- BLMP-MHB
- Monitoring
- Übersicht
- Mess-Programme - Details
- 16.1.1 Trends und aktuelles Niveau des Umgebungsgeräuschpegels
- 21.1.1 Schifffahrt
- 21.1.3 Eingriffe
- 21.2 Verteilung von Lärmquellen
- Acute underwater noise - distribution, frequency and levels
Messungen finden derzeit noch im Rahmen von Forschungsvorhaben statt um belastbare Grundlagen für ein dauerhaftes Monitoring zu erarbeiten.
Ein koordiniertes gemeinschaftliches (regional) Monitoring wird angestrebt.
Finales Messprogramm noch in Entwicklung; Stationsdichte, Beprobungszyklus, Meßfrequenz noch offen; Finanzierungsvorbehalt
- EEZ (or similar, e.g. Contiguous Zone, Fishing Zone, Ecological Protection Zone)
- Territorial waters
- Coastal waters (WFD)
Das Messnetz soll den Gesamtbereich der territorialen Gewässer und der AWZ in Nord- und Ostsee abdecken, da die von Unterwasserlärm potentiell beinträchtigten Artengruppen (i.e. Meeressäuger und Fische) sich im Gesamtgebiet aufhalten.
- Human activities causing the pressures
Erfassung von anthropogenen (Dauer-) Schalleinträgen in die marine Umwelt.
- Energie und Unterwasserlärm (41)
- BfN
- BSH
- NPV SH
- NLPV NI
- UBA
- MP-9b-1-7-1 - Temperature
- MP-9b-1-7-2 - Salinity
- MP-9b-1-7-4 - Current velocity
- MP-9b-1-7-5 - Wave action
- MP-9b-1-7-8 - pH
- MP-9b-1-7-11 - Bathymetric depth
- MP-9b-2-2-10 - Intensity and temporal frequency of underwater noise
Monitoring guidance | https://ec.europa.eu/jrc/en/publication/eur-scientific-and-technical-research-reports/monitoring-guidance-underwater-noise-european-seas-part-ii-monitoring-guidance |
An 3-5 Stationen jeweils in Nord- und Ostsee werden ganzjährig Hydrophone entweder an Bojen oder fest installiert betrieben. Die Stationsauswahl orientiert sich an Kriterien wie Repräsentativität, möglichst geringer Betroffenheit von fischereilichen Aktivitäten mit Grundschleppnetzen, ausreichender Entfernung zu starken Schallemittenten und Abbildung von Akkumulationsgebieten (wie Schifffahrtsstraßen). Gemessen wird grundsätzlich kontinuierlich, dies kann aber auch Messung in Intervallen bedeuten. Inwieweit eine Beschränkung auf biologisch relevante Frequenzspektren und eine sofortige Prozessierung der Messdaten erfolgen kann, ist noch zu klären (u.a. im Hinblick auf Art 2, Ziffer 2 MSRL ). Die Messdaten dienen zum Abgleich mit Modellierungen zur Hintergrundschallbelastung, die auf der Basis u.a. von geeigneten Schallausbreitungsmodellen, AIS-Daten und akustischen Schiffssignaturen erstellt werden.
- Other standard (specify)
- ICES Data Centre Data Type Guides
- National standard (specify)
Nationaler Standard wird im Folgenden aus Empfehlungen MSFD TG Noise und laufenden Messkampagnen (z.B. JOMOPANS und BIAS) abgeleitet.
Geeignete Qualitätskontrolle muss im Zuge des Aufbaus/der Ausgestaltung der Messnetze festgelegt werden.
Kriterium der Auswahl der Messstationen ist u.a. die Repräsentanz. Die in-situ Messungen dienen zum Korrekturabgleich für die berechnete (modellierte) Hintergrundschallbelastung von Nord- und Ostsee. In sehr flachen Wasserbereichen (Wattenmeer / Haff) ist die Aussagekraft nur sehr eingeschränkt.
Die Messstationen sind grundsätzlich auf eine ganzjährige Messung ausgelegt. Im Rahmen der weiteren Entwicklung ist zu klären, ob auch eine kontinuierliche oder eine Messung in Intervallen erforderlich ist.
Im Rahmen der Entwicklung ist noch zu klären, ob für die Anforderungen der MSRL nach der Entwicklungsphase eine fortlaufende Probenahme/Messung (d.h. saisonal/ jährlich ) erforderlich ist oder ob nicht ein Zyklus entsprechend der Berichtspflichten oder ggfs. alle 3 Jahre hinreichend ist, da über das Messprogramm ‚Impulsschallregister‘ sprunghafte Veränderungen der Unterwasserschall bereits erfasst werden. Diese Festlegung muss primär hinsichtlich der statistisch sinnvollen Erfassung von Trends erfolgen.
Zur Validierung von Modellergebnissen (Lärmkarten) sind kontinuierliche Messungen notwendig.
- Region
- Data products
- Environmental monitoring facilities
Im Rahmen der Entwicklung ist noch zu klären, ob für die Anforderungen der MSRL nach der Entwicklungsphase eine fortlaufende Probenahme/Messung (d.h. saisonal/ jährlich ) erforderlich ist oder ob nicht ein Zyklus entsprechend der Berichtspflichten oder ggfs. alle 3 Jahre hinreichend ist, da über das Messprogramm ‚Impulsschallregister‘ sprunghafte Veränderungen der Unterwasserschall bereits erfasst werden. Diese Festlegung muss primär hinsichtlich der statistisch sinnvollen Erfassung von Trends erfolgen.
Die Zugänglichkeit der Daten ist im Hinblick auf militärische bzw. nationale Sicherheitsbelange noch zu klären.