Genfer Luftreinhaltekonvention
CLRTAP

 

Das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (Convention on long-range transboundary air pollution, CLRTAP; auch Genfer Luftreinhaltekonvention) der UN-Wirtschaftskommission (UNECE) trat 1983 in Kraft. Es wurde bisher von 51 Staaten, einschließlich der EU ratifiziert. Die beteiligten Staaten haben im Rahmen des Übereinkommens folgende Vereinbarungen getroffen:

  • die Anerkennung, dass weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung schädigende Auswirkungen auf die Umwelt hat und die Menschen und ihre Umwelt davor zu schützen sind,
  • die Verpflichtung, dass die Vertragsparteien sich bemühen, die Emissionen dieser Luftverunreinigungen zu bekämpfen,
  • die Einrichtung eines europaweiten Überwachungsnetzes,
  • die Einrichtung von Gremien für die weitere Entwicklung und den Vollzug des Übereinkommens

CLRTAP umfasst acht Protokolle zur Reduktion von Luftschadstoffen. Von besonderer Bedeutung ist das Göteborg-Protokoll (Multikomponentenprotokoll) von 1999 (verabschiedet 2005), welches den Schwerpunkt auf die Zusammenwirkung von Schadstoffen legt und auf eine gemeinsame Verminderung von Versauerung, Eutrophierung, Feinstaub und Vorläuferstoffen des bodennahen Ozons abzielt. Das Göteborg-Protokoll enthält Regelungen bzgl. Emissionsminderung, Monitoring und Bewertung als auch nationale Emissionshöchstmengen (NECs). Mit Novellierung des Protokolls 2012 (in Kraft getreten 2019) wurden nationale Emissionsminderungsverpflichtungen (NERCs) festgelegt.