Nitratrichtlinie
Nitrat-RL
Die Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Richtlinie 91/676/EWG; kurz: Nitratrichtlinie) trat 1991 in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, die Verunreinigung von Oberflächengewässern und Grundwasser durch Nitrat aus der Landwirtschaft vor allem durch Düngung zu verringern bzw. vorzubeugen.
Die Nitratrichtlinie formuliert folgende Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Überwachung und der Berichterstattung stehen:
- Aufstellung und Durchführung geeigneter Überwachungsprogramme, um die Wirksamkeit der Aktionsprogramme zu überprüfen
- Messung der Nitratkonzentration im Süßwasser (Oberflächengewässer und Grundwasser)
- Überprüfung des Zustands der Binnen-, Mündungs- und Küstengewässer unter dem Gesichtspunkt der Eutrophierung
In der geltenden Fassung wird die Nitratrichtlinie in Deutschland durch die Düngeverordnung (DüV) und durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) umgesetzt.