Die Umweltqualitätsnormen-Richtlinie legt die für die Erreichung des guten chemischen Zustands relevanten prioritären Stoffe und die für sie geltenden Konzentrationen in Wasser, Sedimenten oder Biota fest, die aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes nicht überschritten werden dürfen. Die UQN-Richtlinie wurde 2013 novelliert und regelt nun 45 prioritäre Stoffe. Die nationale Umsetzung erfolgt durch die Oberflächengewässerverordnung (OGewV).