Kennblätter

Energie und Unterwasserlärm (Stand: 15.10.2020 )

1 - Allgemeines

In diesem Kapitel werden das Kennblatt-Thema als auch die zuständigen Institutionen und Fach-Arbeitsgruppen bzw. Expertenkreise benannt sowie Störungen und Beeinflussungen beschrieben.

1.1 Themenbereich

D11 - Energie, inkl. Unterwasserlärm

Monitoring von Nutzungen und anthropogenen Belastungen -

 

Der Parameter Unterwasserschall rückt zunehmend in den Fokus bezüglich möglicher Auswirkungen auf die Meeresumwelt. Untersuchungen dazu finden derzeit im Rahmen von nationalen und regionalen Forschungsprojekten statt. Die übergeordnete Koordination dieser Projekte unterliegt HELCOM/OSPAR. Ein Hauptziel dieser Forschung ist die Erarbeitung eines besseren Verständnisses der Quellen des kontinuierlichen Unterwasserschalls. Dies ist Grundlage für ein zielgerichtetes dauerhaftes Monitoring und damit für die Festlegung von Schwellenwerten, welche einen guten Umweltzustand (GES) gewährleisten.

1.2 Definition

Einträge von Unterwasserlärm können in impulshafte und kontinuierliche Signale unterteilt werden. Während kontinuierliche Einträge stetig den natürlichen Hintergrundgeräuschpegel anheben, erhöhen impulshafte Signale kurzfristig das Lärmbudget einer Meeresregion. Relevante Quellen impulshafter Einträge von Unterwasserlärm in der deutschen Nord- und Ostsee sind der Einsatz verschiedener Typen von Sonaren, die schallintensiven Bauarbeiten von Offshore-Windenergieanlagen, Sprengungen (bspw. von Munitionsaltlasten) sowie der Einsatz von akustischen Vergrämern z.B. in der Fischerei. Weiterhin gehören auch seismische Aktivitäten zu den relevanten Quellen für Einträge von Unterwasserlärm. Die Schifffahrt, der Sand- und Kiesabbau und der Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen stellen die wesentlichen kontinuierlichen Schalleinträge dar. Je nach Frequenz und Intensität des Lärmeintrags kann der Eintrag von Unterwasserlärm Verletzungen (bis hin zum Tod), Maskierung von Kommunikationssignalen und Verlust von Lebensräumen von Meeresorganismen zur Folge haben. Unterwasserlärm kann das natürliche Verhalten der Tiere beeinflussen, zu einem erhöhten Energiebedarf durch Ausweich- und Vermeidereaktionen, zu erhöhtem Stress, zum Verlassen eines Habitats, zu physischen Schädigungen und zum Tode führen (Lucke et al., 2008 und 2009).

Hydrofon (Unterwassermikrofon) BSH

1.3 Zuständige Behörde(n)

Bund/Länder* verantwortliche   Behörden
Bund BfN , BSH , UBA
Mecklenburg-Vorpommern LUNG MV
Niedersachsen NLPV NI
Schleswig-Holstein LKN.SH / NPV

* An der gemeinschaftlichen, föderalen Umsetzung der Aufgaben des Meeresschutzes sind folgende Ministerien von Bund und Küstenländern beteiligt:

  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
  • Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau der Freien Hansestadt Bremen (SKUMS HB)
  • Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (BUKEA HH)
  • Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM MV)
  • Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU NI)
  • Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN SH)

1.4 Arbeitsgruppe

BLANO-Facharbeitsgruppe Energie und Unterwasserlärm (Fach-AG E/Ul)

1.5 Gefährdung

Unterwasserlärm zählt im Sinne von Art. 8 Abs. 1 MSRL zu den Belastungen für die Meeresumwelt.

2 - Überwachungsanforderungen und Umweltziele

Im Rahmen der Meeresumweltüberwachung sind die bestehenden Anforderungen von EU-Richtlinien, regionalen Abkommen und rechtlichen Vorgaben (nationale und länderspezifische Gesetzgebung) zu berücksichtigen. Neben allgemeinen Anforderungen (Kap. 2.1) gelten themenbezogen spezifische Mindestanforderungen (Kap. 2.2) an das Monitoring. Es erfolgt eine Zuordnung zum räumlichen Geltungsbereich der Richtlinien sowie zu den übergeordneten nationalen Umweltzielen.

2.1 Allgemeine Anforderungen und rechtliche Vorgaben

MSRL

 

Die Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, MSRL) bildet die Umweltsäule der EU-Meerespolitik und erstellt eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der europäischen Meeresumwelt. Ziel ist es, saubere, gesunde und produktive Meere und deren biologische Vielfalt langfristig zu bewahren bzw., wo durchführbar und nötig, wieder herzustellen.

Die MSRL trat 2008 in Kraft und gibt den Rahmen vor, in dem die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um bis 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten. Eine Verschlechterung des Zustandes ist zu verhindern. Die sechsjährigen Managementzyklen der MSRL umfassen folgende Schritte:

  • Erfassung des aktuellen Zustands der Meeresgewässer nach Art. 8 MSRL
  • Beschreibung des guten Umweltzustands (Good Environmental Status, GES) nach Art. 9 MSRL
  • Festlegung von Umweltzielen zur Erreichung des GES nach Art. 10 MSRL
  • Erstellung von Überwachungsprogrammen nach Art. 11 MSRL
  • Erstellung von Maßnahmenprogrammen nach Art. 13 MSRL

Verpflichtungen aus anderen internationalen, regionalen und EU-Regelungen sind zu berücksichtigen. Das Monitoring gemäß Art. 11 MSRL erfolgt entsprechend einer eigenen Systematik. Die Monitoringstrategien und -programme sind Berichtsebenen, die ein vergleichbares EU-weites Reporting gewährleisten sollen, während die Messprogramme die eigentlichen Mess- und Beobachtungsaktivitäten beinhalten.

 

Hintergrund: EU-Meeresschutzstrategie

Im Rahmen der Umsetzung des 6. Umweltaktionsprogramms hatte die Europäische Kommission (EU-KOM) 2005 eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt zusammen mit einem Vorschlag (Richtlinienentwurf) für eine Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt vorgelegt. Durch eine sektorübergreifende Politik mit einem ökosystemaren Schutzkonzept (Integrationsprinzip) sollte der gute Umweltzustand der europäischen Meeresgewässer erreicht werden.

2007 gab die EU-KOM ihr Blaubuch: "Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union" sowie einen Aktionsplan heraus. Die EU hatte sich damit zu Maßnahmen in verschiedenen Sektoren verpflichtet, die u.a. den Seeverkehr, die Meeresforschung, die Meeresüberwachung und für die maritime Raumordnung der Mitgliedstaaten betreffen.

Die thematische Strategie und die im Juli 2008 in Kraft getretene Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) stellen die „Umweltsäule“ innerhalb der EU-Meerespolitik dar.

HELCOM

 

In der geltenden Fassung legt das zwischenstaatliche Helsinki-Übereinkommen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der neun Ostseeanrainerstaaten und der EU bei der Vermeidung bzw. Bewältigung der Verschmutzung der Ostsee und der Erhaltung und Wiederherstellung ihres ökologischen Gleichgewichts fest. Die Vertragsstaaten kooperieren über die Helsinki-Kommission (HELCOM) auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen und Forschung zu den Themen: Biodiversität und Ökosysteme, Landwirtschaft, Fischerei, Schutzgebiete, Abfälle und Lärm, Stoffeinträge, Raumplanung und Schifffahrt. Im Rahmen des Übereinkommens können Empfehlungen und andere Vereinbarungen verabschiedet werden, zu deren Umsetzung sich die Vertragsstaaten verpflichten.

 

Baltic Sea Action Plan

Der HELCOM-Ostsee-Aktionsplan (HELCOM Baltic Sea Action Plan, BSAP) wurde 2007 von den Umweltministern der Ostseeanliegerstaaten verabschiedet und 2021 aktualisiert. Ein konkreter Katalog benennt Maßnahmen, Verantwortliche und Zeithorizonte, um einen guten ökologischen Zustand der Ostsee zu erreichen.

Die vier thematischen Bereiche Eutrophierung, Biodiversität, gefährliche Stoffe und Abfälle sowie maritime Aktivitäten spiegeln die wesentlichen Belastungen/Belastungsquellen des Ökosystems Ostsee wider.

Mit dem 2021 aktualisierten Ostseeaktionsplan (HELCOM BSAP Update) soll unter Einbeziehung neuer und verbesserter Maßnahmen sowie weiterer Belastungen die Zielerreichung bis 2030 angestrebt werden.

 

HELCOM Monitoring Manual / COMBINE Manual

Die "HELCOM Monitoring und Assessment Strategy" ist ein gemeinsamer Plan zur koordinierten und kosteneffizienten Überwachung und Bewertung der Ostsee mit dem Ziel die Anforderungen des BSAP und der MSRL zu erfüllen. Das HELCOM Monitoring Manual fasst die bestehenden Überwachungsprogramme, gegliedert nach den 11 Deskriptoren bzw. 16 Monitoring-Themen, zusammen. Die Unterprogramme (Sub-Programme) enthalten detaillierte Informationen zur Überwachung. Die anzuwendenden Methoden werden in den HELCOM Monitoring-Guidelines und dem COMBINE Manual beschrieben.

OSPAR

 

In der geltenden Fassung legt das OSPAR-Übereinkommen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der Anrainerstaaten und der EU bei der Vermeidung bzw. Bewältigung der Verschmutzung des Nordostatlantiks und der Erhaltung und Wiederherstellung der Meeresökosysteme fest. Die 15 Vertragsstaaten kooperieren über die OSPAR-Kommission auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen und Forschung zu den Bereichen Biodiversität und Ökosysteme, menschliche Aktivitäten, Schadstoffe und Eutrophierung, Offshore-Industrie, radioaktive Substanzen und bei Querschnittsthemen. Im Rahmen des Übereinkommens können Empfehlungen, rechtsverbindliche Beschlüsse und andere Vereinbarungen verabschiedet werden, zu deren Umsetzung sich die Vertragsstaaten verpflichten.

 

OSPARs JAMP (Joint Assessment and Monitoring Programme) beschreibt die Überwachungs-Strategie, Themen und Produkte zu Monitoring und Überwachung, die für die OSPAR-Mitgliedstaaten festgelegt sind, einschließlich der Anforderungen für thematische und holistische Bewertungen, wie das Intermediate Assessment (IA) 2017 und die Quality Status Reports (QSR). Die überarbeitete Version gilt für 2014-2021 unter Beachtung der Anforderungen der OSPAR Konvention und der MSRL. 2018 wurde eine Verlängerung der Vereinbarungen von JAMP bis 2023 beschlossen.

 

OSPARs CEMP (Coordinated Environmental Monitoring Programme) zielt auf die Erfassung vergleichbarer Daten der OSPAR-Meeresregion ab, um diese zur Bewertung verschiedener Themenbereiche nach JAMP nutzen zu können. Die CEMP-Leitlinien enthalten Vorgaben zu vereinbarten Überwachungs- und Bewertungsmethoden.

 

OSPAR hat im Laufe der Jahre eine Reihe von JAMP-Leitlinien in Bezug auf Überwachung und Bewertung erstellt. Nach der Verabschiedung des erweiterten Koordinierten Umweltüberwachungsprogramms (CEMP) im Jahr 2016 wurde vereinbart, dass diese Leitlinien zu CEMP-Leitlinien werden. Da zahlreiche der bestehenden JAMP-Leitlinien in den kommenden Jahren überprüft werden sollen, werden sie bis zum Abschluss dieser Überprüfung den Namen "JAMP-Leitlinien" behalten. Die ab 2016 angenommenen CEMP-Leitlinien und die bestehenden JAMP-Leitlinien sind auf der OSPAR-Webseite unter CEMP zu finden.

2.2 Spezifische Anforderungen und Umweltziele

Die EU Meeresstrategierahmenrichtlinie ( MSRL ) dient dem Schutz der Meeresumwelt und – wo erforderlich - der Wiederherstellung eines guten Umweltzustandes. Sie verpflichtet alle EU Mitgliedstaaten, Strategien zum Erreichen dieses Umweltzustandes (GES) in ihren angrenzenden Meeresgewässern zu entwickeln, umzusetzen und zu überwachen. Zu diesem Zweck wurden in der MSRL elf Deskriptoren festgelegt, um den guten Umweltzustand mithilfe messbarer Größen zu quantifizieren. Deskriptor 11 bezieht sich auf die Einleitung von Energie, wobei Unterwasserschall der dominierende Faktor ist.

Die Vorgehensweise für die Bewertung der räumlichen Verteilung, Dauer und Intensität (im Sinne der MSRL Anforderungen) beinhaltet für den Indikator D11C1 „Impulsschall (Laute aber zeitliche kurze Schalleinträge)“ die Entwicklung eines Schallregisters (Erfassung von Ereignissen). Für den Indikator D11C2 „Dauerschall (dauerhafter niederfrequenter Schalleintrag)“ ist ein in situ Unterwasserschall-Monitoring mit entsprechenden Modellierungsverfahren (Lärmkarten) gefordert.

Die Bundesregierung hat im März 2016 das MSRL-Maßnahmenprogramm zum Meeresschutz der deutschen Nord- und Ostsee veröffentlicht (Richtlinie 2008/56/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt ( MSRL ): Bericht gemäß § 45h Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes im Rahmen der Umsetzung der MSRL; Verabschiedet vom Bund/Länder-Ausschuss Nord- und Ostsee ( BLANO ) am 30. März 2016).  Der Bericht führt auf den Seiten 40 und 78 bzw. unter Teil II und III Maßnahmenprogramme und Umweltberichte für die Nord- und Ostsee, unter Kapitel 2 (Maßnahmenplanung), Punkt 2.6 (Meere ohne Beeinträchtigung durch anthropogene Energieeinträge) die Maßnahmen Nr. 426 und Nr. 427 auf:

  • Aufbau eines Registers für relevante Schallquellen und Schockwellen und Etablierung standardisierter verbindlicher Berichtspflichten (UZ6-02) – Maßnahme Nr. 426 des LAWA – BLANO-Maßnahmenkataloges,
  • Lärmkartierung der deutschen Meeresgebiete (UZ6-03) – Maßnahme Nr. 427 des LAWA-BLANO-Maßnahmenkataloges.

Umsetzung und aktueller Status:

Im Bereich Dauerschall (D11C2 bzw. Maßnahme UZ6-03) gibt es derzeit keine vorhandenen (Langzeit-) Messprogramme noch gibt es einen einheitlichen Ablauf bzw. abgestimmte Herangehensweisen für die Datenauswertung. Dies gilt sowohl national als auch regional. Viele wichtige und notwendige Kernaspekte sind derzeit unbestimmt und müssen erst erarbeitet bzw. festgelegt werden. Infolgedessen wurde, berufen durch die Europäische Kommission, eine europäische Arbeitsgruppe für den Themenbereich Unterwasserschall gebildet, die „Technical Group on underwater noise“. Die Hauptaufgabe dieser Arbeitsgruppe ist die Entwicklung, Erarbeitung und Bereitstellung von Richtlinien zur einheitlichen (alle Mitgliedsstaaten) Bearbeitung des Bereichs Unterwasserschall unter Beachtung der Vorgaben bzw. Belange der MSRL. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe liegen in Form von Berichten und Orientierungsdokumenten (Monitoring Guidance) vor. Mit dem Beschluss 2017/848/EU wurde seitens der EU die Entwicklung konkreter Schwell- bzw. Grenzwerte angefordert um eine Bewertung eines guten Umweltzustandes bewerkstelligen zu können. Dieses hat den Fokus auch bei den Arbeiten der TG Noise Gruppe geändert. Das bis dato entwickelte Unterwasserschallmonitoring mit Entwicklung von Lärmkarten wird weiterhin ein Bestandteil bei der Erfüllung der Vorgaben sein. Somit werden Grundlagen geschaffen um eine zielführende Indikatorentwicklung zu ermöglichen. Im Hinblick auf die darauf aufbauende Bewertung der erfassten Lärm-/Schalleinträge bezüglich einer möglichen Auswirkung auf die Meeresumwelt, wird der Indikator mit dem biologischen Schutzgut verknüpft um Aussagen über den marinen GES zu erhalten. Ein geeigneter Frequenzbereich ist weiterhin zu diskutieren, da in der aktuellen Fassung nur die tiefen Frequenzen betrachtet werden. Die Bearbeitung wird durch die entsprechenden regionalen Meeresschutzabkommen ( OSPAR und HELCOM ) bzw. durch deren Unterwasserschall-Arbeitsgruppen (ICG-Noise und EN-Noise) regional koordiniert. Die nationale Koordinierung der Entwicklung der erfolgt durch die Fach AG Lärm und durch Mitarbeit in den entsprechenden regionalen Gremien. Die aktuelle Vorgehensweise für die Indikatorentwicklung von Dauerschall ist die Wissenslücken über die Durchführung von Forschungsprojekten zu schließen und damit belastbare Vorgehensweisen zu erarbeiten.

Auf Grundlage der bisherigen Ergebnisse/Vorgaben startete 2012 ein europäisches Forschungsvorhaben der Anrainerstaaten der Ostsee. Ziel dieses Forschungsvorhabens BIAS (Baltic Sea Information System On The Acoustic Soundscape) war die erstmalige Implementierung der erarbeiteten Monitoringstrategien. Schwerpunkte des Projekts waren die Entwicklung von Standards zur Erfassung und Bewertung von Unterwasserlärm, die Durchführung eines Monitorings von Unterwasserschall, die Validierung von Modellen zur Lärmkartierung und die Entwicklung von geeigneten GES-Tools. Insgesamt wurden ein Jahr (2014) lang akustische Messungen im Gebiet der Ostsee durchgeführt. Von deutscher Seite aus wurden fünf Messstationen betrieben. Nach Abschluss des Projekts (2016) wurden die Ergebnisse von HELCOM aufgegriffen, um diese für die Entwicklung von regionalen Monitoringkonzepten und Indikatorentwicklungen weiter zu nutzen. Derzeit finden entsprechende Abstimmungen hinsichtlich eines gemeinschaftlichen Monitorings der Ostsee-Anrainerstaaten (Messen, Datenspeicherung und Datenaustausch) statt.

Im Januar 2018 ist das JOMOPANS-Projekt (Joint Monitoring Programme for Ambient Noise North Sea) gestartet. Innerhalb dieses Projektes werden MSRL-Vorgaben hinsichtlich kontinuierlichen Schalleintrags (gemeinschaftlich/regional) in der Nordsee umgesetzt. Die Zielsetzung ist analog zu den Zielen des Ostseeprojekts aber mit speziellem Fokus auf die Indikatorentwicklung mit entsprechenden langfristigen Umsetzungsvorschlägen für den Bereich Dauerschall.

National werden Pilot-Monitoringansätze in Form von F&E Vorhaben durchgeführt (z.B. das PIMO-Vorhaben), um Erfahrung für ein längerfristiges MSRL-Monitoring und der Indikatorentwicklung zu erarbeiten. Außerdem können die nationalen Vorhaben als direkter nationaler Input für die regionalen Bestrebungen genutzt werden.

 

Im Bereich Impulsschall (D11C1 bzw. Maßnahme UZ6-02) erfolgt die Überwachung des Umweltzustandes anhand der Meldepflicht von Impulsschallereignissen an das im Jahr 2015 gegründete und am ICES geführte Schallregister von OSPAR und HELCOM. Deutschland hat seit 2016 im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme UZ6-02 ein nationales Schallregister für Unterwasserschallereignisse aufgebaut und etabliert. Verantwortlich für die Führung des nationalen Schallregisters und für die Erfüllung der Meldepflicht an das europäische Schallregister beim ICES ist das BSH.  Seit 2016 meldet das BSH jährlich impulshaltige Schallereignisse aus den deutschen Küstengewässern und der deutschen AWZ. Den technischen Hintergrund für die Führung des Schallregisters bietet das Fachinformationssystem MarinEARS am BSH, welches ebenfalls seit 2016 den operativen Betrieb aufgenommen hat (https://marinears.bsh.de). MarinEARS bietet eine umfangreiche Datengrundlage für die Analyse und Bewertung Umweltzustands in Hinblick auf Unterwasserschall an. Zusätzlich, sind in MarinEARS auch Informationen zu den national geltenden Schallschutzmaßnahmen erhalten.  Diese zusätzlichen Informationen über den Erfolg von durchgeführten Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt von Lärm können auch die Arbeit im Rahmen der Festlegung von regionalen Schwellenwerten in den Bereichen von HELCOM und OSPAR unterstützen.

 

Räumliche Zuordnung der Richtlinien

AWZ 12-sm-Zone Küstengewässer 1) Übergangsgewässer
MSRL x x x -
HELCOM x x x -
OSPAR x - x -

1) bei WRRL: Basislinie plus eine Seemeile

MSRL

Energie und Unterwasserlärm werden unter dem MSRL-Deskriptor 11 behandelt: "11. Die Einleitung von Energie, einschließlich Unterwasserlärm, bewegt sich in einem Rahmen, der sich nicht nachteilig auf die Meeresumwelt auswirkt." (Anhang I MSRL).

 

3 - Messkonzept

In Kapitel 3 wird die Überwachung aller Meeres-, Küsten- und Übergangsgewässer entsprechend den Anforderungen nach u.a. MSRL, WRRL, FFH-RL, VRL, OSPAR, HELCOM und TWSC dargestellt. Die Beschreibung des Messkonzepts enthält die Messparameter mit Methoden und Standards zur Datenerhebung, die räumliche und zeitliche Auflösung des Messnetzes und Angaben zur Datenhaltung bzw. –verfügbarkeit.

Die nationalen Messprogramme (Kapitel 3.2) bilden im Sinne eines Baukastensystems die kleinste Einheit in der Meeresumweltüberwachung und beschreiben das Wer - wie - was - wo - und - wann. Die Messprogramme können unterschiedlichen Überwachungsanforderungen dienen. So bedient z.B. das Wasser-Messprogramm für Schadstoffe in der Ostsee sowohl die Monitoringanforderungen nach HELCOM als auch der MSRL.

Aufbauend auf diesen nationalen Messprogrammen folgt das MSRL-Monitoring einer eigenen Struktur mit Monitoring-Strategien (in der 1. Berichtsperiode: Monitoringprogramme) und Monitoring-Programmen (in der 1. Berichtsperiode: Subprogramme). Die Monitoringstrategien und Monitoringprogramme sind dabei Berichtsebenen, die eine vergleichbare EU-weite Berichtserstattung gewährleiten sollen.

3.2 Monitoring-Aktivitäten

Entwicklung des nationalen Schallregisters (Nordsee) (Messprogramm-Nr. 52)
Allgemeine Informationen
Messende Institute
Zuständige Institutionen
  • BSH
Beteiligte Institutionen
  • BfN
  • LfU SH
  • MEKUN SH
  • NLPV NI
  • UBA
Institutionen Zusatzangaben -
Zeitraum
Beginn des Messprogramms 2014-01-01
Ende des Messprogramms -
Ergänzende Angaben zum Messprogramm-Zeitraum

Daten werden im nationalen Schalregister zusammengeführt und seit 2016 an das regionale Register (beim ICES ) gemeldet. Eine weitere Vervollständigung der Ereignismeldungen wird angestrebt.

Räumliche Abdeckung
Meeresgewässer ANS
Räumlicher Bezug
  • Ausschließliche Wirtschaftszone
  • Hoheitsgewässer
  • Küstengewässer (WRRL)
Beschreibung für die Auswahl des räumlichen Bezuges

Die Problematik der Schallausbreitung erfordert die Aufnahme im Schallregister von Fachinformationen über Schallereignisse auch aus benachbarten Gewässern, soweit diese frei verfügbar sind.

Marine Reporting Units
  • ANSDE_MS / Deutsche Nordsee
Regionale Zusammenarbeit
Regionale Zusammenarbeit - Koordinierung
  • Oslo-Paris-Kommission (Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks)
Regionale Zusammenarbeit - Mitgliedsstaaten
  • Belgien
  • Dänemark
  • Niederlande
  • Vereinigtes Königreich
Regionale Zusammenarbeit - Implementierung Koordinierte Daten-Erfassung (gesondert bereitgestellt durch jeden Mitgliedstaat)
Gegenstand des Monitoring
Update-Typ Programm identisch wie in 2014
Beschreibung des Messprogramms

Die Vorgehensweise für die Bewertung der räumlichen Verteilung, Dauer und Intensität (im Sinne der MSRL Anforderungen) beinhaltet für den Indikator D11C1 „Impulsschall (Laute aber zeitliche kurze Schalleinträge)“ die Entwicklung eines Schallregisters.

Im Bereich Impulsschall besteht ein Monitoring-Programm zu Einträgen von impulshaften Schallereignissen, welches aus der jährlichen Meldepflicht von Impulsschallereignissen an das seit 2016 bestehende zentrale Schallregister der OSPAR und HELCOM besteht. National werden berichtsrelevante Ereignisse aus der dt. Nord- und Ostsee im am BSH geführten, nationalen Schallregister, zusammengeführt und in standardisierter Form an das zentrale Schallregister am ICES berichtet. Den technischen Hintergrund für die Führung des Schallregisters bietet das Fachinformationssystem MarinEARS, welches ebenfalls seit 2016 den operativen Betrieb aufgenommen hat (https://marinears.bsh.de).

Die Verpflichtung zur Erhebung und Berichterstattung von Impulsschallereignissen schließt Einträge aus der Anwendung von Sonaren, akustischen Vergrämern und seismischen Quellen, sowie UXO-Sprengungen und Rammschall ein. Ein Ziel des Monitoring Programmes ist es, eine umfassende und vollständige Datenerhebung und Berichterstattung zu gewährleisten und damit eine belastbare Datengrundlage der zeitlichen und räumlichen Verteilung impulshafter Schallereignisse für eine Bewertung des Umweltzustandes und sowie für die Evaluation der Effizienz von Maßnahmen bereit zu stellen.

Eine verbindliche, vollständige und standardisierte Berichterstattung existiert bisher für Rammschall in der dt. AWZ. Die Vervollständigung der nationalen Datenerhebung und Berichterstattung zu anderen impulshaften Schallereignissen ist erforderlich und befindet sich national im weiteren Aufbau. Die technische Möglichkeit zur Datenaufnahme und Berichterstattung ist durch das Fachinformationssystem MarinEARS für Ereignisse der Kategorien Rammschall, UXO-Detonationen, militärische Aktivitäten sowie Vergrämung bereits gegeben. Die standardisierte Behandlung von seismischen Einträgen befindet sich im Aufbau.   

 Das Monitoring Programm umfasst zurzeit die Aufnahme und Berichterstattung von impulshaften Schalleinträgen mit folgenden Parametern:

  • Datum,
  • geographische Position,
  • Quelltyp
  • Intensitätskategorie
  • Einsatz einer technischen Schallminderung
  • Art des Schallschutzsystems,
  • max. SEL-Wert, (falls vorhanden)
  • max. L-Peak, (falls vorhanden)
  • Entfernung der Messung zur Quelle,

Sowie für Rammschall zusätzlich:

  • Hammertyp,
  • maximale Hammerenergie in Kilojoule
  • Dauer der Rammung
Zweck des Messprogramms
  • Belastung in der marinen Umwelt
  • Verursachende menschliche Aktivitäten für Belastungen
  • Wirksamkeit von Maßnahmen
Ergänzende Angaben zum Zweck des Messprogramms

Untersuchung von anthropogenen Schalleinträgen.

Details des Monitorings

Rückschauende Meldeverpflichtung für Impulsschallereignisse gemäß regionaler Absprache.

Folgende Informationen werden von Deutschland gemeldet:

  • Datum,
  • geographische Position,
  • Quelltyp
  • Intensitätskategorie
  • Einsatz einer technischen Schallminderung
  • Art des Schallschutzsystems,
  • max. SEL-Wert, (falls vorhanden)
  • max. L-Peak, (falls vorhanden)
  • Entfernung der Messung zur Quelle,

Sowie für Rammschall zusätzlich:

  • Hammertyp,
  • maximale Hammerenergie in Kilojoule
  • Dauer der Rammung
Monitoring-Typ
  • Andere
Referenzen zu Publikationen (Details zum Monitoring) -
URL-Referenzen zu Publikationen (Details zum Monitoring) -
Methodenbeschreibung einschl. Probenahme-Methode
Monitoring-Methode
  • OTH | Other monitoring method
Monitoring-Methode bei Auswahl "Other"

Monitoring guidance for underwater noise in European seas. Part I: executive summary. Part II:monitoring guidance specifications. Part III: background information and annexes

Probenahme-Methode -
Beschreibung Probenahme-Methode

siehe Beschreibung des Messprogramms.

Probenahme-Intervalle
Frequenz jährlich
Probenahme-Zyklus alle 2 Jahre
Ergänzende Angaben zur Frequenz bzw. Zyklus oder Häufigkeit

Es wurde sich regional abgestimmt, dass die Daten jährlich berichtet werden. Es werden jedes Jahr die Impulsschaldaten des vorangegangenen Jahres gemeldet.

Richtlinien spezifische Anforderungen
Andere Richtlinien & Konventionen
  • Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR)
MSRL Features und Elemente
Impulsschall in Wasser
keine Element-Angabe notwendig
D11C1 - Impulsschall
Dauer, Quelltyp, Intensitätskategorie, Einsatz einer technischen Schallminderung, Art des Schallschutzsystems, max. SEL-Wert + max. L-Peak (falls vorhanden), Entfernung der Messung zur Quelle, Hammertyp, maximale Hammerenergie in Kilojoule, Dauer der Rammung, Geräuschpegel
Monitoring-Programme (Nordsee) - EU-Berichtsebene
  • Impulsschall - Verteilung, Frequenz und Pegel
Ergänzende Angaben zum Monitoring-Programm -
Berücksichtigte Indikatoren (Art. 8, 9 und 10 - Reporting 2018) -
Daten-Bereitstellung
Daten-Management

Die Daten werden von den Datenoriginatoren im nationalen Schallregister (welches durch das BSH geführt wird) zusammengeführt und weitergemeldet. Die regionale Datenbank wird am ICES geführt.

Ergänzende Angaben zu den Daten -
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung
  • Anderer Standard (spezifizieren)
  • Nationaler Standard (spezifizieren)
Ergänzende Angaben zur Qualitätssicherung

Qualitätssicherung wird national verantwortet.

National relevant für Rammschall:

  • Messvorschrift für den Unterwasserschall von Offshore Windparks, BSH 2011
  • DIN EN ISO 11821:1997-08: Acoustics – Measurement ---GLOSSARY ERROR--- the in situ sound attenuation ---GLOSSARY ERROR--- a removable screen.
  • DIN 1320: 2009-12: Acoustics – Terminology.
  • ISO 1996-1 (2003-08): Acoustics – Description, measurement and assessment ---GLOSSARY ERROR--- envi-ronmental noise. Part 1: Basic quantities and assessment procedure.
  • ISO 1996-2 (2007-03): Acoustics – Description, measurement and assessment ---GLOSSARY ERROR--- envi-ronmental noise. Part 2: Determination ---GLOSSARY ERROR--- environmental noise levels.
Hintergrundschall-Messnetz (Nordsee) (Messprogramm-Nr. 53)
Allgemeine Informationen
Messende Institute
Zuständige Institutionen
  • BfN
  • BSH
  • LKN.SH / NPV
  • NLPV NI
  • UBA
Beteiligte Institutionen -
Institutionen Zusatzangaben -
Zeitraum
Beginn des Messprogramms 2018-01-01
Ende des Messprogramms -
Ergänzende Angaben zum Messprogramm-Zeitraum

Messungen finden derzeit noch im Rahmen von Forschungsvorhaben statt um belastbare Grundlagen für ein dauerhaftes Monitoring zu erarbeiten.

Ein koordiniertes gemeinschaftliches (regional) Monitoring wird angestrebt.

Finales Messprogramm noch in Entwicklung; Stationsdichte, Beprobungszyklus, Meßfrequenz noch offen; Finanzierungsvorbehalt

Räumliche Abdeckung
Meeresgewässer ANS
Räumlicher Bezug
  • Ausschließliche Wirtschaftszone
  • Hoheitsgewässer
  • Küstengewässer (WRRL)
Beschreibung für die Auswahl des räumlichen Bezuges

Das Messnetz soll den Gesamtbereich der territorialen Gewässer und der AWZ in Nord- und Ostsee abdecken, da die von Unterwasserlärm potentiell beinträchtigten Artengruppen (i.e. Meeressäuger und Fische) sich im Gesamtgebiet aufhalten.

Marine Reporting Units
  • ANSDE_MS / Deutsche Nordsee
Regionale Zusammenarbeit
Regionale Zusammenarbeit - Koordinierung
  • Oslo-Paris-Kommission (Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks)
Regionale Zusammenarbeit - Mitgliedsstaaten
  • Belgien
  • Dänemark
  • Niederlande
  • Vereinigtes Königreich
Regionale Zusammenarbeit - Implementierung Koordinierte Daten-Erfassung (gesondert bereitgestellt durch jeden Mitgliedstaat)
Gegenstand des Monitoring
Update-Typ Programm verändert gegenüber 2014
Beschreibung des Messprogramms

Die Vorgehensweise für die Bewertung der räumlichen Verteilung, Dauer und Intensität (im Sinne der MSRL Anforderungen) beinhaltet für den Indikator   D11C2 „Dauerschall (dauerhafter niederfrequenter Schalleintrag)“ ein in situ Unterwasserschall-Monitoring mit entsprechenden Modellierungsverfahren (Lärmkarten). Zustandsbewertungen können somit belastbar erst nach Abschluss der geplanten Vorgehensweisen durchgeführt werden.

Im Bereich Dauerschall (D11C2 bzw. Maßnahme UZ6-03) gibt es derzeit weder vorhandene (Langzeit-) Messprogramme noch gibt es einen einheitlichen Ablauf bzw. abgestimmte Herangehensweisen für die Datenauswertung. Entsprechende Subprogramme befinden sich in der Planung.

Die derzeitige Strategie sieht eine Kombination aus punktuellen Schallmessungen und flächendeckender Modellierung mit dem Produkt Lärmkarte vor. Bislang wurden diese Messungen meist nur im Rahmen von Forschungsprojekten durchgeführt, da viele wichtige und notwendige Aspekte noch erforscht, evaluiert und festgelegt werden müssen. Das mittel- bis langfristige Ziel ist es, die Ergebnisse dieser Untersuchungen in ein kontinuierliches Monitoring zu überführen.

 

Struktur eines zukünftigen mehrstufigen Monitoringprogramms:

1) Messung von Umgebungsschall

2) Bearbeitung der Rohdaten

3) Datenanalyse

4) Modellierung der Schallausbreitung, räumlich und zeitlich

5) Bewertung von Schallbudgets

6) Veröffentlichung der Ergebnisse

Jede der hier genannten Stufen beinhaltet unterschiedliche Arbeitspakete, wie Standardisierung von Verfahren, Qualitätssicherung von Daten und Produkten und die Bereitstellung von Informationen.

In der Nordsee werden innerhalb des JOMOPANS (https://northsearegion.eu/jomopans/) Projektes MSRL-Vorgaben seit 2018 hinsichtlich kontinuierlichen Schalleintrags (gemeinschaftlich/regional) umgesetzt und Implementierungsansätze für den Nordseebereich (unter OSPAR ) entwickelt. Derzeit werden im Rahmen des JOMOPANS Projekts drei Stationen in der deutschen Nordsee unterhalten. Zielsetzung ist es, nach Projektende (April 2021) ein koordiniertes (regionales) Monitoring im Rahmen der OSPAR Aktivitäten zu gestalten.  Hierbei werden auch Wege für eine effektive und kostenoptimierte regionale Zusammenarbeit geprüft und erarbeitet.

An der Festlegung von Indikatoren/Grenzwerten wird aktuell in den Arbeitsgruppen TG-Noise und ICG-Noise gearbeitet.

Zweck des Messprogramms
  • Verursachende menschliche Aktivitäten für Belastungen
Ergänzende Angaben zum Zweck des Messprogramms

Erfassung von anthropogenen (Dauer-) Schalleinträgen in die marine Umwelt.

Details des Monitorings

Punktuelle Datenaufnahme an unterschiedlichen Positionen mit entsprechender Modellierung (Lärmkarten).

Monitoring-Typ
  • In-situ Probenahme küstenfern
  • Numerische Modellierung
  • Zusammenstellung verfügbarer Daten
Referenzen zu Publikationen (Details zum Monitoring) -
URL-Referenzen zu Publikationen (Details zum Monitoring) -
Methodenbeschreibung einschl. Probenahme-Methode
Monitoring-Methode
  • OTH | Other monitoring method
Monitoring-Methode bei Auswahl "Other"

Monitoring guidance for underwater noise in European seas. Part I: executive summary. Part II:monitoring guidance specifications. Part III: background information and annexes

Probenahme-Methode

Monitoring guidance for underwater noise in European seas. Part I: executive summary. Part II:monitoring guidance specifications. Part III: background information and annexes.

Punktuelle Datenaufnahme an unterschiedlichen Positionen mit entsprechender Modellierung (Lärmkarten).

Beschreibung Probenahme-Methode

An 3-5 Stationen jeweils in Nord- und Ostsee werden ganzjährig Hydrophone entweder an Bojen oder fest installiert betrieben. Die Stationsauswahl orientiert sich an Kriterien wie Repräsentativität, möglichst geringer Betroffenheit von fischereilichen Aktivitäten mit Grundschleppnetzen, ausreichender Entfernung zu starken Schallemittenten und Abbildung von Akkumulationsgebieten (wie Schifffahrtsstraßen). Gemessen wird grundsätzlich kontinuierlich, dies kann aber auch Messung in Intervallen bedeuten. Inwieweit eine Beschränkung auf biologisch relevante Frequenzspektren und eine sofortige Prozessierung der Messdaten erfolgen kann, ist noch zu klären (u.a. im Hinblick auf Art 2, Ziffer 2 MSRL ). Die Messdaten dienen zum Abgleich mit Modellierungen zur Hintergrundschallbelastung, die auf der Basis u.a. von geeigneten Schallausbreitungsmodellen, AIS-Daten und akustischen Schiffssignaturen erstellt werden.

Probenahme-Intervalle
Frequenz kontinuierlich
Probenahme-Zyklus jährlich
Ergänzende Angaben zur Frequenz bzw. Zyklus oder Häufigkeit

Im Rahmen der Entwicklung ist noch zu klären, ob für die Anforderungen der MSRL nach der Entwicklungsphase eine fortlaufende Probenahme/Messung (d.h. saisonal/ jährlich ) erforderlich ist oder ob nicht ein Zyklus entsprechend der Berichtspflichten oder ggfs. alle 3 Jahre hinreichend ist, da über das Messprogramm ‚Impulsschallregister‘ sprunghafte Veränderungen der Unterwasserschall bereits erfasst werden. Diese Festlegung muss primär hinsichtlich der statistisch sinnvollen Erfassung von Trends erfolgen.

Zur Validierung von Modellergebnissen (Lärmkarten) sind kontinuierliche Messungen notwendig.

Richtlinien spezifische Anforderungen
Andere Richtlinien & Konventionen
  • Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR)
MSRL Features und Elemente
Niederfrequenter Dauerschall
D11C2 - Dauerschall
Unterwasserschallpegel
Niederfrequenter Dauerschall
D11C2 - Dauerschall
Unterwasserschallpegel
keine Element-Angabe notwendig
D11C1 - Impulsschall
Dauer, Quelltyp, Intensitätskategorie, Einsatz einer technischen Schallminderung, Art des Schallschutzsystems, max. SEL-Wert + max. L-Peak (falls vorhanden), Entfernung der Messung zur Quelle, Hammertyp, maximale Hammerenergie in Kilojoule, Dauer der Rammung, Geräuschpegel
Monitoring-Programme (Nordsee) - EU-Berichtsebene
  • Dauerhafter Unterwasserlärm - Verteilung, Frequenz und Pegel
Ergänzende Angaben zum Monitoring-Programm -
Berücksichtigte Indikatoren (Art. 8, 9 und 10 - Reporting 2018) -
Daten-Bereitstellung
Daten-Management

Die Daten werden von den Datenoriginatoren in der nationalen Unterwasserschalldatenbank MarinEARS zusammengeführt und ggf. weitergeleitet. Eine regionale zusammenführung der Daten befindet sich in Entwicklung. Es wird angestrebt eine einheitliche ( HELCOM - ICES ) Vorgehensweise zu etablieren.

** Datenzugriff - Links **
Ergänzende Angaben zu den Daten -
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung
  • Anderer Standard (spezifizieren)
  • ICES Data Centre Data Type Guides
  • Nationaler Standard (spezifizieren)
Ergänzende Angaben zur Qualitätssicherung

Nationaler Standard wird im Folgenden aus Empfehlungen MSFD TG Noise und laufenden Messkampagnen (z.B. JOMOPANS und BIAS) abgeleitet.

Entwicklung des nationalen Schallregisters (Ostsee) (Messprogramm-Nr. 116)
Allgemeine Informationen
Messende Institute
Zuständige Institutionen
  • BSH
Beteiligte Institutionen
  • BfN
  • LfU SH
  • LUNG MV
  • UBA
Institutionen Zusatzangaben -
Zeitraum
Beginn des Messprogramms 2014-01-01
Ende des Messprogramms -
Ergänzende Angaben zum Messprogramm-Zeitraum

Daten werden im nationalen Schalregister zusammengeführt und seit 2016 an das regionale Register (beim ICES ) gemeldet. Eine weitere Vervollständigung der Ereignismeldungen wird angestrebt.

Räumliche Abdeckung
Meeresgewässer BAL
Räumlicher Bezug
  • Ausschließliche Wirtschaftszone
  • Hoheitsgewässer
  • Küstengewässer (WRRL)
Beschreibung für die Auswahl des räumlichen Bezuges

Die Problematik der Schallausbreitung erfordert die Aufnahme im Schallregister von Fachinformationen über Schallereignisse auch aus benachbarten Gewässern, soweit diese frei verfügbar sind.

Marine Reporting Units
  • Deutsche Ostsee / BALDE_MS
Regionale Zusammenarbeit
Regionale Zusammenarbeit - Koordinierung
  • Helsinki-Kommission (Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets)
Regionale Zusammenarbeit - Mitgliedsstaaten
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Lettland
  • Schweden
Regionale Zusammenarbeit - Implementierung Koordinierte Daten-Erfassung (gesondert bereitgestellt durch jeden Mitgliedstaat)
Gegenstand des Monitoring
Update-Typ Programm identisch wie in 2014
Beschreibung des Messprogramms

Die Vorgehensweise für die Bewertung der räumlichen Verteilung, Dauer und Intensität (im Sinne der MSRL Anforderungen) beinhaltet für den Indikator D11C1 „Impulsschall (Laute aber zeitliche kurze Schalleinträge)“ die Entwicklung eines Schallregisters.

Im Bereich Impulsschall besteht ein Monitoring-Programm zu Einträgen von impulshaften Schallereignissen, welches aus der jährlichen Meldepflicht von Impulsschallereignissen an das seit 2016 bestehende zentrale Schallregister der OSPAR und HELCOM besteht. National werden berichtsrelevante Ereignisse aus der dt. Nord- und Ostsee im am BSH geführten, nationalen Schallregister, zusammengeführt und in standardisierter Form an das zentrale Schallregister am ICES berichtet. Den technischen Hintergrund für die Führung des Schallregisters bietet das Fachinformationssystem MarinEARS, welches ebenfalls seit 2016 den operativen Betrieb aufgenommen hat (https://marinears.bsh.de).

Die Verpflichtung zur Erhebung und Berichterstattung von Impulsschallereignissen schließt Einträge aus der Anwendung von Sonaren, akustischen Vergrämern und seismischen Quellen, sowie UXO-Sprengungen und Rammschall ein. Ein Ziel des Monitoring Programmes ist es, eine umfassende und vollständige Datenerhebung und Berichterstattung zu gewährleisten und damit eine belastbare Datengrundlage der zeitlichen und räumlichen Verteilung impulshafter Schallereignisse für eine Bewertung des Umweltzustandes und sowie für die Evaluation der Effizienz von Maßnahmen bereit zu stellen.

Eine verbindliche, vollständige und standardisierte Berichterstattung existiert bisher für Rammschall in der dt. AWZ. Die Vervollständigung der nationalen Datenerhebung und Berichterstattung zu anderen impulshaften Schallereignissen ist erforderlich und befindet sich national im weiteren Aufbau. Die technische Möglichkeit zur Datenaufnahme und Berichterstattung ist durch das Fachinformationssystem MarinEARS für Ereignisse der Kategorien Rammschall, UXO-Detonationen, militärische Aktivitäten sowie Vergrämung bereits gegeben. Die standardisierte Behandlung von seismischen Einträgen befindet sich im Aufbau.   

 Das Monitoring Programm umfasst zurzeit die Aufnahme und Berichterstattung von impulshaften Schalleinträgen mit folgenden Parametern:

  • Datum,
  • geographische Position,
  • Quelltyp
  • Intensitätskategorie
  • Einsatz einer technischen Schallminderung
  • Art des Schallschutzsystems,
  • max. SEL-Wert, (falls vorhanden)
  • max. L-Peak, (falls vorhanden)
  • Entfernung der Messung zur Quelle,

Sowie für Rammschall zusätzlich:

  • Hammertyp,
  • maximale Hammerenergie in Kilojoule
  • Dauer der Rammung
Zweck des Messprogramms
  • Belastung in der marinen Umwelt
  • Verursachende menschliche Aktivitäten für Belastungen
  • Wirksamkeit von Maßnahmen
Ergänzende Angaben zum Zweck des Messprogramms

Untersuchung von anthropogenen Schalleinträgen.

Details des Monitorings

Rückschauende Meldeverpflichtung für Impulsschallereignisse gemäß regionaler Absprache.

Folgende Informationen werden von Deutschland gemeldet:

  • Datum,
  • geographische Position,
  • Quelltyp
  • Intensitätskategorie
  • Einsatz einer technischen Schallminderung
  • Art des Schallschutzsystems,
  • max. SEL-Wert, (falls vorhanden)
  • max. L-Peak, (falls vorhanden)
  • Entfernung der Messung zur Quelle,

Sowie für Rammschall zusätzlich:

  • Hammertyp,
  • maximale Hammerenergie in Kilojoule
  • Dauer der Rammung
Monitoring-Typ
  • Andere
Referenzen zu Publikationen (Details zum Monitoring) -
URL-Referenzen zu Publikationen (Details zum Monitoring) -
Methodenbeschreibung einschl. Probenahme-Methode
Monitoring-Methode
  • OTH | Other monitoring method
Monitoring-Methode bei Auswahl "Other"

Monitoring guidance for underwater noise in European seas. Part I: executive summary. Part II:monitoring guidance specifications. Part III: background information and annexes

Probenahme-Methode -
Beschreibung Probenahme-Methode

siehe Beschreibung des Messprogramms.

Probenahme-Intervalle
Frequenz jährlich
Probenahme-Zyklus alle 2 Jahre
Ergänzende Angaben zur Frequenz bzw. Zyklus oder Häufigkeit

Die Frequenz der Aktualisierung des Schallregisters wird noch im Rahmen der Entwicklung festgelegt.

Richtlinien spezifische Anforderungen
Andere Richtlinien & Konventionen
  • Helsinki-Übereinkommen (HELCOM)
MSRL Features und Elemente
Impulsschall in Wasser
keine Element-Angabe notwendig
D11C1 - Impulsschall
Dauer, Quelltyp, Intensitätskategorie, Einsatz einer technischen Schallminderung, Art des Schallschutzsystems, max. SEL-Wert + max. L-Peak (falls vorhanden), Entfernung der Messung zur Quelle, Hammertyp, maximale Hammerenergie in Kilojoule, Dauer der Rammung, Geräuschpegel
D11C2 - Dauerschall
Unterwasserschallpegel
D11C2 - Dauerschall
Unterwasserschallpegel
keine Element-Angabe notwendig
D11C1 - Impulsschall
Dauer, Quelltyp, Intensitätskategorie, Einsatz einer technischen Schallminderung, Art des Schallschutzsystems, max. SEL-Wert + max. L-Peak (falls vorhanden), Entfernung der Messung zur Quelle, Hammertyp, maximale Hammerenergie in Kilojoule, Dauer der Rammung, Geräuschpegel
Monitoring-Programme (Ostsee) - EU-Berichtsebene
  • Impulsschall - Verteilung, Frequenz und Pegel
Ergänzende Angaben zum Monitoring-Programm -
Berücksichtigte Indikatoren (Art. 8, 9 und 10 - Reporting 2018) -
Daten-Bereitstellung
Daten-Management

Die Daten werden von den Datenoriginatoren im nationalen Schallregister (welches durch das BSH geführt wird) zusammengeführt und weitergemeldet. Die regionale Datenbank wird am ICES geführt.

Ergänzende Angaben zu den Daten -
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung
  • Anderer Standard (spezifizieren)
  • Nationaler Standard (spezifizieren)
Ergänzende Angaben zur Qualitätssicherung

Qualitätssicherung wird national verantwortet.

National relevant für Rammschall:

  • Messvorschrift für den Unterwasserschall von Offshore Windparks, BSH 2011
  • DIN EN ISO 11821:1997-08: Acoustics – Measurement ---GLOSSARY ERROR--- the in situ sound attenuation ---GLOSSARY ERROR--- a removable screen.
  • DIN 1320: 2009-12: Acoustics – Terminology.
  • ISO 1996-1 (2003-08): Acoustics – Description, measurement and assessment ---GLOSSARY ERROR--- envi-ronmental noise. Part 1: Basic quantities and assessment procedure.
  • ISO 1996-2 (2007-03): Acoustics – Description, measurement and assessment ---GLOSSARY ERROR--- envi-ronmental noise. Part 2: Determination ---GLOSSARY ERROR--- environmental noise levels.
Hintergrundschall-Messnetz (Ostsee) (Messprogramm-Nr. 117)
Allgemeine Informationen
Messende Institute
Zuständige Institutionen
  • BfN
  • BSH
  • LUNG MV
  • NLPV NI
  • UBA
Beteiligte Institutionen -
Institutionen Zusatzangaben -
Zeitraum
Beginn des Messprogramms 2017-06-01
Ende des Messprogramms -
Ergänzende Angaben zum Messprogramm-Zeitraum

Messungen finden derzeit noch im Rahmen von Forschungsvorhaben statt um belastbare Grundlagen für ein dauerhaftes Monitoring zu erarbeiten.

Ein koordiniertes gemeinschaftliches (regional) Monitoring wird angestrebt.

Finales Messprogramm noch in Entwicklung; Stationsdichte, Beprobungszyklus, Meßfrequenz noch offen; Finanzierungsvorbehalt

Räumliche Abdeckung
Meeresgewässer BAL
Räumlicher Bezug
  • Ausschließliche Wirtschaftszone
  • Hoheitsgewässer
  • Küstengewässer (WRRL)
Beschreibung für die Auswahl des räumlichen Bezuges

Das Messnetz soll den Gesamtbereich der territorialen Gewässer und der AWZ in Nord- und Ostsee abdecken, da die von Unterwasserlärm potentiell beinträchtigten Artengruppen (i.e. Meeressäuger und Fische) sich im Gesamtgebiet aufhalten.

Marine Reporting Units
  • Deutsche Ostsee / BALDE_MS
Regionale Zusammenarbeit
Regionale Zusammenarbeit - Koordinierung
  • Helsinki-Kommission (Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets)
Regionale Zusammenarbeit - Mitgliedsstaaten
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Lettland
  • Polen
  • Schweden
Regionale Zusammenarbeit - Implementierung Koordinierte Daten-Erfassung (gesondert bereitgestellt durch jeden Mitgliedstaat)
Gegenstand des Monitoring
Update-Typ Programm verändert gegenüber 2014
Beschreibung des Messprogramms

Die Vorgehensweise für die Bewertung der räumlichen Verteilung, Dauer und Intensität (im Sinne der MSRL Anforderungen) beinhaltet für den Indikator D11C2 „Dauerschall (dauerhafter niederfrequenter Schalleintrag)“ ein in situ Unterwasserschall-Monitoring mit entsprechenden Modellierungsverfahren (Lärmkarten). Zustandsbewertungen können somit belastbar erst nach Abschluss der geplanten Vorgehensweisen durchgeführt werden.

Im Bereich Dauerschall (D11C2 bzw. Maßnahme UZ6-03) gibt es derzeit weder vorhandene (Langzeit-) Messprogramme noch gibt es einen einheitlichen Ablauf bzw. abgestimmte Herangehensweisen für die Datenauswertung. Entsprechende Subprogramme befinden sich in der Planung.

Die derzeitige Strategie sieht eine Kombination aus punktuellen Schallmessungen und flächendeckender Modellierung mit dem Produkt Lärmkarte vor. Bislang wurden diese Messungen meist nur im Rahmen von Forschungsprojekten durchgeführt, da viele wichtige und notwendige Aspekte noch erforscht, evaluiert und festgelegt werden müssen. Das mittel- bis langfristige Ziel ist es, die Ergebnisse dieser Untersuchungen in ein kontinuierliches Monitoring zu überführen.

Struktur eines zukünftigen mehrstufigen Monitoringprogramms:

1) Messung von Umgebungsschall

2) Bearbeitung der Rohdaten

3) Datenanalyse

4) Modellierung der Schallausbreitung, räumlich und zeitlich

5) Bewertung von Schallbudgets

6) Veröffentlichung der Ergebnisse

Jede der hier genannten Stufen beinhaltet unterschiedliche Arbeitspakete, wie Standardisierung von Verfahren, Qualitätssicherung von Daten und Produkten und die Bereitstellung von Informationen.

In der Ostsee wurden nach Abschluss des BIAS-Projekts (2016) die Ergebnisse von HELCOM aufgegriffen, um diese für die Entwicklung von regionalen Monitoringkonzepten und Indikatorentwicklungen weiter zu nutzen. National wurde durch das PIMO Forschungsvorhaben ein Pilot-Messprogramm getestet bzw. entwickelt. Hierbei wurden die BIAS Standards genutzt und und für die nationalen Bedürfnisse angepasst. Seit 2017 werden im Gebiet der Ostsee zwei Projekt Unterwasserschall-Messstationen bis heute betrieben.

Derzeit finden Abstimmungen hinsichtlich eines gemeinschaftlichen Monitorings der Ostsee-Anrainerstaaten (Messen, Datenspeicherung und Datenaustausch) statt. Eine gemeinschaftliche Datenbank - beim ICES - wurde 2019 realisiert. Aktuell finden Arbeiten bzgl. einer regional abgestimmen und unter HELCOM koordinierten Monitoringprogramm-Struktur für kontinuierlichen Unterwasserschall statt.  

Zweck des Messprogramms
  • Verursachende menschliche Aktivitäten für Belastungen
Ergänzende Angaben zum Zweck des Messprogramms

Erfassung von anthropogenen (Dauer-) Schalleinträgen in die marine Umwelt.

Details des Monitorings

Punktuelle Datenaufnahme an unterschiedlichen Positionen mit entsprechender Modellierung (Lärmkarten).

Monitoring-Typ
  • In-situ Probenahme Küste
  • In-situ Probenahme küstenfern
  • Numerische Modellierung
  • Zusammenstellung verfügbarer Daten
Referenzen zu Publikationen (Details zum Monitoring)

BIAS - Publikationen

 

URL-Referenzen zu Publikationen (Details zum Monitoring) BIAS Hompage https://biasproject.wordpress.com/downloads/
Methodenbeschreibung einschl. Probenahme-Methode
Monitoring-Methode
  • OTH | Other monitoring method
Monitoring-Methode bei Auswahl "Other"

Monitoring guidance for underwater noise in European seas. Part I: executive summary. Part II:monitoring guidance specifications. Part III: background information and annexes

Probenahme-Methode

Monitoring guidance for underwater noise in European seas. Part I: executive summary. Part II:monitoring guidance specifications. Part III: background information and annexes.

Punktuelle Datenaufnahme an unterschiedlichen Positionen mit entsprechender Modellierung (Lärmkarten).

Beschreibung Probenahme-Methode

An 3-5 Stationen jeweils in Nord- und Ostsee werden ganzjährig Hydrophone entweder an Bojen oder fest installiert betrieben. Die Stationsauswahl orientiert sich an Kriterien wie Repräsentativität, möglichst geringer Betroffenheit von fischereilichen Aktivitäten mit Grundschleppnetzen, ausreichender Entfernung zu starken Schallemittenten und Abbildung von Akkumulationsgebieten (wie Schifffahrtsstraßen). Gemessen wird grundsätzlich kontinuierlich, dies kann aber auch Messung in Intervallen bedeuten. Inwieweit eine Beschränkung auf biologisch relevante Frequenzspektren und eine sofortige Prozessierung der Messdaten erfolgen kann, ist noch zu klären (u.a. im Hinblick auf Art 2, Ziffer 2 MSRL ). Die Messdaten dienen zum Abgleich mit Modellierungen zur Hintergrundschallbelastung, die auf der Basis u.a. von geeigneten Schallausbreitungsmodellen, AIS-Daten und akustischen Schiffssignaturen erstellt werden.

 

Probenahme-Intervalle
Frequenz kontinuierlich
Probenahme-Zyklus jährlich
Ergänzende Angaben zur Frequenz bzw. Zyklus oder Häufigkeit

Im Rahmen der Entwicklung ist noch zu klären, ob für die Anforderungen der MSRL nach der Entwicklungsphase eine fortlaufende Probenahme/Messung (d.h. saisonal/ jährlich ) erforderlich ist oder ob nicht ein Zyklus entsprechend der Berichtspflichten oder ggfs. alle 3 Jahre hinreichend ist, da über das Messprogramm ‚Impulsschallregister‘ sprunghafte Veränderungen der Unterwasserschall bereits erfasst werden. Diese Festlegung muss primär hinsichtlich der statistisch sinnvollen Erfassung von Trends erfolgen.

Zur Validierung von Modellergebnissen (Lärmkarten) sind kontinuierliche Messungen notwendig.

Richtlinien spezifische Anforderungen
Andere Richtlinien & Konventionen
  • Helsinki-Übereinkommen (HELCOM)
MSRL Features und Elemente
Niederfrequenter Dauerschall
D11C2 - Dauerschall
Unterwasserschallpegel
Niederfrequenter Dauerschall
D11C2 - Dauerschall
Unterwasserschallpegel
D11C2 - Dauerschall
Unterwasserschallpegel
D11C2 - Dauerschall
Unterwasserschallpegel
keine Element-Angabe notwendig
D11C1 - Impulsschall
Dauer, Quelltyp, Intensitätskategorie, Einsatz einer technischen Schallminderung, Art des Schallschutzsystems, max. SEL-Wert + max. L-Peak (falls vorhanden), Entfernung der Messung zur Quelle, Hammertyp, maximale Hammerenergie in Kilojoule, Dauer der Rammung, Geräuschpegel
keine Element-Angabe notwendig
D11C1 - Impulsschall
Dauer, Quelltyp, Intensitätskategorie, Einsatz einer technischen Schallminderung, Art des Schallschutzsystems, max. SEL-Wert + max. L-Peak (falls vorhanden), Entfernung der Messung zur Quelle, Hammertyp, maximale Hammerenergie in Kilojoule, Dauer der Rammung, Geräuschpegel
Monitoring-Programme (Ostsee) - EU-Berichtsebene
  • Dauerhafter Unterwasserlärm - Verteilung, Frequenz und Pegel
Ergänzende Angaben zum Monitoring-Programm -
Berücksichtigte Indikatoren (Art. 8, 9 und 10 - Reporting 2018) -
Daten-Bereitstellung
Daten-Management

Die Daten werden von den Datenoriginatoren in der nationalen Unterwasserschalldatenbank MarinEARS zusammengeführt und ggf. weitergeleitet. Die regionale Datenbank wird durch den ICES (analog zum Schallregister für Impulsschall) realisiert.

** Datenzugriff - Links **
Ergänzende Angaben zu den Daten -
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung
  • Anderer Standard (spezifizieren)
  • ICES Data Centre Data Type Guides
  • Nationaler Standard (spezifizieren)
Ergänzende Angaben zur Qualitätssicherung

Nationaler Standard wird im Folgenden aus Empfehlungen MSFD TG Noise und laufenden Messkampagnen (z.B. JOMOPANS und BIAS) abgeleitet.

3.3 Zusätzliche Parameter

Für die Bewertung und Interpretation der Messergebnisse werden folgende zusätzliche Parameter herangezogen:

  • Spatial distribution/extent of pressure (MP-9b-2-2-1)
  • Intensity and temporal frequency of underwater noise (MP-9b-2-2-10)
  • Räumliche Verteilung/Umfang der Aktivität (MP-9b-3-1-1)
  • Intensität der Aktivität (MP-9b-3-1-2)
  • Andere Parameter (MP-9b-4-1-1)
  • Temperatur (MP-9b-1-7-1)
  • Salzgehalt (MP-9b-1-7-2)
  • Strömungsgeschwindigkeit (MP-9b-1-7-4)
  • Wellentätigkeit (MP-9b-1-7-5)
  • pH-Wert (MP-9b-1-7-8)
  • Bathymetrische Meerestiefe (MP-9b-1-7-11)

4 - Bewertung

Bis zum 15. Oktober 2012 waren auf der Grundlage der Anfangsbewertung (Art. 8 MSRL) und der sogenannten Deskriptoren (Anhang I MSRL) erstmals Merkmale für den guten Umweltzustand (GES) der deutschen Meeresbereiche zu beschreiben (Art. 9 MSRL). Die Festlegung spezifischer Grenz- und Schwellenwerte bzw. anderer Quantifizierungen im Sinne eines GES für alle MSRL-Themen (Art. 10 MSRL) war zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich.

Die im Jahr 2014 übermittelten Überwachungsprogramme folgten der Struktur des mittlerweile abgelösten Beschlusses der Kommission (EU) 2010/477. Dieser wurde durch den Beschluss der Kommission (EU) 2017/848 ersetzt, welcher nun die Definitionen der einzelnen Bewertungskriterien und methodischen Standards nach Art. 9 MSRL nachvollziehbarer strukturiert und in seiner Terminologie den Vorgaben der MSRL entspricht.

Die Ergebnisse von Überprüfung und Aktualisierung der Bewertung des Zustandes, Beschreibung des guten Zustandes und Festlegung von Umweltzielen wurden 2018 an die EU-Kommission berichtet. Der Zustandsbericht von 2018 berücksichtigt bestehende Zustandsbewertungen anderer EG-Richtlinien wie z.B. WRRL, FFH-RL und VRL. Darüber hinaus wurden die Arbeiten der regionalen Meeresschutzübereinkommen für Nordsee und Ostsee (OSPAR und HELCOM) herangezogen.

  • Übersicht der Deskriptoren zur Festlegung des guten Umweltzustands (Anhang I MSRL): hier
  • Übersicht der Bewertungskriterien für die Beschreibung eines guten Umweltzustandes: hier
  • Aktueller Entwicklungsstand von Indikatoren zur Bewertung des Zustands: in Überarbeitung

In Kapitel 4 werden die Bewertungskriterien und -verfahren auf der Ebene von Messparametern und/oder Indikatoren und Zuordnung zu thematischen Bewertungen dargestellt.

 

4.1 Allgemeine Informationen zur Bewertung (Nord- und Ostsee)

MSRL, Aktueller Stand Bewertungsverfahren, Energie, Schall
Richtlinie: Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
Bemerkung:

Aktueller Stand von Bewertungsverfahrenfür MSRL-Indikatoren

1. In Entwicklung befindliche Bewertungsverfahren

Monitoringdaten liegen bereits in größerem Umfang aus Forschungsvorhaben vor und wurden im Rahmen der Zulassung von Offshore-Windparks erhoben. Diese Datenerfassung war bislang  jedoch im wesentlichen auf die Erfassung von Impulsschall und auf die Methodenentwicklung ausgerichtet. Die Auswertung der existierenden Daten im Hinblick auf ihre Eignung als Grundlage einer Modellierung der Hintergrundschallbelastung ist geplant. Eine nähere Definition und Detaillierung der Meßtechniken, Meßintervalle, Standorte und Datenübertragung ist im Zusammenhang damit vorgesehen und soll Grundlagen für ein Bewertungsverfahren liefern.

4.2 Informationen zur Bewertung in der Nordsee bzw. nach OSPAR

4.3 Informationen zur Bewertung in der Ostsee bzw. nach HELCOM

 

5 - Qualitätssicherung

 

Die am BLMP beteiligten Einrichtungen sind verpflichtet, in Eigenverantwortung Qualitätsmanagementsysteme in Anlehnung an die DIN EN ISO/IEC 17025 zu etablieren und aufrecht zu erhalten (ARGE BLMP-Beschluss 2006). Das beinhaltet die Durchführung sowohl interner als auch externer Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Sicherstellung zuverlässiger und vergleichbarer Untersuchungsergebnisse. Dabei werden sie durch die Qualitätssicherungsstelle des BLMP am Umweltbundesamt (QS-Stelle) unterstützt, die als unabhängige nicht direkt am Monitoring beteiligte Institution für die Koordinierung der Qualitätssicherungsmaßnahmen im Rahmen des BLMP zuständig ist. Die erforderlichen einrichtungsübergreifenden Abstimmungen erfolgen in der Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung“ (AG QS), in der Expert*innen aus Bund und Küstenländern vertreten sind. Durch enge Zusammenarbeit mit der AG ErBe sowie deren Fach-Arbeitsgruppen ist die direkte Verbindung zu den messenden Einrichtungen gewährleistet.

Die QS-Stelle ist für die Erarbeitung von Handreichungen wie z.B. Leitlinien zur Methodenvalidierung und von Qualitätsmanagement-Musterdokumenten zuständig. Sie organisiert Workshops und führt Ringversuche zu den im Rahmen des BLMP eingesetzten Untersuchungsverfahren und Matrizes durch. Seit 2001 bietet die QS-Stelle den BLMP-Laboratorien auch die Durchführung externer Audits auf Grundlage der DIN EN ISO 17025 mit entsprechend geschultem Personal an.

Das Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO/IEC 17025 schließt folgende Punkte ein:

  • dokumentierte Validierung/Verifizierung der eingesetzten Untersuchungsmethoden zur Ermittlung der Verfahrenskenndaten,
  • kontinuierlicher Nachweis der verfahrensspezifischen Richtigkeit und Präzision, z.B. durch das Führen von Kontrollkarten und den Einsatz von (zertifizierten) Referenzmaterialien, soweit möglich,
  • die Qualifikation und regelmäßige Schulung des Personals bezüglich der eingesetzten Verfahren,
  • die regelmäßige Durchführung von internen und externen Audits,
  • die regelmäßige Teilnahme an nationalen und internationalen Laborvergleichen, Ringversuchen, Schulungen und Workshops sowie deren Auswertung.

Da durch die QS-Stelle (biologischer Bereich) nicht jährlich Workshops und Ringversuche und auch nicht für alle Parameter angeboten werden können, sollten regelmäßig bilateral und eigenständig Laborvergleichsanalysen zwischen den Laboren organisiert werden, deren Ergebnisse in der AG Qualitätssicherung vorgestellt und diskutiert werden. Auch sind Angebote anderer nationaler/internationaler Anbieter zu nutzen.
Grundsätzlich ist bei Langzeitmessreihen auf eine Kontinuität der Bearbeiter sowie auf eine entsprechende Qualifizierung zu achten.

Die Labore müssen die rechtzeitige und vollständige Übermittlung der Untersuchungsergebnisse an die MUDAB auf Basis der MUDAB-Datenformate, einschließlich der als Mindestmaß definierten QS-Angaben, die aber die internationalen Vorgaben (ICES) abdecken, gewährleisten.

5.1 Messende Einrichtungen

* An der gemeinschaftlichen, föderalen Umsetzung der Aufgaben des Meeresschutzes sind folgende Ministerien von Bund und Küstenländern beteiligt:

  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
  • Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau der Freien Hansestadt Bremen (SKUMS HB)
  • Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (BUKEA HH)
  • Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM MV)
  • Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU NI)
  • Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN SH)

5.2 Monitoring-Leitfäden

5.4 Aktivitäten

Workshops, Schulungen

  • Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2-08:
    Workshop „Akkreditierung von Laboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025“; 2007-02-08

    Download
  • Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 1-30:
    Workshop „Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025“; 2005-11-30

    Download
 

Handreichungen, Musterdokumente

Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über vorhandene QM-Dokumente und durchgeführte externe QM-Maßnahmen:
  • Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2008: Muster-Qualitätsmanagementhandbuch für Laboratorien des Bund/Länder-Messprogramms nach DIN EN ISO/IEC 17025, Version: 02 vom 01.02.2008, Umweltbundesamt.

    Senden einer E-Mail zwecks Dateianfrage an die QS-Stelle des UBA
  • Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2009: Verfahrensanweisung zur Verifizierung und Validierung von Prüfverfahren, Version 01 vom 03.12.2009.

    Senden einer E-Mail zwecks Dateianfrage an die QS-Stelle des UBA
 

Ringversuche

Im Rahmen des BLMP bisher nicht verfügbar.

5.5 QS - Art. 11 MSRL

Qualitätssicherung in den eingebundenen Messprogrammen

MessprogrammQualitätssicherungErgänzende Angaben zur Qualitätssicherung
Entwicklung des nationalen Schallregisters (Nordsee) Anderer Standard (spezifizieren),
Nationaler Standard (spezifizieren)

Qualitätssicherung wird national verantwortet.

National relevant für Rammschall:

  • Messvorschrift für den Unterwasserschall von Offshore Windparks, BSH 2011
  • DIN EN ISO 11821:1997-08: Acoustics – Measurement ---GLOSSARY ERROR--- the in situ sound attenuation ---GLOSSARY ERROR--- a removable screen.
  • DIN 1320: 2009-12: Acoustics – Terminology.
  • ISO 1996-1 (2003-08): Acoustics – Description, measurement and assessment ---GLOSSARY ERROR--- envi-ronmental noise. Part 1: Basic quantities and assessment procedure.
  • ISO 1996-2 (2007-03): Acoustics – Description, measurement and assessment ---GLOSSARY ERROR--- envi-ronmental noise. Part 2: Determination ---GLOSSARY ERROR--- environmental noise levels.
Hintergrundschall-Messnetz (Nordsee) Anderer Standard (spezifizieren),
ICES Data Centre Data Type Guides,
Nationaler Standard (spezifizieren)

Nationaler Standard wird im Folgenden aus Empfehlungen MSFD TG Noise und laufenden Messkampagnen (z.B. JOMOPANS und BIAS) abgeleitet.

Entwicklung des nationalen Schallregisters (Ostsee) Anderer Standard (spezifizieren),
Nationaler Standard (spezifizieren)

Qualitätssicherung wird national verantwortet.

National relevant für Rammschall:

  • Messvorschrift für den Unterwasserschall von Offshore Windparks, BSH 2011
  • DIN EN ISO 11821:1997-08: Acoustics – Measurement ---GLOSSARY ERROR--- the in situ sound attenuation ---GLOSSARY ERROR--- a removable screen.
  • DIN 1320: 2009-12: Acoustics – Terminology.
  • ISO 1996-1 (2003-08): Acoustics – Description, measurement and assessment ---GLOSSARY ERROR--- envi-ronmental noise. Part 1: Basic quantities and assessment procedure.
  • ISO 1996-2 (2007-03): Acoustics – Description, measurement and assessment ---GLOSSARY ERROR--- envi-ronmental noise. Part 2: Determination ---GLOSSARY ERROR--- environmental noise levels.
Hintergrundschall-Messnetz (Ostsee) Anderer Standard (spezifizieren),
ICES Data Centre Data Type Guides,
Nationaler Standard (spezifizieren)

Nationaler Standard wird im Folgenden aus Empfehlungen MSFD TG Noise und laufenden Messkampagnen (z.B. JOMOPANS und BIAS) abgeleitet.

 

5.6 Entwicklungsbedarf

Die beteiligten Einrichtungen streben den Aufbau und die Einführung einheitlicher QS-Standards durch die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen nach DIN EN ISO/IEC 17025 an, was im Idealfalle zur Akkreditierung der Einrichtungen führt.

6 - Literatur

 
  • BSH (2013) Offshore-Windparks: Messvorschrift für die quantitative Bestimmung der Wirksamkeit von Schalldämmmaßnahmen. (Bericht Nr. 100004/05), Hamburg, 25 S. Download
  • BSH (2013) Standard - Untersuchung der Auswirkungen von Offshore - Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK4) Download