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Kennblätter
Human Activities (Stand: 15.10.2020 )
1 - Allgemeines
In diesem Kapitel werden das Kennblatt-Thema als auch die zuständigen Institutionen und Fach-Arbeitsgruppen bzw. Expertenkreise benannt sowie Störungen und Beeinflussungen beschrieben.
1.1 Themenbereich
D6, 1 - Biodiversität – Benthische Habitate / Unversehrtheit des Meeresgrunds
Monitoring von Nutzungen und anthropogenen Belastungen -
1.2 Definition
Nutzungen und menschliche Aktivitäten in der Meeresumwelt oder mit Auswirkungen auf diese gemäß Anhang III Tabelle 2b des Beschlusses 2017/845 EU.
1.3 Zuständige Behörde(n)
Bund/Länder* | verantwortliche Behörden |
---|---|
Bund | BfN , BSH , BfG , TI-OF , TI-SF , WSV |
Hamburg | BUKEA HH |
Mecklenburg-Vorpommern | BA-MV , LUNG MV , StÄLU MV |
Niedersachsen | LBEG , NLWKN |
Schleswig-Holstein | LfU SH , LKN.SH , MEKUN SH |
* An der gemeinschaftlichen, föderalen Umsetzung der Aufgaben des Meeresschutzes sind folgende Ministerien von Bund und Küstenländern beteiligt:
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau der Freien Hansestadt Bremen (SKUMS HB)
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (BUKEA HH)
- Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM MV)
- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU NI)
- Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN SH)
1.4 Arbeitsgruppe
BLANO Ad-hoc Expertenkreis Human Activities (EK-HA)
1.5 Gefährdung
Für den Themenbereich "Gefährdungen" sind keine Angaben erforderlich.
2 - Überwachungsanforderungen und Umweltziele
Im Rahmen der Meeresumweltüberwachung sind die bestehenden Anforderungen von EU-Richtlinien, regionalen Abkommen und rechtlichen Vorgaben (nationale und länderspezifische Gesetzgebung) zu berücksichtigen. Neben allgemeinen Anforderungen (Kap. 2.1) gelten themenbezogen spezifische Mindestanforderungen (Kap. 2.2) an das Monitoring. Es erfolgt eine Zuordnung zum räumlichen Geltungsbereich der Richtlinien sowie zu den übergeordneten nationalen Umweltzielen.
2.1 Allgemeine Anforderungen und rechtliche Vorgaben
MSRL
Die Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, MSRL) bildet die Umweltsäule der EU-Meerespolitik und erstellt eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der europäischen Meeresumwelt. Ziel ist es, saubere, gesunde und produktive Meere und deren biologische Vielfalt langfristig zu bewahren bzw., wo durchführbar und nötig, wieder herzustellen.
Die MSRL trat 2008 in Kraft und gibt den Rahmen vor, in dem die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um bis 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten. Eine Verschlechterung des Zustandes ist zu verhindern. Die sechsjährigen Managementzyklen der MSRL umfassen folgende Schritte:
- Erfassung des aktuellen Zustands der Meeresgewässer nach Art. 8 MSRL
- Beschreibung des guten Umweltzustands (Good Environmental Status, GES) nach Art. 9 MSRL
- Festlegung von Umweltzielen zur Erreichung des GES nach Art. 10 MSRL
- Erstellung von Überwachungsprogrammen nach Art. 11 MSRL
- Erstellung von Maßnahmenprogrammen nach Art. 13 MSRL
Verpflichtungen aus anderen internationalen, regionalen und EU-Regelungen sind zu berücksichtigen. Das Monitoring gemäß Art. 11 MSRL erfolgt entsprechend einer eigenen Systematik. Die Monitoringstrategien und -programme sind Berichtsebenen, die ein vergleichbares EU-weites Reporting gewährleisten sollen, während die Messprogramme die eigentlichen Mess- und Beobachtungsaktivitäten beinhalten.
Hintergrund: EU-Meeresschutzstrategie
Im Rahmen der Umsetzung des 6. Umweltaktionsprogramms hatte die Europäische Kommission (EU-KOM) 2005 eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt zusammen mit einem Vorschlag (Richtlinienentwurf) für eine Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt vorgelegt. Durch eine sektorübergreifende Politik mit einem ökosystemaren Schutzkonzept (Integrationsprinzip) sollte der gute Umweltzustand der europäischen Meeresgewässer erreicht werden.
2007 gab die EU-KOM ihr Blaubuch: "Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union" sowie einen Aktionsplan heraus. Die EU hatte sich damit zu Maßnahmen in verschiedenen Sektoren verpflichtet, die u.a. den Seeverkehr, die Meeresforschung, die Meeresüberwachung und für die maritime Raumordnung der Mitgliedstaaten betreffen.
Die thematische Strategie und die im Juli 2008 in Kraft getretene Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) stellen die „Umweltsäule“ innerhalb der EU-Meerespolitik dar.
2.2 Spezifische Anforderungen und Umweltziele
Räumliche Zuordnung der Richtlinien
AWZ | 12-sm-Zone | Küstengewässer 1) | Übergangsgewässer | |
---|---|---|---|---|
MSRL | - | - | - | - |
1) bei WRRL: Basislinie plus eine Seemeile
MSRL
Nach der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (Art. 11) müssen Überwachungsprogramme erstellt werden, welche die in der nach Artikel 8 erstellten Anfangsbewertung aufgeführten Nutzungen und menschliche Aktivitäten in der Meeresumwelt (Anhang III, Tab. 2b der MSRL ) umfassen soll. Dabei müssen die nach Artikel 10 festgelegten Umweltziele sowie die in Anhang V MSRL explizit gelisteten Aspekte berücksichtigt werden.
Konkrete Bewertungskriterien entsprechend der Vorgaben des Kommissionsbeschlusses (2017/848/EU) [2] werden im Bericht zum Guten Umweltzustand (GES, Art. 9) genannt.
Die Überwachungsprogramme müssen innerhalb der Meeresregion bzw. -unterregion kompatibel und mit anderen Richtlinien (FFH, VRL, WRRL ) vereinbar sein. Eine Festlegung der hieraus erwachsenden Anforderungen an Überwachungsprogramme bedarf noch einer (inter-) nationalen Abstimmung. Die nationalen Überwachungsprogramme nach Art. 11 MSRL wurden 2014 erstmals berichtet und werden 2020 aktualisiert.
Nach Artikel 10 müssen die Mitgliedsstaaten auf der Grundlage der Anfangsbewertung 2012 und der Bewertung 2018 (Art. 8) für jede Meeresregion bzw. -unterregion Umweltziele für ihre Meeresgewässer festlegen, die mit Konkretisierung der operativen Umweltziele als Richtschnur für die Erreichung eines guten Umweltzustands der Meeresumwelt (GES, Art. 9) dienen. Der deutsche Bericht zu den Umweltzielen wurde erstmals im Juli 2012 sowie eine Aktualisierung im Juli 2018 an die EU gemeldet. Die Nutzungen und menschlichen Aktivitäten in der Meeresumwelt sind dabei explizit in verschiedenen operativen Umweltzielen adressiert, z.B. im Ziel "Meere ohne Beeinträchtigungen der marinen Arten und Lebensräume durch die Auswirkungen menschlicher Aktivitäten".
3 - Messkonzept
In Kapitel 3 wird die Überwachung aller Meeres-, Küsten- und Übergangsgewässer entsprechend den Anforderungen nach u.a. MSRL, WRRL, FFH-RL, VRL, OSPAR, HELCOM und TWSC dargestellt. Die Beschreibung des Messkonzepts enthält die Messparameter mit Methoden und Standards zur Datenerhebung, die räumliche und zeitliche Auflösung des Messnetzes und Angaben zur Datenhaltung bzw. –verfügbarkeit.
Die nationalen Messprogramme (Kapitel 3.2) bilden im Sinne eines Baukastensystems die kleinste Einheit in der Meeresumweltüberwachung und beschreiben das Wer - wie - was - wo - und - wann. Die Messprogramme können unterschiedlichen Überwachungsanforderungen dienen. So bedient z.B. das Wasser-Messprogramm für Schadstoffe in der Ostsee sowohl die Monitoringanforderungen nach HELCOM als auch der MSRL.
Aufbauend auf diesen nationalen Messprogrammen folgt das MSRL-Monitoring einer eigenen Struktur mit Monitoring-Strategien (in der 1. Berichtsperiode: Monitoringprogramme) und Monitoring-Programmen (in der 1. Berichtsperiode: Subprogramme). Die Monitoringstrategien und Monitoringprogramme sind dabei Berichtsebenen, die eine vergleichbare EU-weite Berichtserstattung gewährleiten sollen.
3.1 Beschreibung des Messnetzes
3.2 Monitoring-Aktivitäten
Die Erfassung der Art und des Umfangs der Nutzungen und menschliche Aktivitäten in der Meeresumwelt stellt kein Monitoring im klassischen Sinne dar. Die Ergebnisse werden in Planungsunterlagen bei den zuständigen Behörden dokumentiert und sollen in GIS-Systemen und Web-Portalen zentral erfasst und dargestellt werden. Die zentrale Erfassung ist derzeit noch in der Entwicklung.
- LKN.SH
- MEKUN SH
- LfU SH
Als Start des Messprogramms wurde der Beginn der Erstellung der Fachpläne gewählt. Diese werden weiter fortgeschrieben.
Alternativ könnte für die Überwachung im Rahmen der MSRL die erste Zusammenstellung der Küstenschutzdaten für den Bericht 2018 ( MSRL Art. 8, 9, 10) gewählt werden.
- Hoheitsgewässer
- Küstengewässer (WRRL)
- Übergangsgewässer (WRRL)
Der Küstenschutz ist Aufgabe der Länder. Die Maßnahmen erfolgen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich.
- ANSDE_CW / Küstengewässer Nordsee
- BALDE_CW_D5_GB_B3 / Küstengewässer Flensburger Förde
- BALDE_CW_KB / Küstengewässer Kieler Bucht
- BALDE_CW_MB / Küstengewässer Mecklenburger Bucht
- Andere
- Dänemark
Die Fachpläne Küstenschutz stellen den bisherigen Kenntnisstand des Küstenschutzes sowie die naturräumliche Gliederung, die Belastungsgrößen, die Küstenentwicklung sowie die Nutzungen an den Küsten Schleswig-Holsteins dar. Sie beschreiben den Umfang der bisher durchgeführten Maßnahmen und deren Wirkungen, soweit entsprechende Unterlagen verfügbar sind und dienen als fachliche Planungsgrundlage für Küstenschutzmaßnahmen und für weitere Planungen im Küstenbereich.
- Verursachende menschliche Aktivitäten für Belastungen
Im Jahre 1963 hat die Landesregierung Schleswig-Holsteins als Konsequenz der Katastrophenflut von 1962 erstmalig einen Generalplan Küstenschutz verabschiedet. Bereits damals wurde festgehalten, dass dieser Plan zur Berücksichtigung von neuen technischen und naturwissenschaftlichen Erkenntnissen regelmäßig fortzuschreiben ist. Der vierten Fortschreibung ist für 2020 vorgesehen.
Die Erfassung der Art und des Umfangs der Küstenschutzmaßnahmen stellt kein Monitoring im klassischen Sinne dar. Die einzelnen Umstrukturierungen werden räumlich und zeitlich genau erfasst und in einem Küstenschutzkataster dokumentiert. Die Ergebnisse sind in den Fachplänen Küstenschutz zusammengefasst. Der gesamte Umfang der Küstenschutzbauwerke und Maßnahmen kann zudem unter www.mdi-de.org eingesehen werden.
- In-situ Probenahme Küste
- In-situ Probenahme Land/Strand
- Numerische Modellierung
- Zusammenstellung verfügbarer Daten
Generalplan Küstenschutz Schleswig-Holstein 2012
- OTH | Other monitoring method
Die Küstenschutzbauwerke und Maßnahmen werden vermessungstechnisch erfasst und ihre Auswirkungen durch zusätzliche hydromorphologische Messungen überwacht (Beweissicherung).
Die Kenndaten zu den Küstenschutzmaßnahmen werden parallel zur Durchführung der jeweiligen Maßnahme sowie im Verlauf der anschließenden Beweissicherung erhoben. Sie unterliegen keiner bestimmten Frequenz.
- Wasserrahmenrichtlinie
- Aktivitäten durch bleibende Infrastrukturen (z.B. erneuerbare Energien, Öl & Gas, Häfen) oder bauliche Veränderungen (z.B. Küstenschutz)
- Aktivitäten durch bleibende Infrastrukturen (z.B. erneuerbare Energien, Öl & Gas, Häfen) oder bauliche Veränderungen (z.B. Küstenschutz)
Die Daten werden in einem Küstenschutz-Informations-System gehalten und gepflegt. Messdaten wurden dabei in einem File-basierten hierarchischem Ordnersystem im DMS-Format (Data-Management-System) abgelegt. Diese Daten werden schrittweise in eine Datenbank migriert. Geodaten werden in einem GIS verwaltet. Über das Portal www.mdi-de.org sind diese Geodaten recherchierbar.
- Anderer Standard (spezifizieren)
Die Qualitätssicherung erfolgt gemäß den Regeln zur hydrographischen Vermessung.
- BfG
- LKN.SH
- LfU SH
- LUNG MV
- MEKUN SH
- NLPV NI
- NLWKN
- StÄLU MV
- WSV
HPA
Für die zukünftige Meldung im Rahmen der MSRL zur räumlichen und zeitlichen Verteilung sowie Intensität menschlicher Aktivitäten und Belastungen wurden die Baggergutdaten seit 2014 zusammengestellt und sind über die Geoportale www.mdi-de.org und geoportal.bafg.de recherchierbar.
Seit 1998 werden im Rahmen der OSPAR/HELCOM-Berichtspflicht die Baggergutdaten jährlich zusammengestellt und an die jeweiligen Sekretariate gemeldet.
- Hoheitsgewässer
- Küstengewässer (WRRL)
- Übergangsgewässer (WRRL)
Konventionsregion OSPAR und HELCOM, Seewärts der Süßwassergrenze, unabhängig von der Herkunft des Baggermaterials.
- ANSDE_MS / Deutsche Nordsee
- BALDE_MS / Deutsche Ostsee
Die Bundesanstalt für Gewässerkunde ( BfG ) stellt jährlich die Daten zu Baggermaßnahmen, die im Geltungsbereich von OSPAR und HELCOM untergebracht werden, zusammen und meldet diese an die jeweiligen Sekretariate. Die Meldung beinhaltet alle Baggergutunterbringungen im Bereich der Konventionsregionen, seewärts der Süßwassergrenze, unabhängig von der Herkunft des Baggermaterials sowie die Baggerungen. Dazu gibt es vereinbarte Berichtsformate, die bei www.ospar.org bzw. www.helcom.fi einsehbar sind. Die verwendeten Daten stammen aus der Datenbank der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ( WSV ) sowie von den Landesbehörden und umfassen Baggermaßnahmen im Rahmen von Ausbau und Unterhaltung der Wasserstraßen.
Der Schwerpunkt liegt auf der Baggergutunterbringung. Die Baggerbereiche werden meist nur mit einer Gewässerbezeichnung angegeben. Gemeldet werden: Herkunft Baggergut, Baggermengen (t/m³ Trockenmasse), Art der Baggermaßnahme (Ausbau/Unterhaltung), Anteil grob/feinkörniges Material, Unterbringungsgebiet, Grund der Unterbringung, Mengen beneficial use, Koordinaten Baggerbereich und Unterbringungsgebiet, und Schadstofffrachten.
Die Daten liegen in Excel-Dateien vor und die Baggergut-Unterbringungsstellen als shape-Dateien.
Bei Flächenangaben von Unterbringungsstellen ist zu beachten, dass oft nur ein Teil der ausgewiesenen Unterbringungsstelle beaufschlagt wird. Die Ermittlung der Baggergutmengen ist mit Unsicherheiten behaftet. Da die Schadstoffmengen auf der Baggergutmenge aufbaut, sind die resultierenden Ungenauigkeiten bei der Interpretation zu berücksichtigen.
- Verursachende menschliche Aktivitäten für Belastungen
Informationen zur Bewertung möglicher ökologischer Folgen, die durch die Unterbringung des Baggergutes sowie der Baggerung im Gewässer verursacht werden können, mit dem Ziel nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren.
Das erforderliche Untersuchungsprogramm zur Charakterisierung des Baggergutes wird fallspezifisch zusammengestellt. Je nach Maßnahme werden sedimentologische, physikalisch-chemische, chemische und ökotoxikologische Untersuchungen und Untersuchungen zum Stoffhaushalt, zur Hydrologie, zur Morphologie und zur Biologie im Bagger- und Unterbringungsbereich vorgenommen. Zur Abschätzung von Auswirkungen werden bei Bedarf weiterführende Untersuchungen oder fachliche Betrachtungen durchgeführt (z. B. Verdriftung des Baggergutes, Bioakkumulation, biologische Untersuchungen, naturschutzfachliche und wasserrechtliche Prüfung).
Die Baggergutmeldung beinhaltet Daten zu Herkunft Baggergut, Baggermengen (t/m³ Trockenmasse), Art der Baggermaßnahme (Ausbau/Unterhaltung), Anteil grob/feinkörniges Material, Unterbringungsgebiet, Grund der Unterbringung, Mengen beneficial use, Koordinaten Baggerbereich und Unterbringungsgebiet, sowie Schadstofffrachten.
Nicht gemeldet aber abgefragt werden darüber hinaus Informationen zu Baggerverfahren, Unterbringungsverfahren, Überwachungsprogramm (ja/nein), Überwachungsbehörde, Korngrößenfraktionen, TOC, Nährstoffe, Toxizität.
- Zusammenstellung verfügbarer Daten
- HEL-028 | HELCOM Guidelines for management of dredged material at sea
- OSP-013 | OSPAR CEMP Guidelines for the assessment of dumping and placement of waste or other matter at sea
- OTH | Other monitoring method
- siehe GÜBAK - Gemeinsame Übergangsbestimmungen zum Umgang mit Baggergut in den Küstengewässern, 2009 (derzeit in Überarbeitung, zukünftig GEBAK) (https://www.bafg.de/Baggergut/DE/04_Richtlinien/guebag.pdf?__blob=publicationFile)
- OSPAR Guidelines for the Management of Dredged Material at Sea, Agreement 2014-06
- Revised OSPAR Reporting Format for Dumping at Sea and revised supplementary Explanatory Notes (Agreement 2018-02).
- Revised Specific Guidelines for the assessment of dredged material, Guidance document LC 35/15, annex 2, 2013. In: Waste Assessment Guidelines under the London Convention and Protocol: 2014 edition.
- Die Daten zur Baggergutentnahme und Baggergutunterbringung werden parallel zur Durchführung der jeweiligen Maßnahme erhoben. Sie unterliegen keiner bestimmten Frequenz.
- Jährliche Baggergutmeldung an OSPAR, HELCOM und LC/LP
- Helsinki-Übereinkommen (HELCOM)
- Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR)
- Physikalische Störungen - durch Ausbaggern und Unterbringung des ausgebaggerten Materials
- Physikalische Störungen - durch Ausbaggern und Unterbringung des ausgebaggerten Materials
Die gesammelten Daten werden auf Plausibilität überprüft und in einer BfG-internen Datenbank zusammengestellt und gepflegt.
- Anderer Standard (spezifizieren)
- ICES Data Centre Data Type Guides
- Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe
DIN EN ISO/IEC 17025
- BSH
- LKN.SH
- MEKUN SH
- StÄLU MV
- LfU SH
- LUNG MV
Der Start des Messprogramms war die erste Zusammenstellung der Offshore-Strukturen für den Bericht 2018 ( MSRL Art. 8, 9, 10). Das Programm wird weiter fortgeschrieben.
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
- Küstengewässer (WRRL)
- Übergangsgewässer (WRRL)
Die Genehmigung von Offshore-Strukturen ist Aufgabe des Bundes und der Länder in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich.
- ANSDE_MS / Deutsche Nordsee
- BALDE_MS / Deutsche Ostsee
- Helsinki-Kommission (Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets)
- Oslo-Paris-Kommission (Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks)
Mit diesem Messprogramm werden feste Offshore-Strukturen wie Molen, Seebrücken, Tunnel, Feuer, Messstationen in der deutschen Nord- und Ostsee erfasst.
- Verursachende menschliche Aktivitäten für Belastungen
Die Erfassung der Art und des Umfangs der Offshore-Strukturen stellt kein Monitoring im klassischen Sinne dar. Die einzelnen Umstrukturierungen werden räumlich und zeitlich genau erfasst und in den Planungsunterlagen dokumentiert. Die Ergebnisse sind in den Planungsunterlagen der Genehmigungsbehörden zusammengefasst.
- Zusammenstellung verfügbarer Daten
- OTH | Other monitoring method
Die Offshore-Strukturen werden vermessungstechnisch erfasst und ihre Auswirkungen ggf. durch hydrologische, chemische und biologische Messungen sowie im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung überwacht (Beweissicherung).
Die Kenndaten zu den Offshore-Strukturen werden parallel zur Durchführung der jeweiligen Maßnahme sowie im Verlauf der anschließenden Beweissicherung erhoben. Sie unterliegen keiner bestimmten Frequenz.
- Wasserrahmenrichtlinie
- Aktivitäten durch bleibende Infrastrukturen (z.B. erneuerbare Energien, Öl & Gas, Häfen) oder bauliche Veränderungen (z.B. Küstenschutz)
- Aktivitäten durch bleibende Infrastrukturen (z.B. erneuerbare Energien, Öl & Gas, Häfen) oder bauliche Veränderungen (z.B. Küstenschutz)
Die Daten werden in Informations-Systemen gehalten und gepflegt. Geodaten werden in einem GIS verwaltet. Über das Portal www.mdi-de.org sind diese Geodaten recherchierbar.
- Anderer Standard (spezifizieren)
- Unbekannt
Die Qualitätssicherung erfolgt gemäß den Regeln zur hydrographischen Vermessung.
- BA-MV
- LBEG
- BfN
- BSH
- LfU SH
- LUNG MV
- MEKUN SH
- StÄLU MV
Der Start des Messprogramms war die erste Zusammenstellung des Abbaus mineralischer Rohstoffe für den Bericht 2018 ( MSRL Art. 8, 9, 10). Das Programm wird weiter fortgeschrieben.
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
- Küstengewässer (WRRL)
- Übergangsgewässer (WRRL)
Die Genehmigung des Abbaus mineralischer Rohstoffe ist Aufgabe des Bundes und der Länder in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich.
- ANSDE_MS / Deutsche Nordsee
- BALDE_MS / Deutsche Ostsee
- Helsinki-Kommission (Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets)
- Oslo-Paris-Kommission (Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks)
Mit diesem Messprogramm wird der Abbau mineralischer Rohstoffe wie Sand und Kies in der deutschen Nord- und Ostsee erfasst.
- Verursachende menschliche Aktivitäten für Belastungen
Die Erfassung der Art und des Umfangs des Abbaus mineralischer Rohstoffe stellt kein Monitoring im klassischen Sinne dar. Die einzelnen Umstrukturierungen werden räumlich und zeitlich genau erfasst und in den Planungsunterlagen dokumentiert. Die Ergebnisse sind in den Planungsunterlagen der Genehmigungsbehörden zusammengefasst.
- Zusammenstellung verfügbarer Daten
- OTH | Other monitoring method
Der Abbau mineralischer Rohstoffe wird vermessungstechnisch erfasst und die Auswirkungen ggf. durch hydrologische, chemische und biologische Messungen sowie im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung überwacht (Beweissicherung).
Die Kenndaten zum Abbau mineralischer Rohstoffe werden parallel zur Durchführung der jeweiligen Maßnahme sowie im Verlauf der anschließenden Beweissicherung erhoben. Sie unterliegen keiner bestimmten Frequenz.
- Wasserrahmenrichtlinie
- Aktivitäten - Entnahme nicht-lebender Ressourcen (Sand, Kies, Ausbaggern)
- Aktivitäten - Entnahme nicht-lebender Ressourcen (Sand, Kies, Ausbaggern)
Die Daten werden in Informations-Systemen gehalten und gepflegt. Geodaten werden in einem GIS verwaltet. Über das Portal www.mdi-de.org sind diese Geodaten recherchierbar.
- Anderer Standard (spezifizieren)
Die Qualitätssicherung erfolgt gemäß den Regeln zur hydrographischen Vermessung.
- BSH
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
- 1- bis 12-Seemeilen-Zone / DE_CW_DEMV_WP_20
- ANSDE_EEZ / AWZ deutsche Nordsee
- ANSDE_TeW / Hoheitsgewässer Nordsee
- BALDE_EEZ / AWZ deutsche Ostsee
- Küstenmeer Schlei/Trave / DE_CW_B0.9610
Die räumliche Lage von Plattformen zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas wird im Fachinformationssystem CONTIS dokumentiert. Das fachlich und technisch modular aufgebaute Fachinformationssystem Continental Shelf Information System (CONTIS), beinhaltet Geofachdaten der Meeresumwelt aus zum Beispiel den Bereichen Meeresfach- und Meeresraumplanung. Die unterschiedlichen Nutzungen der Meeresumwelt werden mit entsprechenden Geodaten in CONTIS verarbeitet und in Karten mit aktuellen und geplanten Nutzungsarten visualisiert. Die Darstellung der Nutzungsgebiete konzentriert sich auf den deutschen Festlandsockel und die AWZ .
- Belastung in der marinen Umwelt
- Verursachende menschliche Aktivitäten für Belastungen
- Zusammenstellung verfügbarer Daten
- OTH | Other monitoring method
Übernahme von as-built Daten vom Genehmigungsinhaber.
Bei der Genehmigung von neuen Plattformen werden nach Eingang der Daten des Genehmigungsinhabers das Fachinformationssystem CONTIS aktualisiert.
- Wasserrahmenrichtlinie
- Aktivitäten durch bleibende Infrastrukturen (z.B. erneuerbare Energien, Öl & Gas, Häfen) oder bauliche Veränderungen (z.B. Küstenschutz)
- Aktivitäten durch bleibende Infrastrukturen (z.B. erneuerbare Energien, Öl & Gas, Häfen) oder bauliche Veränderungen (z.B. Küstenschutz)
Intern werden die Daten in einer filebased Geodatabase in CONTIS verwaltet. Über das Portal www.geoseaportal.de sind diese Geodaten recherchierbar.
- Anderer Standard (spezifizieren)
Interne Qualitätsicherung nach QM-Handbuch
- StÄLU MV
- LUNG MV
Als Start des Messprogramms wurde der Beginn der Erstellung der Fachpläne gewählt. Diese werden weiter fortgeschrieben. Das „Regelwerk Küstenschutz Mecklenburg-Vorpommern“ ist ein Kompendium von Heften zu küstenspezifischen Themenstellungen und umfasst Schwerpunkte der Grundlagenarbeit (Vermessungen, Erfassung und Modellierung hydrodynamischer Daten) im Küstenschutz, der anlagenbezogenen Planung von Küstenschutzbauwerken sowie die Erstellung von Maßnahmenlisten für prioritäre Küstenschutzmaßnahmen.
- Hoheitsgewässer
- Küstengewässer (WRRL)
Der Küstenschutz ist Aufgabe der Länder. Die Maßnahmen erfolgen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich.
- BALDE_CW_AB / Küstengewässer Arkona Becken
- BALDE_CW_BB / Küstengewässer Bornholm Becken
- BALDE_CW_MB / Küstengewässer Mecklenburger Bucht
- Helsinki-Kommission (Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets)
Die Fachpläne Küstenschutz stellen in ihrem Ergebnis, dem „Regelwerk Küstenschutz Mecklenburg-Vorpommern“, den bisherigen Kenntnisstand des Küstenschutzes sowie die naturräumliche Gliederung, die Belastungsgrößen, die Küstenentwicklung sowie die Nutzungen an den Küsten Mecklenburg-Vorpommerns dar. Sie beschreiben den Umfang der bisher durchgeführten Maßnahmen und deren Wirkungen, soweit entsprechende Unterlagen verfügbar sind und dienen als fachliche Planungsgrundlage für Küstenschutzmaßnahmen und für weitere Planungen im Küstenbereich.
- Verursachende menschliche Aktivitäten für Belastungen
Im Jahre 2009 wurde der 1995 herausgegebene Generalplan "Küsten- und Hochwasserschutz M-V" durch das neue Übersichtsheft zum "Regelwerk Küstenschutz Mecklenburg-Vorpommern"aktualisiert. Weitere Aktualisierungen sind geplant. Einzelne Themenhefte werden permanent bearbeitet und aktualisiert.
Folgende Monitoring-Typen werden genutzt.
Monitoring-Typ:
- Wirksamkeitskontrolle von Küstenschutzmaßnahmen
- Aktualisierung von Bestands- und Maßnahmekatastern
- Flugzeugbasierte Fernerkundung zur Dokumentation von Küstenveränderungen
- In-situ Probenahme nach Sandaufspülungen
- Numerische Modellierung von Küstenveränderungen
- Numerische Modellierung von Wasserstand und Seegang
Die Erfassung der Art und des Umfangs der Küstenschutzmaßnahmen stellt kein Monitoring im klassischen Sinne dar. Küstenschutzmaßnahmen und Untersuchungen im Naturraum werden erfasst und dokumentiert. Die Ergebnisse werden in Küstenschutzkonzeptionen und in den Themenheften zum Regelwerk erfasst.
- Flugzeugbasierte Fernerkundung
- In-situ Probenahme Küste
- In-situ Probenahme Land/Strand
- Numerische Modellierung
- Zusammenstellung verfügbarer Daten
Regelwerk Küstenschutz Mecklenburg-Vorpommern 2009
- OTH | Other monitoring method
Die Küstenschutzbauwerke und Maßnahmen werden vermessungstechnisch erfasst und ihre Auswirkungen durch zusätzliche hydromorphologische und ökologische Messungen und Untersuchungen überwacht (Beweissicherung).
Die Kenndaten zu den Küstenschutzmaßnahmen werden parallel zur Durchführung der jeweiligen Maßnahme sowie im Verlauf der anschließenden Beweissicherung erhoben. Sie unterliegen keiner bestimmten Frequenz. Es erfolgt eine regelmäßige Überarbeitung der Themenhefte in Abhängigkeit ihrer Aktualität und Anwendungsfähigkeit.
- Wasserrahmenrichtlinie
- Aktivitäten durch bleibende Infrastrukturen (z.B. erneuerbare Energien, Öl & Gas, Häfen) oder bauliche Veränderungen (z.B. Küstenschutz)
Die Daten werden in einem Küstenschutz-Informations-System gehalten und gepflegt. Geodaten werden in einem GIS verwaltet.
- Anderer Standard (spezifizieren)
Die Qualitätssicherung erfolgt gemäß den Regeln zur hydrographischen Vermessung.
- BSH
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
- 1- bis 12-Seemeilen-Zone / DE_CW_DEMV_WP_20
- ANSDE_EEZ / AWZ deutsche Nordsee
- ANSDE_TeW / Hoheitsgewässer Nordsee
- BALDE_EEZ / AWZ deutsche Ostsee
- Küstenmeer Schlei/Trave / DE_CW_B0.9610
Die räumliche Lage von Strom- und Kommunikationskabel wird im Fachinformationssystem CONTIS dokumentiert. Das fachlich und technisch modular aufgebaute Fachinformationssystem Continental Shelf Information System (CONTIS), beinhaltet Geofachdaten der Meeresumwelt aus zum Beispiel den Bereichen Meeresfach- und Meeresraumplanung. Die unterschiedlichen Nutzungen der Meeresumwelt werden mit entsprechenden Geodaten in CONTIS verarbeitet und in Karten mit aktuellen und geplanten Nutzungsarten visualisiert. Die Darstellung der Nutzungsgebiete konzentriert sich auf den deutschen Festlandsockel und die AWZ .
- Belastung in der marinen Umwelt
- Verursachende menschliche Aktivitäten für Belastungen
- Zusammenstellung verfügbarer Daten
- OTH | Other monitoring method
Übernahme von as-laid Daten vom Genehmigungsinhaber.
Bei der Genehmigung von neuen Strom- und Kommunikationskabeln wird nach Eingang der Daten des Genehmigungsinhabers das Fachinformationssystem CONTIS aktualisiert.
- Wasserrahmenrichtlinie
- Aktivitäten durch bleibende Infrastrukturen (z.B. erneuerbare Energien, Öl & Gas, Häfen) oder bauliche Veränderungen (z.B. Küstenschutz)
- Aktivitäten durch bleibende Infrastrukturen (z.B. erneuerbare Energien, Öl & Gas, Häfen) oder bauliche Veränderungen (z.B. Küstenschutz)
Intern werden die Daten in einer filebased Geodatabase in CONTIS verwaltet. Über das Portal www.geoseaportal.de sind diese Geodaten recherchierbar.
- Anderer Standard (spezifizieren)
Interne Qualitätsicherung nach QM-Handbuch
- BSH
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
- 1- bis 12-Seemeilen-Zone / DE_CW_DEMV_WP_20
- ANSDE_EEZ / AWZ deutsche Nordsee
- ANSDE_TeW / Hoheitsgewässer Nordsee
- BALDE_EEZ / AWZ deutsche Ostsee
- Küstenmeer Schlei/Trave / DE_CW_B0.9610
Die räumliche Lage von Windparks wird im Fachinformationssystem CONTIS dokumentiert. Das fachlich und technisch modular aufgebaute Fachinformationssystem Continental Shelf Information System (CONTIS), beinhaltet Geofachdaten der Meeresumwelt aus zum Beispiel den Bereichen Meeresfach- und Meeresraumplanung. Die unterschiedlichen Nutzungen der Meeresumwelt werden mit entsprechenden Geodaten in CONTIS verarbeitet und in Karten mit aktuellen und geplanten Nutzungsarten visualisiert. Die Darstellung der Nutzungsgebiete konzentriert sich auf den deutschen Festlandsockel und die AWZ .
- Belastung in der marinen Umwelt
- Verursachende menschliche Aktivitäten für Belastungen
- Zusammenstellung verfügbarer Daten
- OTH | Other monitoring method
Übernahme von as-built Daten vom Genehmigungsinhaber.
Bei der Genehmigung von neuen Windparks werden nach Eingang der Daten des Genehmigungsinhabers das Fachinformationssystem CONTIS aktualisiert.
- Wasserrahmenrichtlinie
- Aktivitäten durch bleibende Infrastrukturen (z.B. erneuerbare Energien, Öl & Gas, Häfen) oder bauliche Veränderungen (z.B. Küstenschutz)
- Aktivitäten durch bleibende Infrastrukturen (z.B. erneuerbare Energien, Öl & Gas, Häfen) oder bauliche Veränderungen (z.B. Küstenschutz)
Intern werden die Daten in einer filebased Geodatabase in CONTIS verwaltet. Über das Portal www.geoseaportal.de sind diese Geodaten recherchierbar.
- Anderer Standard (spezifizieren)
Interne Qualitätsicherung nach QM-Handbuch
- NLWKN
- NLWKN
Als Start des Messprogramms wurde der Beginn des Niedersächsischen Küstenprogramms gewählt, das in den Generalplänen Insel- und Küstenschutz fortgeschrieben wird.
- Küstengewässer (WRRL)
- Übergangsgewässer (WRRL)
Der Küstenschutz ist Aufgabe der Länder. Die Maßnahmen erfolgen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich.
- ANSDE_CW / Küstengewässer Nordsee
- Andere
- Niederlande
Die Generalpläne Küsten- und Inselschutz stellen den aktuellen Planungsstand der Küstenschutzanlagen in Niedersachsen dar. Weiterhin sind dort die rechtlichen Rahmenbedingungen genannt, sowie die Grundlagen der Bemessung, der Planung und des Monitorings der Wechselwirkung zwischen Maßnahme und Küstenvorfeld. Ein detailliertes Ausbauprogramm getrennt nach Deichverbandsgebieten zeigt den konkreten Bedarf an Deichverstärkungen.
- Verursachende menschliche Aktivitäten für Belastungen
Nach der so genannten Hollandflut vom 1. Februar 1953 wurde 1955 das „Niedersächsische Küstenprogramm" ins Leben gerufen. Es bildete die Grundlage für eine Verbesserung des Küstenschutzes in den sturmflutgefährdeten Gebieten Niedersachsens.1973 wurde der erste „Generalplan Küstenschutz Niedersachsen" herausgegeben und die zu diesem Zeitpunkt noch durchzuführenden Maßnahmen zusammengestellt. Dieser wird seitdem fortgeschrieben.
Die Erfassung der Art und des Umfangs der Küstenschutzmaßnahmen stellt kein Monitoring im klassischen Sinne dar. Die einzelnen Umstrukturierungen werden räumlich und zeitlich genau erfasst und in einem Deichinformationssystem dokumentiert. Die Ergebnisse sind in den Generalplänen Insel- und Küstenschutz zusammengefasst.
- Flugzeugbasierte Fernerkundung
- In-situ Probenahme Küste
- In-situ Probenahme Land/Strand
- Numerische Modellierung
- Zusammenstellung verfügbarer Daten
Generalpläne Insel- und Küstenschutz Niedersachsen
- OTH | Other monitoring method
Die Küstenschutzbauwerke und Maßnahmen werden vermessungstechnisch erfasst und ihre Auswirkungen durch zusätzliche hydromorphologische Messungen überwacht (Beweissicherung).
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Wasserrahmenrichtlinie
- Aktivitäten durch bleibende Infrastrukturen (z.B. erneuerbare Energien, Öl & Gas, Häfen) oder bauliche Veränderungen (z.B. Küstenschutz)
Die Daten werden in einem Deichinformationssystem gehalten und gepflegt.
- Anderer Standard (spezifizieren)
Die Qualitätssicherung erfolgt gemäß den Regeln zur hydrographischen Vermessung.
3.3 Zusätzliche Parameter
Für diesen Themenbereich sind keine Angaben erforderlich.
4 - Bewertung
Bis zum 15. Oktober 2012 waren auf der Grundlage der Anfangsbewertung (Art. 8 MSRL) und der sogenannten Deskriptoren (Anhang I MSRL) erstmals Merkmale für den guten Umweltzustand (GES) der deutschen Meeresbereiche zu beschreiben (Art. 9 MSRL). Die Festlegung spezifischer Grenz- und Schwellenwerte bzw. anderer Quantifizierungen im Sinne eines GES für alle MSRL-Themen (Art. 10 MSRL) war zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich.
Die im Jahr 2014 übermittelten Überwachungsprogramme folgten der Struktur des mittlerweile abgelösten Beschlusses der Kommission (EU) 2010/477. Dieser wurde durch den Beschluss der Kommission (EU) 2017/848 ersetzt, welcher nun die Definitionen der einzelnen Bewertungskriterien und methodischen Standards nach Art. 9 MSRL nachvollziehbarer strukturiert und in seiner Terminologie den Vorgaben der MSRL entspricht.
Die Ergebnisse von Überprüfung und Aktualisierung der Bewertung des Zustandes, Beschreibung des guten Zustandes und Festlegung von Umweltzielen wurden 2018 an die EU-Kommission berichtet. Der Zustandsbericht von 2018 berücksichtigt bestehende Zustandsbewertungen anderer EG-Richtlinien wie z.B. WRRL, FFH-RL und VRL. Darüber hinaus wurden die Arbeiten der regionalen Meeresschutzübereinkommen für Nordsee und Ostsee (OSPAR und HELCOM) herangezogen.
- Weiterführende Informationen zu Zustandsbewertungen nach Art. 8, 9, 10 MSRL (inkl. Textberichte): https://www.meeresschutz.info/berichte-art-8-10.html
- Übersicht der Deskriptoren zur Festlegung des guten Umweltzustands (Anhang I MSRL): hier
- Übersicht der Bewertungskriterien für die Beschreibung eines guten Umweltzustandes: hier
- Aktueller Entwicklungsstand von Indikatoren zur Bewertung des Zustands: in Überarbeitung
In Kapitel 4 werden die Bewertungskriterien und -verfahren auf der Ebene von Messparametern und/oder Indikatoren und Zuordnung zu thematischen Bewertungen dargestellt.
4.1 Allgemeine Informationen zur Bewertung (Nord- und Ostsee)
Eine Bewertung der Nutzungen und menschliche Aktivitäten in der Meeresumwelt ist nach der MSRL nicht erforderlich.
Die Daten und Ergebnisse zu Nutzungen und menschlichen Aktivitäten werden jedoch für die Bewertung von Kriterien, wie z.B. "D6C3 - Räumliche Ausdehnung jedes Lebensraumtyps, der durch Veränderungen seiner biotischen und abiotischen Struktur und seiner Funktionen aufgrund physikalischer Störungen beeinträchtigt wird" oder "D6C4 - Die Ausdehnung des Verlustes an Lebensraumtyp infolge anthropogener Belastungen geht nicht über einen bestimmten Anteil der natürlichen Ausdehnung des Lebensraumtyps im Bewertungsgebiet hinaus", benötigt.
4.2 Informationen zur Bewertung in der Nordsee bzw. nach OSPAR
4.3 Informationen zur Bewertung in der Ostsee bzw. nach HELCOM
5 - Qualitätssicherung
Die am BLMP beteiligten Einrichtungen sind verpflichtet, in Eigenverantwortung Qualitätsmanagementsysteme in Anlehnung an die DIN EN ISO/IEC 17025 zu etablieren und aufrecht zu erhalten (ARGE BLMP-Beschluss 2006). Das beinhaltet die Durchführung sowohl interner als auch externer Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Sicherstellung zuverlässiger und vergleichbarer Untersuchungsergebnisse. Dabei werden sie durch die Qualitätssicherungsstelle des BLMP am Umweltbundesamt (QS-Stelle) unterstützt, die als unabhängige nicht direkt am Monitoring beteiligte Institution für die Koordinierung der Qualitätssicherungsmaßnahmen im Rahmen des BLMP zuständig ist. Die erforderlichen einrichtungsübergreifenden Abstimmungen erfolgen in der Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung“ (AG QS), in der Expert*innen aus Bund und Küstenländern vertreten sind. Durch enge Zusammenarbeit mit der AG ErBe sowie deren Fach-Arbeitsgruppen ist die direkte Verbindung zu den messenden Einrichtungen gewährleistet.
Die QS-Stelle ist für die Erarbeitung von Handreichungen wie z.B. Leitlinien zur Methodenvalidierung und von Qualitätsmanagement-Musterdokumenten zuständig. Sie organisiert Workshops und führt Ringversuche zu den im Rahmen des BLMP eingesetzten Untersuchungsverfahren und Matrizes durch. Seit 2001 bietet die QS-Stelle den BLMP-Laboratorien auch die Durchführung externer Audits auf Grundlage der DIN EN ISO 17025 mit entsprechend geschultem Personal an.
Das Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO/IEC 17025 schließt folgende Punkte ein:
- dokumentierte Validierung/Verifizierung der eingesetzten Untersuchungsmethoden zur Ermittlung der Verfahrenskenndaten,
- kontinuierlicher Nachweis der verfahrensspezifischen Richtigkeit und Präzision, z.B. durch das Führen von Kontrollkarten und den Einsatz von (zertifizierten) Referenzmaterialien, soweit möglich,
- die Qualifikation und regelmäßige Schulung des Personals bezüglich der eingesetzten Verfahren,
- die regelmäßige Durchführung von internen und externen Audits,
- die regelmäßige Teilnahme an nationalen und internationalen Laborvergleichen, Ringversuchen, Schulungen und Workshops sowie deren Auswertung.
Da durch die QS-Stelle (biologischer Bereich) nicht jährlich Workshops und Ringversuche und auch nicht für alle Parameter angeboten werden können, sollten regelmäßig bilateral und eigenständig Laborvergleichsanalysen zwischen den Laboren organisiert werden, deren Ergebnisse in der AG Qualitätssicherung vorgestellt und diskutiert werden. Auch sind Angebote anderer nationaler/internationaler Anbieter zu nutzen.
Grundsätzlich ist bei Langzeitmessreihen auf eine Kontinuität der Bearbeiter sowie auf eine entsprechende Qualifizierung zu achten.
Die Labore müssen die rechtzeitige und vollständige Übermittlung der Untersuchungsergebnisse an die MUDAB auf Basis der MUDAB-Datenformate, einschließlich der als Mindestmaß definierten QS-Angaben, die aber die internationalen Vorgaben (ICES) abdecken, gewährleisten.
Die Qualitätssicherung erfolgt gemäß den Regeln zur hydrographischen Vermessung.
5.1 Messende Einrichtungen
Bund/Länder* | messende Behörden |
---|---|
Bund | BfN , BSH , BfG , TI-OF , TI-SF , WSV |
Hamburg | BUKEA HH |
Mecklenburg-Vorpommern | BA-MV , LUNG MV , StÄLU MV |
Niedersachsen | LBEG , NLPV NI , NLWKN |
Schleswig-Holstein | LfU SH , LKN.SH , LKN.SH / NPV |
* An der gemeinschaftlichen, föderalen Umsetzung der Aufgaben des Meeresschutzes sind folgende Ministerien von Bund und Küstenländern beteiligt:
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau der Freien Hansestadt Bremen (SKUMS HB)
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (BUKEA HH)
- Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM MV)
- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU NI)
- Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN SH)
5.2 Monitoring-Leitfäden
5.3 Normen
- Es wurden keine Daten gefunden.
5.4 Aktivitäten
Handreichungen, Musterdokumente
Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über vorhandene QM-Dokumente und durchgeführte externe QM-Maßnahmen:Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2008: Muster-Qualitätsmanagementhandbuch für Laboratorien des Bund/Länder-Messprogramms nach DIN EN ISO/IEC 17025, Version: 02 vom 01.02.2008, Umweltbundesamt.
Senden einer E-Mail zwecks Dateianfrage an die QS-Stelle des UBAQualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2009: Verfahrensanweisung zur Verifizierung und Validierung von Prüfverfahren, Version 01 vom 03.12.2009.
Senden einer E-Mail zwecks Dateianfrage an die QS-Stelle des UBA
5.5 QS - Art. 11 MSRL
Messprogramm | Qualitätssicherung | Ergänzende Angaben zur Qualitätssicherung |
---|---|---|
Fachpläne Küstenschutz Schleswig-Holstein | Anderer Standard (spezifizieren) |
Die Qualitätssicherung erfolgt gemäß den Regeln zur hydrographischen Vermessung. |
Baggern und Baggergutunterbringung |
Anderer Standard (spezifizieren), ICES Data Centre Data Type Guides, Quality Assurance of Information for Marine Environmental Monitoring in Europe |
DIN EN ISO/IEC 17025 |
Offshore-Strukturen |
Anderer Standard (spezifizieren), Unbekannt |
Die Qualitätssicherung erfolgt gemäß den Regeln zur hydrographischen Vermessung. |
Abbau von Mineralien | Anderer Standard (spezifizieren) |
Die Qualitätssicherung erfolgt gemäß den Regeln zur hydrographischen Vermessung. |
Gewinnung von Erdöl & Erdgas | Anderer Standard (spezifizieren) |
Interne Qualitätsicherung nach QM-Handbuch |
Fachpläne Küstenschutz Mecklenburg-Vorpommern | Anderer Standard (spezifizieren) |
Die Qualitätssicherung erfolgt gemäß den Regeln zur hydrographischen Vermessung. |
Strom & Kommunikationskabel | Anderer Standard (spezifizieren) |
Interne Qualitätsicherung nach QM-Handbuch |
Erzeugung Erneuerbarer Energie (WEA) | Anderer Standard (spezifizieren) |
Interne Qualitätsicherung nach QM-Handbuch |
Fachpläne Küstenschutz Niedersachsen | Anderer Standard (spezifizieren) |
Die Qualitätssicherung erfolgt gemäß den Regeln zur hydrographischen Vermessung. |