Kennblätter

Nicht-einheimische Arten (Stand: 15.10.2020 )

1 - Allgemeines

In diesem Kapitel werden das Kennblatt-Thema als auch die zuständigen Institutionen und Fach-Arbeitsgruppen bzw. Expertenkreise benannt sowie Störungen und Beeinflussungen beschrieben.

1.1 Themenbereich

D2 - Nicht-einheimische Arten

Biologisches Monitoring - Flora & Fauna

1.2 Definition

Als Neobiota bezeichnet man Tier- (Neozoen) und Pflanzenarten (Neophyten), aber auch Pilze und Mikroorganismen, die von Natur aus nicht im jeweiligen Lebensraum vorkommen, sondern erst durch den Einfluss des Menschen absichtlich oder unabsichtlich eingebracht worden sind. Sie werden daher auch als gebietsfremde oder nicht-einheimische Arten bezeichnet.

Nicht-einheimische-Art_Pazifische Auster_LKN-SH_Stock

1.3 Zuständige Behörde(n)

Bund/Länder* verantwortliche   Behörden
Bund BfN , BSH , BfG
Bremen SKUMS HB
Hamburg BUKEA HH
Mecklenburg-Vorpommern LUNG MV
Niedersachsen NLPV NI , NLWKN
Schleswig-Holstein LfU SH , LKN.SH / NPV

* An der gemeinschaftlichen, föderalen Umsetzung der Aufgaben des Meeresschutzes sind folgende Ministerien von Bund und Küstenländern beteiligt:

  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
  • Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau der Freien Hansestadt Bremen (SKUMS HB)
  • Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (BUKEA HH)
  • Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM MV)
  • Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU NI)
  • Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN SH)

1.4 Arbeitsgruppe

BLANO-Facharbeitsgruppe Neobiota (Fach-AG Neobiota)

2 - Überwachungsanforderungen und Umweltziele

Im Rahmen der Meeresumweltüberwachung sind die bestehenden Anforderungen von EU-Richtlinien, regionalen Abkommen und rechtlichen Vorgaben (nationale und länderspezifische Gesetzgebung) zu berücksichtigen. Neben allgemeinen Anforderungen (Kap. 2.1) gelten themenbezogen spezifische Mindestanforderungen (Kap. 2.2) an das Monitoring. Es erfolgt eine Zuordnung zum räumlichen Geltungsbereich der Richtlinien sowie zu den übergeordneten nationalen Umweltzielen.

2.1 Allgemeine Anforderungen und rechtliche Vorgaben

MSRL

 

Die Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, MSRL) bildet die Umweltsäule der EU-Meerespolitik und erstellt eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der europäischen Meeresumwelt. Ziel ist es, saubere, gesunde und produktive Meere und deren biologische Vielfalt langfristig zu bewahren bzw., wo durchführbar und nötig, wieder herzustellen.

Die MSRL trat 2008 in Kraft und gibt den Rahmen vor, in dem die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um bis 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten. Eine Verschlechterung des Zustandes ist zu verhindern. Die sechsjährigen Managementzyklen der MSRL umfassen folgende Schritte:

  • Erfassung des aktuellen Zustands der Meeresgewässer nach Art. 8 MSRL
  • Beschreibung des guten Umweltzustands (Good Environmental Status, GES) nach Art. 9 MSRL
  • Festlegung von Umweltzielen zur Erreichung des GES nach Art. 10 MSRL
  • Erstellung von Überwachungsprogrammen nach Art. 11 MSRL
  • Erstellung von Maßnahmenprogrammen nach Art. 13 MSRL

Verpflichtungen aus anderen internationalen, regionalen und EU-Regelungen sind zu berücksichtigen. Das Monitoring gemäß Art. 11 MSRL erfolgt entsprechend einer eigenen Systematik. Die Monitoringstrategien und -programme sind Berichtsebenen, die ein vergleichbares EU-weites Reporting gewährleisten sollen, während die Messprogramme die eigentlichen Mess- und Beobachtungsaktivitäten beinhalten.

 

Hintergrund: EU-Meeresschutzstrategie

Im Rahmen der Umsetzung des 6. Umweltaktionsprogramms hatte die Europäische Kommission (EU-KOM) 2005 eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt zusammen mit einem Vorschlag (Richtlinienentwurf) für eine Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt vorgelegt. Durch eine sektorübergreifende Politik mit einem ökosystemaren Schutzkonzept (Integrationsprinzip) sollte der gute Umweltzustand der europäischen Meeresgewässer erreicht werden.

2007 gab die EU-KOM ihr Blaubuch: "Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union" sowie einen Aktionsplan heraus. Die EU hatte sich damit zu Maßnahmen in verschiedenen Sektoren verpflichtet, die u.a. den Seeverkehr, die Meeresforschung, die Meeresüberwachung und für die maritime Raumordnung der Mitgliedstaaten betreffen.

Die thematische Strategie und die im Juli 2008 in Kraft getretene Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) stellen die „Umweltsäule“ innerhalb der EU-Meerespolitik dar.

HELCOM

 

In der geltenden Fassung legt das zwischenstaatliche Helsinki-Übereinkommen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der neun Ostseeanrainerstaaten und der EU bei der Vermeidung bzw. Bewältigung der Verschmutzung der Ostsee und der Erhaltung und Wiederherstellung ihres ökologischen Gleichgewichts fest. Die Vertragsstaaten kooperieren über die Helsinki-Kommission (HELCOM) auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen und Forschung zu den Themen: Biodiversität und Ökosysteme, Landwirtschaft, Fischerei, Schutzgebiete, Abfälle und Lärm, Stoffeinträge, Raumplanung und Schifffahrt. Im Rahmen des Übereinkommens können Empfehlungen und andere Vereinbarungen verabschiedet werden, zu deren Umsetzung sich die Vertragsstaaten verpflichten.

 

Baltic Sea Action Plan

Der HELCOM-Ostsee-Aktionsplan (HELCOM Baltic Sea Action Plan, BSAP) wurde 2007 von den Umweltministern der Ostseeanliegerstaaten verabschiedet und 2021 aktualisiert. Ein konkreter Katalog benennt Maßnahmen, Verantwortliche und Zeithorizonte, um einen guten ökologischen Zustand der Ostsee zu erreichen.

Die vier thematischen Bereiche Eutrophierung, Biodiversität, gefährliche Stoffe und Abfälle sowie maritime Aktivitäten spiegeln die wesentlichen Belastungen/Belastungsquellen des Ökosystems Ostsee wider.

Mit dem 2021 aktualisierten Ostseeaktionsplan (HELCOM BSAP Update) soll unter Einbeziehung neuer und verbesserter Maßnahmen sowie weiterer Belastungen die Zielerreichung bis 2030 angestrebt werden.

 

HELCOM Monitoring Manual / COMBINE Manual

Die "HELCOM Monitoring und Assessment Strategy" ist ein gemeinsamer Plan zur koordinierten und kosteneffizienten Überwachung und Bewertung der Ostsee mit dem Ziel die Anforderungen des BSAP und der MSRL zu erfüllen. Das HELCOM Monitoring Manual fasst die bestehenden Überwachungsprogramme, gegliedert nach den 11 Deskriptoren bzw. 16 Monitoring-Themen, zusammen. Die Unterprogramme (Sub-Programme) enthalten detaillierte Informationen zur Überwachung. Die anzuwendenden Methoden werden in den HELCOM Monitoring-Guidelines und dem COMBINE Manual beschrieben.

OSPAR

 

In der geltenden Fassung legt das OSPAR-Übereinkommen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der Anrainerstaaten und der EU bei der Vermeidung bzw. Bewältigung der Verschmutzung des Nordostatlantiks und der Erhaltung und Wiederherstellung der Meeresökosysteme fest. Die 15 Vertragsstaaten kooperieren über die OSPAR-Kommission auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen und Forschung zu den Bereichen Biodiversität und Ökosysteme, menschliche Aktivitäten, Schadstoffe und Eutrophierung, Offshore-Industrie, radioaktive Substanzen und bei Querschnittsthemen. Im Rahmen des Übereinkommens können Empfehlungen, rechtsverbindliche Beschlüsse und andere Vereinbarungen verabschiedet werden, zu deren Umsetzung sich die Vertragsstaaten verpflichten.

 

OSPARs JAMP (Joint Assessment and Monitoring Programme) beschreibt die Überwachungs-Strategie, Themen und Produkte zu Monitoring und Überwachung, die für die OSPAR-Mitgliedstaaten festgelegt sind, einschließlich der Anforderungen für thematische und holistische Bewertungen, wie das Intermediate Assessment (IA) 2017 und die Quality Status Reports (QSR). Die überarbeitete Version gilt für 2014-2021 unter Beachtung der Anforderungen der OSPAR Konvention und der MSRL. 2018 wurde eine Verlängerung der Vereinbarungen von JAMP bis 2023 beschlossen.

 

OSPARs CEMP (Coordinated Environmental Monitoring Programme) zielt auf die Erfassung vergleichbarer Daten der OSPAR-Meeresregion ab, um diese zur Bewertung verschiedener Themenbereiche nach JAMP nutzen zu können. Die CEMP-Leitlinien enthalten Vorgaben zu vereinbarten Überwachungs- und Bewertungsmethoden.

 

OSPAR hat im Laufe der Jahre eine Reihe von JAMP-Leitlinien in Bezug auf Überwachung und Bewertung erstellt. Nach der Verabschiedung des erweiterten Koordinierten Umweltüberwachungsprogramms (CEMP) im Jahr 2016 wurde vereinbart, dass diese Leitlinien zu CEMP-Leitlinien werden. Da zahlreiche der bestehenden JAMP-Leitlinien in den kommenden Jahren überprüft werden sollen, werden sie bis zum Abschluss dieser Überprüfung den Namen "JAMP-Leitlinien" behalten. Die ab 2016 angenommenen CEMP-Leitlinien und die bestehenden JAMP-Leitlinien sind auf der OSPAR-Webseite unter CEMP zu finden.

TWSC

 

Die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit zum Schutz des Wattenmeeres (Trilateral Wadden Sea Cooperation, TWSC) basiert auf der gemeinsamen Erklärung der Umweltminister aus Dänemark, Deutschland und den Niederlanden, welche 1982 unterzeichnet und im Jahr 2010 aktualisiert wurde (Joint Declaration on the Protection of the Wadden Sea). Die grenzüberschreitende, ökosystembasierte Kooperation war Grundvoraussetzung für die Anerkennung des Wattenmeeres als UNESCO-Weltnaturerbe nach der Welterbekonvention.

 

Die drei Anrainerstaaten des Wattenmeeres kooperieren u.a. auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen, Forschung und Umweltbildung. Ziel ist es, ein weitgehend natürliches und ungestörtes Ökosystem Wattenmeer zu erhalten. Neben der Gewährleistung des Küstenschutzes wird der Dialog mit allen Nutzern und Interessengruppen gepflegt und gefördert.

Eckpunkte für ein gemeinsames Management, welches sowohl gemeinsam als auch eigenverantwortlich umgesetzt wird, sind im Wattenmeerplan 2010 enthalten.

 

Für eine Bewertung der Umsetzung und des Erfolges von ergriffenen Maßnahmen wird das Trilaterale Monitoring- und Bewertungsprogramm (Trilateral Monitoring and Assessment Program, TMAP) durchgeführt. Basierend auf dem TMAP werden regelmäßig Berichte über den aktuellen ökologischen Zustand des Wattenmeeres (Quality Status Report, QSR) erstellt. Darin werden Zustandsänderungen und mögliche Ursachen benannt sowie Maßnahmen inkl. Wirksamkeitsanalyse angegeben.

Ballastwasser

 

Das Ballastwasser-Übereinkommen zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen wurde 2004 bei der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organization, IMO) verabschiedet und trat 2017 in Kraft. Das Übereinkommen fordert ein Ballastwasser-Management, das weitgehend auf den bisher üblichen unkontrollierten Wasseraustausch bei Aufnahme und Ablassen von Ballastwasser verzichtet. Deutschland ist dem Ballastwasser-Übereinkommen am 13. Februar 2013 mit dem Ballastwasser-Gesetz beigetreten.

Invasive Arten

 

Im Mittelpunkt der Verordnung über invasive Arten steht eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung. Die Verordnung hat das Ziel, Maßnahmen zum Umgang mit diesen Arten im Hinblick auf Prävention, Früherkennung, rasche Reaktion und Kontrolle ihrer Einbringung und Verbreitung festzulegen.

2.2 Spezifische Anforderungen und Umweltziele

Räumliche Zuordnung der Richtlinien

AWZ 12-sm-Zone Küstengewässer 1) Übergangsgewässer
MSRL x x x -
HELCOM x x x -
OSPAR x x x x
TWSC - - x x
Ballastwasser x x x x
Invasive Arten x x x x

1) bei WRRL: Basislinie plus eine Seemeile

MSRL

Deskriptor 2: Nicht einheimische Arten, die sich als Folge menschlicher Tätigkeiten angesiedelt haben, kommen nur in einem für die Ökosysteme nicht abträglichen Umfang vor (Komm Beschluss 2010/477/EU).

HELCOM

Nicht einheimische Arten gehören zum Fokus der HELCOM Monitoring and Assessment Strategy:

2.4 The monitoring system consists of manageable components to enable assessment of
...
b) trends in arrival, quantities and impacts of non-indigenous species,

...

(aus: 2013 HELCOM Ministerial Declaration)

Im HELCOM Monitoring Manual werden die Themen dieses Kennblattes unter dem folgenden Programmpunkt (programme topic) betrachtet: ​Non-indigenous species

OSPAR

In der Nordostatlanktikstrategie wird benannt: "1.2 To this end, the OSPAR Commission will: ... f. endeavour to limit the introduction of non-indigenous species by human activities to levels that do not adversely alter the ecosystems."

TWSC

Das Leitprinzip der trilateralen Wattenmeerkooperation (TWSC) ist es, "soweit wie möglich ein natürliches und nachhaltiges Ökosystem zu erreichen, in dem natürliche Prozesse ungestört ablaufen". Die Einbringung und Verbreitung gebietsfremder Arten durch anthropogene Eingriffe muss im gesamten Wattenmeergebiet möglichst verhindert werden, und invasive gebietsfremde Arten, die sich bereits angesiedelt haben, sollen in effektiver und harmonisierter Weise bewirtschaftet werden.

Der Zusammenschluss zum Schutz des Wattenmeeres von Dänemark, Deutschland und Niederlande hat erst kürzlich die Entwicklung eines Aktionsplans abgeschlossen:

Trilateral Wadden Sea Management and Action Plan for Alien Species (MAPAS)
WG-AS & Gittenberger, A. 2019. Trilateral Wadden Sea Management and Action Plan for Alien Species. Eds. Busch, J. A., Lüerßen, G., de Jong, F. Common Wadden Sea Secretariat (CWSS), Wilhelmshaven, Germany.

Ballastwasser

Seeschiffe, die nur teilweise oder gar nicht beladen sind, pumpen üblicherweise Seewasser in spezielle Tanks, damit ihr Gewichtsschwerpunkt tief genug im Wasser liegt. Das sogenannte Fahren in Ballast stabilisiert die Schiffe und dient damit der Schiffssicherheit. Mit dem Ballastwasser gelangen aber auch Organismen, z.B. Bakterien, Algen, Krebse und anderes Meeresgetier, in die Tanks. Mit diesen "blinden Passagieren" fahren die Schiffe dann über die Ozeane und lassen das Ballastwasser in der Regel in den Küstengewässern wieder ab. Fremde Kleinstmeerestiere werden so weltweit verbreitet und können einheimische Organismen verdrängen. Das schadet nicht nur der Meeresumwelt, sondern hat auch wirtschaftliche Bedeutung, wenn zum Beispiel Kühlwasserleitungen von Industrieunternehmen verstopft werden.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Probleme durch die Verschleppung von schädlichen Wasserorganismen und Pathogenen durch das Ballastwasser von Seeschiffen wurde in jahrelanger Arbeit bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO an einem Ballastwasser-Übereinkommen gearbeitet. Das Übereinkommen ist am 8. September 2017 in Kraft getreten.

Das Ballastwasser-Übereinkommen soll die Verschleppung von schädlichen Wasserorganismen verhindern.

In Deutschland ist das BSH für Maßnahmen zur Verhütung der Verbreitung fremder Organismen durch Schiffe zuständig (§§ 5 Abs. 1 Nr. 4c, 1 Nr. 16 Seeaufgabengesetz). Daher nimmt das BSH (gemäß See-Umweltverhaltensverordnung) verschiedene Aufgaben bei der nationalen Umsetzung des Ballastwasser-Übereinkommens wahr.

Weitere Hintergründe und Inhalte des Ballastwasser-Übereinkommens sind unter: Serviceportal Deutsche Flagge zu finden.

Invasive Arten

Für weit verbreitete invasive Arten muss Deutschland nach der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 geeignete Managementmaßnahmen festlegen. Außerdem muss ein Aktionsplan erstellt werden, der Maßnahmen beschreibt, mit denen die nicht vorsätzliche Einschleppung und Ausbreitung invasiver Arten verhindert werden kann. Das Vorkommen invasiver Arten der Unionsliste in der Umwelt muss zudem überwacht werden.

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 vom 08.09.2017 (http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s3370.pdf)

siehe auch https://neobiota.bfn.de/unionsliste.html

3 - Messkonzept

In Kapitel 3 wird die Überwachung aller Meeres-, Küsten- und Übergangsgewässer entsprechend den Anforderungen nach u.a. MSRL, WRRL, FFH-RL, VRL, OSPAR, HELCOM und TWSC dargestellt. Die Beschreibung des Messkonzepts enthält die Messparameter mit Methoden und Standards zur Datenerhebung, die räumliche und zeitliche Auflösung des Messnetzes und Angaben zur Datenhaltung bzw. –verfügbarkeit.

Die nationalen Messprogramme (Kapitel 3.2) bilden im Sinne eines Baukastensystems die kleinste Einheit in der Meeresumweltüberwachung und beschreiben das Wer - wie - was - wo - und - wann. Die Messprogramme können unterschiedlichen Überwachungsanforderungen dienen. So bedient z.B. das Wasser-Messprogramm für Schadstoffe in der Ostsee sowohl die Monitoringanforderungen nach HELCOM als auch der MSRL.

Aufbauend auf diesen nationalen Messprogrammen folgt das MSRL-Monitoring einer eigenen Struktur mit Monitoring-Strategien (in der 1. Berichtsperiode: Monitoringprogramme) und Monitoring-Programmen (in der 1. Berichtsperiode: Subprogramme). Die Monitoringstrategien und Monitoringprogramme sind dabei Berichtsebenen, die eine vergleichbare EU-weite Berichtserstattung gewährleiten sollen.

3.1 Beschreibung des Messnetzes

Das Neobiota-Monitoring stützt die Zustandsbewertung und soll den Erfolg von spezifischen Maßnahmen dokumentieren.

Seit Beginn der Umweltüberwachung der Meeres- und Küstengewässer ist die Dokumentation der Biodiversität ein wichtiger Teil; auch nicht-einheimische Arten sind in diesem Kontext für Küstenareale und die AWZ mit dokumentiert worden. Das Vorkommen von nicht-einheimischen Arten wurde zunächst aus Daten anderer Monitoringprogramme extrahiert und für die Bewertung verwendet.

Seit 2009 nutzt Deutschland jedoch entlang der Nord- und Ostseeküste ein Schnellerfassungsprogramm ("Rapid Assessment Survey", RAS), das jährlich vor allem Häfen als "Hot Spots" untersucht und dort spezifisch das Vorkommen von Neobiota erfasst. Dieses Programm ist seit 2016 um eine methodische Komponente erweitert worden, welche ggf. eine Kompatibilität mit dem Port Survey Protocol von OSPAR und HELCOM ermöglichen wird (eRAS). Mit Inkrafttreten des Ballastwasserübereinkommens im Jahr 2017 ist ein Großteil der Seeschiffe verpflichtet, Ballastwasser zu behandeln, bevor es ins Meer zurückgeführt wird. Durch ein verpflichtendes Monitoring zu einer Ausnahmeregelung ist die dritte Komponente zum Messkonzept hinzugekommen, die jedoch nicht jährlich durchgeführt wird.

So werden an knapp 20 Stationen entlang der Nord- und Ostseeküste das Vorkommen von Neobiota erfasst.

 

 

3.2 Monitoring-Aktivitäten

Neben den dedizierten Neobiota Schnellerfassungsprogrammen ("rapid assessment", MP 50 u. 114) werden für das Monitoring von nicht-einheimischen Arten die Ergebnisse einer Vielzahl von "regulären" Monitoringprogrammen, in denen auch nicht-einheimische Arten erfasst werden können, genutzt. Zudem können weitere Informationen aus Monitoringaktivitäten im Kontext des Ballastwasserübereinkommens verwendet werden.

Erfassung nicht-einheimischer Arten in Häfen, Marinas und Aquakultur-Anlagen (Nordsee) (Messprogramm-Nr. 50)
Allgemeine Informationen
Messende Institute
Zuständige Institutionen
  • BfN
  • LfU SH
  • NLPV NI
Beteiligte Institutionen
  • AWI
Institutionen Zusatzangaben

weitere externe Auftragnehmer, z.B. IfAÖ

Zeitraum
Beginn des Messprogramms 2009-01-01
Ende des Messprogramms -
Ergänzende Angaben zum Messprogramm-Zeitraum

Ein Schnellerfassungsprogramm (Rapid Assessment Survey RAS) erfolgt an ausgewählten Standorten der Nord- und Ostsee seit 2009 im Rahmen eines Forschungsprojektes mit dem Ziel der Entwicklung eines Routine-Messprogrammes. Zusätzlich werden seit 2016 weitere Standorte und die Besiedlung auf ausgelegten Bewuchsplatten in drei Wassertiefen pro Station erfasst. Dieses Programm bildet das sog. "erweiterte Rapid Assessment Survey" (eRAS). Schwerpunkte sind verschiedene Häfen und Marinas entlang der dt. Nordseeküste, bei denen die Erstansiedlung und Etablierung neuer Arten sehr wahrscheinlich ist.

Räumliche Abdeckung
Meeresgewässer ANS
Räumlicher Bezug
  • Küstengewässer (WRRL)
  • Übergangsgewässer (WRRL)
Beschreibung für die Auswahl des räumlichen Bezuges -
Marine Reporting Units
  • ANSDE_CW / Kuestengewaesser deutsche Nordsee
  • ANSDE_MS / Deutsche Nordsee
Regionale Zusammenarbeit
Regionale Zusammenarbeit - Koordinierung
  • Oslo-Paris-Kommission (Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks)
Regionale Zusammenarbeit - Implementierung Gemeinsame Methoden zur Datenhaltung
Gegenstand des Monitoring
Update-Typ Programm identisch wie in 2014
Beschreibung des Messprogramms

Mit der Erfassung der Neobiota soll der Indikator für die Beurteilung des Zustandes der Gewässer hinsichtlich der Zu- oder Abnahme der Anzahl eingeschleppter neuer Arten bedient werden (Trend-Indikator, siehe auch D2C1). Nimmt der Trend in der Einschleppung neuer Arten ab, so wird dies als Zeichen für die Wirksamkeit von Maßnahmen angesehen.

Zweck des Messprogramms
  • Umweltzustand und Auswirkungen
  • Belastung in der marinen Umwelt
  • Wirksamkeit von Maßnahmen
Ergänzende Angaben zum Zweck des Messprogramms

Mit der Erfassung der Neobiota soll der Indikator für die Beurteilung des Zustandes der Gewässer hinsichtlich der Zu- oder Abnahme der Anzahl eingeschleppter neuer Arten bedient werden (Trend-Indikator). Nimmt der Trend in der Einschleppung neuer Arten ab, so wird dies als Zeichen für die Wirksamkeit von Maßnahmen angesehen und damit eine Verbesserung des ökologischen Zustands angenommen, was sich letztendlich auch in einer Bewertung widerspiegeln soll.

Details des Monitorings

Erfassung von eingeschleppten Arten durch Beprobungen von natürlichen und künstlichen Substraten sowie ausgebrachten Bewuchsplatten in Häfen und Marinas der deutschen Nordsee.

Monitoring-Typ
  • In-situ Probenahme Küste
Referenzen zu Publikationen (Details zum Monitoring)

Eine detaillierte Beschreibung des eRAS findet sich in:

Hoppe K, Buschbaum C, Lackschewitz D (2016) Extended rapid assessment survey of non-indigenous species - a tool for detecting trends in marine introductions. HELCOM document, 6 pages.

Buschbaum, Lackschewitz, Reise (2012)

URL-Referenzen zu Publikationen (Details zum Monitoring) Extended rapid assessment survey {[glossar::of]} non-indigenous species - a tool for detecting trends in marine introductions https://mhb.meeresschutz.info/files/meeresschutz/Dokumente/nicht-einheimische-arten/Hoppe&Buschbaum&Lackschewitz_2016_Extended_Rapid_assessment_surveys_DErev1-4.pdf Joint HELCOM/OSPAR Guidelines on the granting of exemptions under the International Convention for the Control and Management of Ships’ Ballast Water and Sediments, Regulation A-4 http://www.helcom.fi/Documents/Ministerial2013/Ministerial%20declaration/Adopted_endorsed%20documents/Joint%20HELCOM_OSPAR%20Guidelines.pdf Buschbaum C, Lackschewith D, Reise K (2012) Nonnative macrobenthos in the Wadden Sea ecosystem https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0964569111002079/pdfft?md5=81f218d4a4cf41242846fcdf26c6ad28&pid=1-s2.0-S0964569111002079-main.pdf
Methodenbeschreibung einschl. Probenahme-Methode
Monitoring-Methode
  • OTH | Other monitoring method
Monitoring-Methode bei Auswahl "Other"

Eine detaillierte Beschreibung des eRAS findet sich in:

Hoppe, K., Buschbaum, C., D. Lackschewitz (2016) Extended rapid assessment survey of non-indigenous species - a tool for detecting trends in marine introductions. HELCOM document, 6 pages.

Probenahme-Methode -
Beschreibung Probenahme-Methode

Beim sogenannten eRAS- (erweiterter Rapid Assessment Survey) Monitoring werden in Häfen und Marinas verschiedene natürliche und künstliche Substrate und Habitate beprobt. So werden verschiedene Strukturen wie Hafenmauern abgekratzt, intertidale Gebiete im Nordseeraum beprobt und mit Greifern Bodenproben genommen. Die so gewonnenen Arten des Makrozoo- und -phytobenthos werden vor Ort bestimmt und alle eingeschleppten Arten notiert. Dies setzt ein hohes Maß an taxonomischen Kenntnissen und Erfahrung mit den örtlichen Gegebenheiten voraus. Nicht vor Ort zu bestimmende Organismen werden ggf. konserviert und im Labor identifiziert. Zusätzlich wird in jedem Hafen an jeweils drei Standorten je eine Vorrichtung mit drei Bewuchsplatten ausgebracht,wobei sich die Platten einer Vorrichtung in drei verschiedenen Wassertiefen befinden. Die Platten sind mittig an einem Seil befestigt, so dass eine Platte etwa 50 cm unter der Wasseroberfläche verbleibt, eine weitere etwa 50 cm über dem Grund und die dritte mittig zu den beiden genannten. In der Nordsee sind somit die Platten an die Gezeitenhöhen anzupassen und in der Ostsee an die vorherrschenden Wassertiefen. Ein Gewicht hält das Seil stramm in der Wassersäule, eine Grundberührung der Konstruktion soll möglichst vermieden werden, um benthische Predatoren und Herbivore keinen Zugang zu den Platten zu ermöglichen. Die Platten werden bereits im Frühjahr/Frühsommer ausgebracht und während der Rapid Assessments Probenahme im Spätsommer wieder eingeholt und im Labor auf ihre Besiedlung analysiert.

Die eRAS Methode ist genauer in Hoppe, K., Buschbaum, C. und D. Lackschewitz (2016) beschrieben.

Probenahme-Intervalle
Frequenz jährlich
Probenahme-Zyklus jährlich
Ergänzende Angaben zur Frequenz bzw. Zyklus oder Häufigkeit

Das Rapid Assessment erfolgt einmal jährlich in den Sommermonaten. Bereits im Frühjahr werden die Bewuchsplatten ausgebracht und dann mitsamt des Bewuchses im Spätsommer geborgen und analysiert.

Richtlinien spezifische Anforderungen
Andere Richtlinien & Konventionen
  • Ballastwasser-Übereinkommen
  • Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR)
MSRL Features und Elemente
Eintrag oder Verbreitung von nicht-einheimischen Arten
keine Element-Angabe notwendig
D2C1 - Anzahl neu eingeschleppter Arten
Anwesenheit
Monitoring-Programme (Nordsee) - EU-Berichtsebene
  • Nicht-einheimische Arten Einträge - aus spezifischen Quellen
Ergänzende Angaben zum Monitoring-Programm -
Berücksichtigte Indikatoren (Art. 8, 9 und 10 - Reporting 2018)
  • OSPAR-NIS | Trends in New Records of Non-Indigenous Species (NIS) Introduced by Human Activities
Daten-Bereitstellung
Daten-Management

Die Daten werden in der Neobiota-Plattform Nord- und Ostsee zusammengeführt, analysiert und gespeichert. Produkte aus den Analysen werden der Fachwelt und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

** Datenzugriff - Links **
Ergänzende Angaben zu den Daten -
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung
  • Anderer Standard (spezifizieren)
  • Nationaler Standard (spezifizieren)
Ergänzende Angaben zur Qualitätssicherung
  • Nationaler Standard:
    Qualitätssicherungsprogramm des Bund-Länder-Messprogramms ( BLMP );
  • Anderer Standard:
    DIN EN ISO/IEC 17025
Erfassung nicht-einheimischer Arten in Häfen, Marinas und Aquakultur-Anlagen (Ostsee) (Messprogramm-Nr. 114)
Allgemeine Informationen
Messende Institute
Zuständige Institutionen
  • BfN
  • LfU SH
  • LUNG MV
Beteiligte Institutionen
  • AWI
  • IOW
Institutionen Zusatzangaben

weitere externe Auftragnehmer, z.B. IfAÖ

Zeitraum
Beginn des Messprogramms 2009-01-01
Ende des Messprogramms -
Ergänzende Angaben zum Messprogramm-Zeitraum

Ein Schnellerfassungsprogramm (Rapid Assessment Survey RAS) erfolgt an ausgewählten Standorten der Nord- und Ostsee seit 2009 im Rahmen eines Forschungsprojektes mit dem Ziel der Entwicklung eines Routine-Messprogrammes. Zusätzlich werden seit 2016 weitere Standorte und die Besiedlung auf ausgelegten Bewuchsplatten in drei Wassertiefen pro Station erfasst. Dieses Programm bildet das sog. "erweiterte Rapid Assessment Survey" (eRAS). Schwerpunkte sind verschiedene Häfen und Marinas entlang der dt. Ostseeküste, bei denen die Erstansiedlung und Etablierung neuer Arten sehr wahrscheinlich ist.

Räumliche Abdeckung
Meeresgewässer BAL
Räumlicher Bezug
  • Küstengewässer (WRRL)
  • Übergangsgewässer (WRRL)
Beschreibung für die Auswahl des räumlichen Bezuges -
Marine Reporting Units
  • BALDE_CW / Kuestengewaesser deutsche Ostsee
  • Deutsche Ostsee / BALDE_MS
Regionale Zusammenarbeit
Regionale Zusammenarbeit - Koordinierung
  • Helsinki-Kommission (Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets)
Regionale Zusammenarbeit - Implementierung Gemeinsame Methoden zur Datenhaltung
Gegenstand des Monitoring
Update-Typ Programm identisch wie in 2014
Beschreibung des Messprogramms

Mit der Erfassung der Neobiota soll der Indikator für die Beurteilung des Zustandes der Gewässer hinsichtlich der Zu- oder Abnahme der Anzahl eingeschleppter neuer Arten bedient werden (Trend-Indikator, siehe auch D2C1). Nimmt der Trend in der Einschleppung neuer Arten ab, so wird dies als Zeichen für die Wirksamkeit von Maßnahmen angesehen.

Zweck des Messprogramms
  • Umweltzustand und Auswirkungen
  • Belastung in der marinen Umwelt
  • Wirksamkeit von Maßnahmen
Ergänzende Angaben zum Zweck des Messprogramms

Mit der Erfassung der Neobiota soll der Indikator für die Beurteilung des Zustandes der Gewässer hinsichtlich der Zu- oder Abnahme der Anzahl eingeschleppter neuer Arten bedient werden (Trend-Indikator). Nimmt der Trend in der Einschleppung neuer Arten ab, so wird dies als Zeichen für die Wirksamkeit von Maßnahmen angesehen und damit eine Verbesserung des ökologischen Zustands angenommen, was sich letztendlich auch in einer Bewertung widerspiegeln soll.

Details des Monitorings

Erfassung von eingeschleppten Arten durch Beprobungen von natürlichen und künstlichen Substraten sowie ausgebrachten Bewuchsplatten in Häfen und Marinas der deutschen Ostsee.

Monitoring-Typ
  • In-situ Probenahme Küste
Referenzen zu Publikationen (Details zum Monitoring)

Eine detaillierte Beschreibung des eRAS findet sich in:

Hoppe K, Buschbaum C, Lackschewitz D (2016) Extended rapid assessment survey of non-indigenous species - a tool for detecting trends in marine introductions. HELCOM document, 6 pages.

 

URL-Referenzen zu Publikationen (Details zum Monitoring) Hoppe K, Buschbaum C, Lackschewitz D (2016) Extended rapid assessment survey {[glossar::of]} non-indigenous species - a tool for detecting trends in marine introductions. {[glossar::HELCOM]} document, 6 pages. Hoppe&Buschbaum&Lackschewitz_2016_Extended_Rapid_assessment_surveys_DErev1-4.pdf Joint HELCOM/OSPAR Guidelines on the granting of exemptions under the International Convention for the Control and Management of Ships’ Ballast Water and Sediments, Regulation A-4 www.helcom.fi/Documents/Ministerial2013/Ministerial%20declaration/Adopted_endorsed%20documents/Joint%20HELCOM_OSPAR%20Guidelines.pdf
Methodenbeschreibung einschl. Probenahme-Methode
Monitoring-Methode
  • HEL-013 | HELCOM Guidelines for monitoring of non-indigenous species by eRAS
  • OTH | Other monitoring method
Monitoring-Methode bei Auswahl "Other"

Eine detaillierte Beschreibung des eRAS findet sich in:

Hoppe K, Buschbaum C, Lackschewitz D (2016) Extended rapid assessment survey of non-indigenous species - a tool for detecting trends in marine introductions. HELCOM document, 6 pages.

Probenahme-Methode -
Beschreibung Probenahme-Methode

Beim sogenannten eRAS- (erweiterter Rapid Assessment Survey) Monitoring werden in Häfen und Marinas verschiedene natürliche und künstliche Substrate und Habitate beprobt. So werden verschiedene Strukturen wie Hafenmauern abgekratzt, intertidale Gebiete im Nordseeraum beprobt und mit Greifern Bodenproben genommen. Die so gewonnenen Arten des Makrozoo- und -phytobenthos werden vor Ort bestimmt und alle eingeschleppten Arten notiert. Dies setzt ein hohes Maß an taxonomischen Kenntnissen und Erfahrung mit den örtlichen Gegebenheiten voraus. Nicht vor Ort zu bestimmende Organismen werden ggf. konserviert und im Labor identifiziert. Zusätzlich wird in jedem Hafen an jeweils drei Standorten je eine Vorrichtung mit drei Bewuchsplatten ausgebracht,wobei sich die Platten einer Vorrichtung in drei verschiedenen Wassertiefen befinden. Die Platten sind mittig an einem Seil befestigt, so dass eine Platte etwa 50 cm unter der Wasseroberfläche verbleibt, eine weitere etwa 50 cm über dem Grund und die dritte mittig zu den beiden genannten. In der Nordsee sind somit die Platten an die Gezeitenhöhen anzupassen und in der Ostsee an die vorherrschenden Wassertiefen. Ein Gewicht hält das Seil stramm in der Wassersäule, eine Grundberührung der Konstruktion soll möglichst vermieden werden, um benthische Predatoren und Herbivore keinen Zugang zu den Platten zu ermöglichen. Die Platten werden bereits im Frühjahr/Frühsommer ausgebracht und während der Rapid Assessments Probenahme im Spätsommer wieder eingeholt und im Labor auf ihre Besiedlung analysiert.

Die eRAS Methode ist genauer in Hoppe, Buschbaum und Lackschewitz (2016) beschrieben.

Probenahme-Intervalle
Frequenz jährlich
Probenahme-Zyklus jährlich
Ergänzende Angaben zur Frequenz bzw. Zyklus oder Häufigkeit

Das Rapid Assessment erfolgt einmal jährlich in den Sommermonaten. Bereits im Frühjahr werden die Bewuchsplatten ausgebracht und dann mitsamt des Bewuchses im Spätsommer geborgen und analysiert.

Richtlinien spezifische Anforderungen
Andere Richtlinien & Konventionen
  • Ballastwasser-Übereinkommen
  • Helsinki-Übereinkommen (HELCOM)
MSRL Features und Elemente
Eintrag oder Verbreitung von nicht-einheimischen Arten
keine Element-Angabe notwendig
D2C1 - Anzahl neu eingeschleppter Arten
Anwesenheit
keine Element-Angabe notwendig
D2C1 - Anzahl neu eingeschleppter Arten
Anwesenheit
Monitoring-Programme (Ostsee) - EU-Berichtsebene
  • Nicht-einheimische Arten Einträge - aus spezifischen Quellen
Ergänzende Angaben zum Monitoring-Programm -
Berücksichtigte Indikatoren (Art. 8, 9 und 10 - Reporting 2018)
  • HELC_MART_AbWbBr | Trends in arrival of New Non-Indigenous Species
Daten-Bereitstellung
Daten-Management

Die Daten werden in der Neobiota-Plattform Nord- und Ostsee zusammengeführt, analysiert und gespeichert. Produkte aus den Analysen werden der Fachwelt und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

** Datenzugriff - Links **
Ergänzende Angaben zu den Daten -
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung
  • Anderer Standard (spezifizieren)
  • Nationaler Standard (spezifizieren)
Ergänzende Angaben zur Qualitätssicherung
  • Nationaler Standard:
    Qualitätssicherungsprogramm des Bund-Länder-Messprogramms ( BLMP );
  • Anderer Standard:
    DIN EN ISO/IEC 17025
Erfassung nicht-einheimischer Arten (Küstengewässer + AWZ Nordsee) (Messprogramm-Nr. 142)
Allgemeine Informationen
Messende Institute
Zuständige Institutionen
  • BfG
  • BfN
  • BSH
  • LKN.SH / NPV
  • LfU SH
  • NLPV NI
  • NLWKN
Beteiligte Institutionen
  • AWI
  • IOW
  • TI-SF
Institutionen Zusatzangaben -
Zeitraum
Beginn des Messprogramms 1985-01-01
Ende des Messprogramms 2014-12-31
Ergänzende Angaben zum Messprogramm-Zeitraum

Mit Aufnahme des biologischen Monitorings wurden als Nebeneffekt auch nicht-einheimische Arten registriert. Eine gezielte Erfassung von Neobiota erfolgt dabei nicht. Dafür ist eine spezifische Auswertung nötig, die unregelmäßig durchgeführt wird.

Räumliche Abdeckung
Meeresgewässer ANS
Räumlicher Bezug
  • Ausschließliche Wirtschaftszone
  • Hoheitsgewässer
  • Küstengewässer (WRRL)
Beschreibung für die Auswahl des räumlichen Bezuges -
Marine Reporting Units
  • ANSDE_MS / Deutsche Nordsee
Regionale Zusammenarbeit
Regionale Zusammenarbeit - Koordinierung
  • Oslo-Paris-Kommission (Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks)
Regionale Zusammenarbeit - Implementierung Gemeinsame Methoden zur Datenhaltung
Gegenstand des Monitoring
Update-Typ Programm verändert gegenüber 2014
Beschreibung des Messprogramms

Die Erfassung nicht-einheimischer Arten der Küstengewässer und der AWZ basiert vornehmlich auf der Auswertung erhobener Daten anderer Programme des biologischen Monitorings in der Nordsee (Plankton, Makrobenthos, Fische).

Zweck des Messprogramms
  • Umweltzustand und Auswirkungen
  • Belastung in der marinen Umwelt
  • Wirksamkeit von Maßnahmen
Ergänzende Angaben zum Zweck des Messprogramms

Mit der Erfassung der Neobiota-Vorkommen soll u.a. der Indikator für die Beurteilung des Zustandes der Gewässer hinsichtlich der Zu- oder Abnahme der Anzahl eingeschleppter neuer Arten bedient werden. Nimmt der Trend in der Einschleppung neuer Arten ab, so wird dies als Zeichen für die Wirksamkeit von Maßnahmen angesehen. Gleichzeitig können erste Hinweise auf die Verbreitung nicht-einheimischer Arten gesammelt werden.

Details des Monitorings

Die auszuwertenden Daten werden im nationalen biologischen Monitoring erhoben. Zum Teil werden die Informationen zu Neobiota an die zentrale Neobiota-Plattform Nord- und Ostsee gesandt; vorwiegend müssen die Datenbanken spezifisch durchsucht werden.

Monitoring-Typ
  • Zusammenstellung verfügbarer Daten
Referenzen zu Publikationen (Details zum Monitoring)

Details zu den verschiedenen Datenerhebungen des biologischen Monitorings finden sich in den entsprechenden Messprogrammen.

Darr A, Beisiegel K, Buschbaum C, Ebbe B, Gutow L, Lackschewitz D, Schiele K, Zettler M L (2014) Monitoring und Bewertung des Benthos, der Lebensraumtypen/Biotope und der gebietsfremden Arten. Bundesamt für Naturschutz, 105pp.

URL-Referenzen zu Publikationen (Details zum Monitoring) ...
Methodenbeschreibung einschl. Probenahme-Methode
Monitoring-Methode
  • OTH | Other monitoring method
Monitoring-Methode bei Auswahl "Other"

Für die Zusammenstellung verfügbarer Daten liegt keine spezifische Methodenbeschreibung vor.

Probenahme-Methode -
Beschreibung Probenahme-Methode

Die Daten werden in der Neobiota-Plattform Nord- und Ostsee zusammengeführt, analysiert und gespeichert. Produkte aus den Analysen werden der Fachwelt und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Im BLMP-MHB wird die Datenerhebung zu Makrophytobenthos, Makrozoobenthos, Phytoplankton, Zooplankton und Fischen beschrieben. Die Erhebung erfolgt nicht, um spezifisch Neobiota zu erfassen, sondern für andere Zielsetzungen. Die Daten können aber für die Registrierung von Neobiota genutzt werden, soweit das möglich ist.

Probenahme-Intervalle
Frequenz bei Bedarf
Probenahme-Zyklus alle 3 Jahre
Ergänzende Angaben zur Frequenz bzw. Zyklus oder Häufigkeit

Mit Aufnahme des biologischen Monitorings wurden als Nebeneffekt auch nicht-einheimische Arten registriert. Eine gezielte Erfassung von Neobiota erfolgt dabei nicht. Dafür ist eine spezifische Auswertung nötig, die unregelmäßig durchgeführt wird.

Richtlinien spezifische Anforderungen
Andere Richtlinien & Konventionen
  • Ballastwasser-Übereinkommen
  • Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
  • Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR)
  • Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit
MSRL Features und Elemente
Eintrag oder Verbreitung von nicht-einheimischen Arten
keine Element-Angabe notwendig
D2C1 - Anzahl neu eingeschleppter Arten
Anwesenheit
keine Element-Angabe notwendig
D2C1 - Anzahl neu eingeschleppter Arten
Anwesenheit
keine Element-Angabe notwendig
D2C1 - Anzahl neu eingeschleppter Arten
Anwesenheit
Monitoring-Programme (Nordsee) - EU-Berichtsebene
  • Nicht-einheimische Arten - Abundanz und/oder Biomasse
Ergänzende Angaben zum Monitoring-Programm -
Berücksichtigte Indikatoren (Art. 8, 9 und 10 - Reporting 2018)
  • OSPAR-NIS | Trends in New Records of Non-Indigenous Species (NIS) Introduced by Human Activities
Daten-Bereitstellung
Daten-Management

Die Daten werden in der Neobiota-Plattform Nord- und Ostsee zusammengeführt, analysiert und gespeichert. Produkte aus den Analysen werden der Fachwelt und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

** Datenzugriff - Links **
Ergänzende Angaben zu den Daten -
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung
  • Anderer Standard (spezifizieren)
  • Nationaler Standard (spezifizieren)
Ergänzende Angaben zur Qualitätssicherung

Die Durchführung des biologischen Monitorings unterliegt dem Qualitätssicherungsprogramm des Bund-Länder-Messprogramms ( BLMP )

Erfassung nicht-einheimischer Arten (Küstengewässer + AWZ Ostsee) (Messprogramm-Nr. 143)
Allgemeine Informationen
Messende Institute
Zuständige Institutionen
  • BfG
  • BfN
  • BSH
  • LfU SH
  • LUNG MV
Beteiligte Institutionen
  • AWI
  • IOW
  • TI-OF
  • TI-SF
Institutionen Zusatzangaben

ggf. weitere externe Auftragnehmer

Zeitraum
Beginn des Messprogramms 1985-01-01
Ende des Messprogramms 2014-12-31
Ergänzende Angaben zum Messprogramm-Zeitraum

Mit Aufnahme des biologischen Monitorings wurden als Nebeneffekt auch nicht-einheimische Arten registriert. Eine gezielte Erfassung von Neobiota erfolgt dabei nicht. Dafür ist eine spezifische Auswertung nötig, die unregelmäßig durchgeführt wird.

Räumliche Abdeckung
Meeresgewässer BAL
Räumlicher Bezug
  • Ausschließliche Wirtschaftszone
  • Hoheitsgewässer
  • Küstengewässer (WRRL)
Beschreibung für die Auswahl des räumlichen Bezuges -
Marine Reporting Units
  • Deutsche Ostsee / BALDE_MS
Regionale Zusammenarbeit
Regionale Zusammenarbeit - Koordinierung
  • Helsinki-Kommission (Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets)
Regionale Zusammenarbeit - Implementierung Gemeinsame Methoden zur Datenhaltung
Gegenstand des Monitoring
Update-Typ Programm verändert gegenüber 2014
Beschreibung des Messprogramms

Die Erfassung nicht-einheimischer Arten der Küstengewässer und der AWZ basiert vornehmlich auf der Auswertung erhobener Daten anderer Programme des biologischen Monitorings in der Ostsee (Plankton, Makrobenthos, Fische).

Zweck des Messprogramms
  • Umweltzustand und Auswirkungen
  • Belastung in der marinen Umwelt
  • Wirksamkeit von Maßnahmen
Ergänzende Angaben zum Zweck des Messprogramms

Mit der Erfassung der Neobiota-Vorkommen soll u.a. der Indikator für die Beurteilung des Zustandes der Gewässer hinsichtlich der Zu- oder Abnahme der Anzahl eingeschleppter neuer Arten bedient werden. Nimmt der Trend in der Einschleppung neuer Arten ab, so wird dies als Zeichen für die Wirksamkeit von Maßnahmen angesehen. Gleichzeitig können erste Hinweise auf die Verbreitung nicht-einheimischer Arten gesammelt werden.

Details des Monitorings

Die auszuwertenden Daten werden im nationalen biologischen Monitoring erhoben. Zum Teil werden die Informationen zu Neobiota an die zentrale Neobiota-Plattform Nord- und Ostsee gesandt; vorwiegend müssen die Datenbanken spezifisch durchsucht werden.

Monitoring-Typ
  • Zusammenstellung verfügbarer Daten
Referenzen zu Publikationen (Details zum Monitoring)

Details zu den verschiedenen Datenerhebungen des biologischen Monitorings finden sich in den entsprechenden Messprogrammen.

Darr A, Beisiegel K, Buschbaum C, Ebbe B, Gutow L, Lackschewitz D, Schiele K, Zettler M L (2014) Monitoring und Bewertung des Benthos, der Lebensraumtypen/Biotope und der gebietsfremden Arten. Bundesamt für Naturschutz, 105pp.

URL-Referenzen zu Publikationen (Details zum Monitoring) ...
Methodenbeschreibung einschl. Probenahme-Methode
Monitoring-Methode
  • OTH | Other monitoring method
Monitoring-Methode bei Auswahl "Other"

Für die Zusammenstellung verfügbarer Daten liegt keine spezifische Methodenbeschreibung vor.

Probenahme-Methode -
Beschreibung Probenahme-Methode

Im BLMP-MHB wird die Erfassung von Makrophyten, Makrozoobenthos, Phytoplankton, Zooplankton und Fische beschrieben. Die Erhebung erfolgte bisher nicht umNeobiota zu erfassen, sondern für andere Zielsetzungen. In Zukunft sollen Erhebungen aber auch als Grundlage für die Registrierung von Neobiota genutzt werden, soweit das möglich ist. Wegen methodischer Schwierigkeiten kann das Plankton-Monitoring derzeit nicht alle nicht-einheimische Arten erfassen. Jedoch sollen die erkannten Arten gemeldet werden.

Probenahme-Intervalle
Frequenz bei Bedarf
Probenahme-Zyklus alle 3 Jahre
Ergänzende Angaben zur Frequenz bzw. Zyklus oder Häufigkeit

Mit Aufnahme des biologischen Monitorings wurden als Nebeneffekt auch nicht-einheimische Arten registriert. Eine gezielte Erfassung von Neobiota erfolgt dabei nicht. Dafür ist eine spezifische Auswertung nötig, die unregelmäßig durchgeführt wird.

Richtlinien spezifische Anforderungen
Andere Richtlinien & Konventionen
  • Ballastwasser-Übereinkommen
  • Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
  • Helsinki-Übereinkommen (HELCOM)
MSRL Features und Elemente
Eintrag oder Verbreitung von nicht-einheimischen Arten
keine Element-Angabe notwendig
D2C1 - Anzahl neu eingeschleppter Arten
Anwesenheit
keine Element-Angabe notwendig
D2C1 - Anzahl neu eingeschleppter Arten
Anwesenheit
keine Element-Angabe notwendig
D2C1 - Anzahl neu eingeschleppter Arten
Anwesenheit
keine Element-Angabe notwendig
D2C1 - Anzahl neu eingeschleppter Arten
Anwesenheit
Monitoring-Programme (Ostsee) - EU-Berichtsebene
  • Nicht-einheimische Arten - Abundanz und/oder Biomasse
Ergänzende Angaben zum Monitoring-Programm

-

 

Berücksichtigte Indikatoren (Art. 8, 9 und 10 - Reporting 2018)
  • HELC_MART_AbWbBr | Trends in arrival of New Non-Indigenous Species
Daten-Bereitstellung
Daten-Management

Die Daten werden in der Neobiota-Plattform Nord- und Ostsee zusammengeführt, analysiert und gespeichert. Produkte aus den Analysen werden der Fachwelt und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

** Datenzugriff - Links **
Ergänzende Angaben zu den Daten -
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung
  • Anderer Standard (spezifizieren)
  • Nationaler Standard (spezifizieren)
Ergänzende Angaben zur Qualitätssicherung

Die Durchführung des biologischen Monitorings unterliegt dem Qualitätssicherungsprogramm des Bund-Länder-Messprogramms ( BLMP )

Erfassung nicht-einheimischer Arten in Häfen nach JHP (Nordsee) (Messprogramm-Nr. 260)
Allgemeine Informationen
Messende Institute
Zuständige Institutionen
  • BSH
Beteiligte Institutionen -
Institutionen Zusatzangaben

externer Auftragnehmer IfAÖ

Zeitraum
Beginn des Messprogramms 2017-04-01
Ende des Messprogramms 2018-10-01
Ergänzende Angaben zum Messprogramm-Zeitraum

In 2017 und 2018 wurden die Hafenuntersuchungen (Port Surveys) in Hamburg, JadeWeserPort und Cuxhaven durchgeführt.

Räumliche Abdeckung
Meeresgewässer ANS
Räumlicher Bezug
  • Küstengewässer (WRRL)
  • Übergangsgewässer (WRRL)
Beschreibung für die Auswahl des räumlichen Bezuges -
Marine Reporting Units
  • ANSDE_MS / Deutsche Nordsee
Regionale Zusammenarbeit
Regionale Zusammenarbeit - Koordinierung
  • Oslo-Paris-Kommission (Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks)
Regionale Zusammenarbeit - Implementierung Gemeinsame Überwachungsstrategie
Gegenstand des Monitoring
Update-Typ Neues Programm
Beschreibung des Messprogramms

Die standardisierte Erfassung nach HELCOM/OSPAR Port Survey Protocol (Joint HELCOM/OSPAR Guidelines for the Contracting Parties of OSPAR and HELCOM on the granting of exemptions under International Convention for the Control and Management of Ships’ Ballast Water and Sediments, Regulation A-4) umfasst benthische Proben von möglichst allen Hartsubstraten, Greiferproben aus Weichsubstrat, Plankton-Proben (Phyto-/Zoo-), mobiles Makrobenthos inkl. Fische (soweit es in bestimmten Reusen mit Ködern gefangen wird) und pathogene Keime. Das Hafenmonitoring erfolgt an ausgewählten Häfen der Nord- und Ostsee im Rahmen eines Forschungsvorhabens mit dem Ziel der Überprüfung von diversen Erfassungsmethoden. 2017 wurden die Hafenuntersuchungen in Hamburg und 2018 in JadeWeserPort sowie Cuxhaven durchgeführt.

Zweck des Messprogramms
  • Umweltzustand und Auswirkungen
  • Belastung in der marinen Umwelt
  • Wirksamkeit von Maßnahmen
Ergänzende Angaben zum Zweck des Messprogramms

Die Erfassung von nicht-einheimischen Arten mit dem dafür entwickelten Hafenprotokoll (Port Survey Protocol) soll erste Erkenntnisse über die Eignung der vorgeschlagenen Erfassungsmethoden und wissenschaftlich fundierte Verbesserungsvorschläge liefern. Zudem sollen die Artenlisten als Basislinie für eine spätere Erfolgskontrolle getroffener Maßnahmen im Kontext des Ballastwasser-Übereinkommens dienen.

Details des Monitorings

Die standardisierte Erfassung nach HELCOM/OSPAR Port Survey Protocol (Joint HELCOM/OSPAR Guidelines for the Contracting Parties of OSPAR and HELCOM on the granting of exemptions under International Convention for the Control and Management of Ships’ Ballast Water and Sediments, Regulation A-4) umfasst benthische Proben von möglichst allen Hartsubstraten, Greiferproben aus Weichsubstrat, Plankton-Proben (Phyto-/Zoo-), mobiles Makrobenthos inkl. Fische (soweit es in bestimmten Reusen mit Ködern gefangen wird) und pathogene Keime.

 

Monitoring-Typ
  • In-situ Probenahme Küste
Referenzen zu Publikationen (Details zum Monitoring)

Berichte finden sich unter:

https://www.bsh.de/EN/TOPICS/Research_and_development/Current_projects/Network_of_Experts/Port_project/port_project_node.html

URL-Referenzen zu Publikationen (Details zum Monitoring) Projektbeschreibung PSP https://www.bsh.de/EN/TOPICS/Research_and_development/Current_projects/Network_of_Experts/Port_project/port_project_node.html
Methodenbeschreibung einschl. Probenahme-Methode
Monitoring-Methode
  • OTH | Other monitoring method
Monitoring-Methode bei Auswahl "Other"

Eine detailierte Beschreibung findet sich unter:

Joint HELCOM/OSPAR Guidelines on the granting of exemptions under the International Convention for the Control and Management of Ships’ Ballast Water and Sediments,Regulation A-4

Probenahme-Methode -
Beschreibung Probenahme-Methode -
Probenahme-Intervalle
Frequenz einmalig
Probenahme-Zyklus jährlich
Ergänzende Angaben zur Frequenz bzw. Zyklus oder Häufigkeit

Das Hafenmonitoring wird einmalig im Rahmen eines Forschungsvorhabens durchgeführt. Ein Probenahmezyklus ist nicht vorgesehen.

Richtlinien spezifische Anforderungen
Andere Richtlinien & Konventionen
  • Ballastwasser-Übereinkommen
  • Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR)
MSRL Features und Elemente
Eintrag oder Verbreitung von nicht-einheimischen Arten
keine Element-Angabe notwendig
D2C1 - Anzahl neu eingeschleppter Arten
Anwesenheit
keine Element-Angabe notwendig
D2C1 - Anzahl neu eingeschleppter Arten
Anwesenheit
keine Element-Angabe notwendig
D2C1 - Anzahl neu eingeschleppter Arten
Anwesenheit
keine Element-Angabe notwendig
D2C1 - Anzahl neu eingeschleppter Arten
Anwesenheit
keine Element-Angabe notwendig
D2C1 - Anzahl neu eingeschleppter Arten
Anwesenheit
Monitoring-Programme (Nordsee) - EU-Berichtsebene
  • Nicht-einheimische Arten Einträge - aus spezifischen Quellen
Ergänzende Angaben zum Monitoring-Programm -
Berücksichtigte Indikatoren (Art. 8, 9 und 10 - Reporting 2018)
  • OSPAR-NIS | Trends in New Records of Non-Indigenous Species (NIS) Introduced by Human Activities
Daten-Bereitstellung
Daten-Management

Daten sind im Rahmen des zeitlich begrenzten Projekts beim BSH erhoben worden und sind im Projektbericht einsehbar.

Ergänzende Angaben zu den Daten

Aggregierte Rohdaten können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Qualitätssicherung
Qualitätssicherung
  • Anderer Standard (spezifizieren)
Ergänzende Angaben zur Qualitätssicherung

DIN EN ISO/IEC 17025

Erfassung nicht-einheimischer Arten in Häfen nach JHP (Ostsee) (Messprogramm-Nr. 282)
Allgemeine Informationen
Messende Institute
Zuständige Institutionen
  • BSH
Beteiligte Institutionen -
Institutionen Zusatzangaben

externer Auftragnehmer IfAÖ

Zeitraum
Beginn des Messprogramms 2017-04-01
Ende des Messprogramms 2021-05-04
Ergänzende Angaben zum Messprogramm-Zeitraum

An insgesamt drei Stationen wurden 2017 Hafenuntersuchungen (Port Survey) in Kiel durchgeführt. Für das Jahr 2020 sind weitere Untersuchungen in Rostock vorgesehen.

Räumliche Abdeckung
Meeresgewässer BAL
Räumlicher Bezug
  • Küstengewässer (WRRL)
  • Übergangsgewässer (WRRL)
Beschreibung für die Auswahl des räumlichen Bezuges -
Marine Reporting Units
  • Deutsche Ostsee / BALDE_MS
Regionale Zusammenarbeit
Regionale Zusammenarbeit - Koordinierung
  • Helsinki-Kommission (Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets)
Regionale Zusammenarbeit - Implementierung Gemeinsame Überwachungsstrategie
Gegenstand des Monitoring
Update-Typ Neues Programm
Beschreibung des Messprogramms

Die standardisierte Erfassung nach HELCOM/OSPAR Port Survey Protocol (Joint HELCOM/OSPAR Guidelines for the Contracting Parties of OSPAR and HELCOM on the granting of exemptions under International Convention for the Control and Management of Ships’ Ballast Water and Sediments, Regulation A-4) umfasst benthische Proben von möglichst allen Hartsubstraten, Greiferproben aus Weichsubstrat, Plankton-Proben (Phyto-/Zoo-), mobiles Makrobenthos inkl. Fische (soweit es in bestimmten Reusen mit Ködern gefangen wird) und pathogene Keime. Das Hafenmonitoring erfolgt an ausgewählten Häfen der Nord- und Ostsee im Rahmen eines Forschungsvorhabens mit dem Ziel der Überprüfung von diversen Erfassungsmethoden. 2017 wurden die Hafenuntersuchungen in Kiel durchgeführt. 2020 wird der Rostocker Hafen untersucht.

Zweck des Messprogramms
  • Umweltzustand und Auswirkungen
  • Belastung in der marinen Umwelt
  • Wirksamkeit von Maßnahmen
Ergänzende Angaben zum Zweck des Messprogramms

Die Erfassung von nicht-einheimischen Arten mit dem dafür entwickelten Hafenprotokoll (Port Survey Protocol) soll erste Erkenntnisse über die Eignung der vorgeschlagenen Erfassungsmethoden und wissenschaftlich fundierte Verbesserungsvorschläge liefern. Zudem sollen die Artenlisten als Basislinie für eine spätere Erfolgskontrolle getroffener Maßnahmen im Kontext des Ballastwasser-Übereinkommens dienen.

Das Hafenmonitoring erfolgt an ausgewählten Häfen der Nord- und Ostsee im Rahmen eines Forschungsvorhabens mit dem Ziel der Überprüfung von diversen Erfassungsmethoden.

Details des Monitorings

Die standardisierte Erfassung nach HELCOM/OSPAR Port Survey Protocol (Joint HELCOM/OSPAR Guidelines for the Contracting Parties of OSPAR and HELCOM on the granting of exemptions under International Convention for the Control and Management of Ships’ Ballast Water and Sediments, Regulation A-4) umfasst benthische Proben von möglichst allen Hartsubstraten, Greiferproben aus Weichsubstrat, Plankton-Proben (Phyto-/Zoo-), mobiles Makrobenthos inkl. Fische (soweit es in bestimmten Reusen mit Ködern gefangen wird) und pathogene Keime.

Monitoring-Typ
  • In-situ Probenahme Küste
Referenzen zu Publikationen (Details zum Monitoring)

Eine detailierte Beschreibung findet sich unter:

https://www.bsh.de/EN/TOPICS/Research_and_development/Current_projects/Network_of_Experts/Port_project/port_project_node.html

URL-Referenzen zu Publikationen (Details zum Monitoring) Projektbeschreibung PSP https://www.bsh.de/EN/TOPICS/Research_and_development/Current_projects/Network_of_Experts/Port_project/port_project_node.html
Methodenbeschreibung einschl. Probenahme-Methode
Monitoring-Methode
  • OTH | Other monitoring method
Monitoring-Methode bei Auswahl "Other"

Joint HELCOM/OSPAR Guidelines on the granting of exemptions under the International Convention for the Control and Management of Ships’ Ballast Water and Sediments,Regulation A-4

Probenahme-Methode -
Beschreibung Probenahme-Methode -
Probenahme-Intervalle
Frequenz einmalig
Probenahme-Zyklus jährlich
Ergänzende Angaben zur Frequenz bzw. Zyklus oder Häufigkeit

Die Untersuchungen werden im Rahmen eines Forschungsprojektes durchgeführt. Ein Probenahme-Zyklus ist nicht vorgesehen.

Richtlinien spezifische Anforderungen
Andere Richtlinien & Konventionen
  • Ballastwasser-Übereinkommen
  • Helsinki-Übereinkommen (HELCOM)
MSRL Features und Elemente
Eintrag oder Verbreitung von nicht-einheimischen Arten
keine Element-Angabe notwendig
D2C1 - Anzahl neu eingeschleppter Arten
Anwesenheit
keine Element-Angabe notwendig
D2C1 - Anzahl neu eingeschleppter Arten
Anwesenheit
keine Element-Angabe notwendig
D2C1 - Anzahl neu eingeschleppter Arten
Anwesenheit
keine Element-Angabe notwendig
D2C1 - Anzahl neu eingeschleppter Arten
Anwesenheit
keine Element-Angabe notwendig
D2C1 - Anzahl neu eingeschleppter Arten
Anwesenheit
keine Element-Angabe notwendig
D2C1 - Anzahl neu eingeschleppter Arten
Anwesenheit
Monitoring-Programme (Ostsee) - EU-Berichtsebene
  • Nicht-einheimische Arten Einträge - aus spezifischen Quellen
Ergänzende Angaben zum Monitoring-Programm -
Berücksichtigte Indikatoren (Art. 8, 9 und 10 - Reporting 2018)
  • HELC_MART_AbWbBr | Trends in arrival of New Non-Indigenous Species
Daten-Bereitstellung
Daten-Management

Daten sind im Rahmen des zeitlich begrenzten Projekts beim BSH erhoben worden und sind im Projektbericht einsehbar.

Ergänzende Angaben zu den Daten

Aggregierte Rohdaten können auf Antrag zur Verfügung gestellt werden.

Qualitätssicherung
Qualitätssicherung
  • Anderer Standard (spezifizieren)
Ergänzende Angaben zur Qualitätssicherung

DIN EC ISO/IEC 17025

3.3 Zusätzliche Parameter

Für die Bewertung und Interpretation der Messergebnisse werden folgende zusätzliche Parameter herangezogen:

  • Artenverteilungsumfang/-muster (MP-9b-1-1-1)
  • Species present (whole community or selected species only) (MP-9b-1-8-1)
  • Temperatur (MP-9b-1-7-1)
  • Salzgehalt (MP-9b-1-7-2)
  • Bathymetrische Meerestiefe (MP-9b-1-7-11)
  • Physikalische Struktur des Habitats (z.B. Sediment-Merkmale, topographische Strukturen) (MP-9b-1-7-12)

4 - Bewertung

Bis zum 15. Oktober 2012 waren auf der Grundlage der Anfangsbewertung (Art. 8 MSRL) und der sogenannten Deskriptoren (Anhang I MSRL) erstmals Merkmale für den guten Umweltzustand (GES) der deutschen Meeresbereiche zu beschreiben (Art. 9 MSRL). Die Festlegung spezifischer Grenz- und Schwellenwerte bzw. anderer Quantifizierungen im Sinne eines GES für alle MSRL-Themen (Art. 10 MSRL) war zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich.

Die im Jahr 2014 übermittelten Überwachungsprogramme folgten der Struktur des mittlerweile abgelösten Beschlusses der Kommission (EU) 2010/477. Dieser wurde durch den Beschluss der Kommission (EU) 2017/848 ersetzt, welcher nun die Definitionen der einzelnen Bewertungskriterien und methodischen Standards nach Art. 9 MSRL nachvollziehbarer strukturiert und in seiner Terminologie den Vorgaben der MSRL entspricht.

Die Ergebnisse von Überprüfung und Aktualisierung der Bewertung des Zustandes, Beschreibung des guten Zustandes und Festlegung von Umweltzielen wurden 2018 an die EU-Kommission berichtet. Der Zustandsbericht von 2018 berücksichtigt bestehende Zustandsbewertungen anderer EG-Richtlinien wie z.B. WRRL, FFH-RL und VRL. Darüber hinaus wurden die Arbeiten der regionalen Meeresschutzübereinkommen für Nordsee und Ostsee (OSPAR und HELCOM) herangezogen.

  • Übersicht der Deskriptoren zur Festlegung des guten Umweltzustands (Anhang I MSRL): hier
  • Übersicht der Bewertungskriterien für die Beschreibung eines guten Umweltzustandes: hier
  • Aktueller Entwicklungsstand von Indikatoren zur Bewertung des Zustands: in Überarbeitung

In Kapitel 4 werden die Bewertungskriterien und -verfahren auf der Ebene von Messparametern und/oder Indikatoren und Zuordnung zu thematischen Bewertungen dargestellt.

 

4.1 Allgemeine Informationen zur Bewertung (Nord- und Ostsee)

MSRL, aktueller Stand Bewertungsverfahren, Nicht-einheimische Arten
Bewertungsverfahren bzw. Handlungsanweisung:

1. Einsatzbereite Bewertungsverfahren MSRL

Die MSRL-Bewertung der Belastung durch Neobiota in den Gewässern der deutschen Nord- und Ostsee basiert auf den dokumentierten Funden des 6-jährigen Bewertungszeitraums (D2C1). Der gute Zustand ist nicht erreicht, wenn mehr als zwei Arten in die Nordsee bzw. mehr als eine Art in der Ostsee im Bewertungszeitraum nachgewiesen werden konnte.

2. In Entwicklung befindliche Bewertungsverfahren

Eine Bewertung der möglichen negativen Effekte auf die heimischen Arten und Ökosysteme ist noch nicht möglich. Sobald zu diesen Kriterien regionale Indikatoren entwickelt worden sind und entsprechende Daten aufgenommen werden, können auch solche Bewertungen vorgenommen werden.

Richtlinie: Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
Bemerkung:

Neben der Definition des guten Umweltzustands liegen derzeit noch keine Schwellenwerte für Neobiota vor.

4.2 Informationen zur Bewertung in der Nordsee bzw. nach OSPAR

Bewertung Nicht-einheimische Arten Nordsee
Richtlinie: Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR)

4.3 Informationen zur Bewertung in der Ostsee bzw. nach HELCOM

Bewertung Nicht-einheimische Arten Ostsee
Richtlinie: Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

5 - Qualitätssicherung

Die am BLMP beteiligten Einrichtungen sind verpflichtet, in Eigenverantwortung Qualitätsmanagementsysteme in Anlehnung an die DIN EN ISO/IEC 17025 zu etablieren und aufrecht zu erhalten (ARGE BLMP-Beschluss 2006). Das beinhaltet die Durchführung sowohl interner als auch externer Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Sicherstellung zuverlässiger und vergleichbarer Untersuchungsergebnisse. Dabei werden sie durch die Qualitätssicherungsstelle des BLMP am Umweltbundesamt (QS-Stelle) unterstützt, die als unabhängige nicht direkt am Monitoring beteiligte Institution für die Koordinierung der Qualitätssicherungsmaßnahmen im Rahmen des BLMP zuständig ist. Die erforderlichen einrichtungsübergreifenden Abstimmungen erfolgen in der Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung“ (AG QS), in der Expert*innen aus Bund und Küstenländern vertreten sind. Durch enge Zusammenarbeit mit der AG ErBe sowie deren Fach-Arbeitsgruppen ist die direkte Verbindung zu den messenden Einrichtungen gewährleistet.

Die QS-Stelle ist für die Erarbeitung von Handreichungen wie z.B. Leitlinien zur Methodenvalidierung und von Qualitätsmanagement-Musterdokumenten zuständig. Sie organisiert Workshops und führt Ringversuche zu den im Rahmen des BLMP eingesetzten Untersuchungsverfahren und Matrizes durch. Seit 2001 bietet die QS-Stelle den BLMP-Laboratorien auch die Durchführung externer Audits auf Grundlage der DIN EN ISO 17025 mit entsprechend geschultem Personal an.

Das Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO/IEC 17025 schließt folgende Punkte ein:

  • dokumentierte Validierung/Verifizierung der eingesetzten Untersuchungsmethoden zur Ermittlung der Verfahrenskenndaten,
  • kontinuierlicher Nachweis der verfahrensspezifischen Richtigkeit und Präzision, z.B. durch das Führen von Kontrollkarten und den Einsatz von (zertifizierten) Referenzmaterialien, soweit möglich,
  • die Qualifikation und regelmäßige Schulung des Personals bezüglich der eingesetzten Verfahren,
  • die regelmäßige Durchführung von internen und externen Audits,
  • die regelmäßige Teilnahme an nationalen und internationalen Laborvergleichen, Ringversuchen, Schulungen und Workshops sowie deren Auswertung.

Da durch die QS-Stelle (biologischer Bereich) nicht jährlich Workshops und Ringversuche und auch nicht für alle Parameter angeboten werden können, sollten regelmäßig bilateral und eigenständig Laborvergleichsanalysen zwischen den Laboren organisiert werden, deren Ergebnisse in der AG Qualitätssicherung vorgestellt und diskutiert werden. Auch sind Angebote anderer nationaler/internationaler Anbieter zu nutzen.
Grundsätzlich ist bei Langzeitmessreihen auf eine Kontinuität der Bearbeiter sowie auf eine entsprechende Qualifizierung zu achten.

Die Labore müssen die rechtzeitige und vollständige Übermittlung der Untersuchungsergebnisse an die MUDAB auf Basis der MUDAB-Datenformate, einschließlich der als Mindestmaß definierten QS-Angaben, die aber die internationalen Vorgaben (ICES) abdecken, gewährleisten.

 

Für externe QM-Maßnahmen werden Angebote folgender Anbieter genutzt:

  • QS-Stelle (des BLMP am UBA (Workshops, Ringversuche, Taxaliste, Normung bei DIN, CEN und ISO, Begleitung der Etablierung von QM-Systemen, Erstellung von Muster-QM-Dokumenten, Durchführung von Audits))
  • NMBAQC (UK)

5.1 Messende Einrichtungen

Bund/Länder* messende   Behörden
Bund BfN , BSH , BfG
Mecklenburg-Vorpommern LUNG MV , NPA MV
Niedersachsen NLPV NI , NLWKN
Schleswig-Holstein LfU SH , LKN.SH , LKN.SH / NPV

* An der gemeinschaftlichen, föderalen Umsetzung der Aufgaben des Meeresschutzes sind folgende Ministerien von Bund und Küstenländern beteiligt:

  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
  • Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau der Freien Hansestadt Bremen (SKUMS HB)
  • Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (BUKEA HH)
  • Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM MV)
  • Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU NI)
  • Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN SH)

5.2 Monitoring-Leitfäden

5.3 Normen

Die Anwendung validierter, d.h. für den vorgegebenen Zweck geeigneter Untersuchungsverfahren ist eine wesentliche Voraussetzung für die Qualitätssicherung in den messenden Einrichtungen. Auf folgende Normen, die regelmäßig überprüft und bei Bedarf dem aktuellen Stand der wissenschaftlich-technischen Entwicklung angepasst werden, wird zurückgegriffen:

5.4 Aktivitäten

Handreichungen, Musterdokumente

Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über vorhandene QM-Dokumente und durchgeführte externe QM-Maßnahmen:
  • Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2008: Muster-Qualitätsmanagementhandbuch für Laboratorien des Bund/Länder-Messprogramms nach DIN EN ISO/IEC 17025, Version: 02 vom 01.02.2008, Umweltbundesamt.

    Senden einer E-Mail zwecks Dateianfrage an die QS-Stelle des UBA
  • Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2009: Verfahrensanweisung zur Verifizierung und Validierung von Prüfverfahren, Version 01 vom 03.12.2009.

    Senden einer E-Mail zwecks Dateianfrage an die QS-Stelle des UBA
 

Für alle Teilbereiche des Neobiota-Monitorings liegen Anleitungen zu standardisierten Erfassungsmethoden vor. Ihre Anwendung setzt in jedem Fall vertiefte Kenntnisse bei der Bestimmung und Zählung von Arten der jeweiligen Organismengruppen voraus, die in der Regel nur durch gute Schulung und/oder möglichst mehrjährige Erfahrung erworben werden kann. Für Ringversuche, Workshops und Schulungen siehe die entsprechenden Kennblätter zu Phytoplankton-, Zooplankton- und Makrozoobenthos.

 

Workshops, Schulungen

  • Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 1-13:
    Taxonomischer-Workshop: „Taxonomie und Bestimmung ausgewählter mariner Makrozoobenthosguppen“; 2019-1 - 2019-11-15

    Senden einer E-Mail zwecks Dateianfrage an die QS-Stelle des UBA
  • Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2-15:
    Taxonomischer-Workshop: „Bestimmung aktuell in der Nord- und Ostsee auftretender Neozoa“; 2012-0 - 2012-02-16

    Senden einer E-Mail zwecks Dateianfrage an die QS-Stelle des UBA
  • Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 6-15:
    Taxonomischer-Workshop: „Bestimmung aktuell in der Nord- und Ostsee auftretende Neobiota und Hartboden-Monitoring in der Ostsee“; 2011-0 - 2011-06-16

  • Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2-08:
    Workshop „Akkreditierung von Laboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025“; 2007-02-08

    Download
  • Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 1-30:
    Workshop „Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025“; 2005-11-30

    Download
 

Ringversuche

Spezielle Ringversuche mit dem alleinigen Fokus auf Neobiota sind nicht verfügbar.

Für Ringversuche zu Plankton- und Benthos-Organismen siehe Kennblatt Makrophytobenthos (4), Phytoplankton (6), Zooplankton (7) und Makrozoobenthos (25).

 

5.5 QS - Art. 11 MSRL

Qualitätssicherung in den eingebundenen Messprogrammen

MessprogrammQualitätssicherungErgänzende Angaben zur Qualitätssicherung
Erfassung nicht-einheimischer Arten in Häfen, Marinas und Aquakultur-Anlagen (Nordsee) Anderer Standard (spezifizieren),
Nationaler Standard (spezifizieren)
  • Nationaler Standard:
    Qualitätssicherungsprogramm des Bund-Länder-Messprogramms ( BLMP );
  • Anderer Standard:
    DIN EN ISO/IEC 17025
Erfassung nicht-einheimischer Arten in Häfen, Marinas und Aquakultur-Anlagen (Ostsee) Anderer Standard (spezifizieren),
Nationaler Standard (spezifizieren)
  • Nationaler Standard:
    Qualitätssicherungsprogramm des Bund-Länder-Messprogramms ( BLMP );
  • Anderer Standard:
    DIN EN ISO/IEC 17025
Erfassung nicht-einheimischer Arten (Küstengewässer + AWZ Nordsee) Anderer Standard (spezifizieren),
Nationaler Standard (spezifizieren)

Die Durchführung des biologischen Monitorings unterliegt dem Qualitätssicherungsprogramm des Bund-Länder-Messprogramms ( BLMP )

Erfassung nicht-einheimischer Arten (Küstengewässer + AWZ Ostsee) Anderer Standard (spezifizieren),
Nationaler Standard (spezifizieren)

Die Durchführung des biologischen Monitorings unterliegt dem Qualitätssicherungsprogramm des Bund-Länder-Messprogramms ( BLMP )

Erfassung nicht-einheimischer Arten in Häfen nach JHP (Nordsee) Anderer Standard (spezifizieren)

DIN EN ISO/IEC 17025

Erfassung nicht-einheimischer Arten in Häfen nach JHP (Ostsee) Anderer Standard (spezifizieren)

DIN EC ISO/IEC 17025

 

5.6 Entwicklungsbedarf

Die beteiligten Einrichtungen streben den Aufbau und die Einführung einheitlicher QS-Standards durch die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen nach DIN EN ISO/IEC 17025 an, was im Idealfalle zur Akkreditierung der Einrichtungen führt.

6 - Literatur

 
  • Hoppe, K., Buschbaum, C. & D. Lackschewitz (2016) Extended Rapid Assessment Survey of non-indigenous species – a tool for detecting trends in marine introductions Download
  • Lackschewitz et. al, (2014) Neobiota in deutschen Küstengewässern,. Hrsg. LLUR Download