Kennblätter

Zooplankton (Stand: 15.10.2020 )

1 - Allgemeines

In diesem Kapitel werden das Kennblatt-Thema als auch die zuständigen Institutionen und Fach-Arbeitsgruppen bzw. Expertenkreise benannt sowie Störungen und Beeinflussungen beschrieben.

1.1 Themenbereich

D1.6 - Biodiversität – Pelagische Habitate

Biologisches Monitoring - Fauna

1.2 Definition

Gesamtheit aller im Wasser schwebenden tierischen Lebewesen, die keine oder nur eine geringe Eigenbewegung haben, so dass Ortsveränderungen - insbesondere in horizontaler Richtung - ausschließlich oder ganz überwiegend durch Wasserströmungen erfolgen.

Erfasst wird Mesozooplankton (200 - 2000 µm) und zum Teil das Makrozooplankton (2 - 20 mm).

Zooplankton-Seesternlarve-BSH-Reiners.jpg

Abb: Seestern-Larve (Asterias rubens). Quelle: F. Reiners / Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie, BSH.

1.3 Zuständige Behörde(n)

Bund/Länder* verantwortliche   Behörden
Bund BSH (Ostsee)
Mecklenburg-Vorpommern LUNG MV
Niedersachsen NLWKN
Schleswig-Holstein LfU SH

* An der gemeinschaftlichen, föderalen Umsetzung der Aufgaben des Meeresschutzes sind folgende Ministerien von Bund und Küstenländern beteiligt:

  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
  • Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau der Freien Hansestadt Bremen (SKUMS HB)
  • Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (BUKEA HH)
  • Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM MV)
  • Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU NI)
  • Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN SH)

1.4 Arbeitsgruppe

BLANO-Facharbeitsgruppe Eutrophierung, Nährstoffe und Plankton (Fach-AG EuNäP)

BLANO-Facharbeitsgruppe Neobiota (Fach-AG Neobiota)

BLANO-Facharbeitsgruppe Biodiversität und Nahrungsnetz (Fach-AG BN)

1.5 Gefährdung

Zooplanktongemeinschaften werden durch folgende, auf menschliche Aktivitäten zurückzuführende Umweltveränderungen beeinflusst:

  • Eutrophierung
  • Einschleppung fremder Arten
  • Klimawandel (z.B. globaler Temperaturanstieg)
  • Ozeanversauerung
  • Einleitung von organischen (z.B. Pharmazeutika) und anorganischen (z.B. Schwermetallen) Schadstoffen
  • Fischerei

2 - Überwachungsanforderungen und Umweltziele

Im Rahmen der Meeresumweltüberwachung sind die bestehenden Anforderungen von EU-Richtlinien, regionalen Abkommen und rechtlichen Vorgaben (nationale und länderspezifische Gesetzgebung) zu berücksichtigen. Neben allgemeinen Anforderungen (Kap. 2.1) gelten themenbezogen spezifische Mindestanforderungen (Kap. 2.2) an das Monitoring. Es erfolgt eine Zuordnung zum räumlichen Geltungsbereich der Richtlinien sowie zu den übergeordneten nationalen Umweltzielen.

2.1 Allgemeine Anforderungen und rechtliche Vorgaben

MSRL

 

Die Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, MSRL) bildet die Umweltsäule der EU-Meerespolitik und erstellt eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der europäischen Meeresumwelt. Ziel ist es, saubere, gesunde und produktive Meere und deren biologische Vielfalt langfristig zu bewahren bzw., wo durchführbar und nötig, wieder herzustellen.

Die MSRL trat 2008 in Kraft und gibt den Rahmen vor, in dem die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um bis 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten. Eine Verschlechterung des Zustandes ist zu verhindern. Die sechsjährigen Managementzyklen der MSRL umfassen folgende Schritte:

  • Erfassung des aktuellen Zustands der Meeresgewässer nach Art. 8 MSRL
  • Beschreibung des guten Umweltzustands (Good Environmental Status, GES) nach Art. 9 MSRL
  • Festlegung von Umweltzielen zur Erreichung des GES nach Art. 10 MSRL
  • Erstellung von Überwachungsprogrammen nach Art. 11 MSRL
  • Erstellung von Maßnahmenprogrammen nach Art. 13 MSRL

Verpflichtungen aus anderen internationalen, regionalen und EU-Regelungen sind zu berücksichtigen. Das Monitoring gemäß Art. 11 MSRL erfolgt entsprechend einer eigenen Systematik. Die Monitoringstrategien und -programme sind Berichtsebenen, die ein vergleichbares EU-weites Reporting gewährleisten sollen, während die Messprogramme die eigentlichen Mess- und Beobachtungsaktivitäten beinhalten.

 

Hintergrund: EU-Meeresschutzstrategie

Im Rahmen der Umsetzung des 6. Umweltaktionsprogramms hatte die Europäische Kommission (EU-KOM) 2005 eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt zusammen mit einem Vorschlag (Richtlinienentwurf) für eine Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt vorgelegt. Durch eine sektorübergreifende Politik mit einem ökosystemaren Schutzkonzept (Integrationsprinzip) sollte der gute Umweltzustand der europäischen Meeresgewässer erreicht werden.

2007 gab die EU-KOM ihr Blaubuch: "Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union" sowie einen Aktionsplan heraus. Die EU hatte sich damit zu Maßnahmen in verschiedenen Sektoren verpflichtet, die u.a. den Seeverkehr, die Meeresforschung, die Meeresüberwachung und für die maritime Raumordnung der Mitgliedstaaten betreffen.

Die thematische Strategie und die im Juli 2008 in Kraft getretene Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) stellen die „Umweltsäule“ innerhalb der EU-Meerespolitik dar.

HELCOM

 

In der geltenden Fassung legt das zwischenstaatliche Helsinki-Übereinkommen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der neun Ostseeanrainerstaaten und der EU bei der Vermeidung bzw. Bewältigung der Verschmutzung der Ostsee und der Erhaltung und Wiederherstellung ihres ökologischen Gleichgewichts fest. Die Vertragsstaaten kooperieren über die Helsinki-Kommission (HELCOM) auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen und Forschung zu den Themen: Biodiversität und Ökosysteme, Landwirtschaft, Fischerei, Schutzgebiete, Abfälle und Lärm, Stoffeinträge, Raumplanung und Schifffahrt. Im Rahmen des Übereinkommens können Empfehlungen und andere Vereinbarungen verabschiedet werden, zu deren Umsetzung sich die Vertragsstaaten verpflichten.

 

Baltic Sea Action Plan

Der HELCOM-Ostsee-Aktionsplan (HELCOM Baltic Sea Action Plan, BSAP) wurde 2007 von den Umweltministern der Ostseeanliegerstaaten verabschiedet und 2021 aktualisiert. Ein konkreter Katalog benennt Maßnahmen, Verantwortliche und Zeithorizonte, um einen guten ökologischen Zustand der Ostsee zu erreichen.

Die vier thematischen Bereiche Eutrophierung, Biodiversität, gefährliche Stoffe und Abfälle sowie maritime Aktivitäten spiegeln die wesentlichen Belastungen/Belastungsquellen des Ökosystems Ostsee wider.

Mit dem 2021 aktualisierten Ostseeaktionsplan (HELCOM BSAP Update) soll unter Einbeziehung neuer und verbesserter Maßnahmen sowie weiterer Belastungen die Zielerreichung bis 2030 angestrebt werden.

 

HELCOM Monitoring Manual / COMBINE Manual

Die "HELCOM Monitoring und Assessment Strategy" ist ein gemeinsamer Plan zur koordinierten und kosteneffizienten Überwachung und Bewertung der Ostsee mit dem Ziel die Anforderungen des BSAP und der MSRL zu erfüllen. Das HELCOM Monitoring Manual fasst die bestehenden Überwachungsprogramme, gegliedert nach den 11 Deskriptoren bzw. 16 Monitoring-Themen, zusammen. Die Unterprogramme (Sub-Programme) enthalten detaillierte Informationen zur Überwachung. Die anzuwendenden Methoden werden in den HELCOM Monitoring-Guidelines und dem COMBINE Manual beschrieben.

OSPAR

 

In der geltenden Fassung legt das OSPAR-Übereinkommen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der Anrainerstaaten und der EU bei der Vermeidung bzw. Bewältigung der Verschmutzung des Nordostatlantiks und der Erhaltung und Wiederherstellung der Meeresökosysteme fest. Die 15 Vertragsstaaten kooperieren über die OSPAR-Kommission auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen und Forschung zu den Bereichen Biodiversität und Ökosysteme, menschliche Aktivitäten, Schadstoffe und Eutrophierung, Offshore-Industrie, radioaktive Substanzen und bei Querschnittsthemen. Im Rahmen des Übereinkommens können Empfehlungen, rechtsverbindliche Beschlüsse und andere Vereinbarungen verabschiedet werden, zu deren Umsetzung sich die Vertragsstaaten verpflichten.

 

OSPARs JAMP (Joint Assessment and Monitoring Programme) beschreibt die Überwachungs-Strategie, Themen und Produkte zu Monitoring und Überwachung, die für die OSPAR-Mitgliedstaaten festgelegt sind, einschließlich der Anforderungen für thematische und holistische Bewertungen, wie das Intermediate Assessment (IA) 2017 und die Quality Status Reports (QSR). Die überarbeitete Version gilt für 2014-2021 unter Beachtung der Anforderungen der OSPAR Konvention und der MSRL. 2018 wurde eine Verlängerung der Vereinbarungen von JAMP bis 2023 beschlossen.

 

OSPARs CEMP (Coordinated Environmental Monitoring Programme) zielt auf die Erfassung vergleichbarer Daten der OSPAR-Meeresregion ab, um diese zur Bewertung verschiedener Themenbereiche nach JAMP nutzen zu können. Die CEMP-Leitlinien enthalten Vorgaben zu vereinbarten Überwachungs- und Bewertungsmethoden.

 

OSPAR hat im Laufe der Jahre eine Reihe von JAMP-Leitlinien in Bezug auf Überwachung und Bewertung erstellt. Nach der Verabschiedung des erweiterten Koordinierten Umweltüberwachungsprogramms (CEMP) im Jahr 2016 wurde vereinbart, dass diese Leitlinien zu CEMP-Leitlinien werden. Da zahlreiche der bestehenden JAMP-Leitlinien in den kommenden Jahren überprüft werden sollen, werden sie bis zum Abschluss dieser Überprüfung den Namen "JAMP-Leitlinien" behalten. Die ab 2016 angenommenen CEMP-Leitlinien und die bestehenden JAMP-Leitlinien sind auf der OSPAR-Webseite unter CEMP zu finden.

ICES

Der Internationaler Rat für Meeresforschung (International Council for the Exploration of the Sea, ICES) wurde am 22. Juli 1902 in Kopenhagen von acht europäischen Ländern (Dänemark, Finnland, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, Russland und Großbritannien) gegründet. Heute zählt der ICES 20 Mitgliedstaaten.

Der ICES ist eine globale zwischenstaatliche Organisation. Er koordiniert mehr als 100 Expertengruppen an verschiedenen wissenschaftlichen Institutionen, die fast alle Aspekte in marinen Ökosystemen abdecken. Ziel ist es, die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Meeresökosysteme und deren Leistungen zu erweitern und mit diesem Wissen unparteiisch und unpolitisch zu beraten.

OGewV

 

Die Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung -OGewV) dient der bundesweiten Regelung eines einheitlichen Schutzniveaus für die Oberflächengewässer (einschließlich der Übergangs- und Küstengewässer) in Deutschland und beschreibt u.a. die Typisierung von Oberflächengewässern, Anforderungen an den chemischen und ökologischen Zustand bzw. das ökologische Potenzial, Maßgaben zur Durchführung der Bestandsaufnahme und Überwachung der Gewässer. Weiterhin enthält sie Vorgaben zur Bewirtschaftung von Oberflächengewässern und wirtschaftlichen Analysen von Wassernutzungen.

Mit Novellierung der OGewV wurden 2016 u.a. die Anforderungen an den guten ökologischen Zustand für die biologischen und allgemeinen chemisch-physikalischen Qualitätskomponenten EU-weit angeglichen sowie die Liste der Prioritären Stoffe und Flussgebietsspezifischen Schadstoffe aktualisiert und Umweltqualitätsnormen neu festgelegt.

2.2 Spezifische Anforderungen und Umweltziele

Räumliche Zuordnung der Richtlinien

AWZ 12-sm-Zone Küstengewässer 1) Übergangsgewässer
MSRL x x x -
HELCOM x x x -
OSPAR x x x x
ICES x x x x
OGewV - - x x

1) bei WRRL: Basislinie plus eine Seemeile

MSRL

MSRL - Artikel 11 (Überwachungsprogramme)

 

"Die Mitgliedstaaten erstellen auf der Grundlage der nach Artikel 8 Absatz 1 vorgenommenen Anfangsbewertung unter Bezugnahme auf die gemäß Artikel 10 festgelegten Umweltziele und gestützt auf die indikativen Listen in Anhang III sowie auf die Liste in Anhang V koordinierte Überwachungsprogramme für die laufende Bewertung des Umweltzustands ihrer Meeresgewässer und führen sie durch."

Zur Beschreibung der biologischen Gemeinschaften werden im Anhang III MSRL, Tabelle 1  „Struktur, Funktionen und Prozesse von Meeresökosystemen von besonderer Relevanz“ aufgeführt. Plankton wird unter Biotoptypen der Wassersäule (= pelagische Biotoptypen) aufgeführt (s. den folgenden Auszug, Stand Mai 2017):

 

Komponente

Ökosystembestandteile

Mögliche Parameter und Merkmale (Anmerkung 1)

Relevante qualitative Deskriptoren gemäß Anhang I
(Anmerkungen 2 und 3)

Biotoptypen

Biotopklassen der Wassersäule (pelagisch) und des Meeresbodens (benthisch) (Anmerkung 5) oder andere Biotoptypen, einschließlich der zugehörigen biologischen Gemeinschaften, in der gesamten Meeresregion oder -unterregion

Je Biotoptyp:

-     Verbreitung und Ausdehnung (und ggf. Volumen) des Biotoptypen

-     Artenzusammensetzung, Abundanz und/oder Biomasse (räumliche und zeitliche Veränderungen)

-     Größen- und Altersstruktur der Arten (soweit relevant)

-     physikalische, hydrologische und chemische Merkmale

Zusätzlich für pelagische Biotoptypen:

-     Chlorophyll a-Konzentration

-     Planktonblüten

-     Häufigkeit und räumliche Ausdehnung

(1); (6)

 

Diese aus dem entsprechenden Überwachungsprogramm erhaltenen Informationen fließen in die Bewertung des Umweltzustandes ein, wobei die in Anhang I aufgeführten qualitativen Deskriptoren zugrunde zu legen sind. Zooplankton sollte bei folgenden Deskriptoren berücksichtigt werden:

  • Biologische Vielfalt (D1)
  • Nicht einheimische Arten (D2)
  • Nahrungsnetze (D4)

Für Zooplankton gibt es kein spezifischen Umweltziel gemäß Artikel 10. Die Ergebnisse der Zooplanktonüberwachung sollten jedoch bei der Beurteilung der Umweltziele zu oben genannten Deskriptoren berücksichtigt werden.

 

HELCOM

HELCOM - Baltic Sea Action Plan

Im November 2007 wurde der Baltic Sea Action Plan (BSAP) beschlossen, der auf das Erreichen eines guten ökologischen Zustandes in der Ostsee bis zum Jahre 2021 abzielt. Dieser wurde 2013 aktualisiert, für das Jahr 2021 ist eine erneute Aktualisierung des BSAP geplant, die dann bis 2030 Gültigkeit besitzen soll. HELCOM setzt seine langjährigen Aktivitäten zur Identifizierung, Überwachung und Bekämpfung schädlicher Einflüsse auf die Umweltqualität im Bereich der Ostsee fort.

Der BSAP setzt im Rahmen eines ökosystemaren Ansatzes spezifische ökologische Qualitätsziele ("ecological quality objectives"), die erreicht werden sollen.

Bei den Zielen zur Eutrophierung, Biodiversität und zu maritimen Aktivitäten finden die Ergebnisse der Zooplankton-Überwachung bei folgenden Unterzielen Eingang:

  • natural distribution and occurrence of plants and animals
  • thriving and balanced communities of plants and animals
  • no introductions of alien species from ships.

 

HELCOM - COMBINE

COMBINE-Programm zur Überwachung der Eutrophierung und ihrer Effekte: Räumliche und zeitliche Variabilität des Planktons:

  • Artenzusammensetzung,
  • Abundanz und
  • Biomasse des Mesozooplanktons als sekundärer Eutrophierungseffekt und zur Charakterisierung von Wassermassen.

 

Im HELCOM Monitoring Manual werden die Themen dieses Kennblattes unter dem folgenden Programmpunkt (programme topic) betrachtet: Zooplankton-Monitoring.

Weitere Informationen zum regional koordinierten HELCOM-Zooplankton Monitoring finden sich hier: "HELCOM, Guidelines for monitoring of mesozooplankton"

Für die Bewertung wird der HELCOM-Kernindikator „Zooplankton mean size and total stock (MSTS)” genutzt, siehe Kap. 4.3.

Im HELCOM Monitoring Manual werden die Themen dieses Kennblattes unter dem folgenden Programmpunkt (programme topic) betrachtet: Zooplankton

OSPAR

Nordostatlantik-Strategie

In Übereinstimmung mit den allgemeinen Zielen von OSPAR soll die Eutrophierung verhindert und bis 2020 eine gesunde Meeresumwelt erreicht und erhalten werden, in der keine Eutrophierung mehr auftritt. Im Rahmen der Überarbeitung der Nordostatlantikstrategie (NEAES 2020-2030) werden auch die operativen Ziele zur Eutrophierung aktualisiert und ergänzt.

 

CEMP

Im CEMP Agreement (OSPAR CEMP Agreement 2016) beziehen sich die Anhänge BB10-12 auf die pelagischen Indikatoren PH1, PH2 und PH3. Nur im Appendix BB11 zu "Plankton biomass and/or abundance" wird Zooplankton im Zusammenhang mit der Copepodenabundanz erwähnt, die als gemessener Parameter für die Bewertung von PH2 erforderlich ist. Zum Zooplankton-Monitoring liegt bisher keine separate CEMP-Guideline vor.

 

JAMP

Die im Rahmen des Joint Assessment & Monitoring Programme (JAMP) erstellten Richtlinien sind über den OSPAR CEMP Guideline-Link verfügbar. Die 2018 aktualisierte Vereinbarung des Programmes ist auf der OSPAR-Webseite verfügbar: OSPAR JAMP 2014-2023

Im Wesentlichen werden übergeordnete Ziele und Anforderungen der verschiedenen Bewertungskonzepte aufgelistet, um funktionierende Datenflüsse zu gewährleisten, damit JAMP Ergebnisse und Datenprodukte über das OSPAR Data and Information Management System (ODIMS) verfügbar sind und für holistische Bewertungen wie den QSR 2023 genutzt werden können.

 

Common Procedure

"Übergreifendes Ziel ist es, bis 2020 einen gesunden Zustand der Meeresumwelt zu erreichen, in der keine Eutrophierung auftritt."

Eutrophierungszustand der Nordsee:

"Alle Bereiche der Nordsee sollen bis 2020 Nicht-Problemgebiete sein im Hinblick auf Eutrophierung, gemäß der Bewertung nach der OSPAR Common Procedure für die Bewertung des Eutrophierungszustandes von Meeresregionen."

Common Procedure

Allgemeines Verfahren (Common Procedure; OSPAR agreement 2013-8) für die Bestimmung des Eutrophierungszustandes der OSPAR-Meeresregion. Eine grundlegende Überarbeitung der Common Procedure wird bis 2021 stattfinden und entsprechend in den kommenden Bewertungszyklen angewendet.

DIe Überwachung des Eutrophierungszustandes des OSPAR-Gebietes erfolgt:

"Problem areas" und "potential problem areas": jedes Jahr
"Non problem areas" alle drei Jahre

Zukünftig wird die Einteilung des Eutrophierungszustands in Problemgebiete und Nicht-Problemgebiete vorgenommen. Potenzielle Problemgebiete wird es nicht mehr geben. Gebiete, in denen eine geringe Konfidenz ermittelt wurde aufgrund von nicht ausreichend verfügbaren Daten, sollten wie Problemgebiete behandelt werden, in denen eine jährliche Überwachung erforderlich ist.

In allen Regionen, die als Problemgebiete im Hinblick auf die Eutrophierung identifiziert wurden, muss die "Comprehensive Procedure" (COMP) umgesetzt werden. Diese umfasst in der "checklist of qualitative parameters for a holistic assessment" (Annex 2) Zooplankton-Grazing als Begleitparameter.

ICES

Die ICES Working Group on Zooplankton Ecology (WGZE) führt überregionale Auswertungen der nationalen Monitoring-Programme durch (z.B. vergleichende Auswertungen unterschiedlicher Zooplankton-Zeitserien im Hinblick auf klimatische Variabiliät etc.), erarbeitet Guidance-Dokumente zu Monitoring- und Analyse-Methoden und veranstaltet Worskhops, Symposien und andere Fachtreffen.

Ergebnisse des Monitorings finden sich unter anderem in dem "Zooplankton status report (2010/2011):

http://wgze.net/zooplankton-status-report

 

OGewV

Die Verordnung dient der Umsetzung folgender Richtlinien: 2000/60/EG (WRRL), 2008/105/EG (UQN-RL), 2009/90/EG (Technische Spezifikationen-RL) und der Kommissionsentscheidung 2008/915/EG (Festlegung der Werte für die Einstufungen des Überwachungssystems des jeweiligen Mitgliedstaats als Ergebnis der Interkalibrierungen gemäß Richtlinie 2000/60/EG).

In Anlage 4 der OGewV werden in Tabelle 4 (Übergangsgewässer) und Tabelle 5 (Küstengewässer) Bestimmungen für den sehr guten, guten und mäßigen ökologischen Zustand für die einzelnen biologischen Qualitätskomponenten genannt.

Die für jeden Parameter erforderliche Überwachungsfrequenz wird von den Mitgliedstaaten so festgelegt, dass für eine zuverlässige Bewertung des Zustands der relevanten Qualitätskomponente ausreichende Daten beschafft werden.

3 - Messkonzept

In Kapitel 3 wird die Überwachung aller Meeres-, Küsten- und Übergangsgewässer entsprechend den Anforderungen nach u.a. MSRL, WRRL, FFH-RL, VRL, OSPAR, HELCOM und TWSC dargestellt. Die Beschreibung des Messkonzepts enthält die Messparameter mit Methoden und Standards zur Datenerhebung, die räumliche und zeitliche Auflösung des Messnetzes und Angaben zur Datenhaltung bzw. –verfügbarkeit.

Die nationalen Messprogramme (Kapitel 3.2) bilden im Sinne eines Baukastensystems die kleinste Einheit in der Meeresumweltüberwachung und beschreiben das Wer - wie - was - wo - und - wann. Die Messprogramme können unterschiedlichen Überwachungsanforderungen dienen. So bedient z.B. das Wasser-Messprogramm für Schadstoffe in der Ostsee sowohl die Monitoringanforderungen nach HELCOM als auch der MSRL.

Aufbauend auf diesen nationalen Messprogrammen folgt das MSRL-Monitoring einer eigenen Struktur mit Monitoring-Strategien (in der 1. Berichtsperiode: Monitoringprogramme) und Monitoring-Programmen (in der 1. Berichtsperiode: Subprogramme). Die Monitoringstrategien und Monitoringprogramme sind dabei Berichtsebenen, die eine vergleichbare EU-weite Berichtserstattung gewährleiten sollen.

3.1 Beschreibung des Messnetzes

 Monitoring des Zooplankton s in der Nordsee:

Messende Einrichtung

Stationsanzahl

Frequenz

Parameter

Tiefen

Beginn

Bemerkungen

NLWKN

6

monatlich (April bis Oktober)

Abundanz

 

2016

Pilotstudie 2015, seit 2016 Monitoring

LLUR

7

3x/Jahr

Abundanz

 

2018

Pilotstudie 2017, seit 2018 Monitoring

 

Abbildung 2: Karte mit den Stationen, an denen Zooplankton in der Nordsee überwacht werden soll.

 

 


Ostsee

Monitoring des Zooplankton s in der Ostsee:

Messende Einrichtung

Stationsanzahl

Frequenz

Parameter

Tiefen

Beginn

Bemerkungen

IOW

6

5x/Jahr

Abundanz
Biomasse

variabel

1978-1980

Fangtiefen an Hydrographie ausgerichtet

LUNG

6

10x/Jahr

Abundanz, Artenzusammensetzung,
Biomasse

Vertikalhol

2013

WP2-Netz 100 µm; Beprobung nach HELCOM-Methode

LLUR

7

10x/Jahr

Abundanz

 

2015

 

 

Abbildung 3: Karte mit den Stationen, an denen Zooplankton in derOstsee überwacht werden soll.

3.2 Monitoring-Aktivitäten

Zooplankton (Nordsee) (Messprogramm-Nr. 36)
Allgemeine Informationen
Messende Institute
Zuständige Institutionen
  • LfU SH
  • NLWKN
Beteiligte Institutionen -
Institutionen Zusatzangaben -
Zeitraum
Beginn des Messprogramms 2016-01-01
Ende des Messprogramms -
Ergänzende Angaben zum Messprogramm-Zeitraum

Küstengewässer Niedersachsen: Monitoring seit 2016

Küstengewässer Schleswig-Holstein: Monitoring seit 2018

offene Nordsee: Monitoring erfolgte von 2008-2011, seit 2012 ist das Monitoring ausgesetzt

Räumliche Abdeckung
Meeresgewässer ANS
Räumlicher Bezug
  • Küstengewässer (WRRL)
  • Übergangsgewässer (WRRL)
Beschreibung für die Auswahl des räumlichen Bezuges

In der AWZ der Nordsee ist das Monitoring seit 2012 ausgesetzt.

Marine Reporting Units
  • ANSDE_CW / Kuestengewaesser deutsche Nordsee
Regionale Zusammenarbeit
Regionale Zusammenarbeit - Koordinierung
  • Oslo-Paris-Kommission (Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks)
Regionale Zusammenarbeit - Implementierung Koordinierte Daten-Erfassung (gesondert bereitgestellt durch jeden Mitgliedstaat)
Gegenstand des Monitoring
Update-Typ Programm identisch wie in 2014
Beschreibung des Messprogramms

Das Messprogramm dient der Erfassung der Artenzusammensetzung, Abundanz und Biomasse des Zooplankton s an ausgewählten Messstationen in den Übergangsgewässern, Küstengewässern und in der offenen Nordsee. Die Daten dienen der Bewertung der OSPAR Common Indicators „Changes in phytoplankton and zooplankton communities“ (PH1) und „Phytoplankton biomass and zooplankton abundance“ (PH2).

 

Die im Messprogramm erhobenen Daten dienen der Umsetzung der MSRL und des OSPAR-Übereinkommens. Im Rahmen der MSRL erhebt das Messprogramm Daten für den MSRL-Deskriptor 1 „Biodiversität – pelagische Habitate“.

 

Die regionale Koordination findet im Rahmen von OSPAR statt. Die Messdaten werden national erhoben, die Datenerhebung folgt aber den Vorgaben von OSPAR, insbesondere den JAMP- Guidelines (Joint Assessment and Monitoring Programme).

 

Da sich gegenwärtig sowohl die Küstengewässer als auch der überwiegende Teil der offenen Nordsee nicht in einem guten Zustand hinsichtlich Eutrophierung befinden und deshalb davon ausgegangen wird, dass sich auch die pelagischen Habitate nicht in einem guten Zustand befinden, sollte die Artenzusammensetzung, Abundanz und Biomasse des Zooplankton s an allen vorhanden Messstellen mehrmals pro Jahr gemessen werden und ein risikobasierter Ansatz wird nicht angewendet. Das Monitoring der Artenzusammensetzung, Abundanz und Biomasse des Zooplankton s wurde in der AWZ der Nordsee ab 2012 ausgesetzt und findet momentan nur noch in den Übergangs- und Küstengewässern statt.

Zweck des Messprogramms
  • Umweltzustand und Auswirkungen
Ergänzende Angaben zum Zweck des Messprogramms -
Details des Monitorings

In der AWZ der Nordsee ist das Monitoring seit 2012 ausgesetzt.

Monitoring-Typ
  • In-situ Probenahme Küste
Referenzen zu Publikationen (Details zum Monitoring) -
URL-Referenzen zu Publikationen (Details zum Monitoring) -
Methodenbeschreibung einschl. Probenahme-Methode
Monitoring-Methode
  • OSP-010 | OSPAR CEMP Guideline: Common Indicator: PH1/FW5 Plankton lifeforms (Agreement 2018-07)
  • OSP-023 | OSPAR CEMP Eutrophication Monitoring Guidelines: Phytoplankton Species Composition (Agreement 2016-06)
Monitoring-Methode bei Auswahl "Other" -
Probenahme-Methode -
Beschreibung Probenahme-Methode

Die Analyse der Zooplanktonproben hat entsprechend der im BLMP abgestimmten Muster-Standardarbeitsanweisung für Laboratorien des Bund/Länder-Messprogramms, Prüfverfahren-SOP: Mesozooplankton-Erfassung in marinen Gewässern (ohne innere Küstengewässer) zu erfolgen. Das Beibehalten der bisherigen Methoden soll nur in begründeten Ausnahmefällen bei laufenden Langzeitmessreihen erfolgen.

Probenahme-Intervalle
Frequenz andere
Probenahme-Zyklus jährlich
Ergänzende Angaben zur Frequenz bzw. Zyklus oder Häufigkeit

Küstengewässer Niedersachsen: 8 mal im Jahr in der Vegetationsperiode

Küstengewässer Schleswig-Holstein: derzeit im Rahmen eines Projektes 3x pro Jahr. Das zukünftige Zooplankton-Monitoring (Stationsanzahl und Frequenz) kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschliessend beschrieben werden, da der endgültige Umfang erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt und entschieden werden kann.

Richtlinien spezifische Anforderungen
Andere Richtlinien & Konventionen
  • Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR)
MSRL Features und Elemente
Pelagische Biotopklassen
Zooplankton-Gemeinschaften
D1C6 - Zustand des pelagischen Lebensraumes
Abundanz (Individuenanzahl), Biomasse, Relative Abundanz der Arten innerhalb der Artengemeinschaft, Artenzusammensetzung
Monitoring-Programme (Nordsee) - EU-Berichtsebene
  • Pelagische Habitate - Merkmale der Artengemeinschaften
Ergänzende Angaben zum Monitoring-Programm -
Berücksichtigte Indikatoren (Art. 8, 9 und 10 - Reporting 2018) -
Daten-Bereitstellung
Daten-Management

Die Daten werden von den Datenoriginatoren an die nationale Meeresumweltdatenbank MUDAB geliefert. Von dort werden sie an den ICES weitergegeben.

** Datenzugriff - Links **
Ergänzende Angaben zu den Daten -
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung
  • Nationaler Standard (spezifizieren)
Ergänzende Angaben zur Qualitätssicherung

Nationale SOP

Zooplankton (Ostsee) (Messprogramm-Nr. 37)
Allgemeine Informationen
Messende Institute
Zuständige Institutionen
  • BSH
  • LfU SH
  • LUNG MV
Beteiligte Institutionen
  • IOW
Institutionen Zusatzangaben -
Zeitraum
Beginn des Messprogramms 1983-01-01
Ende des Messprogramms -
Ergänzende Angaben zum Messprogramm-Zeitraum

HELCOM-Zooplankton-Monitoring in der AWZ begann 1979 (wenige Daten) bzw. 1983. In den Küstengewässern wird seit 2013 (Mecklenburg-Vorpommern) bzw. 2015 (Schleswig-Holstein) ein Monitoring durchgeführt.

Räumliche Abdeckung
Meeresgewässer BAL
Räumlicher Bezug
  • Ausschließliche Wirtschaftszone
  • Küstengewässer (WRRL)
Beschreibung für die Auswahl des räumlichen Bezuges -
Marine Reporting Units
  • BALDE_CW / Kuestengewaesser deutsche Ostsee
  • BALDE_EEZ / AWZ deutsche Ostsee
Regionale Zusammenarbeit
Regionale Zusammenarbeit - Koordinierung
  • Helsinki-Kommission (Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets)
Regionale Zusammenarbeit - Implementierung Koordinierte Daten-Erfassung (gesondert bereitgestellt durch jeden Mitgliedstaat)
Gegenstand des Monitoring
Update-Typ Programm identisch wie in 2014
Beschreibung des Messprogramms

Das Messprogramm dient der Erfassung der Artenzusammensetzung, Abundanz und Biomasse des Zooplankton s an ausgewählten Messstationen in den Küstengewässern und in der offenen Ostsee. Die Daten dienen der Bewertung des HELCOM- Kernindikators „Zooplankton mean size and total stock“.

Die im Messprogramm erhobenen Daten dienen der Umsetzung der MSRL und des HELCOM-Übereinkommens. Im Rahmen der MSRL erhebt das Messprogramm Daten für den MSRL-Deskriptor 1 „Biodiversität – pelagische Habitate“.

 

Die regionale Koordination findet im Rahmen von HELCOM statt. Die Messdaten werden national erhoben, die Datenerhebung folgt aber den Vorgaben von HELCOM, insbesondere des COMBINE Manuals ( HELCOM Cooperative Monitoring in the Baltic Marine Environment). Im Rahmen von HELCOM werden die Daten des Kernindikators „Zooplankton mean size and total stock“ in einem Indikatorkennblatt veröffentlicht, dass einer regelmäßigen Aktualisierung unterliegt. Darüber hinaus sind die Daten des HELCOM-Indikators im Rahmen der Bewertung der Biodiversität in den HELCOM „State of the Baltic Sea“ Bericht eingeflossen.

 

Da sich gegenwärtig sowohl die Küstengewässer als auch die offene Ostsee nicht in einem guten Zustand hinsichtlich Eutrophierung befinden und deshalb davon ausgegangen wird, dass sich auch die pelagischen Habitate nicht in einem guten Zustand befinden, wird die die Artenzusammensetzung, Abundanz und Biomasse des Zooplankton s an allen vorhanden Messstellen mehrmals pro Jahr gemessen und ein risikobasierter Ansatz wird nicht angewendet.

Zweck des Messprogramms
  • Umweltzustand und Auswirkungen
Ergänzende Angaben zum Zweck des Messprogramms -
Details des Monitorings -
Monitoring-Typ
  • In-situ Probenahme Küste
  • In-situ Probenahme küstenfern
Referenzen zu Publikationen (Details zum Monitoring) -
URL-Referenzen zu Publikationen (Details zum Monitoring) -
Methodenbeschreibung einschl. Probenahme-Methode
Monitoring-Methode
  • HEL-012 | HELCOM Guidelines for monitoring of mesozooplankton
Monitoring-Methode bei Auswahl "Other" -
Probenahme-Methode -
Beschreibung Probenahme-Methode -
Probenahme-Intervalle
Frequenz andere
Probenahme-Zyklus jährlich
Ergänzende Angaben zur Frequenz bzw. Zyklus oder Häufigkeit

offene Ostsee: 5 mal pro Jahr

Küstengewässer: 10 mal pro Jahr

Richtlinien spezifische Anforderungen
Andere Richtlinien & Konventionen
  • Helsinki-Übereinkommen (HELCOM)
MSRL Features und Elemente
Pelagische Biotopklassen
Zooplankton-Gemeinschaften
D1C6 - Zustand des pelagischen Lebensraumes
Abundanz (Individuenanzahl), Biomasse, Relative Abundanz der Arten innerhalb der Artengemeinschaft, Artenzusammensetzung
D1C6 - Zustand des pelagischen Lebensraumes
mittlere Größe, Gesamtbesatnd
Zooplankton-Gemeinschaften
D1C6 - Zustand des pelagischen Lebensraumes
Abundanz (Individuenanzahl), Biomasse, Relative Abundanz der Arten innerhalb der Artengemeinschaft, Artenzusammensetzung
Monitoring-Programme (Ostsee) - EU-Berichtsebene
  • Pelagische Habitate - Merkmale der Artengemeinschaften
Ergänzende Angaben zum Monitoring-Programm -
Berücksichtigte Indikatoren (Art. 8, 9 und 10 - Reporting 2018)
  • HELCOM-ZOOP | Zooplankton mean size and total stock (MSTS)
Daten-Bereitstellung
Daten-Management

Die Daten werden von den Datenoriginatoren an die nationale Meeresumweltdatenbank MUDAB geliefert. Von dort werden sie an den ICES weitergegeben.

** Datenzugriff - Links **
Ergänzende Angaben zu den Daten -
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung
  • Helsinki Commission Cooperative Monitoring in the Baltic Marine Environment manual of measurement protocols
  • Nationaler Standard (spezifizieren)
Ergänzende Angaben zur Qualitätssicherung

Nationale SOP

3.3 Zusätzliche Parameter

Für eine Interpretation der Ergebnisse wäre die Erhebung von Mikrozooplankton wichtig.

 
Für die Bewertung und Interpretation der Messergebnisse werden folgende zusätzliche Parameter herangezogen:
  • Phytoplankton (Biomasse, Artzusammensetzung)
  • Schichtungsverhältnisse (Temp., Salzgehalt)
  • Physikalisch-chemische Messgrößen (Salzgehalt, Temperatur, pH-Wert, Saustoffgehalt, Sichttiefe)
  • Meteorologische Bedingungen
  • Planktivore Fische

4 - Bewertung

Bis zum 15. Oktober 2012 waren auf der Grundlage der Anfangsbewertung (Art. 8 MSRL) und der sogenannten Deskriptoren (Anhang I MSRL) erstmals Merkmale für den guten Umweltzustand (GES) der deutschen Meeresbereiche zu beschreiben (Art. 9 MSRL). Die Festlegung spezifischer Grenz- und Schwellenwerte bzw. anderer Quantifizierungen im Sinne eines GES für alle MSRL-Themen (Art. 10 MSRL) war zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich.

Die im Jahr 2014 übermittelten Überwachungsprogramme folgten der Struktur des mittlerweile abgelösten Beschlusses der Kommission (EU) 2010/477. Dieser wurde durch den Beschluss der Kommission (EU) 2017/848 ersetzt, welcher nun die Definitionen der einzelnen Bewertungskriterien und methodischen Standards nach Art. 9 MSRL nachvollziehbarer strukturiert und in seiner Terminologie den Vorgaben der MSRL entspricht.

Die Ergebnisse von Überprüfung und Aktualisierung der Bewertung des Zustandes, Beschreibung des guten Zustandes und Festlegung von Umweltzielen wurden 2018 an die EU-Kommission berichtet. Der Zustandsbericht von 2018 berücksichtigt bestehende Zustandsbewertungen anderer EG-Richtlinien wie z.B. WRRL, FFH-RL und VRL. Darüber hinaus wurden die Arbeiten der regionalen Meeresschutzübereinkommen für Nordsee und Ostsee (OSPAR und HELCOM) herangezogen.

  • Übersicht der Deskriptoren zur Festlegung des guten Umweltzustands (Anhang I MSRL): hier
  • Übersicht der Bewertungskriterien für die Beschreibung eines guten Umweltzustandes: hier
  • Aktueller Entwicklungsstand von Indikatoren zur Bewertung des Zustands: in Überarbeitung

In Kapitel 4 werden die Bewertungskriterien und -verfahren auf der Ebene von Messparametern und/oder Indikatoren und Zuordnung zu thematischen Bewertungen dargestellt.

 

4.1 Allgemeine Informationen zur Bewertung (Nord- und Ostsee)

Zooplankton
Bewertungsverfahren bzw. Handlungsanweisung:
Richtlinie:
Bemerkung:

Ein Bewertungsverfahren steht zur Zeit noch nicht zu Verfügung. Auswertungen von Zeitreihen zeigen vor allem einen starken Temperatur-Effekt. Im Rahmen der Umsetzung der MSRL wird derzeit an verschiedenen Ansetzen zur Bewertung des Zooplanktons gearbeitet.

4.2 Informationen zur Bewertung in der Nordsee bzw. nach OSPAR

OSPAR - Common Indicator pelagische Habitate
Bewertungsverfahren bzw. Handlungsanweisung:

PH1/FW5: Changes in plankton functional types (life form) index Ratio

PH2: Plankton biomass and/or abundance

PH3: Changes in biodiversity index(s)

Richtlinie: Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
Bemerkung:

In der Nordsee sind im Rahmen von OSPAR für die Bewertung der pelagischen Lebensräume keine individuellen Zooplankton-Indikatoren festgelegt. Die Bewertung der pelagischen Habitate (pelagic habitats: PH) wird mit drei vereinbarten Indikatoren, den sog. Common Indicators vorgenommen, die sowohl Zooplankton als auch Phytoplankton einbeziehen:

PH1/FW5: Changes in plankton functional types (life form) index Ratio

PH2: Plankton biomass and/or abundance

PH3: Changes in biodiversity index(s)

Zur Bewertung des Nahrungsnetzes (food web: FW) gibt es einen Zooplankton-Indikator (FW6: Zooplankton community size structure in relation to biomass/abundance) für die Abschätzung der Zooplanktonproduktivität, der als „Candidate indicator“ aber noch weiterentwickelt werden muss und zurzeit bei OSPAR weder Priorität noch eine Federführung hat. Bisher liegt nur für PH1/FW5 eine CEMP-Guideline vor (CEMP Guideline PH1/FW5 Agreement 2018-07). Für die Beprobung des Zooplanktons existiert bei OSPAR keine separate Monitoring-Guideline im Gegensatz zum Phytoplankton.

Für die OSPAR Region II, zu der auch die deutschen Nordseegewässer gehören, sind die Indikatoren PH1 und PH2 abgestimmt, während PH3 bisher nur im Gebiet der Keltischen See (OSPAR Region III) angewendet wird. Alle drei Indikatoren beziehen sowohl Phyto- als auch Zooplankton mit ein, aber es können jeweils auch Phytoplankton- oder Zooplankton-Daten allein für eine Bewertung verwendet werden. Bisher sind keine Schwellenwerte für die Indikatoren abgestimmt, da sie in erster Linie Veränderungen in der Planktongemeinschaft anzeigen und als Überwachungsindikatoren (surveillance indicators) eingestuft werden. Mit ihrer Hilfe können Abweichungen und Anomalien über den Vergleich mit einem früheren Zeitraum (Vergleichszeitraum, ausdrücklich keine Referenzbedingungen) und Trends in Langzeitdaten ermittelt werden und damit als eine Art Frühwarnsystem fungieren.  Aufgrund der fehlenden Schwellenwerte ist nur eine beschreibende Darstellung der Veränderungen in der Planktongemeinschaft möglich.

Die drei pelagischen Indikatoren bewerten die Planktongemeinschaft auf unterschiedlichen Ebenen und sollen zukünftig durch eine Aggregation der einzelnen Ergebnisse zu einer Gesamtbewertung zusammengefasst werden. Dabei bewertet der Indikator PH1/FW5 die Planktongemeinschaft auf Ebene der funktionellen Gruppen, indem unterschiedliche, ökologisch relevante Lebensformpaare wie gelatinöses Zooplankton und Fischlarven, Phytoplankton und nicht-fleischfressendes Zooplankton oder kleine und große Copepoden in ihrem Verhältnis zueinander untersucht werden und nicht als einzelne Arten. Je nach Datengrundlage und dem angestrebten Bewertungsziel können diese Lebensformpaare Aussagen zur Bewertung der pelagischen Habitate mit Primärproduzenten und –konsumenten sowie in Verbindung zu Belastungen oder auch zum Nahrungsnetz in Bezug auf Energieflüsse und trophische Pfade ermöglichen. Aus diesem Grund wurde die Bewertung der Lebensformpaare als übergreifender Pelagial- und Nahrungsnetz-Indikator vereinbart, der für beide Deskriptorbewertungen (D1 und D4) genutzt werden kann. Der Indikator PH2 untersucht die Planktongemeinschaft mit der Phytoplanktonbiomasse und der Zooplanktonabundanz auf einer übergeordneten Ebene, wobei als Proxy Chlorophyll oder der Plankton Colour-Index der Planktonrekorder-Daten (Continuous Plankton Recorder, CPR) und die gesamte Copepoden-Abundanz verwendet werden. Das Bewertungskonzept von PH3 berücksichtigt Plankton auf der detailliertesten Ebene, wenn möglich bis auf Artniveau, wobei Diversitätsindizes wie Artengleichmäßigkeit, Dominanz und Beta-Diversitätsindizes verwendet werden. Die im Rahmen des OSPAR IA 2017 vorgenommenen Bewertungen für PH1 und PH2 beruhten im Wesentlichen auf CPR-Daten und ausgewählten Stationen mit Langzeitdaten. Für die Testbewertung von PH3 wurden ausschließlich Phytoplanktondaten verwendet und keine Zooplanktondaten. Da vor allem in den Offshore-Gebieten die Datenlage lückenhaft ist, konnte bisher keine robuste Bewertung auf regionaler Ebene durchgeführt werden.

Alle drei pelagischen Indikatoren von OSPAR können für die Bewertung des primären MSRL-Kriteriums D1C6 und teilweise auch für D4C1 verwendet werden, wenn eine Festlegung der ermittelten Veränderungen und Trends im Hinblick auf das Erreichen oder Verfehlen des guten Umweltzustands abgestimmt werden kann oder für einzelne Indikatoren zukünftig Schwellenwerte definiert werden.

4.3 Informationen zur Bewertung in der Ostsee bzw. nach HELCOM

HELCOM Indikatoren pelagische Habitate
Bewertungsverfahren bzw. Handlungsanweisung:

Kernindikator ‚Zooplankton mean size and total stock (MSTS)‘

Richtlinie: Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
Bemerkung:

Mit der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL, Annex III) wird das marine Zooplankton erstmals als ein struktureller Bestandteil des Ökosystems in das Indikator-Konzept zur Beschreibung des ökologischen Zustandes der Meere einbezogen. Diese wesentliche Erweiterung ergibt sich aus der zentralen Rolle, die das Zooplankton als wichtiges Bindeglied zwischen Primärproduktion und höheren Konsumenten für die Dynamik des Nahrungsnetzes und für die Produktivität im Ökosystem hat. Die Erfassung des Zooplanktons wird daher als ein integraler Bestandteil eines holistischen Ansatzes zum Management der Ostsee nicht nur in der Europäischen Meeresstrategie Rahmenrichtlinie (MSRL), sondern auch im HELCOM Ostsee Aktionsplan (BSAP) und der gemeinsamen Europäischen Fischereipolitik gesehen und als Indikator zur Beschreibung des Zustands der Nahrungsnetzes (D4) durch die Europäische Kommission vorgeschlagen (COM 2010/477/EC).

In der Ostsee wird seit 2018 der Zustand der Zooplanktongemeinschaft über den Kernindikator ‚Zooplankton mean size and total stock (MSTS)‘ bewertet (HELCOM 2018). Hierbei handelt es sich um einen zweidimensionalen Indikator, der die Struktur der Gemeinschaft über die durchschnittliche individuelle Biomasse und den Gesamtbestand an Zooplankton erfasst. Der Indikator bewertet den guten Umweltzustand (GES) anhand von Grenzwerten für die individuelle Biomasse und für die Gesamtbiomasse des Zooplanktons. Im Wesentlichen beruht er auf dem Zusammenhang, dass sowohl eine erhöhte Fischereiaktivität als auch zunehmende Eutrophierung einen negativen Einfluss auf die Größenstruktur des Zooplanktons und damit auf die Effizienz der Kopplung von Primär- und Sekundärproduktion sowie Nahrungsqualität für Fische hat.

Die Implementierung des Indikators in der Ostsee ist noch nicht vollständig abgeschlossen. In der AWZ liegen nur für die Arkonasee und das Bornholmbecken ausreichend lange Zeitserien vor, die es erlauben, die Grenzwerte für durchschnittliche individuelle Biomasse und den Gesamtbestand des Zooplanktons eines guten Umweltzustandes zu ermitteln.

Die Schwellenwerte für die mittlere individuelle Biomasse (‚MS‘, µg Naßgewicht Ind.-1) und der Gesamtbiomasse des Zooplanktons (‚TZB‘, mg Naßgewicht m-3) bezüglich des guten Umweltzustands  für Eutrophierung  (RefConChla) and Nahrungsbedingungen planktivorer Fische  (RefConFish) im  Arkonabecken (AB) und der Bornholmsee (BS) sind:

Arkona-Becken (AB):                                                    

 

MS

TZB

RefConChla

12.3 µg Ind.-1

222.0 mg m-3

RefConFish

12.2 µg Ind.-1

177.9 mg m-3

 

Bornholm-Becken (BS):

 

MS

TZB

RefConChla

12.3 µg Ind.-1

222.0 mg m-3

RefConFish

12.2 µg Ind.-1

177.9 mg m-3

 

 

5 - Qualitätssicherung

Die am BLMP beteiligten Einrichtungen sind verpflichtet, in Eigenverantwortung Qualitätsmanagementsysteme in Anlehnung an die DIN EN ISO/IEC 17025 zu etablieren und aufrecht zu erhalten (ARGE BLMP-Beschluss 2006). Das beinhaltet die Durchführung sowohl interner als auch externer Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Sicherstellung zuverlässiger und vergleichbarer Untersuchungsergebnisse. Dabei werden sie durch die Qualitätssicherungsstelle des BLMP am Umweltbundesamt (QS-Stelle) unterstützt, die als unabhängige nicht direkt am Monitoring beteiligte Institution für die Koordinierung der Qualitätssicherungsmaßnahmen im Rahmen des BLMP zuständig ist. Die erforderlichen einrichtungsübergreifenden Abstimmungen erfolgen in der Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung“ (AG QS), in der Expert*innen aus Bund und Küstenländern vertreten sind. Durch enge Zusammenarbeit mit der AG ErBe sowie deren Fach-Arbeitsgruppen ist die direkte Verbindung zu den messenden Einrichtungen gewährleistet.

Die QS-Stelle ist für die Erarbeitung von Handreichungen wie z.B. Leitlinien zur Methodenvalidierung und von Qualitätsmanagement-Musterdokumenten zuständig. Sie organisiert Workshops und führt Ringversuche zu den im Rahmen des BLMP eingesetzten Untersuchungsverfahren und Matrizes durch. Seit 2001 bietet die QS-Stelle den BLMP-Laboratorien auch die Durchführung externer Audits auf Grundlage der DIN EN ISO 17025 mit entsprechend geschultem Personal an.

Das Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO/IEC 17025 schließt folgende Punkte ein:

  • dokumentierte Validierung/Verifizierung der eingesetzten Untersuchungsmethoden zur Ermittlung der Verfahrenskenndaten,
  • kontinuierlicher Nachweis der verfahrensspezifischen Richtigkeit und Präzision, z.B. durch das Führen von Kontrollkarten und den Einsatz von (zertifizierten) Referenzmaterialien, soweit möglich,
  • die Qualifikation und regelmäßige Schulung des Personals bezüglich der eingesetzten Verfahren,
  • die regelmäßige Durchführung von internen und externen Audits,
  • die regelmäßige Teilnahme an nationalen und internationalen Laborvergleichen, Ringversuchen, Schulungen und Workshops sowie deren Auswertung.

Da durch die QS-Stelle (biologischer Bereich) nicht jährlich Workshops und Ringversuche und auch nicht für alle Parameter angeboten werden können, sollten regelmäßig bilateral und eigenständig Laborvergleichsanalysen zwischen den Laboren organisiert werden, deren Ergebnisse in der AG Qualitätssicherung vorgestellt und diskutiert werden. Auch sind Angebote anderer nationaler/internationaler Anbieter zu nutzen.
Grundsätzlich ist bei Langzeitmessreihen auf eine Kontinuität der Bearbeiter sowie auf eine entsprechende Qualifizierung zu achten.

Die Labore müssen die rechtzeitige und vollständige Übermittlung der Untersuchungsergebnisse an die MUDAB auf Basis der MUDAB-Datenformate, einschließlich der als Mindestmaß definierten QS-Angaben, die aber die internationalen Vorgaben (ICES) abdecken, gewährleisten.

 

Für externe QM-Maßnahmen werden Angebote folgender Anbieter genutzt:

  • HELCOM (ZEN-Trainingskurse und Ringversuche)
  • QS-Stelle (des BLMP am UBA (Forschungsvorhaben zur Methodenvalidierung, Ringversuche, Normung bei DIN, CEN und ISO, Begleitung der Etablierung von QM-Systemen, Erstellung von Muster_SOPs, Durchführung von Audits))

5.1 Messende Einrichtungen

Bund/Länder* messende   Behörden
Bund  
Mecklenburg-Vorpommern  
Niedersachsen  
Schleswig-Holstein FTZ
Sonstige AWI , IOW , Senckenberg

* An der gemeinschaftlichen, föderalen Umsetzung der Aufgaben des Meeresschutzes sind folgende Ministerien von Bund und Küstenländern beteiligt:

  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
  • Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau der Freien Hansestadt Bremen (SKUMS HB)
  • Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (BUKEA HH)
  • Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM MV)
  • Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU NI)
  • Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN SH)

5.2 Monitoring-Leitfäden

In den Messprogrammen verwendete regional und international abgestimmte Monitoring-Methoden

  • HELCOM Guidelines for monitoring of mesozooplankton Download
  • HELCOM Manual for monitoring in COMBINE programme Download
    • COMBINE Manual, Annex C-7: Guidelines for monitoring of mesozooplankton.Download
  • OSPAR CEMP Eutrophication Monitoring Guidelines: Phytoplankton Species Composition (Agreement 2016-06) Download
  • OSPAR CEMP Guideline: Common Indicator: PH1/FW5 Plankton lifeforms (Agreement 2018-07) Download

5.3 Normen

Die Anwendung validierter, d.h. für den vorgegebenen Zweck geeigneter Untersuchungsverfahren ist eine wesentliche Voraussetzung für die Qualitätssicherung in den messenden Einrichtungen. Auf folgende Normen, die regelmäßig überprüft und bei Bedarf dem aktuellen Stand der wissenschaftlich-technischen Entwicklung angepasst werden, wird zurückgegriffen:

5.4 Aktivitäten

Handreichungen, Musterdokumente

Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über vorhandene QM-Dokumente und durchgeführte externe QM-Maßnahmen:
  • Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2008: Muster-Qualitätsmanagementhandbuch für Laboratorien des Bund/Länder-Messprogramms nach DIN EN ISO/IEC 17025, Version: 02 vom 01.02.2008, Umweltbundesamt.

    Senden einer E-Mail zwecks Dateianfrage an die QS-Stelle des UBA
  • Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2009: Verfahrensanweisung zur Verifizierung und Validierung von Prüfverfahren, Version 01 vom 03.12.2009.

    Senden einer E-Mail zwecks Dateianfrage an die QS-Stelle des UBA
  • Bundestaxaliste der Gewässerorganismen Deutschlands (BTL)

    Download
 

Workshops, Schulungen

  • Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2-08:
    Workshop „Akkreditierung von Laboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025“; 2007-02-08

    Download
  • Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 1-30:
    Workshop „Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025“; 2005-11-30

    Download
  • Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 5-11:
    Workshop „Meeresmonitoring, Wasserrahmenrichtlinie und Qualitätssicherung - 2. Erfahrungsaustausch“; 2004-0 - 2004-05-12

    Download
  • Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 1-04:
    Workshop „Meeresmonitoring und Qualitätssicherung - Erfahrungsaustausch“; 2002-1 - 2002-11-06

    Download
  • ICES/HELCOM, 1-01:
    Workshop „QA of biological measurements in the Baltic”; 1996-01-01

  • HELCOM (Working Group on Zooplankton), 1-01:
    Zooplankton-Vergleichsanalyse: „Third Biological Intercalibration Workshop”; 1990-01-01

  • HELCOM (Working Group on Mesozooplankton), 1-01:
    Zooplankton-Vergleichsanalyse: „Second Biological Intercalibration”; 1982-01-01

  • Baltic Marine Environment Protection Commission (BMEP), 1-01:
    Zooplankton-Vergleichsanalyse: „First Biological Workshop”; 1979-01-01

 

Ringversuche

  • Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2007:
    Zooplankton-Ringversuch (HELCOM/BLMP) „Species identification, counting and biomass determination of a zooplankton sample of the Baltic Sea"; Anzahl der beteiligten Labore: 22, Bericht: 2010
  • HELCOM, 2004:
    Zooplankton-Ringversuch „Baltic Sea mesozooplankton ring test”; Anzahl der beteiligten Labore: 10, Bericht: 2004

5.5 QS - Art. 11 MSRL

Qualitätssicherung in den eingebundenen Messprogrammen

MessprogrammQualitätssicherungErgänzende Angaben zur Qualitätssicherung
Zooplankton (Nordsee) Nationaler Standard (spezifizieren)

Nationale SOP

Zooplankton (Ostsee) Helsinki Commission Cooperative Monitoring in the Baltic Marine Environment manual of measurement protocols,
Nationaler Standard (spezifizieren)

Nationale SOP

 

5.6 Entwicklungsbedarf

  • Erstellung einer Muster-Standardarbeitsanweisung für Laboratorien des Bund/Länder-Messprogramms - Prüfverfahren-SOP: Mesozooplankton-Erfassung in marinen Gewässern (ohne innere Küstengewässer),
  • Vervollständigung der Bundestaxaliste und Bereitstellung der bundeseinheitlichen DV-Nr.
  • Da durch die QS-Stelle nicht jährlich Workshops und Ringversuche angeboten werden können, sollen regelmäßig und eigenständig Laborvergleichsanalysen zwischen den Laboren durchgeführt, organisiert und deren Ergebnisse in der QAG Qualitätssicherung vorgestellt und diskutiert werden.
  • Die beteiligten Einrichtungen streben den Aufbau und die Einführung einheitlicher QS-Standards durch die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen nach DIN EN ISO/IEC 17025 an, was im Idealfalle zur Akkreditierung der Einrichtungen führt.

6 - Literatur

 
  • Telesh, I., Postel, L., Heerkloss, R., Mironova, E. & S. Skarlato (2008) Zooplankton of the Open Baltic Sea: Atlas. BMB Publication No. 20. - Meerswiss. Ber., Warnemünde, 73, 1 - 251.