Kommunalabwasserrichtlinie
Abwasser

In der geltenden Fassung ist die Kommunalabwasserrichtlinie in Deutschland durch die Abwasserverordnung und die Kommunalabwasserverordnungen der Länder jeweils in der geltenden Fassung umgesetzt. Die Richtlinie legt die Anforderungen an das Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und an das Behandeln und Einleiten von Abwasser bestimmter Industriebranchen fest.

 

* Richtlinie 91/271/EWG wird mit Wirkung vom 1. August 2027 aufgehoben und durch die Richtlinie (EU) 2024/3019 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Neufassung) ersetzt. Einige Vorschriften werden danach jedoch weiter Anwendung finden.