Fische (Stand: 15.10.2020 )

1 - Allgemeines

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1.1 Themenbereich

D1.4 - Biodiversität – Fische

Biologisches Monitoring - Fauna

1.2 Definition

Das Monitoring von Fischen findet in unterschiedlichsten Formen innerhalb und außerhalb der deutschen Meeresgewässer statt.[nbsp] Zahlreiche Institutionen und Behörden untersuchen mit verschiedenen Probenahmemethoden die Fischfauna der Hohen See, des Schelf- und Küstenmeeres sowie den Übergangsgewässern in den Mündungsbereichen der Flüsse. Einen Schwerpunkt bildet die Erfassung von kommerziell genutzten Fischarten, die durch fischereiunabhängige wissenschaftliche Surveys sowie Daten aus der der kommerziellen Fischerei und Freizeitfischerei ermöglicht wird.

Fische und Rundmäuler

Hundshai

1.3 Zuständige Behörde(n)

Bund/Länder* verantwortliche   Behörden
Bund BfN , TI-OF , TI-SF
Bremen SFA
Hamburg BUKEA HH
Mecklenburg-Vorpommern LUNG MV , LFA-Fischerei MV
Niedersachsen NLPV NI , NLWKN , LAVES
Schleswig-Holstein LLnL SH , LfU SH , LKN.SH / NPV
Flußgebietsgemeinschaften  
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1.4 Arbeitsgruppe

BLANO-Facharbeitsgruppe Fische und Fischerei (Fach-AG FiFi)

1.5 Gefährdung

Für die meisten wandernden (diadromen) Fischarten liegt das Hauptgefährdungspotential im nicht-marinen Bereich (Verlust von Laichhabitaten, Durchlässigkeit von Wanderwegen u.a.).

Im Meer stellt Mortalität durch kommerzielle und in der Ostsee auch die Freizeitfischerei die Hauptgefährdung für die meisten Fischpopulationen dar.

2 - Überwachungsanforderungen und Umweltziele

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2.1 Allgemeine Anforderungen und rechtliche Vorgaben

Da einzelne Messprogramme mehrere Aspekte des MSRL Monitorings parallel abdecken können, sind die Bezüge zu den Richtlinien entsprechend weit gefasst. Daher beziehen sich die hier aufgeführten Anforderungen und rechtlichen Vorgaben zwar auf die Kennblatt-relevanten Mess-Programme, diese Richtlinien können jedoch u.U. gar keine Relevanz zu dem hier genannten Monitoring-Kennblatt haben, sondern stattdessen einen Bezug zu anderen Kennblättern des nationalen MSRL Monitorings haben. Der Vollständigkeit halber werden dennoch alle zumindest für die Messprogramme relevanten Richtlinien aufgeführt.

MSRL

[nbsp]

Die Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, MSRL) bildet die Umweltsäule der EU-Meerespolitik und erstellt eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der europäischen Meeresumwelt. Ziel ist es, saubere, gesunde und produktive Meere und deren biologische Vielfalt langfristig zu bewahren bzw., wo durchführbar und nötig, wieder herzustellen.

Die MSRL trat 2008 in Kraft und gibt den Rahmen vor, in dem die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um bis 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten. Eine Verschlechterung des Zustandes ist zu verhindern. Die sechsjährigen Managementzyklen der MSRL umfassen folgende Schritte:

  • Erfassung des aktuellen Zustands der Meeresgewässer nach Art. 8 MSRL
  • Beschreibung des guten Umweltzustands (Good Environmental Status, GES) nach Art. 9 MSRL
  • Festlegung von Umweltzielen zur Erreichung des GES nach Art. 10 MSRL
  • Erstellung von Überwachungsprogrammen nach Art. 11 MSRL
  • Erstellung von Maßnahmenprogrammen nach Art. 13 MSRL

Verpflichtungen aus anderen internationalen, regionalen und EU-Regelungen sind zu berücksichtigen. Das Monitoring gemäß Art. 11 MSRL erfolgt entsprechend einer eigenen Systematik. Die Monitoringstrategien und -programme sind Berichtsebenen, die ein vergleichbares EU-weites Reporting gewährleisten sollen, während die Messprogramme die eigentlichen Mess- und Beobachtungsaktivitäten beinhalten.

[nbsp]

Hintergrund: EU-Meeresschutzstrategie

Im Rahmen der Umsetzung des 6. Umweltaktionsprogramms hatte die Europäische Kommission (EU-KOM) 2005 eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt zusammen mit einem Vorschlag (Richtlinienentwurf) für eine Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt vorgelegt. Durch eine sektorübergreifende Politik mit einem ökosystemaren Schutzkonzept (Integrationsprinzip) sollte der gute Umweltzustand der europäischen Meeresgewässer erreicht werden.

2007 gab die EU-KOM ihr Blaubuch: "Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union" sowie einen Aktionsplan heraus. Die EU hatte sich damit zu Maßnahmen in verschiedenen Sektoren verpflichtet, die u.a. den Seeverkehr, die Meeresforschung, die Meeresüberwachung und für die maritime Raumordnung der Mitgliedstaaten betreffen.

Die thematische Strategie und die im Juli 2008 in Kraft getretene Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) stellen die „Umweltsäule“ innerhalb der EU-Meerespolitik dar.

FFH-RL

[nbsp]

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Sie bildet die Grundlage für das Schutzgebietssystem „Natura 2000“.

Die Vernetzung von Lebensräumen dient der Bewahrung, (Wieder-)Herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse.

In Deutschland wird die FFH-RL durch das Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz sowie durch entsprechende Landesgesetze in ihrer jeweils geltenden Fassung umgesetzt. Sie trat bereits 1992 in Kraft und liegt seit 2007 in konsolidierter Form vor und enthält die folgenden Anhänge:

  • Anhang I: Lebensraumtypen zur Berücksichtigung im Schutzgebietsnetz NATURA 2000
  • Anhang II: Arten zur Berücksichtigung im Schutzgebietsnetz NATURA 2000
  • Anhang III: Kriterien zur Auswahl von Schutzgebieten
  • Anhang IV: Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten
  • Anhang V: durch Entnahme gefährdete Arten
  • Anhang VI: Verbotene Methoden und Mittel des Fangs, der Tötung und der Beförderung

Zur Überprüfung von ergriffenen Schutzmaßnahmen und des Erhaltungszustandes ist nach Art. 11 ein Monitoring aller Arten und Lebensräume von europäischem Interesse gemäß den Anhängen I, II, IV und V durchzuführen.

WRRL

[nbsp]

Die Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie, WRRL) trat im Jahr 2000 in Kraft und bündelt vielzählige Einzelrichtlinien des Wasserrechts. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist der gute chemische Zustand und gute ökologische Zustand bzw. Potential der Gewässer, ein Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot für den Gewässerzustand, nachhaltige Wassernutzung und Schutz der Wasserressourcen sowie Schutz vor Überschwemmungen und Dürren.

Die WRRL wird in Deutschland durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Wassergesetze der Länder sowie die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und die Grundwasserverordnung (GrwV) umgesetzt. Die Richtlinie gilt u.a. für die Oberflächengewässer einschließlich der Übergangs- und Küstengewässer.

Das Ziel zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes bis 2027 wird in drei Bewirtschaftungszyklen mithilfe von Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen umgesetzt. Durch die Gewässerüberwachung und -bewertung werden die umgesetzten Maßnahmen überprüft.

Bei den Überwachungsprogrammen der Oberflächengewässer nach Anhang V WRRL wird unterschieden in Programme zur „überblicksweisen Überwachung", zur „operativen Überwachung" und zur „Überwachung zu Ermittlungszwecken" (siehe z.B. Überwachungsprogramme Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern).

HELCOM

[nbsp]

In der geltenden Fassung legt das zwischenstaatliche Helsinki-Übereinkommen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der neun Ostseeanrainerstaaten und der EU bei der Vermeidung bzw. Bewältigung der Verschmutzung der Ostsee und der Erhaltung und Wiederherstellung ihres ökologischen Gleichgewichts fest. Die Vertragsstaaten kooperieren über die Helsinki-Kommission (HELCOM) auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen und Forschung zu den Themen: Biodiversität und Ökosysteme, Landwirtschaft, Fischerei, Schutzgebiete, Abfälle und Lärm, Stoffeinträge, Raumplanung und Schifffahrt. Im Rahmen des Übereinkommens können Empfehlungen und andere Vereinbarungen verabschiedet werden, zu deren Umsetzung sich die Vertragsstaaten verpflichten.

[nbsp]

Baltic Sea Action Plan

Der HELCOM-Ostsee-Aktionsplan (HELCOM Baltic Sea Action Plan, BSAP) wurde 2007 von den Umweltministern der Ostseeanliegerstaaten verabschiedet und 2021 aktualisiert. Ein konkreter Katalog benennt Maßnahmen, Verantwortliche und Zeithorizonte, um einen guten ökologischen Zustand der Ostsee zu erreichen.

Die vier thematischen Bereiche Eutrophierung, Biodiversität, gefährliche Stoffe und Abfälle sowie maritime Aktivitäten spiegeln die wesentlichen Belastungen/Belastungsquellen des Ökosystems Ostsee wider.

Mit dem 2021 aktualisierten Ostseeaktionsplan (HELCOM BSAP Update) soll unter Einbeziehung neuer und verbesserter Maßnahmen sowie weiterer Belastungen die Zielerreichung bis 2030 angestrebt werden.

[nbsp]

HELCOM Monitoring Manual / COMBINE Manual

Die "HELCOM Monitoring und Assessment Strategy" ist ein gemeinsamer Plan zur koordinierten und kosteneffizienten Überwachung und Bewertung der Ostsee mit dem Ziel die Anforderungen des BSAP und der MSRL zu erfüllen. Das HELCOM Monitoring Manual fasst die bestehenden Überwachungsprogramme, gegliedert nach den 11 Deskriptoren bzw. 16 Monitoring-Themen, zusammen. Die Unterprogramme (Sub-Programme) enthalten detaillierte Informationen zur Überwachung. Die anzuwendenden Methoden werden in den HELCOM Monitoring-Guidelines und dem COMBINE Manual beschrieben.

OSPAR

[nbsp]

In der geltenden Fassung legt das OSPAR-Übereinkommen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der Anrainerstaaten und der EU bei der Vermeidung bzw. Bewältigung der Verschmutzung des Nordostatlantiks und der Erhaltung und Wiederherstellung der Meeresökosysteme fest. Die 15 Vertragsstaaten kooperieren über die OSPAR-Kommission auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen und Forschung zu den Bereichen Biodiversität und Ökosysteme, menschliche Aktivitäten, Schadstoffe und Eutrophierung, Offshore-Industrie, radioaktive Substanzen und bei Querschnittsthemen. Im Rahmen des Übereinkommens können Empfehlungen, rechtsverbindliche Beschlüsse und andere Vereinbarungen verabschiedet werden, zu deren Umsetzung sich die Vertragsstaaten verpflichten.

[nbsp]

OSPARs JAMP (Joint Assessment and Monitoring Programme) beschreibt die Überwachungs-Strategie, Themen und Produkte zu Monitoring und Überwachung, die für die OSPAR-Mitgliedstaaten festgelegt sind, einschließlich der Anforderungen für thematische und holistische Bewertungen, wie das Intermediate Assessment (IA) 2017 und die Quality Status Reports (QSR). Die überarbeitete Version gilt für 2014-2021 unter Beachtung der Anforderungen der OSPAR Konvention und der MSRL. 2018 wurde eine Verlängerung der Vereinbarungen von JAMP bis 2023 beschlossen.

[nbsp]

OSPARs CEMP (Coordinated Environmental Monitoring Programme) zielt auf die Erfassung vergleichbarer Daten der OSPAR-Meeresregion ab, um diese zur Bewertung verschiedener Themenbereiche nach JAMP nutzen zu können. Die CEMP-Leitlinien enthalten Vorgaben zu vereinbarten Überwachungs- und Bewertungsmethoden.

[nbsp]

OSPAR hat im Laufe der Jahre eine Reihe von JAMP-Leitlinien in Bezug auf Überwachung und Bewertung erstellt. Nach der Verabschiedung des erweiterten Koordinierten Umweltüberwachungsprogramms (CEMP) im Jahr 2016 wurde vereinbart, dass diese Leitlinien zu CEMP-Leitlinien werden. Da zahlreiche der bestehenden JAMP-Leitlinien in den kommenden Jahren überprüft werden sollen, werden sie bis zum Abschluss dieser Überprüfung den Namen "JAMP-Leitlinien" behalten. Die ab 2016 angenommenen CEMP-Leitlinien und die bestehenden JAMP-Leitlinien sind auf der OSPAR-Webseite unter CEMP zu finden.

TWSC

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Die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit zum Schutz des Wattenmeeres (Trilateral Wadden Sea Cooperation, TWSC) basiert auf der gemeinsamen Erklärung der Umweltminister aus Dänemark, Deutschland und den Niederlanden, welche 1982 unterzeichnet und im Jahr 2010 aktualisiert wurde (Joint Declaration on the Protection of the Wadden Sea). Die grenzüberschreitende, ökosystembasierte Kooperation war Grundvoraussetzung für die Anerkennung des Wattenmeeres als UNESCO-Weltnaturerbe nach der Welterbekonvention.

[nbsp]

Die drei Anrainerstaaten des Wattenmeeres kooperieren u.a. auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen, Forschung und Umweltbildung. Ziel ist es, ein weitgehend natürliches und ungestörtes Ökosystem Wattenmeer zu erhalten. Neben der Gewährleistung des Küstenschutzes wird der Dialog mit allen Nutzern und Interessengruppen gepflegt und gefördert.

Eckpunkte für ein gemeinsames Management, welches sowohl gemeinsam als auch eigenverantwortlich umgesetzt wird, sind im Wattenmeerplan 2010 enthalten.

[nbsp]

Für eine Bewertung der Umsetzung und des Erfolges von ergriffenen Maßnahmen wird das Trilaterale Monitoring- und Bewertungsprogramm (Trilateral Monitoring and Assessment Program, TMAP) durchgeführt. Basierend auf dem TMAP werden regelmäßig Berichte über den aktuellen ökologischen Zustand des Wattenmeeres (Quality Status Report, QSR) erstellt. Darin werden Zustandsänderungen und mögliche Ursachen benannt sowie Maßnahmen inkl. Wirksamkeitsanalyse angegeben.

GFP

Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP, auch Common fisheries policy (CFP)) der EU legt die Grundsätze für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der europäischen Fischbestände fest und gilt unmittelbar in den europäischen Hoheitsgewässern. Die GFP besteht aus den vier strategischen Ebenen Fischereiverwaltung, Internationale Politik, Markt- und Handelspolitik und Finanzierung und wird durch weitere Verordnungen und Rechtsvorschriften ergänzt.

2.2 Spezifische Anforderungen und Umweltziele

Räumliche Zuordnung der Richtlinien

AWZ 12-sm-Zone Küstengewässer 1) Übergangsgewässer
MSRL x x x -
FFH-RL x x x x
WRRL - - - x
HELCOM x x x -
OSPAR x x x -
TWSC - x x x
GFP x x x -

1) bei WRRL: Basislinie plus eine Seemeile

MSRL

Durch die MSRL sollen Mitgliedsstaaten spätestens bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt[nbsp] erreichen, den Schutz und die Erhaltung ihrer Meeresgewässer auf Dauer gewährleisten und eine Verschlechterung des Umweltzustandes vermeiden.

Für den Deskriptor 1 - Fische liegen mit dem Kommissions-Entscheid EU/848/2017 Vorgaben für die Bewertung der Fischfauna vor.

Der Umweltzustand der europäischen Meeresgewässer ist durch koordinierte Überwachungsprogramme zu erfassen und zu bewerten.

FFH-RL

Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten.

Ferner liegen Entwürfe für spezifizierte Erhaltungsziele der Schutzgebiete im Meeresbereich vor.

[nbsp]

FFH - Artikel 2 und 11

Die Mitgliedstaaten müssen den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume überwachen, und die prioritären Lebensraumtypen und Arten dabei besonders berücksichtigen.

Darüber hinaus sind Fische als lebensraumtypisches Arteninventar von FFH-Lebensraumtypen bewertungsrelevant.

WRRL

Erzielen eines guten ökologischen Zustands der Fischfauna in Übergangsgewässern bis 2015, unter Berücksichtung der Ausnahmetatbestände nach Artikel 4 (4) bis spätestens 2027.

Gemäß WRRL müssen Fische als Qualitätskomponente in den Übergangsgewässern mindestens alle 3 Jahre überwacht werden.

Eine Artenauswahl ist von der WRRL nicht vorgegeben.

HELCOM

HELCOM bewertet den Umweltzustand in Bezug auf Fische anhand folgender Indikatoren:

  • Abundance of coastal key fish species
  • Abundance of coastal fish key functional groups
  • Abundance of sea trout spawners and parr

HELCOM Biodiversitäts-Indikatoren

Desweiteren hat HELCOM eine Rote Liste gefährdeter Fische und Rundmäuler (Neunaugen) erstellt.

HELCOM Rote Liste Fische [&] Rundmäuler

[nbsp]

Im HELCOM Monitoring Manual werden die Themen dieses Kennblattes unter dem folgenden Programmpunkt (programme topic) betrachtet: Fish, shellfish and fisheries

OSPAR

Im Rahmen der Bewertung durch OSPAR gibt es für die Nordsee vier Indikatoren, die den Zustand von Fischgemeinschaften bewerten. Diese Indikatoren befinden sich unter fortlaufender Bearbeitung, um den Anforderungen der MSRL besser gerecht zu werden.

  • Size composition of fish communities
  • Recovery in the population abundance of sensitive fish
  • Proportion of large fish (Large Fish Index)
  • Pilot assessment of mean maximum length of fish

OSPAR Zwischenbewertung 2017

[nbsp]

OSPAR hat eine Liste bedrohter Arten und Lebensräume erstellt. In dieser Liste sind 19 Fischarten aufgeführt.

OSPAR Rote Liste

TWSC

Die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit (TWSC) zwischen Dänemark, Deutschland und den Niederlanden hat folgende Ziele zum Schutz der Fischfauna beschlossen:

  • Lebensfähige Populationsbestände und eine natürliche Reproduktion typischer Fischarten des Wattenmeeres.
  • Vorkommen und Häufigkeit von Fischarten entsprechend der natürlichen Dynamik unter (a)biotischen Bedingungen.
  • Günstige Lebensbedingungen für gefährdete Fischarten.
  • Erhalt der Vielfalt der natürlichen Habitate als Grundlage für Laichmöglichkeiten und das Aufwachsen juveniler Fische.
  • Erhalt und Wiederherstellung der Durchgängigkeit für die zwischen Wattenmeer und Binnengewässer wandernden Fische.

Das Monitoring-Programm der TWSC (TMAP) deckt Fische nicht explizit ab. Allerdings werden Daten aus mehreren Messprogrammen und Projekten für die Bewertung von Fischen herangezogen:

  • Demersal Young Fish Survey (DYFS)
  • Hamenbefischung in SH [&] NI
  • Weitere Projekte: Beprobung von Salzwiesen (SH [&] NI)

Quality Status Report Fische

[nbsp]

GFP

Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union (GFP) erfolgt die Erhebung von Daten über den Zustand von Fischpopulationen und die Fangzusammensetzung der Fischerei im Rahmen des europäischen Datensammelprogramms (DCF/DC-MAP).

DCF/DC-MAP Deutschland

Unter das Datensammelprogramm fällt die Beprobung der kommerziellen Fischerei sowie viele fischereiwissenschaftliche Forschungsreisen (Surveys), welche auch Daten von kommerziell nicht genutzten Fischarten erheben.


Die unter 2.1 spezifizierten allgemeinen Anforderungen und rechtlichen Vorgaben erfordern die Überwachung der Fischfauna.

Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie soll ausdrücklich die vorgegeben Ziele der unter 2.1 spezifizierten allgemeinen Anforderungen und rechtlichen Vorgaben berücksichtigen.

In der {{glossar::MSRL}} ist die Fischfauna eine wesentliche Komponente des guten Umweltzustandes. Die Erfassung der Fischfauna ist daher die Basis zur Festlegung von Zielen zum Erreichen eines guten Umweltzustandes sowie zur Ableitung von Maßnahmen und der Kontrolle der Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen.

Für Fische sind alle sieben deutschen Umweltziele der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie relevant, d.h.:

  • Meere ohne Beeinträchtigung durch anthropogene Eutrophierung
  • Meere ohne Verschmutzung durch Schadstoffe
  • Meere ohne Beeinträchtigung der marinen Arten und Lebensräume durch die Auswirkungen menschlicher Aktivitäten
  • Meere mit nachhaltig und schonend genutzten Ressourcen
  • Meere ohne Belastung durch Abfall
  • Meere ohne Belastung durch anthropogene Energieeinträge

3 - Messkonzept

{{insert_content::623}} {{insert_content::371}} {{insert_content::370}}

3.1 Beschreibung des Messnetzes

Messnetz

Gegenwärtig werden von verschiedenen Institutionen aus unterschiedlicher Veranlassung fischbiologische Daten erhoben. Aus allen hier aufgeführten Surveys werden die erforderlichen Daten für das {{glossar::MSRL}} Monitoring zur Verfügung gestellt.


Das aktuell in der Nord- und Ostsee von dem TI realisierte Messnetz ist mit den Abbildungen 1 und 3 dargestellt.

Abbildung 1: Bestehendes Messnetz des TI in der Nordsee (nicht dargestellt ist der Hydroakustik-Survey, da Stationen wechselnd) (Erläuterung der verwendeten Abkürzungen siehe Kapitel 3.2) Abbildung 2: Messnetz des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (NPV) (jährliche Hamenfischerei im Wattenmeer) Abbildung 3: Messnetz des TI in der Ostsee in Bezug zur Begrenzung der Territorialgewässer (schwarz gepunktet) und der {{glossar::AWZ}} (schwarze Linie) sowie dem Schutzgebiet "Pommersche Bucht" (gelb) und den FFH-Gebieten (grün) der {{glossar::AWZ}}. (Nicht dargestellt sind der Hydroakoustik-Survey, der CoBalt-Survey sowie der Rügen-Heringslarven-Survey.)


Angaben über den Titel, die Veranlassung und die Laufzeit von wissenschaftlichen Fischdatenerhebungen (Surveys) in Nord- und Ostsee sowie in den Übergangsgewässern sind in den Messprogrammen unter 3.2 Monitoring-Aktivitäten gelistet.


Beprobungs-Methoden

Übergangsgewässer (Nord- [&] Ostsee)

  • Hamenbefischungen (pelagische Fischfauna)
  • Meldungen seltener Arten durch die Berufs- und Freizeit-Fischerei
  • Reusenbefischung (Aal)
  • Elektrobefischung (Meerforellen)

Küstengewässer (Nord- [&] Ostsee)

  • Hamenbefischungen (pelagische Fischfauna)
  • Baumkurrenbefischungen (demersale Fischfauna)
  • Schleppnetzbefischungen

{{glossar::AWZ}} (Nord- [&] Ostsee)

  • Schleppnetzbefischungen
  • Eier- und Larvensurveys

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Erfasste Parameter

  • Anzahl
  • Gewicht
  • Länge
  • Alter
  • Geschlecht
  • Reife

Abgeleitete Parameter

  • Abundanz
  • Biomasse
  • Verbreitung
  • Habitatqualität
  • Gewässerqualität

Alle Parameter zu Verbreitung, Population und Habitatqualität gemäß FFH können nur im Zusammenhang mit dem Monitoring in den Flüssen bewertet werden.

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{{glossar::Invasive Arten}}

3.2 Monitoring-Aktivitäten

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