und Dez)
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR)
- Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit
- Wasserrahmenrichtlinie
- Schadstoff-Konzentrationen - in Biota, einschließlich Meeresfrüchten
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe
- OSPAR-Metals_F_SF | Status and Trend for Heavy Metals (Mercury, Cadmium, and Lead) in Fish and Shellfish
- OSPAR-PAH_SF | Status and Trends in the Concentrations of Polycyclic Aromatic Hydrocarbons (PAHs) in Shellfish
- OSPAR-PBDE_F_SF | Trends in Concentrations of Polybrominated Diphenyl Ethers (PBDEs) in Fish and Shellfish
- OSPAR-PCB_F_SF | Status and Trends of Polychlorinated Biphenyls (PCB) in Fish and Shellfish
- ICES Data Centre Data Type Guides
- Nationaler Standard (spezifizieren)
Qualtiätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO/IEC 17025
- LfU SH
- LUNG MV
- UPB
- Küstengewässer (WRRL)
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe. . Nationale Zuständigkeit und Verpflichtungen im Rahmen regionaler Konventionen
- 1- bis 12-Seemeilen-Zone / DE_CW_DEMV_WP_20
- BALDE_CW / Kuestengewaesser deutsche Ostsee
- BALDE_CW_D5_GB_B3 / Küstengewässer Flensburger Förde
- BALDE_CW_KB / Kuestenmeer Kieler Bucht
- Küstenmeer Schlei/Trave / DE_CW_B0.9610
- Helsinki-Kommission (Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets)
Überwachung der Schadstoffkonzentration in Muscheln. Trendüberwachung nach Oberflächengewässerverordnung ( OGewV 2016).
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- In-situ Probenahme Küste
- HEL-036 | HELCOM Manual for monitoring in COMBINE programme
LUNG
M-V: Miesmuscheln/Dreikantmuscheln 1 mal alle 2 Jahre (Monat Okt-Nov)
LLUR: jährlich
(Monat Okt)
UPB: 2 mal pro Jahr (Monat Juni, Dez)
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Helsinki-Übereinkommen (HELCOM)
- Wasserrahmenrichtlinie
- Schadstoff-Konzentrationen - in Biota, einschließlich Meeresfrüchten
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe
- HELCOM-Metals | Metals (lead, cadmium and mercury)
- HELC_HAZS_PAHmt | Polyaromatic hydrocarbons (PAH) and their metabolites
- HELC_HAZS_PBDE | Polybrominated diphenyl Ethers (PBDE)
- HELCOM-PCB | PCB, Dioxin and Furan
- Anderer Standard (spezifizieren)
- Helsinki Commission Cooperative Monitoring in the Baltic Marine Environment manual of measurement protocols
- Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe
DIN EN ISO/IEC 17025
- NLWKN
- UPB
- Küstengewässer (WRRL)
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe. Nationale Zuständigkeit und Verpflichtungen im Rahmen regionaler Konventionen
- ANSDE_CW / Kuestengewaesser deutsche Nordsee
- Oslo-Paris-Kommission (Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks)
Das Messprogramm dient der Erfassung der Schadstoffbelastung in Biota in den Küstengewässern der Nordsee.
Da sich gegenwärtig sowohl die Küstengewässer als auch die offene Nordsee nicht in einem guten Zustand hinsichtlich der Schadstoffbelastung befinden, erfolgt ein kontinuierliches Monitoring und ein risikobasierter Ansatz wird nicht angewendet.
Neben den Anforderungen der OGewV werden mit dem Messprogramm auch Verpflichtungen bezüglich OSPAR-CEMP erfüllt. Im Zusammenhang mit den Zielen des Wattenmeerplans wird ebenfalls die TMAP-Stoffliste abgearbeitet.
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- In-situ Probenahme Küste
- OSP-028 | OSPAR CEMP Guidelines for Monitoring Contaminants in Biota (Agreement 1999-02). Revision 2018
NLWKN: 1 mal pro Jahr (Juli - Sep)
UPB: 1 mal pro Jahr (Mai / Juni)
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR)
- Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit
- Wasserrahmenrichtlinie
- Schadstoff-Konzentrationen - in Biota, einschließlich Meeresfrüchten
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe
- OSPAR-PBDE_F_SF | Trends in Concentrations of Polybrominated Diphenyl Ethers (PBDEs) in Fish and Shellfish
- OSPAR-PCB_F_SF | Status and Trends of Polychlorinated Biphenyls (PCB) in Fish and Shellfish
- Biological Effects Quality Assurance in Monitoring Programmes
- ICES Data Centre Data Type Guides
- Nationaler Standard (spezifizieren)
Qualtiätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO/IEC 17025
- LUNG MV
- UPB
- Küstengewässer (WRRL)
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe. . Nationale Zuständigkeit und Verpflichtungen im Rahmen regionaler Konventionen
- 1- bis 12-Seemeilen-Zone / DE_CW_DEMV_WP_20
- BALDE_CW / Kuestengewaesser deutsche Ostsee
- Helsinki-Kommission (Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets)
Überwachung der Schadstoffkonzentration in Fischen. Abgleich mit den Umweltqualitätsnormen (UQN) für Biota der Anlage 8 (Prioritäre und ausgewählte andere Stoffe) der Oberflächengewässerverordnung ( OGewV 2016).
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- In-situ Probenahme Küste
- WFD-032 | WFD Guidance document n.° 32 - Biota Monitoring
LUNG M-V: 1 mal alle 3 Jahre
UPB: 1 mal pro Jahr (Mai / Juni)
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Helsinki-Übereinkommen (HELCOM)
- Wasserrahmenrichtlinie
- Schadstoff-Konzentrationen - in Biota, einschließlich Meeresfrüchten
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe
- HELC_HAZS_HBCDD | Hexabromocyclodocecane (HBCDD)
- HELCOM-Metals | Metals (lead, cadmium and mercury)
- HELC_HAZS_PBDE | Polybrominated diphenyl Ethers (PBDE)
- HELCOM-PCB | PCB, Dioxin and Furan
- HELCOM-PFOS | Perfluorooctane sulphonate (PFOS)
- Anderer Standard (spezifizieren)
- Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe
DIN EN ISO/IEC 17025
- BfG
- BSH
- LfU SH
- NLWKN
fortlaufend
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
- Küstengewässer (WRRL)
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe. Nationale Zuständigkeit und Verpflichtungen im Rahmen regionaler Konventionen
- ANSDE_CW / Kuestengewaesser deutsche Nordsee
- ANSDE_EEZ / AWZ deutsche Nordsee (inkl. Tiefwasserreede)
- ANSDE_TeW / Hoheitsgewaesser deutsche Nordsee
- Oslo-Paris-Kommission (Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks)
Das Messprogramm dient der Erfassung von Konzentrationen der organischen Schadstoffe im Sediment und Schwebstoffen der Korngrößen < 2 mm an Messstellen in den Küstengewässern, der offenen Nordsee innerhalb der Deutschen AWZ und den Übergangsgewässern der Nordsee zur Bestimmung des Umweltzustandes, deren Auswirkungen und von Schadstofftrends. An den Sedimenten/Schwebstoffen der an den Messstellen entnommenen Proben werden die Konzentrationen der unter "Bezug zu Indikatoren (Art. 11 Reporting 2014)" genannten Parameter erfasst und berichtet.
Da sich gegenwärtig sowohl die Küsten- und Übergangsgewässer als auch der größte Teil der offenen Nordsee nicht in einem guten chemischen Zustand befinden, werden die Schadstoffkonzentrationen an allen vorhandenen Messstellen kontinuierlich, aber je nach Institution in unterschiedlichen Frequenzen, gemessen. Ein risikobasierter Ansatz wird nicht angewendet.
Die Untersuchungen werden unter Berücksichtigung der Anforderungen der Monitoringprogramme der regionalen Meeresschutz-Übereinkommen (OSPAR-CEMP, TMAP ) sowie denen der WRRL und nationaler Programme durchgeführt. Im Rahmen der MSRL erhebt das Messprogramm Daten für den MSRL-Deskriptor D 8 „Schadstoffe“ und das MSRL Umweltziel 2 (UZ 2) „Meere ohne Verschmutzung durch Schadstoffe“.
Die Überwachung der Meeresumwelt erfolgt koordiniert auf Landes- und Bundesebene. Eine Gruppe von Fachexperten innerhalb der nationalen Überwachungsstrukturen fungiert als Bindeglied zwischen den am Monitoring beteiligten Institutionen, während eine Gruppe von Datenmanagementexperten und die nationale Meeresumweltdatenbank ( MUDAB ) die Übertragung von Daten an die internationale ICES-Datenbank (DO-ME) gewährleisten. Somit erfolgt die Datenerhebung nach den Vorgaben von OSPAR (Ausnahme Radionuklide).
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- In-situ Probenahme Küste
- In-situ Probenahme küstenfern
- OSP-018 | OSPAR CEMP Guidelines for Monitoring Contaminants in Sediments (Agreement 2002-16). Revision 2018
- WFD-025 | WFD Guidance document n.° 25 - Chemical Monitoring of Sediment and Biota
ISO 5667-19, 2004: Wasserbeschaffenheit; Probenahme; Teil 19: Anleitung zur Probenahme mariner Sedimente ISO 5667-12: Wasserbeschaffenheit – Probenahme – Teil 12: Hinweise zur Probenahme von Sedimenten DIN EN ISO 5667-15, 2009. Wasserbeschaffenheit - Probenahme - Teil 15: Anleitung zur Konservierung und Handhabung von Schlamm- und Sedimentproben DIN EN ISO/IEC 17025, 2005: Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien (ISO/IEC 17025: 2005); Deutsche und Englische Fassung EN ISO/IEC 17025: 2005. CIS Guidance Document 25: Guidance on chemical monitoring of sediments and biota under the Water Framework Directive (2000/60/EC), 2010
Organ. Schadstoffe BSH: 1 mal in 2 Jahr (Monat Mai/Juni)
BfG: monatl. Mischproben (alle BfG-Stationen mit Ausnahme Wilhelmshaven Vorhafen (vierteljährliche Mischprobe))
NLWKN: 1 mal in 3 Jahren (Monat Juli/Aug/Sept)
LLUR: 1 mal in 2 Jahren (Monat Juli/Aug)
- Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR)
- Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit
- Wasserrahmenrichtlinie
- Schadstoff-Konzentrationen - in Sediment
- Anderer Standard (spezifizieren)
- ICES Data Centre Data Type Guides
- Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe
DIN EN ISO/IEC 17025
- BfG
- LfU SH
- NLWKN
fortlaufend
- Küstengewässer (WRRL)
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe. Nationale Zuständigkeit und Verpflichtungen im Rahmen regionaler Konventionen
- ANSDE_CW / Kuestengewaesser deutsche Nordsee
- ANSDE_EEZ / AWZ deutsche Nordsee (inkl. Tiefwasserreede)
- Oslo-Paris-Kommission (Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks)
Das Messprogramm dient der Erfassung von Schwermetallkonzentrationen im Sediment und Schwebstoffen der Korngröße < 63 µm an Messstellen in den Küstengewässern und den Übergangsgewässern der Nordsee zur Bestimmung des Umweltzustandes, deren Auswirkungen und von Schadstofftrends. An den Sedimenten/Schwebstoffen der an den Messstellen entnommenen Proben werden die Konzentrationen der unter "Bezug zu Indikatoren (Art. 11 Reporting 2014)" genannten Parameter erfasst und berichtet.
Da sich gegenwärtig sowohl die Küsten- und Übergangsgewässer nicht in einem guten chemischen Zustand befinden, werden die Schadstoffkonzentrationen an allen vorhandenen Messstellen kontinuierlich, aber je nach Institution in unterschiedlichen Frequenzen, gemessen. Ein risikobasierter Ansatz wird nicht angewendet.
Die Untersuchungen werden unter Berücksichtigung der Anforderungen des Monitoringprogramms der WRRL durchgeführt.
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- In-situ Probenahme Küste
- WFD-025 | WFD Guidance document n.° 25 - Chemical Monitoring of Sediment and Biota
ISO 5667-19, 2004: Wasserbeschaffenheit; Probenahme; Teil 19: Anleitung zur Probenahme mariner Sedimente ISO 5667-12: Wasserbeschaffenheit – Probenahme – Teil 12: Hinweise zur Probenahme von Sedimenten DIN EN ISO 5667-15, 2009. Wasserbeschaffenheit - Probenahme - Teil 15: Anleitung zur Konservierung und Handhabung von Schlamm- und Sedimentproben DIN EN ISO/IEC 17025, 2005: Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien (ISO/IEC 17025: 2005); Deutsche und Englische Fassung EN ISO/IEC 17025: 2005. CIS Guidance Document 25: Guidance on chemical monitoring of sediments and biota under the Water Framework Directive (2000/60/EC), 2010
BfG: Analyse an ausgewählten monatl. Mischproben (alle BfG-Stationen mit Ausnahme Wilhelmshaven Vorhafen (vierteljährliche Mischprobe))
NLWKN: 1 mal in 3 Jahren (Monat Juli/Aug/Sept)
LLUR: 1 mal in 2 Jahren (Monat Juli/Aug)
- Wasserrahmenrichtlinie
- Schadstoff-Konzentrationen - in Sediment
- Anderer Standard (spezifizieren)
- IOC Manual of Quality Control Procedures for Validation of Oceanographic Data
- Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe
DIN EN ISO/IEC 17025
- BfG
- BSH
fortlaufend
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Jenseits der Gewässer des MS
- Hoheitsgewässer
- Küstengewässer (WRRL)
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe. Nationale Zuständigkeit und Verpflichtungen im Rahmen regionaler Konventionen
- ANSDE_CW / Kuestengewaesser deutsche Nordsee
- ANSDE_EEZ / AWZ deutsche Nordsee (inkl. Tiefwasserreede)
- ANSDE_TeW / Hoheitsgewaesser deutsche Nordsee
- Oslo-Paris-Kommission (Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks)
Das Messprogramm dient der Erfassung von Schwermetallkonzentrationen im Sediment und Schwebstoffen der Korngröße < 20 µm an Messstellen in den Küstengewässern, der offenen Nordsee innerhalb der Deutschen lossar::AWZ}} und den Übergangsgewässern der Nordsee zur Bestimmung des Umweltzustandes, deren Auswirkungen und von Schadstofftrends. An den Sedimenten/Schwebstoffen der an den Messstellen entnommenen Proben werden die Konzentrationen der unter "Bezug zu Indikatoren (Art. 11 Reporting 2014)" genannten Parameter erfasst und berichtet.
Da sich gegenwärtig sowohl die Küsten- und Übergangsgewässer als auch der größte Teil der offenen Nordsee nicht in einem guten chemischen Zustand befinden, werden die Schadstoffkonzentrationen an allen vorhandenen Messstellen kontinuierlich, aber je nach Institution in unterschiedlichen Frequenzen, gemessen. Ein risikobasierter Ansatz wird nicht angewendet.
Die Untersuchungen werden unter Berücksichtigung der Anforderungen der Monitoringprogramme der regionalen Meeresschutz-Übereinkommen (OSPAR-CEMP, TMAP ) sowie denen der WRRL und nationalen Programmen durchgeführt. Im Rahmen der MSRL erhebt das Messprogramm Daten für den MSRL-Deskriptor D 8 „Schadstoffe“ und das MSRL Umweltziel 2 (UZ 2) „Meere ohne Verschmutzung durch Schadstoffe“.
Die Überwachung der Meeresumwelt erfolgt koordiniert auf Landes- und Bundesebene. Eine Gruppe von Fachexperten innerhalb der nationalen Überwachungsstrukturen fungiert als Bindeglied zwischen den am Monitoring beteiligten Institutionen, während eine Gruppe von Datenmanagementexperten und die nationale Meeresumweltdatenbank ( MUDAB ) die Übertragung von Daten an die internationale ICES-Datenbank (DO-ME) gewährleisten. Somit erfolgt die Datenerhebung nach den Vorgaben von OSPAR.
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- In-situ Probenahme Küste
- In-situ Probenahme küstenfern
- OSP-018 | OSPAR CEMP Guidelines for Monitoring Contaminants in Sediments (Agreement 2002-16). Revision 2018
- WFD-025 | WFD Guidance document n.° 25 - Chemical Monitoring of Sediment and Biota
ISO 5667-19, 2004: Wasserbeschaffenheit; Probenahme; Teil 19: Anleitung zur Probenahme mariner Sedimente ISO 5667-12: Wasserbeschaffenheit – Probenahme – Teil 12: Hinweise zur Probenahme von Sedimenten DIN EN ISO 5667-15, 2009. Wasserbeschaffenheit - Probenahme - Teil 15: Anleitung zur Konservierung und Handhabung von Schlamm- und Sedimentproben DIN EN ISO/IEC 17025, 2005: Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien (ISO/IEC 17025: 2005); Deutsche und Englische Fassung EN ISO/IEC 17025: 2005. CIS Guidance Document 25: Guidance on chemical monitoring of sediments and biota under the Water Framework Directive (2000/60/EC), 2010
Metalle BSH: 1 mal pro Jahr (Monat Januar)
BfG: monatl. Mischproben (alle BfG-Stationen mit Ausnahme Wilhelmshaven Vorhafen (vierteljährliche Mischprobe))
- Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR)
- Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit
- Wasserrahmenrichtlinie
- Schadstoff-Konzentrationen - in Sediment
- Anderer Standard (spezifizieren)
- ICES Data Centre Data Type Guides
- Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe
DIN EN ISO/IEC 17025
- BSH
- LfU SH
- LUNG MV
- IOW
fortlaufend
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
- Küstengewässer (WRRL)
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe. Nationale Zuständigkeit und Verpflichtungen im Rahmen regionaler Konventionen
- 1- bis 12-Seemeilen-Zone / DE_CW_DEMV_WP_20
- BALDE_CW / Kuestengewaesser deutsche Ostsee
- BALDE_CW_D5_GB_B3 / Küstengewässer Flensburger Förde
- BALDE_CW_KB / Kuestenmeer Kieler Bucht
- BALDE_CW_MB / Kuestenmeer Mecklenburger Bucht
- Küstenmeer Schlei/Trave / DE_CW_B0.9610
- Helsinki-Kommission (Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets)
Das Messprogramm dient der Erfassung von Konzentrationen der organischen Schadstoffe im Sediment und Schwebstoffen an Korngrößen < 2 mm an Messstellen in den Küstengewässern, der offenen Ostsee innerhalb der Deutschen AWZ und den Übergangsgewässern der Ostsee zur Bestimmung des Umweltzustandes, deren Auswirkungen und von Schadstofftrends. An den Sedimenten/Schwebstoffen der an den Messstellen entnommenen Proben werden die Konzentrationen der unter "Bezug zu Indikatoren (Art. 11- Reporting 2014)genannten Parameter erfasst und berichtet.
Da sich gegenwärtig sowohl die Küsten- und Übergangsgewässer als auch die offene Ostsee nicht in einem guten chemischen Zustand befinden, werden die Schadstoffkonzentrationen an allen vorhandenen Messstellen kontinuierlich, aber je nach Institution in unterschiedlichen Frequenzen, gemessen. Ein risikobasierter Ansatz wird nicht angewendet.
Die Untersuchungen werden unter Berücksichtigung der Anforderungen der Monitoringprogramme der regionalen Meeresschutz-Übereinkommen (z.B. HELCOM ) sowie denen der WRRL und nationalen Programmen durchgeführt. Im Rahmen der MSRL erhebt das Messprogramm Daten für den MSRL-Deskriptor D 8 „Schadstoffe“ und das MSRL Umweltziel 2 (UZ 2) „Meere ohne Verschmutzung durch Schadstoffe“.
Die Überwachung der Meeresumwelt erfolgt koordiniert auf Landes- und Bundesebene. Eine Gruppe von Fachexperten innerhalb der nationalen Überwachungsstrukturen fungiert als Bindeglied zwischen den am Monitoring beteiligten Institutionen, während eine Gruppe von Datenmanagementexperten und die nationale Meeresumweltdatenbank ( MUDAB ) die Übertragung von Daten an die internationale ICES-Datenbank (DO-ME) gewährleisten. Somit erfolgt die Datenerhebung nach den Vorgaben von HELCOM.
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- In-situ Probenahme Küste
- In-situ Probenahme küstenfern
- HEL-005 | HELCOM Guidelines for determination of chlorinated hydrocarbons in sediment
- HEL-006 | HELCOM Guidelines for determination of PAH in sediment
- WFD-025 | WFD Guidance document n.° 25 - Chemical Monitoring of Sediment and Biota
ISO 5667-19, 2004: Wasserbeschaffenheit; Probenahme; Teil 19: Anleitung zur Probenahme mariner Sedimente ISO 5667-12: Wasserbeschaffenheit – Probenahme – Teil 12: Hinweise zur Probenahme von Sedimenten DIN EN ISO 5667-15, 2009. Wasserbeschaffenheit - Probenahme - Teil 15: Anleitung zur Konservierung und Handhabung von Schlamm- und Sedimentproben DIN EN ISO/IEC 17025, 2005: Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien (ISO/IEC 17025: 2005); Deutsche und Englische Fassung EN ISO/IEC 17025: 2005. CIS Guidance Document 25: Guidance on chemical monitoring of sediments and biota under the Water Framework Directive (2000/60/EC), 2010
IOW: 1 mal in 2 Jahren (Monat Juni/Juli) (im Auftrag des BSH
)
LUNG: 1 mal in 3 Jahren (Monat Juli/Aug/Sept)
LLUR: 1 mal in 2 Jahren (Monat Juli/Aug)
- Helsinki-Übereinkommen (HELCOM)
- Wasserrahmenrichtlinie
- Schadstoff-Konzentrationen - in Sediment
- HELC_HAZS_HBCDD | Hexabromocyclodocecane (HBCDD)
- HELC_HAZS_PAHmt | Polyaromatic hydrocarbons (PAH) and their metabolites
- HELC_HAZS_PBDE | Polybrominated diphenyl Ethers (PBDE)
- Anderer Standard (spezifizieren)
- IOC Manual of Quality Control Procedures for Validation of Oceanographic Data
- Nationaler Standard (spezifizieren)
- Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe
DIN EN ISO/IEC 17025
- LfU SH
- LUNG MV
fortlaufend
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
- Küstengewässer (WRRL)
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe. Nationale Zuständigkeit und Verpflichtungen im Rahmen regionaler Konventionen
- 1- bis 12-Seemeilen-Zone / DE_CW_DEMV_WP_20
- BALDE_CW / Kuestengewaesser deutsche Ostsee
- BALDE_CW_D5_GB_B3 / Küstengewässer Flensburger Förde
- BALDE_CW_KB / Kuestenmeer Kieler Bucht
- BALDE_CW_MB / Kuestenmeer Mecklenburger Bucht
- Küstenmeer Schlei/Trave / DE_CW_B0.9610
- Helsinki-Kommission (Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets)
Das Messprogramm dient der Erfassung von Schwermetallkonzentrationen im Sediment und Schwebstoffen an der Korngröße < 63 µm an Messstellen in den Küstengewässern und den Übergangsgewässern der Ostsee zur Bestimmung des Umweltzustandes, deren Auswirkungen und von Schadstofftrends. An den Sedimenten/Schwebstoffen der an den Messstellen entnommenen Proben werden die Konzentrationen der unter "Bezug zu Indikatoren (Art. 11- Reporting 2014) genannten Parameter erfasst und berichtet.
Da sich gegenwärtig sowohl die Küsten- und Übergangsgewässer als auch die offene Ostsee nicht in einem guten chemischen Zustand befinden, werden die Schadstoffkonzentrationen an allen vorhandenen Messstellen kontinuierlich, aber je nach Institution in unterschiedlichen Frequenzen, gemessen. Ein risikobasierter Ansatz wird nicht angewendet.
Die Untersuchungen werden unter Berücksichtigung der Anforderungen der Monitoringprogramme der der WRRL durchgeführt.
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- In-situ Probenahme Küste
- WFD-025 | WFD Guidance document n.° 25 - Chemical Monitoring of Sediment and Biota
ISO 5667-19, 2004: Wasserbeschaffenheit; Probenahme; Teil 19: Anleitung zur Probenahme mariner Sedimente ISO 5667-12: Wasserbeschaffenheit – Probenahme – Teil 12: Hinweise zur Probenahme von Sedimenten DIN EN ISO 5667-15, 2009. Wasserbeschaffenheit - Probenahme - Teil 15: Anleitung zur Konservierung und Handhabung von Schlamm- und Sedimentproben DIN EN ISO/IEC 17025, 2005: Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien (ISO/IEC 17025: 2005); Deutsche und Englische Fassung EN ISO/IEC 17025: 2005. CIS Guidance Document 25: Guidance on chemical monitoring of sediments and biota under the Water Framework Directive (2000/60/EC), 2010
Metalle: LUNG: 1 mal in 3 Jahren (Monat Juli/Aug/Sept)
LLUR: 1 mal in 2 Jahren (Monat Juli/Aug)
- Helsinki-Übereinkommen (HELCOM)
- Wasserrahmenrichtlinie
- Schadstoff-Konzentrationen - in Sediment
- Anderer Standard (spezifizieren)
- Helsinki Commission Cooperative Monitoring in the Baltic Marine Environment manual of measurement protocols
- ICES Data Centre Data Type Guides
- Nationaler Standard (spezifizieren)
- Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe
DIN EN ISO/IEC 17025
- BSH
- LUNG MV
fortlaufend
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Küstengewässer (WRRL)
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe. Nationale Zuständigkeit und Verpflichtungen im Rahmen regionaler Konventionen
- 1- bis 12-Seemeilen-Zone / DE_CW_DEMV_WP_20
- BALDE_CW / Kuestengewaesser deutsche Ostsee
- Helsinki-Kommission (Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets)
Das Messprogramm dient der Erfassung von Konzentrationen der Schwermetalle im Sediment und Schwebstoffen an Korngrößen < 20 µm an Messstellen der Küsten- und Übergangsgewässer und in der Deutschen AWZ der Ostsee zur Bestimmung des Umweltzustandes, deren Auswirkungen und von Schadstofftrends. An den Sedimenten/Schwebstoffen der an den Messstellen entnommenen Proben werden die Konzentrationen der unter "Bezug zu Indikatoren (Art. 11- Reporting 2014) genannten Parameter erfasst und berichtet.
Da sich gegenwärtig sowohl die Küsten- und Übergangsgewässer als auch die offene Ostsee nicht in einem guten chemischen Zustand befinden, werden die Schadstoffkonzentrationen an allen vorhandenen Messstellen kontinuierlich, aber je nach Institution in unterschiedlichen Frequenzen, gemessen. Ein risikobasierter Ansatz wird nicht angewendet.
Die Untersuchungen werden unter Berücksichtigung der Anforderungen der Monitoringprogramme der regionalen Meeresschutz-Übereinkommen (z.B. HELCOM ), der WRRL und nationaler Programme durchgeführt. Im Rahmen der MSRL erhebt das Messprogramm Daten für den MSRL-Deskriptor D 8 „Schadstoffe“ und das MSRL Umweltziel 2 (UZ 2) „Meere ohne Verschmutzung durch Schadstoffe“.
Die Überwachung der Meeresumwelt erfolgt koordiniert auf Landes- und Bundesebene. Eine Gruppe von Fachexperten innerhalb der nationalen Überwachungsstrukturen fungiert als Bindeglied zwischen den am Monitoring beteiligten Institutionen, während eine Gruppe von Datenmanagementexperten und die nationale Meeresumweltdatenbank ( MUDAB ) die Übertragung von Daten an die internationale ICES-Datenbank (DO-ME) gewährleisten. Somit erfolgt die Datenerhebung nach den Vorgaben von HELCOM.
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- In-situ Probenahme Küste
- In-situ Probenahme küstenfern
- HEL-002 | HELCOM Guideline for the determination of heavy metals in sediment
- WFD-025 | WFD Guidance document n.° 25 - Chemical Monitoring of Sediment and Biota
ISO 5667-19, 2004: Wasserbeschaffenheit; Probenahme; Teil 19: Anleitung zur Probenahme mariner Sediment
ISO 5667-12: Wasserbeschaffenheit – Probenahme – Teil 12: Hinweise zur Probenahme von Sedimenten
DIN EN ISO 5667-15, 2009. Wasserbeschaffenheit - Probenahme - Teil 15: Anleitung zur Konservierung und Handhabung von Schlamm- und Sedimentproben
DIN EN ISO/IEC 17025, 2005: Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien (ISO/IEC 17025: 2005); Deutsche und Englische Fassung EN ISO/IEC 17025: 2005. CIS Guidance Document 25: Guidance on chemical monitoring of sediments and biota under the Water Framework Directive (2000/60/EC), 2010
BSH: 1 mal pro Jahr (Monat Januar)
LUNG
M-V: 1 mal alle 3 Jahre
- Helsinki-Übereinkommen (HELCOM)
- Wasserrahmenrichtlinie
- Schadstoff-Konzentrationen - in Sediment
- HELCOM-Metals | Metals (lead, cadmium and mercury)
- Anderer Standard (spezifizieren)
- ICES Data Centre Data Type Guides
- Nationaler Standard (spezifizieren)
- Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe
DIN EN ISO/IEC 17025
- BUKEA HH
- LfU SH
- NLWKN
fortlaufend
- Hoheitsgewässer
- Küstengewässer (WRRL)
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe.
- ANSDE_CW / Kuestengewaesser deutsche Nordsee
- ANSDE_TeW / Hoheitsgewaesser deutsche Nordsee
Das Messprogramm dient der Erfassung von Schadstoffkonzentrationen im Meerwasser an Messstellen in den Küstengewässern und den Übergangsgewässern der Nordsee zur Überwachung der Schadstoffbelastung und der Bestimmung des Umweltzustands. Die Meerwasserproben werden auf die Schadstoffkonzentrationen der nachfolgend genannten Parameter untersucht und die erhaltenen Analysenergebnisse werden anschließend berichtet. Hauptsächlich werden die Stoffe der Anlagen 6 (Flußgebietsspezifische Schadstoffe) und der Anlage 8 (Prioritäre und ausgewählte sonstige Schadstoffe) der Oberflächengewässerverordnung ( OGewV 2016), sowie Stoffe für die Bewertung nach OSPAR überwacht.
Da sich gegenwärtig sowohl die Küsten- und Übergangsgewässer als auch der größte Teil der offenen Nordsee nicht in einem guten chemischen Zustand befinden, werden die Schadstoffkonzentrationen an allen vorhandenen Messstellen kontinuierlich, aber je nach Institution in unterschiedlichen Frequenzen, bestimmt. Ein risikobasierter Ansatz wird nicht verfolgt.
Die Anforderungen der Monitoringprogramme der regionalen Meeresschutz-Übereinkommen (OSPAR-CEMP, TMAP ), der WRRL und nationaler Programme werden in die Untersuchungen einbezogen. Im Rahmen der MSRL erheben die Messprogramme Daten für den MSRL-Deskriptor D8 „Schadstoffe“ und das MSRL Umweltziel 2 (UZ 2) „Meere ohne Verschmutzung durch Schadstoffe“.
Die Überwachung der Meeresumwelt erfolgt koordiniert auf Landes- und Bundesebene. Eine Gruppe von Fachexperten innerhalb der nationalen Überwachungsstrukturen fungiert als Bindeglied zwischen den am Monitoring beteiligten Institutionen, während eine Gruppe von Datenmanagementexperten und die nationale Meeresumweltdatenbank ( MUDAB ) die Übertragung von Daten an die internationale ICES-Datenbank (DO-ME) gewährleisten. Somit erfolgt die Datenerhebung nach den Vorgaben von OSPAR.
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- In-situ Probenahme Küste
- WFD-007 | WFD Guidance document n.° 7 - Monitoring under the Water Framework Directive (monitoring framework)
- WFD-019 | WFD Guidance document n.° 19 - Monitoring under the Water Framework Directive (surface water chemical monitoring)
ISO 5667-9, 1992-10: Wasserbeschaffenheit; Probenahme; Teil 9: Hinweise zur Probenahme von Meerwasser DIN EN ISO 5667-3, 2004-05: Wasserbeschaffenheit - Probenahme - Teil 3: Anleitung zur Konservierung und Handhabung von Wasserproben ( ISO 5667-3: 2003); Deutsche Fassung EN ISO 5667-3: 2003
Metalle:
NLWKN: Überblicksweise Überwachung: alle 6 Jahre, je nach Parameter monatlich
oder quartalsweise (Feb, Mai, Aug, Nov); operative Überwachung ausgewählte Stoffliste: 4 mal pro Jahr (Feb, Mai, Aug, Nov)
LLUR: 2 mal pro Jahr (Monat Jan/Feb, Juli/Aug)
Organ. Schadstoffe
NLWKN: Überblicksweise Überwachung: alle 6 Jahre, je nach Parameter monatlich
oder quartalsweise (Feb, Mai, Aug, Nov); operative Überwachung ausgewählte Stoffliste: 4 mal pro Jahr (Feb, Mai, Aug, Nov)
LLUR: 2 mal pro Jahr (Monat Jan/Feb, Juli/Aug)
- Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR)
- Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit
- Wasserrahmenrichtlinie
- Schadstoff-Konzentrationen - in Wasser
- Anderer Standard (spezifizieren)
- Biological Effects Quality Assurance in Monitoring Programmes
- ICES Data Centre Data Type Guides
- IOC Manual of Quality Control Procedures for Validation of Oceanographic Data
- Nationaler Standard (spezifizieren)
- Unbekannt
DIN EN ISO/IEC 17025, interlaboratory comparisons - http://www.quasimeme.org/, ISO TS 13530, ISO 11352, Technical guidance on monitoring for the Marine Strategy Framework Directive - http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/111111111/30508
- BSH
fortlaufend
- Ausschließliche Wirtschaftszone
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe.
- ANSDE_EEZ / AWZ deutsche Nordsee (inkl. Tiefwasserreede)
Das Messprogramm dient der Erfassung von Schadstoffkonzentrationen im Meerwasser an Messstellen in der offenen Nordsee innerhalb der Deutschen AWZ zur Überwachung der Schadstoffbelastung und der Bestimmung des Umweltzustands. Die Meerwasserproben werden auf die Schadstoffkonzentrationen der nachfolgend genannten Parameter untersucht und die erhaltenen Analysenergebnisse werden anschließend berichtet.
Da sich gegenwärtig sowohl die Küsten- und Übergangsgewässer als auch der größte Teil der offenen Nordsee nicht in einem guten chemischen Zustand befinden, werden die Schadstoffkonzentrationen an allen vorhandenen Messstellen kontinuierlich, aber je nach Institution in unterschiedlichen Frequenzen, bestimmt. Ein risikobasierter Ansatz wird nicht verfolgt.
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- In-situ Probenahme küstenfern
- WFD-007 | WFD Guidance document n.° 7 - Monitoring under the Water Framework Directive (monitoring framework)
- WFD-019 | WFD Guidance document n.° 19 - Monitoring under the Water Framework Directive (surface water chemical monitoring)
ISO 5667-9, 1992-10: Wasserbeschaffenheit; Probenahme; Teil 9: Hinweise zur Probenahme von Meerwasser DIN EN ISO 5667-3, 2004-05: Wasserbeschaffenheit - Probenahme - Teil 3: Anleitung zur Konservierung und Handhabung von Wasserproben ( ISO 5667-3: 2003); Deutsche Fassung EN ISO 5667-3: 2003
Metalle BSH: 2 mal pro Jahr (Monate Jan/Feb, Aug/Sep) Organ. Schadstoffe BSH: 2-4 mal pro Jahr (Monate Mai/Juni, Aug/Sep, Okt/Nov) Radionuklide BSH: 1 mal pro Jahr (Monat Aug./Sept)
- Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR)
- Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit
- Wasserrahmenrichtlinie
- Schadstoff-Konzentrationen - in Wasser
Die Daten stehen in der Meeresumweltdatenbank ( MUDAB ) zur Verfügung.
- Anderer Standard (spezifizieren)
- ICES Data Centre Data Type Guides
DIN EN ISO/IEC 17025, interlaboratory comparisons - http://www.quasimeme.org/, ISO TS 13530, ISO 11352, Technical guidance on monitoring for the Marine Strategy Framework Directive - http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/111111111/30508
- BSH
- LfU SH
- LUNG MV
fortlaufend
- Hoheitsgewässer
- Küstengewässer (WRRL)
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe.
- 1- bis 12-Seemeilen-Zone / DE_CW_DEMV_WP_20
- BALDE_CW / Kuestengewaesser deutsche Ostsee
- BALDE_CW_D5_GB_B3 / Küstengewässer Flensburger Förde
- BALDE_CW_KB / Kuestenmeer Kieler Bucht
- BALDE_CW_MB / Kuestenmeer Mecklenburger Bucht
- Küstenmeer Schlei/Trave / DE_CW_B0.9610
- Helsinki-Kommission (Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets)
Überwachung der im Wasser gelösten Schadstoffe. In den Küstengewässern der Ostsee werden primär die Stoffe der Anlagen 6 (Flußgebietsspezifische Schadstoffe) und der Anlage 8 (Prioritäre und ausgewählte sonstige Schadstoffe) der Oberflächengewässerverordnung ( OGewV 2016) überwacht. Gemessen werden außerdem Stoffe für die Bewertung nach HELCOM.
Des Weiteren werden Stoffe überwacht um deren potentielle Relevanz für die Küstengewässer zu bestimmen (z.B. Arzneimittel).
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- In-situ Probenahme Küste
- WFD-007 | WFD Guidance document n.° 7 - Monitoring under the Water Framework Directive (monitoring framework)
- WFD-019 | WFD Guidance document n.° 19 - Monitoring under the Water Framework Directive (surface water chemical monitoring)
ISO 5667-9, 1992-10: Wasserbeschaffenheit; Probenahme; Teil 9: Hinweise zur Probenahme von Meerwasser DIN EN ISO 5667-3, 2004-05: Wasserbeschaffenheit - Probenahme - Teil 3: Anleitung zur Konservierung und Handhabung von Wasserproben ( ISO 5667-3: 2003); Deutsche Fassung EN ISO 5667-3: 2003
LUNG: 6 mal pro Jahr alle 1-3 Jahre
LLUR: 2 mal pro Jahr (Monat Jan/Feb, Juli/Aug)
Radionuklide BSH: 1 mal pro Jahr (Monat Juni/Juli)
- Helsinki-Übereinkommen (HELCOM)
- Wasserrahmenrichtlinie
- Schadstoff-Konzentrationen - in Wasser
- Anderer Standard (spezifizieren)
- Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe
DIN EN ISO/IEC 17025, ISO TS 13530, ISO 11352, Technical guidance on monitoring for the Marine Strategy Framework Directive - http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/111111111/30508
- BSH
- IOW
fortlaufend
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
- Küstengewässer (WRRL)
- Übergangsgewässer (WRRL)
Erfassung von Belastungen und Aktivitäten; Untersuchung der Herkunft, Verteilung und des Verbleibs der Schadstoffe.
- BALDE_EEZ / AWZ deutsche Ostsee
- Helsinki-Kommission (Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets)
Das Messprogramm dient der Erfassung von Schadstoffkonzentrationen im Meerwasser an Messstellen der offenen Ostsee innerhalb der Deutschen AWZ zur Überwachung der Schadstoffbelastung und der Bestimmung des Umweltzustands. Die Meerwasserproben werden auf die Schadstoffkonzentrationen der nachfolgend genannten Parameter untersucht und die erhaltenen Analysenergebnisse werden anschließend berichtet.
Da sich gegenwärtig sowohl die Küsten- und Übergangsgewässer als auch der größte Teil der offenen Ostsee nicht in einem guten chemischen Zustand befinden, werden die Schadstoffkonzentrationen an allen vorhandenen Messstellen kontinuierlich, aber je nach Institution in unterschiedlichen Frequenzen, bestimmt. Ein risikobasierter Ansatz wird nicht verfolgt.
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- In-situ Probenahme küstenfern
- WFD-007 | WFD Guidance document n.° 7 - Monitoring under the Water Framework Directive (monitoring framework)
- WFD-019 | WFD Guidance document n.° 19 - Monitoring under the Water Framework Directive (surface water chemical monitoring)
ISO 5667-9, 1992-10: Wasserbeschaffenheit; Probenahme; Teil 9: Hinweise zur Probenahme von Meerwasser DIN EN ISO 5667-3, 2004-05: Wasserbeschaffenheit - Probenahme - Teil 3: Anleitung zur Konservierung und Handhabung von Wasserproben ( ISO 5667-3: 2003); Deutsche Fassung EN ISO 5667-3: 2003
Metalle BSH: 1-2 mal pro Jahr (Monate Jan/Feb, Aug/Sep) Organ. Schadstoffe IOW: 2 mal pro Jahr (Monate Jan/Feb, Juli/Aug) (im Auftrag des BSH ) Radionuklide BSH: 1 mal pro Jahr (Monat Juni/Juli)
- Helsinki-Übereinkommen (HELCOM)
- Wasserrahmenrichtlinie
- Schadstoff-Konzentrationen - in Wasser
Die Daten stehen in der Meeresumweltdatenbank ( MUDAB ) zur Verfügung.
- Anderer Standard (spezifizieren)
- Helsinki Commission Cooperative Monitoring in the Baltic Marine Environment manual of measurement protocols
- ICES Data Centre Data Type Guides
- Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe
DIN EN ISO/IEC 17025, ISO TS 13530, ISO 11352, Technical guidance on monitoring for the Marine Strategy Framework Directive - http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/111111111/30508
4 - Bewertung
Bis zum 15. Oktober 2012 waren auf der Grundlage der Anfangsbewertung (Art. 8 MSRL) und der sogenannten Deskriptoren (Anhang I MSRL) erstmals Merkmale für den guten Umweltzustand (GES) der deutschen Meeresbereiche zu beschreiben (Art. 9 MSRL). Die Festlegung spezifischer Grenz- und Schwellenwerte bzw. anderer Quantifizierungen im Sinne eines GES für alle MSRL-Themen (Art. 10 MSRL) war zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. Die im Jahr 2014 übermittelten Überwachungsprogramme folgten der Struktur des mittlerweile abgelösten Beschlusses der Kommission (EU) 2010/477. Dieser wurde durch den Beschluss der Kommission (EU) 2017/848 ersetzt, welcher nun die Definitionen der einzelnen Bewertungskriterien und methodischen Standards nach Art. 9 MSRL nachvollziehbarer strukturiert und in seiner Terminologie den Vorgaben der MSRL entspricht. Die Ergebnisse von Überprüfung und Aktualisierung der Bewertung des Zustandes, Beschreibung des guten Zustandes und Festlegung von Umweltzielen wurden 2018 an die EU-Kommission berichtet. Der Zustandsbericht von 2018 berücksichtigt bestehende Zustandsbewertungen anderer EG-Richtlinien wie z.B. WRRL, FFH-RL und VRL. Darüber hinaus wurden die Arbeiten der regionalen Meeresschutzübereinkommen für Nordsee und Ostsee (OSPAR und HELCOM) herangezogen. In Kapitel 4 werden die Bewertungskriterien und -verfahren auf der Ebene von Messparametern und/oder Indikatoren und Zuordnung zu thematischen Bewertungen dargestellt.
Die Bewertung der Belastung von Gewässern mit Schadstoffen erfolgt anhand von ökotoxikologisch abgeleiteten Bewertungskriterien und Bewertungskriterien, die den natürlichen Hintergrund repräsentieren. Sie entsprechen dem aktuellen Stand des Wissens und unterliegen einem regelmäßigen Revisionsprozess. Im Rahmen des Monitorings werden die aktuellen Schadstoffkonzentrationen in verschiedenen Matrizes (Wasser, Sediment oder Biota) überwacht und mit Hilfe von Bewertungskriterien bewertet. Weiterhin wird eine Trendanalyse durchgeführt und die zeitliche Entwicklung der Schadstoffbelastung bewertet.
4.1 Allgemeine Informationen zur Bewertung (Nord- und Ostsee)
Im Anhang I der MSRL werden qualitative Deskriptoren zur Festlegung des guten Umweltzustands beschrieben. Deskriptor 8 formuliert: "Aus den Konzentrationen an Schadstoffen ergibt sich keine Verschmutzungswirkung." Das bedeutet, dass Schadstoffe, keine direkten und/oder indirekten schädlichen Effekte auf die marine Umwelt ausüben dürfen.
Der gute Umweltzustand für den Deskriptor "Schadstoffe" ist erreicht, wenn die Konzentrationen an Schadstoffen in Biota, Sediment und Wasser die gemäß WRRL, der UQN Tochterrichtlinie 2008/105/EG und der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) geltenden Umweltqualitätsnormen, die Ecological Quality Objectives und Umweltqualitätsziele des OSPAR JAMP/CEMP und die ökologischen Ziele und Umweltziele des "Hazardous substances segment" des HELCOM BSAP einhalten . Aufgrund der erheblichen Unsicherheiten und Wissenslücken, welche bei den gegenwärtigen UQNs und EACs (Environmental Assessment Criteria) noch vorhanden sind, sollte das Vorsorgeprinzip als zusätzliches Kriterium zur Bewertung mit herangezogen werden.
Darüber hinaus müssen für den guten Umweltzustand weitere spezifische Anforderungen, die sich aus der MSRL ergeben, erfüllt werden, insbesondere die Einhaltung weiterer abzuleitender Umweltqualitätsnormen/Umweltqualitätsziele für Sedimente und Biota und die Berücksichtigung biologischer Schadstoffeffekte.
Die Bewertung des chemischen Zustandes nach WRRL erfolgt durch Vergleich der gemessenen Umweltkonzentrationen mit Umweltqualitätsnormen (UQN) die in der Richtlinie 2013/39/EG festgelegt sind.
Derzeit sind für 45 prioritäre und 8 weitere Stoffe UQN festgelegt (vgl. Richtlinie 2013/39/EG). Die Methode zur Ableitung der UQN wird in Technical Guidance For Deriving Environmental Quality Standards (Guidance Document No. 27) beschrieben.
National wurden zusätzlich 67 flussgebietsspezifische Schadstoffe ausgewiesen (Oberflächengewässerverordnung 2016, Anlage 6) und jeweils UQN abgeleitet. Die flussgebietsspezifischen Schadstoffe sind relevant für die Bewertung des ökologischen Zustandes bzw. ökologischen Potenzials.
Überwacht wird der Jahresmittelwert, die Umweltqualitätsnorm wird daher JD-UQN (Jahresdurchschnitt-Umweltqualitätsnorm) abgekürzt. Für einige Schadstoffe mit hoher akuter Toxizität wurde zusätzlich eine zulässige Höchstkonzentration (ZHK-UQN) festgelegt, die der Maximalwert nicht überschreiten darf. Für Stoffe, die eine hohe Anreicherung innerhalb der Nahrungskette aufweisen, wurde eine Norm für Biota (Biota-UQN) festgelegt. Liegt sowohl eine JD-UQN wie auch eine Biota-UQN vor, so hat die Bewertung der Biota-UQN Vorrang. Für einige flussgebietsspezifische Schadstoffe wurden UQN für Sedimente festgelegt.
Die Umweltqualitätsnormen berücksichtigen den Schutz der Gewässerorganismen (einschließlich der Anreicherung in der Nahrungskette) und der menschlichen Gesundheit. Umweltqualitätsnormen für Küstengewässer und Meere wurden mit Hilfe von Testergebnissen auch für marine Organismen ermittelt.
Bei der Überwachung gelten außerdem die Vorgaben der Richtlinie 2009/90/EG.
4.2 Informationen zur Bewertung in der Nordsee bzw. nach OSPAR
OSPAR verfolgt in seiner Schadstoffstrategie im Wesentlichen zwei übergeordnete Ziele:
Die kontinuierliche Reduktion von Schadstoffemissionen mit dem langfristigen Ziel, in der Meeresumwelt Konzentrationen zu erreichen, die nahe den natürlichen Hintergrundwerten für natürlich vorkommende Substanzen, oder nahe Null für in der Natur nicht vorkommende Substanzen sind
Auf dem Weg dieses Ziel zu erreichen, werden alle Anstrengungen unternommen zunächst Konzentrationen zu erreichen, die Schadstoffeffekte vermeiden.
Der aktuelle Zustand hinsichtlich der Zielerreichung wird im Rahmen des Joint Assessment and Monitoring Programme (JAMP) durch Anwendung eines Systems aus zwei unterschiedlichen Bewertungskriterien überprüft.
Die Bewertung erfolgt anhand eines dreistufigen Bewertungssystems (nahe/gleich BAC, größer BAC und kleiner EAC, größer EAC), wobei BAC den Hintergrundbewertungskonzentrationen (Background assessment concentrations, vgl. CEMP Assessment Manual) und EAC den Umweltbewertungskriterien (Environmental assessment concentrations) der jeweiligen Schadstoffe entsprechen. Hierbei entspricht der zweite Schwellenwert (größer/kleiner EAC) im Wesentlichen dem Bewertungskriterium, mit dem im Rahmen der MSRL zwischen gutem und schlechtem Umweltzustand unterschieden wird. Wenn keine EAC zur Verfügung steht, werden auch ökotoxikologisch basierte Bewertungskriterien aus anderen Bewertungssystemen, wie UQN (WRRL), aber auch ERL (US-EPA, Effect Range Low) oder European Commission food standards (EC) für Metalle in Biota herangezogen. Teil der OSPAR Bewertung ist weiterhin die Untersuchung der zeitlichen Entwicklung der Schadstoffbelastung im Rahmen einer Trendanalyse, die prüft, ob die Schadstoffbelastung abnimmt und eine Annäherung an das langfristige OSPAR-Ziel "Erreichung der Hintergrundkonzentrationen" erreicht wird.
Die Bewertungsschwellen sind im Intermediate Assessment 2017 aufgeführt und beschrieben . Für Indikatoren, für die nur die Trendentwicklung bewertet wurde, werden Bewertungsschwellen abgestimmt werden.
4.3 Informationen zur Bewertung in der Ostsee bzw. nach HELCOM
Es werden die durch HELCOM-Schadstoff-Indikatoren festgelegten Substanzen und Schwellenwerte herangezogen.
Das genutzte Bewertungsinstrument berechnet den aktuellen Mittelwert, als aktuellen Status (mean last year), unter Berücksichtigung der Unsicherheit und der Trendentwicklung basierend auf den im Bewertungszeitraum eingeflossenen Messwerten. Dieser Wert wird mit dem Grenzwert abgeglichen. Darüber hinaus werden die Ergebnisse messstationsweise mithilfe einer Web-Anwendung graphisch in Kartenform dargestellt (ICES DOME).
5 - Qualitätssicherung
Die am BLMP beteiligten Einrichtungen sind verpflichtet, in Eigenverantwortung Qualitätsmanagementsysteme in Anlehnung an die DIN EN ISO/IEC 17025 zu etablieren und aufrecht zu erhalten (ARGE BLMP-Beschluss 2006). Das beinhaltet die Durchführung sowohl interner als auch externer Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Sicherstellung zuverlässiger und vergleichbarer Untersuchungsergebnisse. Dabei werden sie durch die Qualitätssicherungsstelle des BLMP am Umweltbundesamt (QS-Stelle) unterstützt, die als unabhängige nicht direkt am Monitoring beteiligte Institution für die Koordinierung der Qualitätssicherungsmaßnahmen im Rahmen des BLMP zuständig ist. Die erforderlichen einrichtungsübergreifenden Abstimmungen erfolgen in der Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung“ (AG QS), in der Expert*innen aus Bund und Küstenländern vertreten sind. Durch enge Zusammenarbeit mit der AG ErBe sowie deren Fach-Arbeitsgruppen ist die direkte Verbindung zu den messenden Einrichtungen gewährleistet.
Die QS-Stelle ist für die Erarbeitung von Handreichungen wie z.B. Leitlinien zur Methodenvalidierung und von Qualitätsmanagement-Musterdokumenten zuständig. Sie organisiert Workshops und führt Ringversuche zu den im Rahmen des BLMP eingesetzten Untersuchungsverfahren und Matrizes durch. Seit 2001 bietet die QS-Stelle den BLMP-Laboratorien auch die Durchführung externer Audits auf Grundlage der DIN EN ISO 17025 mit entsprechend geschultem Personal an.
Das Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO/IEC 17025 schließt folgende Punkte ein:
- dokumentierte Validierung/Verifizierung der eingesetzten Untersuchungsmethoden zur Ermittlung der Verfahrenskenndaten,
- kontinuierlicher Nachweis der verfahrensspezifischen Richtigkeit und Präzision, z.B. durch das Führen von Kontrollkarten und den Einsatz von (zertifizierten) Referenzmaterialien, soweit möglich,
- die Qualifikation und regelmäßige Schulung des Personals bezüglich der eingesetzten Verfahren,
- die regelmäßige Durchführung von internen und externen Audits,
- die regelmäßige Teilnahme an nationalen und internationalen Laborvergleichen, Ringversuchen, Schulungen und Workshops sowie deren Auswertung.
Da durch die QS-Stelle (biologischer Bereich) nicht jährlich Workshops und Ringversuche und auch nicht für alle Parameter angeboten werden können, sollten regelmäßig bilateral und eigenständig Laborvergleichsanalysen zwischen den Laboren organisiert werden, deren Ergebnisse in der AG Qualitätssicherung vorgestellt und diskutiert werden. Auch sind Angebote anderer nationaler/internationaler Anbieter zu nutzen.
Grundsätzlich ist bei Langzeitmessreihen auf eine Kontinuität der Bearbeiter sowie auf eine entsprechende Qualifizierung zu achten.
Die Labore müssen die rechtzeitige und vollständige Übermittlung der Untersuchungsergebnisse an die MUDAB auf Basis der MUDAB-Datenformate, einschließlich der als Mindestmaß definierten QS-Angaben, die aber die internationalen Vorgaben (ICES) abdecken, gewährleisten.
Für externe QM-Maßnahmen werden Angebote folgender Anbieter genutzt:
- QUASIMEME (Ringversuchsanbieter für anorganische und organische Schadstoffe in Wasser, Sedimenten und Biota)
- QS-Stelle (des BLMP am UBA (Workshops, Normung bei DIN, CEN und ISO, Begleitung der Etablierung und Pflege von QM-Systemen, Erstellung von Muster-SOPs, Festlegung von Mindestanforderungen an Analysenverfahren)
5.1 Messende Einrichtungen
Bund/Länder* | messende Behörden |
durchführende Einrichtungen |
---|---|---|
Bund | BSH , BfG , TI-FI , UPB | TI-FI , TI-SF , UPB , BfG , BSH |
Hamburg | WG Elbe | BUKEA HH |
Mecklenburg-Vorpommern | LUNG MV | LUNG MV |
Niedersachsen | IFV , NLWKN | NLWKN |
Schleswig-Holstein | LfU SH | LfU SH |
Sonstige | Institut für Hygiene und Umwelt HH , IOW |
* An der gemeinschaftlichen, föderalen Umsetzung der Aufgaben des Meeresschutzes sind folgende Ministerien von Bund und Küstenländern beteiligt:
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau der Freien Hansestadt Bremen (SKUMS HB)
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (BUKEA HH)
- Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM MV)
- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU NI)
- Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN SH)
5.2 Monitoring-Leitfäden
In den Messprogrammen verwendete regional und international abgestimmte Monitoring-Methoden
- HELCOM Guideline for the determination of heavy metals in sediment Download
- HELCOM Guidelines for determination of PAH in sediment Download
- HELCOM Guidelines for determination of chlorinated hydrocarbons in sediment Download
- HELCOM Manual for monitoring in COMBINE programme Download
- COMBINE Manual, Part B. General guidelines on quality assurance for monitoring in the Baltic SeaDownload
- COMBINE Manual, Part D. Programme for monitoring of contaminants and their effectsDownload
- OSPAR CEMP Guidelines for Monitoring Contaminants in Biota (Agreement 1999-02). Revision 2018 Download
- OSPAR CEMP Guidelines for Monitoring Contaminants in Sediments (Agreement 2002-16). Revision 2018 Download
- OSPAR Guidelines on Quality Assurance for Biological Monitoring in the OSPAR Area (Agreement 2002-15) Download
- WFD Guidance document n.° 19 - Monitoring under the Water Framework Directive (surface water chemical monitoring) Download
- WFD Guidance document n.° 25 - Chemical Monitoring of Sediment and Biota Download
- WFD Guidance document n.° 32 - Biota Monitoring Download
- WFD Guidance document n.° 7 - Monitoring under the Water Framework Directive (monitoring framework) Download
- OSPAR: JAMP Guideline on the analysis of PFCs in seawater (OSPAR Agreement 2010-8)
5.3 Normen
DIN EN ISO/IEC 17025 (2005-08): Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien (ISO/IEC 17025: 2005); Deutsche und Englische Fassung EN ISO/IEC 17025: 2005. https://www.beuth.de/de/norm/din-en-iso-iec-17025/77196483
Hinweis:
Zurückgezogen und ersetzt durch DIN EN ISO/IEC 17025, 2018-03DIN EN ISO/IEC 17025(2018-03): Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien (ISO/IEC 17025: 2017); Deutsche und Englische Fassung EN ISO/IEC 17025: 2017. https://www.beuth.de/de/norm/din-en-iso-iec-17025/278030106
DIN EN ISO 5667-3 (2019-07): Wasserbeschaffenheit - Probennahme - Teil 3: Anleitung zur Konservierung und Handhabung von Wasserproben (ISO 5667-3: 2018); Deutsche Fassung EN ISO 5667-3: 2018.
https://www.beuth.de/de/norm/din-en-iso-5667-3/291974374ISO 5667-9 (1992-10): Wasserbeschaffenheit; Probennahme; Teil 9: Hinweise zur Probennahme von Meerwasser https://www.beuth.de/de/norm/iso-5667-9/1206679
5.4 Aktivitäten
Handreichungen, Musterdokumente
Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über vorhandene QM-Dokumente und durchgeführte externe QM-Maßnahmen:Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2008: Muster-Qualitätsmanagementhandbuch für Laboratorien des Bund/Länder-Messprogramms nach DIN EN ISO/IEC 17025, Version: 02 vom 01.02.2008, Umweltbundesamt.
Senden einer E-Mail zwecks Dateianfrage an die QS-Stelle des UBAUmweltbundesamt, Qualitätssicherungsstelle des BLMP, 2004: Leitlinie zur Methodenvalidierung
DownloadQualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2011: Ableitung von Mindestanforderungen an Analyseverfahren zur Überwachung chemischer Parameter im Rahmen des BLMP, Mindestanforderungen an Bestimmungsgrenzen
DownloadQualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2008: Ableitung von Mindestanforderungen an Analyseverfahren zur Überwachung chemischer Parameter im Rahmen des BLMP, Erläuterung zur Einführung von Zielwerten für Messunsicherheiten
DownloadQualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2009: Verfahrensanweisung zur Verifizierung und Validierung von Prüfverfahren, Version 01 vom 03.12.2009.
Senden einer E-Mail zwecks Dateianfrage an die QS-Stelle des UBA
Workshops, Schulungen
-
Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2-08: Workshop „Akkreditierung von Laboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025“; 2007-02-08
Download -
Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 1-30: Workshop „Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025“; 2005-11-30
Download -
Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 5-11: Workshop „Meeresmonitoring, Wasserrahmenrichtlinie und Qualitätssicherung - 2. Erfahrungsaustausch“; 2004-0 - 2004-05-12
Download -
Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 1-04: Workshop „Meeresmonitoring und Qualitätssicherung - Erfahrungsaustausch“; 2002-1 - 2002-11-06
Download -
Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 7-02: Workshop „Analysenverfahren und Qualitätssicherung zur Bestimmung von Nährstoffen, Schwermetallen und organischen Schadstoffen in Meerwasser“; 2001-0 - 2001-07-04
Download -
Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 7-04: Workshop „Analysenverfahren und Qualitätssicherung im marinen Sediment-Monitoring - Erfahrungsaustausch“; 2000-0 - 2000-07-05
Download
Ringversuche
- Quality Assurance of
Information for Marine Environmental Monitoring in Europe (
QUASIMEME
):
Ringversuche 2x jährlich
- Brominated Flame Retardants in Biota and Sediment
- Chlorinated Organics in Biota and Sediment
- DOC in Seawater
- Halogenated Organics in Seawater
- Mercury in Seawater
- Metals in Seawater
- Organotins in Seawater, Biota and Sediment
- Pentachlorphenol in Seawater
- Perflourinated Alkyl Substances (PFASs) in Biota and Sediment
- Polycyclic Aromatic Hydrocarbons in Seawater, Biota and Sediment
- Trace Metals in Biota and Sediment
- Triazines and Organophosphorus Compounds in Seawater
- Volatile Organics in Seawater
5.5 QS - Art. 11 MSRL
Messprogramm | Qualitätssicherung | Ergänzende Angaben zur Qualitätssicherung |
---|---|---|
Schadstoffe in Biota (Fische [Kliesche]) |
Biological Effects Quality Assurance in Monitoring Programmes, ICES Data Centre Data Type Guides, Nationaler Standard (spezifizieren), Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe |
Qualtiätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO/IEC 17025 BEQUALM: nur PAH-Metaboliten QUASIMEME: alle anderen Parameter |
Schadstoffe in Biota (Fische [Kliesche, Hering, Dorsch]) |
Biological Effects Quality Assurance in Monitoring Programmes, ICES Data Centre Data Type Guides, Nationaler Standard (spezifizieren), Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe |
Qualtiätsmanagementsysteme nach DIN
EN ISO/IEC 17025
|
Radioaktive Stoffe in Biota (Fische, Nordsee) |
Anderer Standard (spezifizieren), ICES Data Centre Data Type Guides |
Qualtiätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO/IEC 17025 |
Radioaktive Stoffe in Biota (Fische, Ostsee) |
Anderer Standard (spezifizieren), ICES Data Centre Data Type Guides |
Qualtiätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO/IEC 17025 |
Schadstoffe in Biota (Verschiedene, Küstengewässer Nordsee) |
Biological Effects Quality Assurance in Monitoring Programmes, ICES Data Centre Data Type Guides, Nationaler Standard (spezifizieren) |
Qualtiätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO/IEC 17025 |
Schadstoffe in Biota (Verschiedene, Küstengewässer Ostsee) |
Anderer Standard (spezifizieren), Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe |
DIN EN ISO/IEC 17025 |
Schadstoffe in Biota (Muscheln, Küstengewässer Nordsee) |
ICES Data Centre Data Type Guides, Nationaler Standard (spezifizieren) |
Qualtiätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO/IEC 17025 |
Schadstoffe in Biota (Muscheln, Küstengewässer Ostsee) |
Anderer Standard (spezifizieren), Helsinki Commission Cooperative Monitoring in the Baltic Marine Environment manual of measurement protocols, Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe |
DIN EN ISO/IEC 17025 |
Schadstoffe in Biota (Fische, Küstengewässer Nordsee) |
Biological Effects Quality Assurance in Monitoring Programmes, ICES Data Centre Data Type Guides, Nationaler Standard (spezifizieren) |
Qualtiätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO/IEC 17025 |
Schadstoffe in Biota (Fische, Küstengewässer Ostsee) |
Anderer Standard (spezifizieren), Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe |
DIN EN ISO/IEC 17025 |
Organische Schadstoffe in Sediment/Schwebstoff (< 2mm-Fraktion, Küsten-, Übergangsgewässer und AWZ, Nordsee) |
Anderer Standard (spezifizieren), ICES Data Centre Data Type Guides, Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe |
DIN EN ISO/IEC 17025 |
Schadstoffe (Metalle) in Sediment/Schwebstoff (< 63µm-Fraktion, Küsten-, Übergangsgewässer, Nordsee) |
Anderer Standard (spezifizieren), IOC Manual of Quality Control Procedures for Validation of Oceanographic Data, Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe |
DIN EN ISO/IEC 17025 |
Schadstoffe (Metalle) in Sediment/Schwebstoff (< 20µm-Fraktion, AWZ, Küsten- und Übergangsgewässer, Nordsee) |
Anderer Standard (spezifizieren), ICES Data Centre Data Type Guides, Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe |
DIN EN ISO/IEC 17025 |
Organische Schadstoffe in Sediment/Schwebstoff (< 2mm-Fraktion, Küsten-, Übergangsgewässer und AWZ, Ostsee) |
Anderer Standard (spezifizieren), IOC Manual of Quality Control Procedures for Validation of Oceanographic Data, Nationaler Standard (spezifizieren), Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe |
DIN EN ISO/IEC 17025 |
Schadstoffe (Metalle) in Sediment/Schwebstoff (< 63µm-Fraktion, Küsten-, Übergangsgewässer, Ostsee) |
Anderer Standard (spezifizieren), Helsinki Commission Cooperative Monitoring in the Baltic Marine Environment manual of measurement protocols, ICES Data Centre Data Type Guides, Nationaler Standard (spezifizieren), Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe |
DIN EN ISO/IEC 17025 |
Schadstoffe (Metalle) in Sediment/Schwebstoff (< 20µm-Fraktion, Übergangs- und Küstengewässer, AWZ, Ostsee) |
Anderer Standard (spezifizieren), ICES Data Centre Data Type Guides, Nationaler Standard (spezifizieren), Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe |
DIN EN ISO/IEC 17025 |
Schadstoffe in Wasser (Küsten- und Hoheitsgewässer, Nordsee) |
Anderer Standard (spezifizieren), Biological Effects Quality Assurance in Monitoring Programmes, ICES Data Centre Data Type Guides, IOC Manual of Quality Control Procedures for Validation of Oceanographic Data, Nationaler Standard (spezifizieren), Unbekannt |
DIN EN ISO/IEC 17025, interlaboratory comparisons - http://www.quasimeme.org/, ISO TS 13530, ISO 11352, Technical guidance on monitoring for the Marine Strategy Framework Directive - http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/111111111/30508 |
Schadstoffe in Wasser (AWZ, Nordsee) |
Anderer Standard (spezifizieren), ICES Data Centre Data Type Guides |
DIN EN ISO/IEC 17025, interlaboratory comparisons - http://www.quasimeme.org/, ISO TS 13530, ISO 11352, Technical guidance on monitoring for the Marine Strategy Framework Directive - http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/111111111/30508 |
Schadstoffe in Wasser (Küsten- und Hoheitsgewässer, Ostsee) |
Anderer Standard (spezifizieren), Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe |
DIN EN ISO/IEC 17025, ISO TS 13530, ISO 11352, Technical guidance on monitoring for the Marine Strategy Framework Directive - http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/111111111/30508 |
Schadstoffe in Wasser (AWZ, Ostsee) |
Anderer Standard (spezifizieren), Helsinki Commission Cooperative Monitoring in the Baltic Marine Environment manual of measurement protocols, ICES Data Centre Data Type Guides, Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe |
DIN EN ISO/IEC 17025, ISO TS 13530, ISO 11352, Technical guidance on monitoring for the Marine Strategy Framework Directive - http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/111111111/30508 |
5.6 Entwicklungsbedarf
Die beteiligten Einrichtungen streben den Aufbau und die Einführung einheitlicher QS-Standards durch die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen nach DIN EN ISO/IEC 17025 an, was im Idealfalle zur Akkreditierung der Einrichtungen führt.