Phytoplankton (Stand: 15.10.2020 )

1 - Allgemeines

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1.1 Themenbereich

D1.6 - Biodiversität – Pelagische Habitate

D5 - Eutrophierung

D7 - Hydrografische Veränderungen

Biologisches Monitoring - Flora

1.2 Definition

Zusammensetzung und Biomasse aller im Wasser schwebenden pflanzlichen Lebewesen, die keine oder nur eine geringe Eigenbewegung haben, so dass Ortsveränderungen - insbesondere in horizontaler Richtung - ausschließlich oder ganz überwiegend durch Wasserströmungen erfolgen.

Phytoplankton-Chaetoceros_decipiens_IOW-Wasmund.jpg

Abbildung 1: Kieselalge Chaetoceros decipiens. Bildquelle: N. Wasmund/Institut für Ostseeforschung Warnemünde, IOW.

1.3 Zuständige Behörde(n)

Bund/Länder* verantwortliche   Behörden
Bund BSH (Ostsee)
Bremen SKUMS HB
Hamburg BUKEA HH
Mecklenburg-Vorpommern LUNG MV
Niedersachsen NLPV NI , NLWKN
Schleswig-Holstein LfU SH , LKN.SH / NPV
Sonstige Institut für Hygiene und Umwelt HH
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1.4 Arbeitsgruppe

BLANO-Facharbeitsgruppe Eutrophierung, Nährstoffe und Plankton (Fach-AG EuNäP)

BLANO-Facharbeitsgruppe Neobiota (Fach-AG Neobiota)

BLANO-Facharbeitsgruppe Biodiversität und Nahrungsnetz (Fach-AG BN)

1.5 Gefährdung

Phytoplanktongemeinschaften werden durch folgende, auf menschliche Aktivitäten zurückzuführende Umweltveränderungen beeinflusst:

  • Eutrophierung
  • Einschleppung fremder Arten
  • Klimawandel (z.B. globaler Temperaturanstieg)
  • Ozeanversauerung
  • Einleitung von organischen (z.B. Pharmazeutika) und anorganischen (z.B. Schwermetalle) Schadstoffen

2 - Überwachungsanforderungen und Umweltziele

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2.1 Allgemeine Anforderungen und rechtliche Vorgaben

MSRL

[nbsp]

Die Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, MSRL) bildet die Umweltsäule der EU-Meerespolitik und erstellt eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der europäischen Meeresumwelt. Ziel ist es, saubere, gesunde und produktive Meere und deren biologische Vielfalt langfristig zu bewahren bzw., wo durchführbar und nötig, wieder herzustellen.

Die MSRL trat 2008 in Kraft und gibt den Rahmen vor, in dem die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um bis 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten. Eine Verschlechterung des Zustandes ist zu verhindern. Die sechsjährigen Managementzyklen der MSRL umfassen folgende Schritte:

  • Erfassung des aktuellen Zustands der Meeresgewässer nach Art. 8 MSRL
  • Beschreibung des guten Umweltzustands (Good Environmental Status, GES) nach Art. 9 MSRL
  • Festlegung von Umweltzielen zur Erreichung des GES nach Art. 10 MSRL
  • Erstellung von Überwachungsprogrammen nach Art. 11 MSRL
  • Erstellung von Maßnahmenprogrammen nach Art. 13 MSRL

Verpflichtungen aus anderen internationalen, regionalen und EU-Regelungen sind zu berücksichtigen. Das Monitoring gemäß Art. 11 MSRL erfolgt entsprechend einer eigenen Systematik. Die Monitoringstrategien und -programme sind Berichtsebenen, die ein vergleichbares EU-weites Reporting gewährleisten sollen, während die Messprogramme die eigentlichen Mess- und Beobachtungsaktivitäten beinhalten.

[nbsp]

Hintergrund: EU-Meeresschutzstrategie

Im Rahmen der Umsetzung des 6. Umweltaktionsprogramms hatte die Europäische Kommission (EU-KOM) 2005 eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt zusammen mit einem Vorschlag (Richtlinienentwurf) für eine Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt vorgelegt. Durch eine sektorübergreifende Politik mit einem ökosystemaren Schutzkonzept (Integrationsprinzip) sollte der gute Umweltzustand der europäischen Meeresgewässer erreicht werden.

2007 gab die EU-KOM ihr Blaubuch: "Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union" sowie einen Aktionsplan heraus. Die EU hatte sich damit zu Maßnahmen in verschiedenen Sektoren verpflichtet, die u.a. den Seeverkehr, die Meeresforschung, die Meeresüberwachung und für die maritime Raumordnung der Mitgliedstaaten betreffen.

Die thematische Strategie und die im Juli 2008 in Kraft getretene Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) stellen die „Umweltsäule“ innerhalb der EU-Meerespolitik dar.

WRRL

[nbsp]

Die Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie, WRRL) trat im Jahr 2000 in Kraft und bündelt vielzählige Einzelrichtlinien des Wasserrechts. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist der gute chemische Zustand und gute ökologische Zustand bzw. Potential der Gewässer, ein Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot für den Gewässerzustand, nachhaltige Wassernutzung und Schutz der Wasserressourcen sowie Schutz vor Überschwemmungen und Dürren.

Die WRRL wird in Deutschland durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Wassergesetze der Länder sowie die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und die Grundwasserverordnung (GrwV) umgesetzt. Die Richtlinie gilt u.a. für die Oberflächengewässer einschließlich der Übergangs- und Küstengewässer.

Das Ziel zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes bis 2027 wird in drei Bewirtschaftungszyklen mithilfe von Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen umgesetzt. Durch die Gewässerüberwachung und -bewertung werden die umgesetzten Maßnahmen überprüft.

Bei den Überwachungsprogrammen der Oberflächengewässer nach Anhang V WRRL wird unterschieden in Programme zur „überblicksweisen Überwachung", zur „operativen Überwachung" und zur „Überwachung zu Ermittlungszwecken" (siehe z.B. Überwachungsprogramme Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern).

HELCOM

[nbsp]

In der geltenden Fassung legt das zwischenstaatliche Helsinki-Übereinkommen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der neun Ostseeanrainerstaaten und der EU bei der Vermeidung bzw. Bewältigung der Verschmutzung der Ostsee und der Erhaltung und Wiederherstellung ihres ökologischen Gleichgewichts fest. Die Vertragsstaaten kooperieren über die Helsinki-Kommission (HELCOM) auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen und Forschung zu den Themen: Biodiversität und Ökosysteme, Landwirtschaft, Fischerei, Schutzgebiete, Abfälle und Lärm, Stoffeinträge, Raumplanung und Schifffahrt. Im Rahmen des Übereinkommens können Empfehlungen und andere Vereinbarungen verabschiedet werden, zu deren Umsetzung sich die Vertragsstaaten verpflichten.

[nbsp]

Baltic Sea Action Plan

Der HELCOM-Ostsee-Aktionsplan (HELCOM Baltic Sea Action Plan, BSAP) wurde 2007 von den Umweltministern der Ostseeanliegerstaaten verabschiedet und 2021 aktualisiert. Ein konkreter Katalog benennt Maßnahmen, Verantwortliche und Zeithorizonte, um einen guten ökologischen Zustand der Ostsee zu erreichen.

Die vier thematischen Bereiche Eutrophierung, Biodiversität, gefährliche Stoffe und Abfälle sowie maritime Aktivitäten spiegeln die wesentlichen Belastungen/Belastungsquellen des Ökosystems Ostsee wider.

Mit dem 2021 aktualisierten Ostseeaktionsplan (HELCOM BSAP Update) soll unter Einbeziehung neuer und verbesserter Maßnahmen sowie weiterer Belastungen die Zielerreichung bis 2030 angestrebt werden.

[nbsp]

HELCOM Monitoring Manual / COMBINE Manual

Die "HELCOM Monitoring und Assessment Strategy" ist ein gemeinsamer Plan zur koordinierten und kosteneffizienten Überwachung und Bewertung der Ostsee mit dem Ziel die Anforderungen des BSAP und der MSRL zu erfüllen. Das HELCOM Monitoring Manual fasst die bestehenden Überwachungsprogramme, gegliedert nach den 11 Deskriptoren bzw. 16 Monitoring-Themen, zusammen. Die Unterprogramme (Sub-Programme) enthalten detaillierte Informationen zur Überwachung. Die anzuwendenden Methoden werden in den HELCOM Monitoring-Guidelines und dem COMBINE Manual beschrieben.

OSPAR

[nbsp]

In der geltenden Fassung legt das OSPAR-Übereinkommen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der Anrainerstaaten und der EU bei der Vermeidung bzw. Bewältigung der Verschmutzung des Nordostatlantiks und der Erhaltung und Wiederherstellung der Meeresökosysteme fest. Die 15 Vertragsstaaten kooperieren über die OSPAR-Kommission auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen und Forschung zu den Bereichen Biodiversität und Ökosysteme, menschliche Aktivitäten, Schadstoffe und Eutrophierung, Offshore-Industrie, radioaktive Substanzen und bei Querschnittsthemen. Im Rahmen des Übereinkommens können Empfehlungen, rechtsverbindliche Beschlüsse und andere Vereinbarungen verabschiedet werden, zu deren Umsetzung sich die Vertragsstaaten verpflichten.

[nbsp]

OSPARs JAMP (Joint Assessment and Monitoring Programme) beschreibt die Überwachungs-Strategie, Themen und Produkte zu Monitoring und Überwachung, die für die OSPAR-Mitgliedstaaten festgelegt sind, einschließlich der Anforderungen für thematische und holistische Bewertungen, wie das Intermediate Assessment (IA) 2017 und die Quality Status Reports (QSR). Die überarbeitete Version gilt für 2014-2021 unter Beachtung der Anforderungen der OSPAR Konvention und der MSRL. 2018 wurde eine Verlängerung der Vereinbarungen von JAMP bis 2023 beschlossen.

[nbsp]

OSPARs CEMP (Coordinated Environmental Monitoring Programme) zielt auf die Erfassung vergleichbarer Daten der OSPAR-Meeresregion ab, um diese zur Bewertung verschiedener Themenbereiche nach JAMP nutzen zu können. Die CEMP-Leitlinien enthalten Vorgaben zu vereinbarten Überwachungs- und Bewertungsmethoden.

[nbsp]

OSPAR hat im Laufe der Jahre eine Reihe von JAMP-Leitlinien in Bezug auf Überwachung und Bewertung erstellt. Nach der Verabschiedung des erweiterten Koordinierten Umweltüberwachungsprogramms (CEMP) im Jahr 2016 wurde vereinbart, dass diese Leitlinien zu CEMP-Leitlinien werden. Da zahlreiche der bestehenden JAMP-Leitlinien in den kommenden Jahren überprüft werden sollen, werden sie bis zum Abschluss dieser Überprüfung den Namen "JAMP-Leitlinien" behalten. Die ab 2016 angenommenen CEMP-Leitlinien und die bestehenden JAMP-Leitlinien sind auf der OSPAR-Webseite unter CEMP zu finden.

TWSC

[nbsp]

Die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit zum Schutz des Wattenmeeres (Trilateral Wadden Sea Cooperation, TWSC) basiert auf der gemeinsamen Erklärung der Umweltminister aus Dänemark, Deutschland und den Niederlanden, welche 1982 unterzeichnet und im Jahr 2010 aktualisiert wurde (Joint Declaration on the Protection of the Wadden Sea). Die grenzüberschreitende, ökosystembasierte Kooperation war Grundvoraussetzung für die Anerkennung des Wattenmeeres als UNESCO-Weltnaturerbe nach der Welterbekonvention.

[nbsp]

Die drei Anrainerstaaten des Wattenmeeres kooperieren u.a. auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen, Forschung und Umweltbildung. Ziel ist es, ein weitgehend natürliches und ungestörtes Ökosystem Wattenmeer zu erhalten. Neben der Gewährleistung des Küstenschutzes wird der Dialog mit allen Nutzern und Interessengruppen gepflegt und gefördert.

Eckpunkte für ein gemeinsames Management, welches sowohl gemeinsam als auch eigenverantwortlich umgesetzt wird, sind im Wattenmeerplan 2010 enthalten.

[nbsp]

Für eine Bewertung der Umsetzung und des Erfolges von ergriffenen Maßnahmen wird das Trilaterale Monitoring- und Bewertungsprogramm (Trilateral Monitoring and Assessment Program, TMAP) durchgeführt. Basierend auf dem TMAP werden regelmäßig Berichte über den aktuellen ökologischen Zustand des Wattenmeeres (Quality Status Report, QSR) erstellt. Darin werden Zustandsänderungen und mögliche Ursachen benannt sowie Maßnahmen inkl. Wirksamkeitsanalyse angegeben.

2.2 Spezifische Anforderungen und Umweltziele

Räumliche Zuordnung der Richtlinien

AWZ 12-sm-Zone Küstengewässer 1) Übergangsgewässer
MSRL x x x -
WRRL - - x x
HELCOM x x x -
OSPAR x x x x
TWSC - - x x

1) bei WRRL: Basislinie plus eine Seemeile

MSRL

MSRL - Artikel 11 (Überwachungsprogramme)

[nbsp]

"Die Mitgliedstaaten erstellen auf der Grundlage der nach Artikel 8 Absatz 1 vorgenommenen Anfangsbewertung unter Bezugnahme auf die gemäß Artikel 10 festgelegten Umweltziele und gestützt auf die indikativen Listen in Anhang III sowie auf die Liste in Anhang V koordinierte Überwachungsprogramme für die laufende Bewertung des Umweltzustands ihrer Meeresgewässer und führen sie durch."

Zur Beschreibung der biologischen Gemeinschaften werden im Anhang III MSRL, Tabelle 1 [nbsp]„Struktur, Funktionen und Prozesse von Meeresökosystemen von besonderer Relevanz“ aufgeführt. Plankton wird unter Biotoptypen der Wassersäule (= pelagische Biotoptypen) aufgeführt (s. den folgenden Auszug, Stand Mai 2017):

Komponente

Ökosystembestandteile

Mögliche Parameter und Merkmale (Anmerkung 1)

Relevante qualitative Deskriptoren gemäß Anhang I
(Anmerkungen 2 und 3)

Biotoptypen

Biotopklassen der Wassersäule (pelagisch) und des Meeresbodens (benthisch) (Anmerkung 5) oder andere Biotoptypen, einschließlich der zugehörigen biologischen Gemeinschaften, in der gesamten Meeresregion oder -unterregion

Je Biotoptyp:

-[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Verbreitung und Ausdehnung (und ggf. Volumen) des Biotoptypen

-[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Artenzusammensetzung, Abundanz und/oder Biomasse (räumliche und zeitliche Veränderungen)

-[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Größen- und Altersstruktur der Arten (soweit relevant)

-[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] physikalische, hydrologische und chemische Merkmale

Zusätzlich für pelagische Biotoptypen:

-[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Chlorophyll a-Konzentration

-[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Planktonblüten

-[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Häufigkeit und räumliche Ausdehnung

(1); (6)

[nbsp]

Diese aus dem entsprechenden Überwachungsprogramm erhaltenen Informationen fließen in die Bewertung des Umweltzustandes ein, wobei die in Anhang I aufgeführten qualitativen Deskriptoren zugrunde zu legen sind. Phytoplankton sollte bei folgenden Deskriptoren berücksichtigt werden:

  • Biologische Vielfalt (D1)
  • Nicht einheimische Arten (D2)
  • Nahrungsnetze (D4)
  • Eutrophierung (D5)

[nbsp]

Für Phytoplankton gibt es kein spezifischen Umweltziel gemäß Artikel 10. Die Ergebnisse der Phytoplanktonüberwachung sollten jedoch bei der Beurteilung der Umweltziele zu oben genannten Deskriptoren berücksichtigt werden.

[nbsp]

WRRL

Der gute ökologische Zustand wird für Übergangs- und Küstengewässer wie folgt definiert (Siehe WRRL Anhang V, Abschnitte 1.2.3 und 1.2.4):

1. Übergangsgewässer:

Geringfügige Abweichungen bei Zusammensetzung und Abundanz der phytoplanktonischen Taxa.

2. Küstengewässer:

"Zusammensetzung und Abundanz der phytoplanktonischen Taxa zeigen geringfügige Störungsanzeichen."

Weiter heißt es für Übergangs- und Küstengewässer:

"Die Biomasse weicht geringfügig von den typspezifischen Bedingungen ab. Diese Abweichungen deuten nicht auf ein beschleunigtes Wachstum von Algen hin, das das Gleichgewicht der in dem Gewässer vorhandenen Organismen oder die physikalisch-chemische Qualität des Wassers in unerwünschter Weise stören würde.

Es kann zu einem leichten Anstieg der Häufigkeit und Intensität der typspezifischen Planktonblüten kommen."

WRRL - Artikel 8, Absatz 1:

Gemäß der WRRL muss das Phytoplankton als Qualitätskomponente im Rahmen der überblicksweisen Überwachung in Übergangs- und Küstengewässern untersucht werden und zwar mindestens alle 6 Monate (Anhang V, Absatz 1.3.4). Im Rahmen der operativen Überwachung stellt das Phytoplankton einen wichtigen Indikator für Eutrophierungseffekte dar.

[nbsp]

HELCOM

HELCOM - Baltic Sea Action Plan

Im November 2007 wurde der Baltic Sea Action Plan (BSAP) beschlossen, der auf das Erreichen eines guten ökologischen Zustandes in der Ostsee bis zum Jahre 2021 abzielt. Dieser wurde 2013 aktualisiert, für das Jahr 2021 ist eine erneute Aktualisierung des BSAP geplant, die dann bis 2030 Gültigkeit besitzen soll. HELCOM setzt seine langjährigen Aktivitäten zur Identifizierung, Überwachung und Bekämpfung schädlicher Einflüsse auf die Umweltqualität im Bereich der Ostsee fort.

Der BSAP setzt im Rahmen eines ökosystemaren Ansatzes spezifische "ecological quality objectives", die erreicht werden sollen.

Bei den Zielen zur Eutrophierung und zu maritimen Aktivitäten finden die Ergebnisse der Phytoplankton-Überwachung bei folgenden Unterzielen Eingang:

  • clear water
  • natural level of algal blooms
  • natural distribution and occurence of plants and animals
  • No introductions of alien species from ships[nbsp]

[nbsp]

HELCOM COMBINE Programm zur Überwachung der Eutrophierung und ihrer Effekte: Räumliche und zeitliche Variabilität des Planktons

  • Artenzusammensetzung,
  • Abundanz und
  • Biomasse des Phytoplanktons als sekundärer Eutrophierungseffekt und zur Charakterisierung von Wassermassen.

Im HELCOM Monitoring Manual werden die Themen dieses Kennblattes unter dem folgenden Programmpunkt (programme topic) betrachtet: Phytoplankton

OSPAR

Nordostatlantik-Strategie

In Übereinstimmung mit den allgemeinen Zielen von OSPAR soll die Eutrophierung verhindert und bis 2020 eine gesunde Meeresumwelt erreicht und erhalten werden, in der keine Eutrophierung mehr auftritt. Im Rahmen der Überarbeitung der Nordostatlantikstrategie (NEAES 2020-2030) werden auch die operativen Ziele zur Eutrophierung aktualisiert und ergänzt.

[nbsp]

CEMP

Die OSPAR-Richtlinien des Coordinated Environmental Monitoring Programme (CEMP) wurden früher als JAMP-Richtlinien bezeichnet. Viele der bestehenden JAMP-Richtlinien stehen zur Überprüfung an. Bis diese Überprüfung abgeschlossen ist, werden sie weiterhin als JAMP-Guidelines bezeichnet. Über den folgenden Link können die aktuellsten Versionen der OSPAR Guidelines eingesehen werden, die im Rahmen von CEMP gelten: OSPAR CEMP Guidelines

Zum Phytoplankton-Monitoring liegt eine CEMP-Guideline aus dem Jahr 2016 vor (OSPAR Agreement 2016-06).

JAMP

Die im Rahmen des Joint Assessment [&] Monitoring Programme (JAMP) erstellten Richtlinien sind über den OSPAR CEMP-Link verfügbar. Die 2018 aktualisierte Vereinbarung des Programmes ist als Word-Dokument verfügbar: OSPAR JAMP 2014-2023

Im Wesentlichen werden übergeordnete Ziele und Anforderungen der verschiedenen Bewertungskonzepte aufgelistet, um funktionierende Datenflüsse zu gewährleisten, damit JAMP Ergebnisse und Datenprodukte über das OSPAR Data and Information Management System (ODIMS) verfügbar sind und für holistische Bewertungen wie den QSR 2023 genutzt werden können.

Common Procedure

Allgemeines Verfahren (Common Procedure; OSPAR agreement 2013-8) für die Bestimmung des Eutrophierungszustandes der OSPAR-Meeresregion.

DIe Überwachung des Eutrophierungszustandes des OSPAR-Gebietes erfolgt:

"Problem areas" und "potential problem areas": jedes Jahr
"Non problem areas" alle drei Jahre

Zukünftig wird die Einteilung des Eutrophierungszustands in Problemgebiete und Nicht-Problemgebiete vorgenommen. Potenzielle Problemgebiete wird es nicht mehr geben. Gebiete, in denen eine geringe Konfidenz ermittelt wurde aufgrund von nicht ausreichend verfügbaren Daten, sollten wie Problemgebiete behandelt werden, in denen eine jährliche Überwachung erforderlich ist.

In allen Regionen, die als Problemgebiete im Hinblick auf die Eutrophierung identifiziert wurden, muss die Comprehensive Procedure (COMP) umgesetzt werden. Chlorophyll a und Phytoplankton-Indikatorarten (Anhang 7a) zählen als direkte Effekte (Kategorie II) durch Nährstoffanreicherung zu den verpflichtenden Parametern der COMP.

TWSC

Die Überwachung des Phytoplanktons erfolgt gemäß den Vorgaben von OSPAR, MSRL und der WRRL.

3 - Messkonzept

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3.1 Beschreibung des Messnetzes

Nordsee

Die Phytoplanktonüberwachung der Küstengewässer wird durchgeführt durch die Institutionen {{glossar::NLWKN}} (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) vor Niedersachen und {{glossar::LLUR}} (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) vor Schleswig-Holstein. Das Monitoring in der {{glossar::AWZ}} (Stationen siehe Karte) ist derzeit ausgesetzt.

Abbildung 2: Karte mit den Stationen, an denen {{glossar::Phytoplankton}} in der Nordsee überwacht werden soll.[nbsp][nbsp]


Ostsee

Die Phytoplanktonüberwachung der Küstengewässer wird durchgeführt durch die Institutionen {{glossar::LLUR}} (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) vor Schleswig-Holstein und {{glossar::LUNG}} (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie) vor Mecklenburg Vorpommern.

Das Monitoring in der offenen Ostsee (deutsche {{glossar::AWZ}}) wird durch das {{glossar::IOW}} (Institut für Ostseeforschung Warnemünde) im Auftrage des {{glossar::BSH}} im Rahmen des {{glossar::HELCOM}}-Monitoring durchgeführt.

Abbildung 3: Karte mit den Stationen, an denen {{glossar::Phytoplankton}} in der Ostsee überwacht werden soll.

3.2 Monitoring-Aktivitäten

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