Das Bonner Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden Tierarten (Convention on Migratory Species, CMS), auch Bonner Konvention, trat 1983 in Kraft und dient dem Schutz von wandernden Arten im gesamten Verbreitungsgebiet, d.h. über Staatsgrenzen hinaus. Die wandernden Arten werden in den Anhängen I (gefährdete, vom Aussterben bedrohten Arten) und II (Arten in ungünstigen Erhaltungszustand) nach Schutzbedürftigkeit aufgeführt.
Im Rahmen der Bonner Konvention wurden weitere Regionalabkommen (z.B. AEWA, ASCOBANS) und Verwaltungsabkommen zwischen den Vertragsstaaten geschlossen.