Säugetiere (Stand: 15.10.2020 )

1 - Allgemeines

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1.1 Themenbereich

D1.2 - Biodiversität – Säugetiere

Biologisches Monitoring - Fauna

1.2 Definition

Marine Säugetierarten, die im Rahmen der deutschen Meeresüberwachung zu berücksichtigen sind:

  • Gemeiner Seehund (Phoca vitulina)
  • Kegelrobbe (Halichoerus grypus)
  • Schweinswal (Phocoena phocoena)

Saeugetiere_Seehund_Stock_LKN-SH

1.3 Zuständige Behörde(n)

Bund/Länder* verantwortliche   Behörden
Bund BfN
Hamburg BUKEA HH
Mecklenburg-Vorpommern LUNG MV
Niedersachsen LAVES , NLPV NI , NLWKN
Schleswig-Holstein LKN.SH / NPV
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1.4 Arbeitsgruppe

BLANO-Facharbeitsgruppe Biodiversität und Nahrungsnetz (Fach-AG BN)

1.5 Gefährdung

Gefährdet werden die marinen Säugetiere im Wesentlichen durch:

  • Fischerei
  • Schadstoffe
  • Schiffsverkehr (auch Freizeitaktivitäten)
  • Unterwasserlärm

2 - Überwachungsanforderungen und Umweltziele

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2.1 Allgemeine Anforderungen und rechtliche Vorgaben

MSRL

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Die Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, MSRL) bildet die Umweltsäule der EU-Meerespolitik und erstellt eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der europäischen Meeresumwelt. Ziel ist es, saubere, gesunde und produktive Meere und deren biologische Vielfalt langfristig zu bewahren bzw., wo durchführbar und nötig, wieder herzustellen.

Die MSRL trat 2008 in Kraft und gibt den Rahmen vor, in dem die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um bis 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten. Eine Verschlechterung des Zustandes ist zu verhindern. Die sechsjährigen Managementzyklen der MSRL umfassen folgende Schritte:

  • Erfassung des aktuellen Zustands der Meeresgewässer nach Art. 8 MSRL
  • Beschreibung des guten Umweltzustands (Good Environmental Status, GES) nach Art. 9 MSRL
  • Festlegung von Umweltzielen zur Erreichung des GES nach Art. 10 MSRL
  • Erstellung von Überwachungsprogrammen nach Art. 11 MSRL
  • Erstellung von Maßnahmenprogrammen nach Art. 13 MSRL

Verpflichtungen aus anderen internationalen, regionalen und EU-Regelungen sind zu berücksichtigen. Das Monitoring gemäß Art. 11 MSRL erfolgt entsprechend einer eigenen Systematik. Die Monitoringstrategien und -programme sind Berichtsebenen, die ein vergleichbares EU-weites Reporting gewährleisten sollen, während die Messprogramme die eigentlichen Mess- und Beobachtungsaktivitäten beinhalten.

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Hintergrund: EU-Meeresschutzstrategie

Im Rahmen der Umsetzung des 6. Umweltaktionsprogramms hatte die Europäische Kommission (EU-KOM) 2005 eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt zusammen mit einem Vorschlag (Richtlinienentwurf) für eine Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt vorgelegt. Durch eine sektorübergreifende Politik mit einem ökosystemaren Schutzkonzept (Integrationsprinzip) sollte der gute Umweltzustand der europäischen Meeresgewässer erreicht werden.

2007 gab die EU-KOM ihr Blaubuch: "Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union" sowie einen Aktionsplan heraus. Die EU hatte sich damit zu Maßnahmen in verschiedenen Sektoren verpflichtet, die u.a. den Seeverkehr, die Meeresforschung, die Meeresüberwachung und für die maritime Raumordnung der Mitgliedstaaten betreffen.

Die thematische Strategie und die im Juli 2008 in Kraft getretene Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) stellen die „Umweltsäule“ innerhalb der EU-Meerespolitik dar.

FFH-RL

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Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Sie bildet die Grundlage für das Schutzgebietssystem „Natura 2000“.

Die Vernetzung von Lebensräumen dient der Bewahrung, (Wieder-)Herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse.

In Deutschland wird die FFH-RL durch das Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz sowie durch entsprechende Landesgesetze in ihrer jeweils geltenden Fassung umgesetzt. Sie trat bereits 1992 in Kraft und liegt seit 2007 in konsolidierter Form vor und enthält die folgenden Anhänge:

  • Anhang I: Lebensraumtypen zur Berücksichtigung im Schutzgebietsnetz NATURA 2000
  • Anhang II: Arten zur Berücksichtigung im Schutzgebietsnetz NATURA 2000
  • Anhang III: Kriterien zur Auswahl von Schutzgebieten
  • Anhang IV: Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten
  • Anhang V: durch Entnahme gefährdete Arten
  • Anhang VI: Verbotene Methoden und Mittel des Fangs, der Tötung und der Beförderung

Zur Überprüfung von ergriffenen Schutzmaßnahmen und des Erhaltungszustandes ist nach Art. 11 ein Monitoring aller Arten und Lebensräume von europäischem Interesse gemäß den Anhängen I, II, IV und V durchzuführen.

Walbeifänge

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Mittels der EG-Verordnung Nr. 812/2004 zur Festlegung von Maßnahmen gegen Walbeifänge in der Fischerei werden Maßnahmen zur Reduzierung des unbeabsichtigten Fangs von Delfinen und andere Walarten durch Fischereifahrzeuge gemäß den Anhängen I und III festgelegt. Die Verordnung führt technische und zeitliche Vorgaben zum Einsatz von Treibnetzen und Schleppnetzen in bestimmten Gebieten (Anhang I) sowie zur Verwendung von akustischen Abschreckvorrichtungen (Anhang II) ein. Sie schafft ein Überwachungssystem an Bord der Fischereifahrzeuge, um mehr Informationen über Walbeifänge in gefährdeten Fischereien zu erhalten (Anhang III).

HELCOM

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In der geltenden Fassung legt das zwischenstaatliche Helsinki-Übereinkommen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der neun Ostseeanrainerstaaten und der EU bei der Vermeidung bzw. Bewältigung der Verschmutzung der Ostsee und der Erhaltung und Wiederherstellung ihres ökologischen Gleichgewichts fest. Die Vertragsstaaten kooperieren über die Helsinki-Kommission (HELCOM) auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen und Forschung zu den Themen: Biodiversität und Ökosysteme, Landwirtschaft, Fischerei, Schutzgebiete, Abfälle und Lärm, Stoffeinträge, Raumplanung und Schifffahrt. Im Rahmen des Übereinkommens können Empfehlungen und andere Vereinbarungen verabschiedet werden, zu deren Umsetzung sich die Vertragsstaaten verpflichten.

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Baltic Sea Action Plan

Der HELCOM-Ostsee-Aktionsplan (HELCOM Baltic Sea Action Plan, BSAP) wurde 2007 von den Umweltministern der Ostseeanliegerstaaten verabschiedet und 2021 aktualisiert. Ein konkreter Katalog benennt Maßnahmen, Verantwortliche und Zeithorizonte, um einen guten ökologischen Zustand der Ostsee zu erreichen.

Die vier thematischen Bereiche Eutrophierung, Biodiversität, gefährliche Stoffe und Abfälle sowie maritime Aktivitäten spiegeln die wesentlichen Belastungen/Belastungsquellen des Ökosystems Ostsee wider.

Mit dem 2021 aktualisierten Ostseeaktionsplan (HELCOM BSAP Update) soll unter Einbeziehung neuer und verbesserter Maßnahmen sowie weiterer Belastungen die Zielerreichung bis 2030 angestrebt werden.

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HELCOM Monitoring Manual / COMBINE Manual

Die "HELCOM Monitoring und Assessment Strategy" ist ein gemeinsamer Plan zur koordinierten und kosteneffizienten Überwachung und Bewertung der Ostsee mit dem Ziel die Anforderungen des BSAP und der MSRL zu erfüllen. Das HELCOM Monitoring Manual fasst die bestehenden Überwachungsprogramme, gegliedert nach den 11 Deskriptoren bzw. 16 Monitoring-Themen, zusammen. Die Unterprogramme (Sub-Programme) enthalten detaillierte Informationen zur Überwachung. Die anzuwendenden Methoden werden in den HELCOM Monitoring-Guidelines und dem COMBINE Manual beschrieben.

OSPAR

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In der geltenden Fassung legt das OSPAR-Übereinkommen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der Anrainerstaaten und der EU bei der Vermeidung bzw. Bewältigung der Verschmutzung des Nordostatlantiks und der Erhaltung und Wiederherstellung der Meeresökosysteme fest. Die 15 Vertragsstaaten kooperieren über die OSPAR-Kommission auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen und Forschung zu den Bereichen Biodiversität und Ökosysteme, menschliche Aktivitäten, Schadstoffe und Eutrophierung, Offshore-Industrie, radioaktive Substanzen und bei Querschnittsthemen. Im Rahmen des Übereinkommens können Empfehlungen, rechtsverbindliche Beschlüsse und andere Vereinbarungen verabschiedet werden, zu deren Umsetzung sich die Vertragsstaaten verpflichten.

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OSPARs JAMP (Joint Assessment and Monitoring Programme) beschreibt die Überwachungs-Strategie, Themen und Produkte zu Monitoring und Überwachung, die für die OSPAR-Mitgliedstaaten festgelegt sind, einschließlich der Anforderungen für thematische und holistische Bewertungen, wie das Intermediate Assessment (IA) 2017 und die Quality Status Reports (QSR). Die überarbeitete Version gilt für 2014-2021 unter Beachtung der Anforderungen der OSPAR Konvention und der MSRL. 2018 wurde eine Verlängerung der Vereinbarungen von JAMP bis 2023 beschlossen.

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OSPARs CEMP (Coordinated Environmental Monitoring Programme) zielt auf die Erfassung vergleichbarer Daten der OSPAR-Meeresregion ab, um diese zur Bewertung verschiedener Themenbereiche nach JAMP nutzen zu können. Die CEMP-Leitlinien enthalten Vorgaben zu vereinbarten Überwachungs- und Bewertungsmethoden.

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OSPAR hat im Laufe der Jahre eine Reihe von JAMP-Leitlinien in Bezug auf Überwachung und Bewertung erstellt. Nach der Verabschiedung des erweiterten Koordinierten Umweltüberwachungsprogramms (CEMP) im Jahr 2016 wurde vereinbart, dass diese Leitlinien zu CEMP-Leitlinien werden. Da zahlreiche der bestehenden JAMP-Leitlinien in den kommenden Jahren überprüft werden sollen, werden sie bis zum Abschluss dieser Überprüfung den Namen "JAMP-Leitlinien" behalten. Die ab 2016 angenommenen CEMP-Leitlinien und die bestehenden JAMP-Leitlinien sind auf der OSPAR-Webseite unter CEMP zu finden.

TWSC

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Die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit zum Schutz des Wattenmeeres (Trilateral Wadden Sea Cooperation, TWSC) basiert auf der gemeinsamen Erklärung der Umweltminister aus Dänemark, Deutschland und den Niederlanden, welche 1982 unterzeichnet und im Jahr 2010 aktualisiert wurde (Joint Declaration on the Protection of the Wadden Sea). Die grenzüberschreitende, ökosystembasierte Kooperation war Grundvoraussetzung für die Anerkennung des Wattenmeeres als UNESCO-Weltnaturerbe nach der Welterbekonvention.

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Die drei Anrainerstaaten des Wattenmeeres kooperieren u.a. auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen, Forschung und Umweltbildung. Ziel ist es, ein weitgehend natürliches und ungestörtes Ökosystem Wattenmeer zu erhalten. Neben der Gewährleistung des Küstenschutzes wird der Dialog mit allen Nutzern und Interessengruppen gepflegt und gefördert.

Eckpunkte für ein gemeinsames Management, welches sowohl gemeinsam als auch eigenverantwortlich umgesetzt wird, sind im Wattenmeerplan 2010 enthalten.

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Für eine Bewertung der Umsetzung und des Erfolges von ergriffenen Maßnahmen wird das Trilaterale Monitoring- und Bewertungsprogramm (Trilateral Monitoring and Assessment Program, TMAP) durchgeführt. Basierend auf dem TMAP werden regelmäßig Berichte über den aktuellen ökologischen Zustand des Wattenmeeres (Quality Status Report, QSR) erstellt. Darin werden Zustandsänderungen und mögliche Ursachen benannt sowie Maßnahmen inkl. Wirksamkeitsanalyse angegeben.

Seehunde / CMS

Als erstes Regionalabkommen innerhalb der Bonner Konvention (Convention on Migratory Species, CMS) trat das Abkommen zur Erhaltung der Seehunde (Phoca vitulina) im Wattenmeer (Agreement on the Conservation of Wadden Sea Seals, WSSA) am 1991 in Kraft.

Ziel dieses Abkommens ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Seehundpopulation im Wattenmeergebiet der drei Vertragsparteien Dänemark, Deutschland und den Niederlanden. Wesentliche Aufgaben dabei sind:

  • Einrichtung von Schutzgebieten
  • Forschung und Monitoring
  • Entnahmeregelungen
  • Maßnahmen zur Verringerung von Störungen (z.B. Jagd, Tourismus, Schifffahrt)
  • Verringerung von Meeresverschmutzung
  • Öffentlichkeitsarbeit

Ein gemeinsamer Managementplan soll zur Umsetzung der Ziele beitragen.

ASCOBANS / CMS

Das Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee (AGREEMENT ON THECONSERVATION OF SMALL CETACEANS OF THE BALTIC, NORTH EAST ATLANTIC, IRISH AND NORTH SEAS, ASCOBANS) legt in der geltenden Fassung die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der Vertragsstaaten zum Schutz der Kleinwale fest. Diese sollen grenzübergreifend vor menschlichen Beeinträchtigungen geschützt werden. Konkrete Maßnahmen sind in den dem Abkommen beigefügten Managementplänen enthalten.

Die Schweinswal-Populationen in der Ostsee wurden als eigenständig und besonders bedroht erkannt. Für diese Schweinswal-Populationen gilt der Jastarnia-Plan (ASCOBANS Recovery Plan for Baltic Harbour Porpoises), der 2002 verabschiedet und 2009 sowie 2016 überarbeitet wurde. Ziel dieses speziellen Erhaltungsplans für die Ostsee-Schweinswale ist die Wiederherstellung einer Populationsgröße, die die Biotopkapazität des Ökosystems Ostsee zu 80 % ausfüllt.

BDGD

Die Erklärung/Deklaration von Bergen beinhaltet die Ministererklärung der fünften Internationalen Konferenz zum Schutz der Nordsee, die vom 20.-21. März 2002 in Bergen, Norwegen stattfand. Die Themen umfassen u.a. Schutz von Arten und Lebensräumen, Verhütung von Verschmutzungen, Fischerei, Raumplanung, Abfälle im Meer. Die Minister vereinbarten u.a. ökosystemare Bewirtschaftungsansätze umzusetzen und Regelungen auf der Basis des Rahmenkonzepts in der Anlage 2 der Erklärung zu treffen. In Anlage 3 werden ökologische Qualitätselemente und Qualitätsziele aufgeführt.

Die Göteborg-Deklaration beinhaltet die Erklärung der Minister der Nordseeanrainerstaaten im Rahmen der sechsten fünften Internationalen Konferenz zum Schutz der Nordsee vom 4.-5. Mai 2006 in Göteborg, Schweden zu den Themen Umweltauswirkungen von Schifffahrt und Fischerei.

2.2 Spezifische Anforderungen und Umweltziele

Räumliche Zuordnung der Richtlinien

AWZ 12-sm-Zone Küstengewässer 1) Übergangsgewässer
- - - -
MSRL x x x -
FFH-RL x x x x
Walbeifänge x x x x
HELCOM x x x -
OSPAR x x x x
TWSC - - x x
Seehunde / CMS - x x x
ASCOBANS / CMS x x x x
BDGD x x x x

1) bei WRRL: Basislinie plus eine Seemeile

Es wird ein Beifang von maximal 1.7 % des Bestandes der Schweinswale angestrebt. Für die eigentliche Ostsee müsste die Beifangrate dafür auf zwei Tiere pro Jahr reduziert werden (Berggren et al. 2002).

MSRL

Schaffung von Meeresstrategien, die dem Ziel dienen, spätestens bis zum Jahr 2021, einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen, ihren Schutz und ihre Erhaltung auf Dauer zu gewährleisten und eine Verschlechterung der Umweltqualität zu vermeiden.

  • MSRL Artikel 1 und 5
  • MSRL Artikel 9 und 10

MSRL - Artikel 8 und 11, Anhänge III und V

Der Umweltzustand der europäischen Meeresgewässer ist durch koordinierte Überwachungsprogramme zu erfassen und bewerten.

  • MSRL Artikel 8 und Artikel 11, Anhänge III und V

FFH-RL

Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten.

  • FFH Artikel 2, Absatz 1 und 2

Ferner liegen Entwürfe für spezifizierte Erhaltungsziele der Schutzgebiete vor.


FFH - Artikel 2 und 11

Die Mitgliedstaaten müssen den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume überwachen, und die prioritären Lebensraumtypen und Arten dabei besonders berücksichtigen.

  • FFH Artikel 2
  • FFH Artikel 11

Darüber hinaus sind marine Säuger als lebensraumtypisches Arteninventar von FFH-Lebensraumtypen bewertungsrelevant.

  • Bewertungsschemata der LRT

Walbeifänge

siehe Kap 2.1

VO (EG) 812/2004 - Allgemein

HELCOM

Ziel für Biodiversität im HELCOM Ostsee Aktionsplan:

Lebensfähige Populationen von Seehunden und Schweinswalen

Der Ostsee Aktionsplan wird bis Ende 2021 aktualisiert.

[nbsp]

HELCOM - Liste der beeinträchtigten und/oder abnehmenden Arten und Lebensräume

HELCOM hat eine Liste bedrohter Arten und Habitate beschlossen.

Des Weiteren wurden Indikatoren erarbeitet, aus denen Monitoringverpflichtungen abzuleiten sind:

Im HELCOM Monitoring Manual werden die Themen dieses Kennblattes unter dem folgenden Programmpunkt (programme topic) betrachtet: Mammals

OSPAR

The Contracting Parties shall (…) take the necessary measures to protect the maritime area against the adverse effects of human activities so as to safeguard human health and to conserve marine ecosystems.

  • OSPAR Übereinkommen Art. 2, Abs. 1

Ecological Quality Objectives:

  • Vorkommen und Verbreitung der beeinträchtigten und/oder abnehmenden Arten in der Nordsee,
  • Populationstrends der Seehunde in der Nordsee: Keine Abnahme der Populationsgröße [gt]10 % über einen Zeitraum von 10 Jahren.
  • Schweinswal-Beifänge: Jährliche Beifänge sollen unter 1,7 % der besten Populationsschätzung liegen.

[nbsp]

OSPAR - Liste der beeinträchtigten und/oder abnehmenden Arten und Lebensräume

Der Schweinswal steht auf der "OSPAR Liste bedrohter Arten und Lebensräume". Z.Z. wird eine Monitoring [&] Assessment-Strategy zu dieser Art entwickelt.

  • OSPAR (z.B. MASH 05/3/Info.4-E)
  • Entwurf des Monitoringkonzepts für Schweinswale (MASH 07/3/3-Add.4-E)

[nbsp]

OSPAR - EcoQOs

Des Weiteren sind aus den EcoQOs Monitoringverpflichtungen für Seehunde und Kegelrobbe abzuleiten.

Harbour and Grey Seal population trends

Bycatch of Harbour Porpoise

  • MASH 05/3/Info.4-E,L
  • EcoQO's
  • Zusammenfassung OSPAR- Überwachungsanforderungen

TWSC

Lebensfähige Bestände und ein natürliches Reproduktionsvermögen der marinen Säuger (Seehund, Kegelrobbe und Schweinswal). Bei Kegelrobbe und Seehund zusätzlich das Überleben der Jungtiere.

  • Stade Erklärung, Kapitel 10

[nbsp]

TMAP - Wattenmeerplan (Sylt, 2010), Kapitel II.9

Die Überwachungsanforderungen für Seehunde sind im TMAP-Manual, Kap. 2 dargelegt. Sie dienen gleichzeitig der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Seehundabkommen.

Ein Kegelrobben- und Schweinswalmonitoring ist derzeit trilateral nicht verpflichtend.

Seehunde / CMS

CMS / Seal agreement -[nbsp] Artikel 3, 5 und 8

Gesetz zum Abkommen zum Schutz der Seehunde im Wattenmeer (trilaterales Seehundabkommen) vom 16. Oktober 1990 Originalversion (englisch) Deutsche Version

Artikel III:

Die Vertragsparteien arbeiten eng zusammen mit dem Ziel, eine günstige Erhaltungssituation für die Seehundpopulation herzustellen und zu erhalten.

Artikel V und VIII:

Insbesondere sind folgende Parameter zu überwachen:

  • Populationstrends, beispielsweise durch regelmäßige Erhebungen und Zählungen aus der Luft,
  • das Wandern der Seehunde,
  • Parameter der Seehundpopulation, z.B. Krankheiten, Überlebenschancen, Altersstruktur, Verhältnis der Geschlechter.
  • Konzentrationen der Stoffe, die angesichts der Forschungsergebnisse anscheinend eine wichtige Rolle für die Erhaltungssituation der Seehundpopulation spielen (insbesondere im Gewebe der Seehunde und in Organismen, die von Seehunden gejagt werden)

ASCOBANS / CMS

  1. 1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, eng zusammenzuarbeiten, um eine günstige Erhaltungssituation für Kleinwale herbeizuführen und aufrechtzuerhalten. ASCOBANS möchte vorläufig das Anwachsen des Bestandes auf 80% der Tragfähigkeit des Lebensraumes erreichen.

[nbsp]

ASCOBANS - [nbsp]

Gesetz zu dem Abkommen vom 31. März 1992 zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee

Monitoringerfordernisse ergeben sich in Deutschland für den Schweinswal als einzige heimische Walart. Die Überwachungsanforderungen sind im Annex, Absatz 2 dargelegt.

Für die Ostsee haben die ASCOBANS-Vertragsstaaten in 2002 den Bestandserholungsplan zur Rettung des Schweinswals in der Ostsee (JASTARNIA-Plan) erstellt.

http://www.ascobans.org/german.html

BDGD

[nbsp]

BDGD - (Nordsee-Ministerkonferenzen)

Schweinswal-Beifänge: Jährliche Beifänge sollen unter 1,0 % der besten Populationsschätzung liegen.

  • Bergen-Deklaration 2002
  • Göteborg-Deklaration 2006

3 - Messkonzept

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3.1 Beschreibung des Messnetzes

Die Bestandsüberwachung von Seehunden und Kegelrobben erfolgt durch flächenhafte Aufnahmen (in der Regel durch Flugzählungen und/oder Beobachtungen mit Schiff) bei Schweinswalen auf Transekten mit Flugzeugen. In Gebieten mit geringer Schweinswaldichte wird ein akustisches Monitoring eingesetzt. Die Ermittlung weiterer populationsdynamischer Parameter erfolgt über Totfunduntersuchungen und Probenahmen an lebenden Tieren aus der Wildpopulation (nur Seehund)


Seehund Ostsee

  • Potentielle und aktuelle Liegeplätze monatliche (Juni/Juli 14-tägig) Erfassung von Jung- und Alttieren
  • Erfassung möglichst aller Totfunde und Untersuchung aller geeigneter Exemplare (Pathologie, Virologie)

Seehund Nordsee

Bestand:

  • 2 Befliegungen zur Haarwechselzeit (August)

Reproduktion:

  • 3 Befliegungen zur Wurfzeit (Mai/Juni) (auf Helgoland finden dazu Begehungen statt)

Totfunde:

  • Erfassung möglichst aller Totfunde, Sektion untersuchungsfähiger Tiere (mindestens 20) (Pathologie, gegebenenfalls Virologie)

Gesundheitszustand:

  • 1-2 Probenentnahme an lebenden Tieren aus der Wildpopulation (unter anderem Blut, Faeces) pro Jahr

Kegelrobbe Ostsee

  • Potentielle und aktuelle Liegeplätze monatliche (April 14-tägig) Erfassung von Jung- und Alttieren
  • Erfassung möglichst aller Totfunde und Untersuchung aller geeigneter Exemplare (Pathologie)

Kegelrobbe Nordsee

Bestand:

  • 2 Befliegungen oder Begehungen (Helgoland) zur Haarwechselzeit (März/April)

Reproduktion:

  • mindestens 3 Surveys per Schiff/Flugzeug oder Begehungen (Helgoland) zur Wurfzeit (Dezember/Januar)

Totfunde:

  • Erfassung möglichst aller Totfunde (Pathologie)

Schweinswal Ostsee

Linien-Transekte per Flugzeug: (Abbildung 1)

  • Ostsee westlich Fehmarn (gemäß MINOS-Gebietsdesign Gebiet E, gegebenenfalls Osterweiterung) 2 mal in sechs Jahren im Sommer möglichst im Verbund mit DK
  • Ostsee zwischen Fehmarn und Oderbank (gemäß MINOS-Gebieten F und G) im Zusammenhang mit Vogelerfassungen im Winter.

Abbildung 1: MINOS-Gebiets- und Transektdesign für Schweinswalerfassungsflüge Abbildung 1 als PDF-Dokument Stationary Acoustic Monitoring (POD): (Abbildung 2)

Ganzjährig:

  • Kieler Bucht (3 MINOS-Stationen A1-A3)
  • Ostsee um Fehmarn (5 MINOS-Stationen B1, B2, B5-B7)
  • Mecklenburger Bucht (4 MINOS-Stationen C8-C11)
  • Darß (6 MINOS-Stationen D8, D9, D10, D13, D14, E16)
  • Rügen (3 MINOS-Stationen E 17, F18, F21)
  • Pommersche Bucht (6 MINOS-Stationen G23, G25, H19, H21, H23, H28)

Abbildung 2: Schweinswalmonitoring Abbildung 2 als PDF-Dokument

Totfunde:

  • Erfassung möglichst aller Totfunde und Untersuchung aller geeigneten Exemplare (Pathologie)

Beifang:

  • Vollständige und ganzjährige Erfassung der Beifänge gemäß internationaler Verpflichtungen, Untersuchung aller geeigneten Exemplare (Pathologie)

Schweinswal Nordsee

Linien-Transekte per Flugzeug: (Abbildung 1)

  • Kompletterfassung 2 mal in 6 Jahren Juni (Transekte in Anlehnung an MINOS-Gebietsdesign Gebiete A-D), Transektabstand 10 km
  • Erfassung in Schutzgebieten jährlich: MINOS-Gebiet C (Transektabstand 5 km) 2 mal Juni/Juli
  • Hoheitsgebiet NI und HH mit Erweiterung SCI BRG (Transektabstand 5 km) jährlich: 2 mal März/April

Stationary Acoustic Monitoring (POD):

Ganzjährig:

  • NP-Niedersächsisches Wattenmeer 2 Stationen, NP Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer 3 Stationen (MINOS Standorte)

Totfunde:

  • Erfassung möglichst aller Totfunde und Untersuchung aller geeigneten Exemplare (Pathologie)

Beifang:

  • Vollständige und ganzjährige Erfassung der Beifänge gemäß internationaler Verpflichtungen, Untersuchung aller geeigneten Exemplare (Pathologie).

3.2 Monitoring-Aktivitäten

 
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