Mit der Muschelgewässer-Richtlinie (MGRL) ergreift die EU Maßnahmen, um bestimmte Muschelpopulationen vor den unheilvollen Folgen des Einleitens von Schadstoffen in die Meeresgewässer zu bewahren. Die Richtlinie ist auf Küstengewässer und Gewässer mit Brackwasser anzuwenden, deren Schutz bzw. Melioration notwendig ist, um den Muscheln Lebens- und Wachstumsmöglichkeiten zu bieten und zur Qualität der für den menschlichen Verzehr bestimmten Muscheln beizutragen. Für die Bezeichnung der Muschelgewässer sind die Mitgliedstaaten zuständig