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Kennblätter
Fische (Stand: 15.10.2020 )
1 - Allgemeines
In diesem Kapitel werden das Kennblatt-Thema als auch die zuständigen Institutionen und Fach-Arbeitsgruppen bzw. Expertenkreise benannt sowie Störungen und Beeinflussungen beschrieben.
1.1 Themenbereich
Biologisches Monitoring - Fauna
1.2 Definition
Das Monitoring von Fischen findet in unterschiedlichsten Formen innerhalb und außerhalb der deutschen Meeresgewässer statt. Zahlreiche Institutionen und Behörden untersuchen mit verschiedenen Probenahmemethoden die Fischfauna der Hohen See, des Schelf- und Küstenmeeres sowie den Übergangsgewässern in den Mündungsbereichen der Flüsse. Einen Schwerpunkt bildet die Erfassung von kommerziell genutzten Fischarten, die durch fischereiunabhängige wissenschaftliche Surveys sowie Daten aus der der kommerziellen Fischerei und Freizeitfischerei ermöglicht wird.
Fische und Rundmäuler
1.3 Zuständige Behörde(n)
Bund/Länder* | verantwortliche Behörden |
---|---|
Bund | BfN , TI-OF , TI-SF |
Bremen | SFA |
Hamburg | BUKEA HH |
Mecklenburg-Vorpommern | LUNG MV , LFA-Fischerei MV |
Niedersachsen | NLPV NI , NLWKN , LAVES |
Schleswig-Holstein | LLUR SH , LKN.SH / NPV |
Flußgebietsgemeinschaften |
* An der gemeinschaftlichen, föderalen Umsetzung der Aufgaben des Meeresschutzes sind folgende Ministerien von Bund und Küstenländern beteiligt:
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau der Freien Hansestadt Bremen (SKUMS HB)
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (BUKEA HH)
- Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LM MV)
- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU NI)
- Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND SH)
1.4 Arbeitsgruppe
Fach-AG Fische und Fischerei
1.5 Gefährdung
Für die meisten wandernden (diadromen) Fischarten liegt das Hauptgefährdungspotential im nicht-marinen Bereich (Verlust von Laichhabitaten, Durchlässigkeit von Wanderwegen u.a.).
Im Meer stellt Mortalität durch kommerzielle und in der Ostsee auch die Freizeitfischerei die Hauptgefährdung für die meisten Fischpopulationen dar.
2 - Überwachungsanforderungen und Umweltziele
Im Rahmen der Meeresumweltüberwachung sind die bestehenden Anforderungen von EU-Richtlinien, regionalen Abkommen und rechtlichen Vorgaben (nationale und länderspezifische Gesetzgebung) zu berücksichtigen. Neben allgemeinen Anforderungen (Kap. 2.1) gelten themenbezogen spezifische Mindestanforderungen (Kap. 2.2) an das Monitoring. Es erfolgt eine Zuordnung zum räumlichen Geltungsbereich der Richtlinien sowie zu den übergeordneten nationalen Umweltzielen.
2.1 Allgemeine Anforderungen und rechtliche Vorgaben
Da einzelne Messprogramme mehrere Aspekte des MSRL Monitorings parallel abdecken können, sind die Bezüge zu den Richtlinien entsprechend weit gefasst. Daher beziehen sich die hier aufgeführten Anforderungen und rechtlichen Vorgaben zwar auf die Kennblatt-relevanten Mess-Programme, diese Richtlinien können jedoch u.U. gar keine Relevanz zu dem hier genannten Monitoring-Kennblatt haben, sondern stattdessen einen Bezug zu anderen Kennblättern des nationalen MSRL Monitorings haben. Der Vollständigkeit halber werden dennoch alle zumindest für die Messprogramme relevanten Richtlinien aufgeführt.
MSRL
Die Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, MSRL) bildet die Umweltsäule der EU-Meerespolitik und erstellt eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der europäischen Meeresumwelt. Ziel ist es, saubere, gesunde und produktive Meere und deren biologische Vielfalt langfristig zu bewahren bzw., wo durchführbar und nötig, wieder herzustellen.
Die MSRL trat 2008 in Kraft und gibt den Rahmen vor, in dem die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um bis 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten. Eine Verschlechterung des Zustandes ist zu verhindern. Die sechsjährigen Managementzyklen der MSRL umfassen folgende Schritte:
- Erfassung des aktuellen Zustands der Meeresgewässer nach Art. 8 MSRL
- Beschreibung des guten Umweltzustands (Good Environmental Status, GES) nach Art. 9 MSRL
- Festlegung von Umweltzielen zur Erreichung des GES nach Art. 10 MSRL
- Erstellung von Überwachungsprogrammen nach Art. 11 MSRL
- Erstellung von Maßnahmenprogrammen nach Art. 13 MSRL
Verpflichtungen aus anderen internationalen, regionalen und EU-Regelungen sind zu berücksichtigen. Das Monitoring gemäß Art. 11 MSRL erfolgt entsprechend einer eigenen Systematik. Die Monitoringstrategien und -programme sind Berichtsebenen, die ein vergleichbares EU-weites Reporting gewährleisten sollen, während die Messprogramme die eigentlichen Mess- und Beobachtungsaktivitäten beinhalten.
FFH-RL
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Sie bildet die Grundlage für das Schutzgebietssystem „Natura 2000“.
Die Vernetzung von Lebensräumen dient der Bewahrung, (Wieder-)Herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse.
In Deutschland wird die FFH-RL durch das Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz sowie durch entsprechende Landesgesetze in ihrer jeweils geltenden Fassung umgesetzt. Sie trat bereits 1992 in Kraft und liegt seit 2007 in konsolidierter Form vor und enthält die folgenden Anhänge:
- Anhang I: Lebensraumtypen zur Berücksichtigung im Schutzgebietsnetz NATURA 2000
- Anhang II: Arten zur Berücksichtigung im Schutzgebietsnetz NATURA 2000
- Anhang III: Kriterien zur Auswahl von Schutzgebieten
- Anhang IV: Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten
- Anhang V: durch Entnahme gefährdete Arten
- Anhang VI: Verbotene Methoden und Mittel des Fangs, der Tötung und der Beförderung
Zur Überprüfung von ergriffenen Schutzmaßnahmen und des Erhaltungszustandes ist nach Art. 11 ein Monitoring aller Arten und Lebensräume von europäischem Interesse gemäß den Anhängen I, II, IV und V durchzuführen.
WRRL
Die Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie, WRRL) trat im Jahr 2000 in Kraft und bündelt vielzählige Einzelrichtlinien des Wasserrechts. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist der gute chemische Zustand und gute ökologische Zustand bzw. Potential der Gewässer, ein Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot für den Gewässerzustand, nachhaltige Wassernutzung und Schutz der Wasserressourcen sowie Schutz vor Überschwemmungen und Dürren.
Die WRRL wird in Deutschland durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Wassergesetze der Länder sowie die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und die Grundwasserverordnung (GrwV) umgesetzt. Die Richtlinie gilt u.a. für die Oberflächengewässer einschließlich der Übergangs- und Küstengewässer.
Das Ziel zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes bis 2027 wird in drei Bewirtschaftungszyklen mithilfe von Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen umgesetzt. Durch die Gewässerüberwachung und -bewertung werden die umgesetzten Maßnahmen überprüft.
Bei den Überwachungsprogrammen der Oberflächengewässer nach Anhang V WRRL wird unterschieden in Programme zur „überblicksweisen Überwachung", zur „operativen Überwachung" und zur „Überwachung zu Ermittlungszwecken" (siehe z.B. Überwachungsprogramme Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern).
HELCOM
In der geltenden Fassung legt das zwischenstaatliche Helsinki-Übereinkommen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der neun Ostseeanrainerstaaten und der EU bei der Vermeidung bzw. Bewältigung der Verschmutzung der Ostsee und der Erhaltung und Wiederherstellung ihres ökologischen Gleichgewichts fest. Die Vertragsstaaten kooperieren über die Helsinki-Kommission (HELCOM) auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen und Forschung zu den Themen: Biodiversität und Ökosysteme, Landwirtschaft, Fischerei, Schutzgebiete, Abfälle und Lärm, Stoffeinträge, Raumplanung und Schifffahrt. Im Rahmen des Übereinkommens können Empfehlungen und andere Vereinbarungen verabschiedet werden, zu deren Umsetzung sich die Vertragsstaaten verpflichten.
Der HELCOM-Ostsee-Aktionsplan (HELCOM Baltic Sea Action Plan, BSAP) wurde 2007 von den Umweltministern der Ostseeanliegerstaaten verabschiedet. Ein konkreter Katalog benennt Maßnahmen, Verantwortliche und Zeithorizonte, um bis 2021 einen guten ökologischen Zustand der Ostsee zu erreichen.
Die vier thematischen Bereiche Eutrophierung, Biodiversität, gefährliche Stoffe und maritime Aktivitäten spiegeln die wesentlichen Belastungen/Belastungsquellen des Ökosystems Ostsee wider.
Da der gute ökologische Zustand in der Ostsee bis 2021 sehr wahrscheinlich nicht erreicht werden wird, soll die Zielerreichung mit einem aktualisierten Ostseeaktionsplan unter Einbeziehung neuer und verbesserter Maßnahmen sowie weiterer Belastungen bis 2030 angestrebt werden (HELCOM BSAP Update).
HELCOM Monitoring Manual / COMBINE Manual
Die "HELCOM Monitoring und Assessment Strategy" ist ein gemeinsamer Plan zur koordinierten und kosteneffizienten Überwachung und Bewertung der Ostsee mit dem Ziel die Anforderungen des BSAP und der MSRL zu erfüllen. Das HELCOM Monitoring Manual fasst die bestehenden Überwachungsprogramme, gegliedert nach den 11 Deskriptoren bzw. 16 Monitoring-Themen, zusammen. Die Unterprogramme (Sub-Programme) enthalten detaillierte Informationen zur Überwachung. Die anzuwendenden Methoden werden in den HELCOM Monitoring-Guidelines und dem COMBINE Manual beschrieben.
OSPAR
In der geltenden Fassung legt das OSPAR-Übereinkommen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der Anrainerstaaten und der EU bei der Vermeidung bzw. Bewältigung der Verschmutzung des Nordostatlantiks und der Erhaltung und Wiederherstellung der Meeresökosysteme fest. Die 15 Vertragsstaaten kooperieren über die OSPAR-Kommission auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen und Forschung zu den Bereichen Biodiversität und Ökosysteme, menschliche Aktivitäten, Schadstoffe und Eutrophierung, Offshore-Industrie, radioaktive Substanzen und bei Querschnittsthemen. Im Rahmen des Übereinkommens können Empfehlungen, rechtsverbindliche Beschlüsse und andere Vereinbarungen verabschiedet werden, zu deren Umsetzung sich die Vertragsstaaten verpflichten.
OSPARs JAMP (Joint Assessment and Monitoring Programme) beschreibt die Überwachungs-Strategie, Themen und Produkte zu Monitoring und Überwachung, die für die OSPAR-Mitgliedstaaten festgelegt sind, einschließlich der Anforderungen für thematische und holistische Bewertungen, wie das Intermediate Assessment (IA) 2017 und die Quality Status Reports (QSR). Die überarbeitete Version gilt für 2014-2021 unter Beachtung der Anforderungen der OSPAR Konvention und der MSRL. 2018 wurde eine Verlängerung der Vereinbarungen von JAMP bis 2023 beschlossen.
OSPARs CEMP (Coordinated Environmental Monitoring Programme) zielt auf die Erfassung vergleichbarer Daten der OSPAR-Meeresregion ab, um diese zur Bewertung verschiedener Themenbereiche nach JAMP nutzen zu können. Die CEMP-Leitlinien enthalten Vorgaben zu vereinbarten Überwachungs- und Bewertungsmethoden.
OSPAR hat im Laufe der Jahre eine Reihe von JAMP-Leitlinien in Bezug auf Überwachung und Bewertung erstellt. Nach der Verabschiedung des erweiterten Koordinierten Umweltüberwachungsprogramms (CEMP) im Jahr 2016 wurde vereinbart, dass diese Leitlinien zu CEMP-Leitlinien werden. Da zahlreiche der bestehenden JAMP-Leitlinien in den kommenden Jahren überprüft werden sollen, werden sie bis zum Abschluss dieser Überprüfung den Namen "JAMP-Leitlinien" behalten. Die ab 2016 angenommenen CEMP-Leitlinien und die bestehenden JAMP-Leitlinien sind auf der OSPAR-Webseite unter CEMP zu finden.
TWSC
Die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit zum Schutz des Wattenmeeres (Trilateral Wadden Sea Cooperation, TWSC) basiert auf der gemeinsamen Erklärung der Umweltminister aus Dänemark, Deutschland und den Niederlanden, welche 1982 unterzeichnet und im Jahr 2010 aktualisiert wurde (Joint Declaration on the Protection of the Wadden Sea). Die grenzüberschreitende, ökosystembasierte Kooperation war Grundvoraussetzung für die Anerkennung des Wattenmeeres als UNESCO-Weltnaturerbe nach der Welterbekonvention.
Die drei Anrainerstaaten des Wattenmeeres kooperieren u.a. auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen, Forschung und Umweltbildung. Ziel ist es, ein weitgehend natürliches und ungestörtes Ökosystem Wattenmeer zu erhalten. Neben der Gewährleistung des Küstenschutzes wird der Dialog mit allen Nutzern und Interessengruppen gepflegt und gefördert.
Eckpunkte für ein gemeinsames Management, welches sowohl gemeinsam als auch eigenverantwortlich umgesetzt wird, sind im Wattenmeerplan 2010 enthalten.
Für eine Bewertung der Umsetzung und des Erfolges von ergriffenen Maßnahmen wird das Trilaterale Monitoring- und Bewertungsprogramm (Trilateral Monitoring and Assessment Program, TMAP) durchgeführt. Basierend auf dem TMAP werden regelmäßig Berichte über den aktuellen ökologischen Zustand des Wattenmeeres (Quality Status Report, QSR) erstellt. Darin werden Zustandsänderungen und mögliche Ursachen benannt sowie Maßnahmen inkl. Wirksamkeitsanalyse angegeben.
GFP
Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) der EU legt die Grundsätze für den Erhalt und die Bewirtschaftung der Fischbestände fest und gilt unmittelbar in den europäischen Hoheitsgewässern. Mit der letzten Reform im Jahr 2014 haben die EU-Länder auf nationaler und regionaler Ebene mehr Kontrollmöglichkeiten erhalten. Die GFP besteht aus den vier strategischen Ebenen Fischereiverwaltung, Internationale Politik, Markt- und Handelspolitik und Finanzierung und wird weitere Verordnungen und Rechtsvorschriften ergänzt.
2.2 Spezifische Anforderungen und Umweltziele
Räumliche Zuordnung der Richtlinien
AWZ | 12-sm-Zone | Küstengewässer 1) | Übergangsgewässer | |
---|---|---|---|---|
MSRL | x | x | x | - |
FFH-RL | x | x | x | x |
WRRL | - | - | - | x |
HELCOM | x | x | x | - |
OSPAR | x | x | x | - |
TWSC | - | x | x | x |
GFP | x | x | x | - |
1) bei WRRL: Basislinie plus eine Seemeile
MSRL
Durch die MSRL sollen Mitgliedsstaaten spätestens bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt erreichen, den Schutz und die Erhaltung ihrer Meeresgewässer auf Dauer gewährleisten und eine Verschlechterung des Umweltzustandes vermeiden.
Für den Deskriptor 1 - Fische liegen mit dem Kommissions-Entscheid EU/848/2017 Vorgaben für die Bewertung der Fischfauna vor.
Der Umweltzustand der europäischen Meeresgewässer ist durch koordinierte Überwachungsprogramme zu erfassen und zu bewerten.
FFH-RL
Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten.
Ferner liegen Entwürfe für spezifizierte Erhaltungsziele der Schutzgebiete im Meeresbereich vor.
FFH - Artikel 2 und 11
Die Mitgliedstaaten müssen den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume überwachen, und die prioritären Lebensraumtypen und Arten dabei besonders berücksichtigen.
Darüber hinaus sind Fische als lebensraumtypisches Arteninventar von FFH-Lebensraumtypen bewertungsrelevant.
WRRL
Erzielen eines guten ökologischen Zustands der Fischfauna in Übergangsgewässern bis 2015, unter Berücksichtung der Ausnahmetatbestände nach Artikel 4 (4) bis spätestens 2027.
Gemäß WRRL müssen Fische als Qualitätskomponente in den Übergangsgewässern mindestens alle 3 Jahre überwacht werden.
Eine Artenauswahl ist von der WRRL nicht vorgegeben.
HELCOM
HELCOM bewertet den Umweltzustand in Bezug auf Fische anhand folgender Indikatoren:
- Abundance of coastal key fish species
- Abundance of coastal fish key functional groups
- Abundance of sea trout spawners and parr
HELCOM Biodiversitäts-Indikatoren
Desweiteren hat HELCOM eine Rote Liste gefährdeter Fische und Rundmäuler (Neunaugen) erstellt.
HELCOM Rote Liste Fische & Rundmäuler
Im HELCOM Monitoring Manual werden die Themen dieses Kennblattes unter dem folgenden Programmpunkt (programme topic) betrachtet: Fish, shellfish and fisheries
OSPAR
Im Rahmen der Bewertung durch OSPAR gibt es für die Nordsee vier Indikatoren, die den Zustand von Fischgemeinschaften bewerten. Diese Indikatoren befinden sich unter fortlaufender Bearbeitung, um den Anforderungen der MSRL besser gerecht zu werden.
- Size composition of fish communities
- Recovery in the population abundance of sensitive fish
- Proportion of large fish (Large Fish Index)
- Pilot assessment of mean maximum length of fish
OSPAR hat eine Liste bedrohter Arten und Lebensräume erstellt. In dieser Liste sind 19 Fischarten aufgeführt.
TWSC
Die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit (TWSC) zwischen Dänemark, Deutschland und den Niederlanden hat folgende Ziele zum Schutz der Fischfauna beschlossen:
- Lebensfähige Populationsbestände und eine natürliche Reproduktion typischer Fischarten des Wattenmeeres.
- Vorkommen und Häufigkeit von Fischarten entsprechend der natürlichen Dynamik unter (a)biotischen Bedingungen.
- Günstige Lebensbedingungen für gefährdete Fischarten.
- Erhalt der Vielfalt der natürlichen Habitate als Grundlage für Laichmöglichkeiten und das Aufwachsen juveniler Fische.
- Erhalt und Wiederherstellung der Durchgängigkeit für die zwischen Wattenmeer und Binnengewässer wandernden Fische.
Das Monitoring-Programm der TWSC (TMAP) deckt Fische nicht explizit ab. Allerdings werden Daten aus mehreren Messprogrammen und Projekten für die Bewertung von Fischen herangezogen:
- Demersal Young Fish Survey (DYFS)
- Hamenbefischung in SH & NI
- Weitere Projekte: Beprobung von Salzwiesen (SH & NI)
GFP
Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union (GFP) erfolgt die Erhebung von Daten über den Zustand von Fischpopulationen und die Fangzusammensetzung der Fischerei im Rahmen des europäischen Datensammelprogramms (DCF/DC-MAP).
Unter das Datensammelprogramm fällt die Beprobung der kommerziellen Fischerei sowie viele fischereiwissenschaftliche Forschungsreisen (Surveys), welche auch Daten von kommerziell nicht genutzten Fischarten erheben.
Die unter 2.1 spezifizierten allgemeinen Anforderungen und rechtlichen Vorgaben erfordern die Überwachung der Fischfauna. Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie soll ausdrücklich die vorgegeben Ziele der unter 2.1 spezifizierten allgemeinen Anforderungen und rechtlichen Vorgaben berücksichtigen. In der MSRL ist die Fischfauna eine wesentliche Komponente des guten Umweltzustandes. Die Erfassung der Fischfauna ist daher die Basis zur Festlegung von Zielen zum Erreichen eines guten Umweltzustandes sowie zur Ableitung von Maßnahmen und der Kontrolle der Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen. Für Fische sind alle sieben deutschen Umweltziele der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie relevant, d.h.:
3 - Messkonzept
In Kapitel 3 wird die Überwachung aller Meeres-, Küsten- und Übergangsgewässer entsprechend den Anforderungen nach u.a. MSRL, WRRL, FFH-RL, VRL, OSPAR, HELCOM und TWSC dargestellt. Die Beschreibung des Messkonzepts enthält die Messparameter mit Methoden und Standards zur Datenerhebung, die räumliche und zeitliche Auflösung des Messnetzes und Angaben zur Datenhaltung bzw. –verfügbarkeit.
Die nationalen Messprogramme (Kapitel 3.2) bilden im Sinne eines Baukastensystems die kleinste Einheit in der Meeresumweltüberwachung und beschreiben das Wer - wie - was - wo - und - wann. Die Messprogramme können unterschiedlichen Überwachungsanforderungen dienen. So bedient z.B. das Wasser-Messprogramm für Schadstoffe in der Ostsee sowohl die Monitoringanforderungen nach HELCOM als auch der MSRL.
Aufbauend auf diesen nationalen Messprogrammen folgt das MSRL-Monitoring einer eigenen Struktur mit Monitoring-Strategien (in der 1. Berichtsperiode: Monitoringprogramme) und Monitoring-Programmen (in der 1. Berichtsperiode: Subprogramme). Die Monitoringstrategien und Monitoringprogramme sind dabei Berichtsebenen, die eine vergleichbare EU-weite Berichtserstattung gewährleiten sollen.
3.1 Beschreibung des Messnetzes
Messnetz
Gegenwärtig werden von verschiedenen Institutionen aus unterschiedlicher Veranlassung fischbiologische Daten erhoben. Aus allen hier aufgeführten Surveys werden die erforderlichen Daten für das MSRL Monitoring zur Verfügung gestellt.
Das aktuell in der Nord- und Ostsee von dem TI realisierte Messnetz ist mit den Abbildungen 1 und 3 dargestellt.
Abbildung 1: Bestehendes Messnetz des TI in der Nordsee (nicht dargestellt ist der Hydroakustik-Survey, da Stationen wechselnd) (Erläuterung der verwendeten Abkürzungen siehe Kapitel 3.2)
Abbildung 2: Messnetz des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (NPV) (jährliche Hamenfischerei im Wattenmeer)
Abbildung 3: Messnetz des TI in der Ostsee in Bezug zur Begrenzung der Territorialgewässer (schwarz gepunktet) und der AWZ (schwarze Linie) sowie dem Schutzgebiet "Pommersche Bucht" (gelb) und den FFH-Gebieten (grün) der AWZ. (Nicht dargestellt sind der Hydroakoustik-Survey, der CoBalt-Survey sowie der Rügen-Heringslarven-Survey.)
Angaben über den Titel, die Veranlassung und die Laufzeit von wissenschaftlichen Fischdatenerhebungen (Surveys) in Nord- und Ostsee sowie in den Übergangsgewässern sind in den Messprogrammen unter 3.2 Monitoring-Aktivitäten gelistet.
Beprobungs-Methoden
Übergangsgewässer (Nord- & Ostsee)
- Hamenbefischungen (pelagische Fischfauna)
- Meldungen seltener Arten durch die Berufs- und Freizeit-Fischerei
- Reusenbefischung (Aal)
- Elektrobefischung (Meerforellen)
Küstengewässer (Nord- & Ostsee)
- Hamenbefischungen (pelagische Fischfauna)
- Baumkurrenbefischungen (demersale Fischfauna)
- Schleppnetzbefischungen
AWZ (Nord- & Ostsee)
- Schleppnetzbefischungen
- Eier- und Larvensurveys
Erfasste Parameter
- Anzahl
- Gewicht
- Länge
- Alter
- Geschlecht
- Reife
Abgeleitete Parameter
- Abundanz
- Biomasse
- Verbreitung
- Habitatqualität
- Gewässerqualität
Alle Parameter zu Verbreitung, Population und Habitatqualität gemäß FFH können nur im Zusammenhang mit dem Monitoring in den Flüssen bewertet werden.
Invasive Arten
3.2 Monitoring-Aktivitäten
- TI-SF
Der SOLES-Survey wurde 2012 eingestellt, weil es sich als Datengrundlage für die Bewertung der Seezunge nicht mehr als notwendig erwiesen hat.
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
- Küstengewässer (WRRL)
Das SOLES fand im deutschen Küstenmeer der der AWZ (Doggerbank) der Nordsee statt, um den Lebensraum der Seezunge in deutschen Gewässern abzudecken.
- ANSDE_MS / Deutsche Nordsee
Der SOLES-Survey diente der Aufnahme des Seezungenbestandes vor der deutschen Küste. Der Survey wurde seit 1976 jährlich zur Laichzeit der Seezungen vor den Küsten Schleswig-Holsteins und Niedersachsens durchgeführt. Die Ergebnisse wurden der Arbeitsgruppe für die Bestandsabschätzung der Seezunge zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurden an definierten Positionen Planktonproben zur Untersuchung der Verbreitung von Nordseegarnelenlarven genommen.
- Umweltzustand und Auswirkungen
Im SOLES-Survey war das verwendete Fischereigerät die Standard-Baumkurre (7 m Breite) mit 5 Scheuchketten und 80 mm Maschenöffnung im Steert. Die Holdauer wurde, je nach Untergrund, variabel gehalten (maximal 60 Minuten). Die Fischerei fand nachts statt. Pro Nacht wurden bis zu neun Hols durchgeführt. Die Fanggebiete lagen vor den friesischen Inseln (Abb. 1). An ausgewählten Stationen wurden hydrographische Messungen mit Hilfe einer CTD-Sonde vorgenommen.
- In-situ Probenahme Küste
- In-situ Probenahme küstenfern
Keine.
Age
- OTH | Other monitoring method
7m-Baumkurre, Details siehe allgemeine Beschreibung
- Gemeinsame Fischereipolitik
- 3 Fische
Ermittlung raum-zeitlicher Veränderungen der Fischgemeinschaften; nur zur Nationalen Dokumentation
- sol.27.4 | Sole (Solea solea) in Subarea 4 (North Sea)
Interne Datenhaltung am TI-SF
Keine.
- Anderer Standard (spezifizieren)
- ICES Data Centre Data Type Guides
- Nationaler Standard (spezifizieren)
TI-Interne Qualitätskontrolle, welche den Standards anderer Fischereisurveys wie beispielsweise dem IBTS entspricht.
- TI-SF
Das Survey findet jährlich im August und September statt.
- Hoheitsgewässer
- Küstengewässer (WRRL)
- Übergangsgewässer (WRRL)
Das DYFS wird in Übergangsgewässern und deutschen Küstenmeer durchgeführt. Einige Stationen liegen auch in der AWZ.
- ANSDE_MS / Deutsche Nordsee
- Andere
- Belgien
- Niederlande
Seit 1974 wird der Demersal Young Fish Survey (DYFS) entlang der Nordseeküste durchgeführt. Gegenstand der Untersuchungen sind die Verbreitung und Häufigkeit, sowie jährliche Bestandsschwankungen von Rekruten kommerziell genutzter Fischarten und Garnelen (Crangon crangon). Zusätzlich wird der Anteil an Beifangorganismen quantifiziert. Das Standardprogramm des DYFS beinhaltet gleichartige Untersuchungen mit Charterkuttern im nahen Küsten- und Wattenstrombereich entlang der deutschen Küste, die analog auch in den Niederlanden und Belgien durchgeführt werden. Seit 2012 wird diese Datenserien durch Probenahmen im Flachwasser ab ca. 5 m Wassertiefe und tiefer vor der Inselkette durch das FFS Clupea ergänzt.
- Umweltzustand und Auswirkungen
Hauptaufgabe dieses Surveys ist die Bestimmung von Bestandsindizes für die Null-Gruppen wichtiger kommerziell genutzter Bodenfischarten wie Scholle, Seezunge und Kabeliau. Diese Rekrutierungsindizes finden Verwendung im vom Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) koordinierten Assessment. Des weiteren dient dieser Survey dazu, die Abundanz und Verteilung anderer Fischarten und der Nordseegarnele (Crangon crangon) in diesem Gebiet zu untersuchen.
- In-situ Probenahme Küste
Die zuständige Arbeitsgruppe des ICES (WGBEAM) bereitet eine Surveybeschreibung vor.
alle gefangenen Fischarten
- OTH | Other monitoring method
Befischung mit 3-m breiter Baumkurre mit Standardnetz (20-mm-Steertmaschenweite) sowie Erfassung von Temperatur und Salzgehalt mit CTD.
Befischung mit 3-m breiter Baumkurre mit Standardnetz (20-mm-Steertmaschenweite) sowie Erfassung von Temperatur und Salzgehalt mit CTD.
Seit 1974 wird im Küstenbereich der Deutschen Bucht und im Wattenmeer der Demersal Young Fish Survey (DYFS) durchgeführt. Hauptaufgabe dieses Surveys ist die Bestimmung von Bestandsindizes für die 0-Gruppen wichtiger kommerziell genutzter Bodenfischarten wie Scholle, Seezunge und Kabeljau. Diese Rekrutierungsindizes finden Verwendung im vom Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) koordinierten Assessment. Des Weiteren dient dieser Survey dazu, die Abundanz und Verteilung der Nordseegarnele (Crangon crangon) in diesem Gebiet zu untersuchen. Wurde dieser Survey bis 2011 ausschließlich durch Charterkutter durchgeführt, so steht seit 2012 mit dem FFS „Clupea“ ein modernes Forschungsfahrzeug zur Verfügung, das ergänzend zu den Kuttern den Küstenbereich vor der Inselkette besser abdecken kann. Insgesamt werden im Rahmen des DYFS ca 150 Hols von 5 gecharterten Kuttern mit einer 3m Baumkurre in verschiedenen Gebieten im Wattenmeer und der Deutschen Bucht durchgeführt.
- Gemeinsame Fischereipolitik
- Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit
- 3.1.1 Abundanz und/oder Biomasse ausgewählter Fischarten
- 3.1.2 Verbreitungsgebiete und -muster ausgewählter Fischarten
- 3.4.1 Gefährdungsstatus ausgewählter Knorpel- und Knochenfische
- Mobile Arten (Fische) - Abundanz und/oder Biomasse
- Mobile Arten (Fische) - Bestandsmerkmale
Ermittlung raum-zeitlicher Veränderungen der Fischgemeinschaften in flachen Küstengewässern der deutschen Nordsee.
- dab.27.3a4 | Dab (Limanda limanda) in Subarea 4 and Division 3.a (North Sea, Skagerrak and Kattegat)
Interne Datenhaltung im TI-SF. Eine Bereitstellung auf dem Trawl-Survey-Portal des ICES (ICES Datras) ist zukünftig vorgesehen.
Keine.
- ICES Data Centre Data Type Guides
- Nationaler Standard (spezifizieren)
TI-Interne Qualitätskontrolle, welche den Standards anderer Fischereisurveys ( z.B. IBTS) entspricht.
- TI-SF
Die Benthosbeprobung mit der 2 m-Baumkurre wird durch Senckenberg am Meer, Wilhelmshaven, durchgeführt.
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Jenseits der Gewässer des MS
- Hoheitsgewässer
- Küstengewässer (WRRL)
Das GSBTS findet in 13 Boxen statt, die über die gesamte Nordsee verteilt sind.
- Küstenmeer Nordsee
- Offshore Nordsee
Seit 1987 ermittelt das Thünen-Institut für Seefischerei mit dem German Small-scale Bottom Trawl Survey (GSBTS) kleinräumig Abundanz und Verteilungsmuster von Bodenfischen in der Nordsee. Dafür werden in 12 Standarduntersuchungsgebieten („Boxen“) einer Größe von jeweils 10 x 10 Seemeilen alljährlich Befischungen mit einem standardisierten Grundschleppnetz durchgeführt. Der vorliegende Datensatz bildet eine wichtige Grundlage zur Beurteilung von langfristigen Veränderungen in der Bodenfischfauna der Nordsee, hervorgerufen durch natürliche (z.B. klimatische Einflüsse) oder anthropogene Faktoren (z.B. Fischerei). Das Fischereiforschungsschiff FFS „Solea“ befischt mit standardisierten Methoden in knapp 3 Wochen die Hälfte der insgesamt 12 Boxen. Die restlichen 6 Boxen werden fast gleichzeitig von der „Walther Herwig III“ bearbeitet.
- Umweltzustand und Auswirkungen
Seit 1987 ermittelt das Thünen-Institut für Seefischerei mit dem German Small-scale Bottom Trawl Survey (GSBTS) kleinräumig Abundanz und Verteilungsmuster von Bodenfischen in der Nordsee.
Nationaler Survey zur Erfassung kleinräumiger Verteilung von Fischen in standartisierten Gebieten, sogenannten Boxen mit einer Abmessung von 10 x 10 sm. Es liegt nur eine nationale Dokumentation vor.
- In-situ Probenahme Küste
- In-situ Probenahme küstenfern
Ehrich S., Adlerstein S., Brockmann U. et al. (2007) 20 years of German small-scale bottom trawl survey (GSBTS): A review. Senckenbergiana maritima 37, 13-82.
alle gefangenen Fischarten
- OTH | Other monitoring method
Beprobung mit standardisertem Grunschleppnetz (Kabeljauhopser) mit 20 mm Maschenweite im Steert sowie Erfassung von Saltgehalt und Temperatur. Das GSBTS befischt 13 Boxen (Seegebiete mit 10 x 10 sm Ausdehnung), welche über die Wassermassen der gesamten Nordsee verteilt sind. Es kommt ein typisches Grundschleppnetz (GOV) in 30-minütigen Hols zur Anwendung. Die Beprobung der 12 Boxen wird mit zwei Schiffen (FFS Soles und FFS Walther Herwig) durchgeführt. Auf der Walhter Herwig werden zusätzlich zum Fischereiprogramm auch Epibenthosproben mit einer 2m-Baumkurre genommen.
In jeder Box 21 Hols angestrebt, um auch möglichst seltene Arten mit geringen Abundanzen zu erfassen. Alle epibenthischen Wirbellosen werden ebenfalls erfasst. Seit 2018 wird das GSBTS teilweise durch die Erfassung von Taschenkrebsvorkommen im Sylter Außenriff mit Hilfe von Krebskörben ergänzt.
Datenhaltung intern im Thünen-Institut für Seefischerei.
Keine.
- Anderer Standard (spezifizieren)
- Nationaler Standard (spezifizieren)
Nationaler Standard entsprechend anderer fischereiwissenschaftlicher Surveys (z.B. IBTS).
- TI-SF
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
- Küstengewässer (WRRL)
Das GASEEZ findet in der deutschen AWZ und im Küstenmeer der Nordsee statt.
- Umweltzustand und Auswirkungen
alle gefangenen Fischarten + epibenthische Invertebraten
Jährliches Monitoring auf 80 festen Stationen verteilt über die gesamte AWZ der Nordsee. Einsatz von Grundschleppnetz und Baumkurre jährlich wechselnd. Die Schleppdauer mit beiden Geräten beträgt 30 Minuten. Auswertung aller Fänge einschließlich Fischen und Invertebraten.
- 3.4.1 Gefährdungsstatus ausgewählter Knorpel- und Knochenfische
- 3.1.2 Verbreitungsgebiete und -muster ausgewählter Fischarten
- 3.1.1 Abundanz und/oder Biomasse ausgewählter Fischarten
- Mobile Arten (Fische) - Abundanz und/oder Biomasse
Ermittlung raum-zeitlicher Veränderungen der Fischgemeinschaften.
- Nationaler Standard (spezifizieren)
TI-Interne Qualitätskontrolle, welche den Standards anderer Fischereisurveys entspricht, z.B. IBTS.
- LFA-Fischerei MV
Salmoniden- und Gewässerschutz M-V e.V.
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
- Küstengewässer (WRRL)
Nur Fließgewässer, Untersuchungen in den Besatz-, Aufwuchs und Laichhabitaten
- BALDE_FA_3c22 / Fischgewässer 3c22
- BALDE_FA_3d24 / Fischgewässer 3d24
(Parr-)Monitoring in Herbst des Besatzjahrs und Frühling des Folgejahrs, Erfassung von Rückkehrern sowie der Laichaktivität (beteiligte Arbeitsgruppe zur Datenerhebung Meerforelle ICES WGBAST)
- Umweltzustand und Auswirkungen
Erfolgskontrolle von fischereilichen Besatzmaßnahmen; Monitoring Meerforelle
- Andere
- OTH | Other monitoring method
Elektrobefischung, Parr-Habitat-Index, Trout-Habitat-Score
Elektrobefischung, Parr-Habitat-Index, Trout-Habitat-Score
- 3.1.1 Abundanz und/oder Biomasse ausgewählter Fischarten
- Mobile Arten (Fische) - Abundanz und/oder Biomasse
- Mobile Arten (Fische) - Bestandsmerkmale
Die Daten liegen im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V intern vor und können auf Nachfrage angefordert werden.
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF M-V)
Abteilung 7: Fischerei u. Fischwirtschaft, Thierfelderstr. 18, D-18059 Rostock, Germany
Kontakt unter: fischerei@lallf.mvnet.de
- Unbekannt
Verwendung des Parr-Habitat-Index und des Trout-Habitat-Score.
- LFA-Fischerei MV
- Externe
- Küstengewässer (WRRL)
Wissenschaftliche Überwachung des Fischbestandes an den Riffen NIENHAGEN und ROSENORT
- Umweltzustand und Auswirkungen
Nachweis einer fischereilichen Aufwertung von Gewässern durch den Einbau von künstlichen Strukturen
Fischereiliche Untersuchungen: Einsatz von Fanggeräten der Berufsfischerei und Multimaschennetze Bewuchsuntersuchungen: Foto- und Videoaufnahmen, Abkratzproben, Stechrohproben, Bewuchsplatten
minimal 1 x je Quartal; maximal monatlich
- Gemeinsame Fischereipolitik
Wissenschaftliche Überwachung der künstlichen Strukturen in 12 m und in 6 m Wassertiefe sowie der natürlichen Wiederbesiedlung von Schütt- und Verklappungsstellen beim Einsatz von Riffelementen im Vergleich zur Wiederbesiedlung ohne eingebrachte Strukturen im Rahmen des Projektes zum Schutz und zur Entwicklung der Wasserfauna und flora gemäß Artikel 38 Abs. 2a der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006
- Unbekannt
- LFA-Fischerei MV
Arbeiten beschränken sich auf die inneren und äußeren Küstengewässer, seeseitig beschränkt durch die 3 sm Grenze
- Küstengewässer (WRRL)
Arbeiten beschränken sich auf die inneren und äußeren Küstengewässer, seeseitig beschränkt durch die 3 sm Grenze
- Umweltzustand und Auswirkungen
Aal
Auswirkungen multipler Faktoren auf die Entwicklung des Europäischen Aalbestands – Eingrenzung auf der genannten Faktoren auf die südliche Ostsee nicht möglich
angestrebt 54 Beprobungen pro Jahr
Keine Auswahl möglich, da das eingesetzte Fanggerätesystem einen innovativen Ansatz darstellt und intern die Evaluierung der Fangeffizienz gerade erfolgt
- TI-OF
Daten über folgende Zeiträume sind vorhanden: 1991-2000, 2003-2015
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Küstengewässer (WRRL)
Das Monitoring Pommersche Bucht wurde einmal jährlich im Meeresgebiet zwischen Usedom und Oderbank in den deutschen Meeresgewässern der Ostsee durchgeführt.
Jährlich wurde das Gebiet der Oderbank im August/September mit einer 2m-Baumkurre und einem Schleppnetz beprobt um die demersale und benthische Fischfauna zu erfassen.
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Andere
Weitere Informationen können den Fahrtprogrammen entnommen werden.
alle gefangenen Fischarten
Die Fischerei wurde mit einem Grundschleppnetz (TV520) und einer 2m-Baumkurre durchgeführt.
Standartisierte Aufarbeitung aller Fänge: Fangzusammensetzung, Biomasse und Anzahl, teilweise biologische Individualdaten (Geschlecht, Reife etc.) einzelner Fischarten.
Das Survey wurde einmal jährlich im Augsut/September durchgeführt.
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Gemeinsame Fischereipolitik
- Helsinki-Übereinkommen
- 3.1.1 Abundanz von Schlüsselarten
- Mobile Arten (Fische) - Abundanz und/oder Biomasse
Die Daten sind auf dem Server des Thünen Instituts für Ostseefischerei gespeichert.
- Anderer Standard (spezifizieren)
National finden institutseigene Kontrollen statt.
- TI-OF
fortlaufend
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
Zwischen 2003 und 2016 wurde das BaltBox Survey jährlich in 7-8 festgelegten ökologisch charakteristischen Gebieten „Boxen“ in den deutschen Meeresgewässern der Ostsee durchgeführt . Ab 2018 wurde das Beprobungsmuster auf 3 "Boxen" reduziert, diese umfassen die Kieler Bucht, das Arkona Becken und die Oderbank.
- BALDE_MS / Deutsche Ostsee
Der Boxensurvey (BaltBox) dient dem langfristigen Monitoring der Biodiversität der demersalen Fischartengemeinschaft und der Erfassung ihrer natürlichen Variabilität vor der deutschen Ostseeküste. Es werden Daten zur Häufigkeit, Länge und Gewicht aller erfassten Arten erhoben sowie im Fall der wichtigsten kommerziellen Grundfisch-Arten (Dorsch und Plattfische) Daten zu Geschlecht, Reife und Gesundheitszustand. Auf jeder Station werden wichtige Hydrographiedaten zu Wassertemperatur, Salz- und Sauerstoffgehalt ermittelt. Zudem wird der beigefangene Müll im Rahmen des Fischereidaten-Erhebungsprogramms erfasst und dokumentiert.
- Umweltzustand und Auswirkungen
Die Details können den Fahrtberichten entnommen werden.
- In-situ Probenahme Küste
- In-situ Probenahme küstenfern
Rau A, Lewin W-C, Zettler ML, Gogina M, Dorrien C von (2019) Abiotic and biotic drivers of flatfish abundance within distinct demersal fish assemblages in a brackish ecosystem (western Baltic Sea). Estuar Coast Shelf Sci 220:38-47, DOI:10.1016/j.ecss.2019.02.035
Zudem sind die Fahrtprogramme öffentlich zugänglich.
alle gefangenen Fischarten
- CFP-005 | SISP 7 - BITS Manual for the Baltic International Trawl Surveys
Zwischen 2003 und 2016 wurde das Survey jährlich durchgeführt. Danach wurde die Frequenz aus verschiedenen Gründen verringert.
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Helsinki-Übereinkommen