Maßnahmen gegen Walbeifänge in der Fischerei
Walbeifänge
Mittels der EG-Verordnung Nr. 812/2004 zur Festlegung von Maßnahmen gegen Walbeifänge in der Fischerei werden Maßnahmen zur Reduzierung des unbeabsichtigten Fangs von Delfinen und andere Walarten durch Fischereifahrzeuge gemäß den Anhängen I und III festgelegt. Die Verordnung führt technische und zeitliche Vorgaben zum Einsatz von Treibnetzen und Schleppnetzen in bestimmten Gebieten (Anhang I) sowie zur Verwendung von akustischen Abschreckvorrichtungen (Anhang II) ein. Sie schafft ein Überwachungssystem an Bord der Fischereifahrzeuge, um mehr Informationen über Walbeifänge in gefährdeten Fischereien zu erhalten (Anhang III).