Die Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung -OGewV) dient der bundesweiten Regelung eines einheitlichen Schutzniveaus für die Oberflächengewässer (einschließlich der Übergangs- und Küstengewässer) in Deutschland und beschreibt u.a. die Typisierung von Oberflächengewässern, Anforderungen an den chemischen und ökologischen Zustand bzw. das ökologische Potenzial, Maßgaben zur Durchführung der Bestandsaufnahme und Überwachung der Gewässer. Weiterhin enthält sie Vorgaben zur Bewirtschaftung von Oberflächengewässern und wirtschaftlichen Analysen von Wassernutzungen.
Mit Novellierung der OGewV wurden 2016 u.a. die Anforderungen an den guten ökologischen Zustand für die biologischen und allgemeinen chemisch-physikalischen Qualitätskomponenten EU-weit angeglichen sowie die Liste der Prioritären Stoffe und Flussgebietsspezifischen Schadstoffe aktualisiert und Umweltqualitätsnormen neu festgelegt.