Das Ballastwasser-Übereinkommen zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen wurde 2004 bei der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organization, IMO) verabschiedet und trat 2017 in Kraft. Das Übereinkommen fordert ein Ballastwasser-Management, das weitgehend auf den bisher üblichen unkontrollierten Wasseraustausch bei Aufnahme und Ablassen von Ballastwasser verzichtet. Deutschland ist dem Ballastwasser-Übereinkommen am 13. Februar 2013 mit dem Ballastwasser-Gesetz beigetreten.