Im Mittelpunkt der Verordnung über invasive Arten steht eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung. Die Verordnung hat das Ziel, Maßnahmen zum Umgang mit diesen Arten im Hinblick auf Prävention, Früherkennung, rasche Reaktion und Kontrolle ihrer Einbringung und Verbreitung festzulegen.