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Kennblätter
Säugetiere (Stand: 15.10.2020 )
1 - Allgemeines
In diesem Kapitel werden das Kennblatt-Thema als auch die zuständigen Institutionen und Fach-Arbeitsgruppen bzw. Expertenkreise benannt sowie Störungen und Beeinflussungen beschrieben.
1.1 Themenbereich
D1.2 - Biodiversität – Säugetiere
Biologisches Monitoring - Fauna
1.2 Definition
Marine Säugetierarten, die im Rahmen der deutschen Meeresüberwachung zu berücksichtigen sind:
- Gemeiner Seehund (Phoca vitulina)
- Kegelrobbe (Halichoerus grypus)
- Schweinswal (Phocoena phocoena)
1.3 Zuständige Behörde(n)
Bund/Länder* | verantwortliche Behörden |
---|---|
Bund | BfN |
Hamburg | BUKEA HH |
Mecklenburg-Vorpommern | LUNG MV |
Niedersachsen | NLWKN , NLPV NI , LAVES |
Schleswig-Holstein | LKN.SH / NPV |
* An der gemeinschaftlichen, föderalen Umsetzung der Aufgaben des Meeresschutzes sind folgende Ministerien von Bund und Küstenländern beteiligt:
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau der Freien Hansestadt Bremen (SKUMS HB)
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (BUKEA HH)
- Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM MV)
- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU NI)
- Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN SH)
1.4 Arbeitsgruppe
BLANO-Facharbeitsgruppe Biodiversität und Nahrungsnetz (Fach-AG BN)
1.5 Gefährdung
Gefährdet werden die marinen Säugetiere im Wesentlichen durch:
- Fischerei
- Schadstoffe
- Schiffsverkehr (auch Freizeitaktivitäten)
- Unterwasserlärm
2 - Überwachungsanforderungen und Umweltziele
Im Rahmen der Meeresumweltüberwachung sind die bestehenden Anforderungen von EU-Richtlinien, regionalen Abkommen und rechtlichen Vorgaben (nationale und länderspezifische Gesetzgebung) zu berücksichtigen. Neben allgemeinen Anforderungen (Kap. 2.1) gelten themenbezogen spezifische Mindestanforderungen (Kap. 2.2) an das Monitoring. Es erfolgt eine Zuordnung zum räumlichen Geltungsbereich der Richtlinien sowie zu den übergeordneten nationalen Umweltzielen.
2.1 Allgemeine Anforderungen und rechtliche Vorgaben
MSRL
Die Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, MSRL) bildet die Umweltsäule der EU-Meerespolitik und erstellt eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der europäischen Meeresumwelt. Ziel ist es, saubere, gesunde und produktive Meere und deren biologische Vielfalt langfristig zu bewahren bzw., wo durchführbar und nötig, wieder herzustellen.
Die MSRL trat 2008 in Kraft und gibt den Rahmen vor, in dem die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um bis 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten. Eine Verschlechterung des Zustandes ist zu verhindern. Die sechsjährigen Managementzyklen der MSRL umfassen folgende Schritte:
- Erfassung des aktuellen Zustands der Meeresgewässer nach Art. 8 MSRL
- Beschreibung des guten Umweltzustands (Good Environmental Status, GES) nach Art. 9 MSRL
- Festlegung von Umweltzielen zur Erreichung des GES nach Art. 10 MSRL
- Erstellung von Überwachungsprogrammen nach Art. 11 MSRL
- Erstellung von Maßnahmenprogrammen nach Art. 13 MSRL
Verpflichtungen aus anderen internationalen, regionalen und EU-Regelungen sind zu berücksichtigen. Das Monitoring gemäß Art. 11 MSRL erfolgt entsprechend einer eigenen Systematik. Die Monitoringstrategien und -programme sind Berichtsebenen, die ein vergleichbares EU-weites Reporting gewährleisten sollen, während die Messprogramme die eigentlichen Mess- und Beobachtungsaktivitäten beinhalten.
Hintergrund: EU-Meeresschutzstrategie
Im Rahmen der Umsetzung des 6. Umweltaktionsprogramms hatte die Europäische Kommission (EU-KOM) 2005 eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt zusammen mit einem Vorschlag (Richtlinienentwurf) für eine Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt vorgelegt. Durch eine sektorübergreifende Politik mit einem ökosystemaren Schutzkonzept (Integrationsprinzip) sollte der gute Umweltzustand der europäischen Meeresgewässer erreicht werden.
2007 gab die EU-KOM ihr Blaubuch: "Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union" sowie einen Aktionsplan heraus. Die EU hatte sich damit zu Maßnahmen in verschiedenen Sektoren verpflichtet, die u.a. den Seeverkehr, die Meeresforschung, die Meeresüberwachung und für die maritime Raumordnung der Mitgliedstaaten betreffen.
Die thematische Strategie und die im Juli 2008 in Kraft getretene Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) stellen die „Umweltsäule“ innerhalb der EU-Meerespolitik dar.
FFH-RL
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Sie bildet die Grundlage für das Schutzgebietssystem „Natura 2000“.
Die Vernetzung von Lebensräumen dient der Bewahrung, (Wieder-)Herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse.
In Deutschland wird die FFH-RL durch das Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz sowie durch entsprechende Landesgesetze in ihrer jeweils geltenden Fassung umgesetzt. Sie trat bereits 1992 in Kraft und liegt seit 2007 in konsolidierter Form vor und enthält die folgenden Anhänge:
- Anhang I: Lebensraumtypen zur Berücksichtigung im Schutzgebietsnetz NATURA 2000
- Anhang II: Arten zur Berücksichtigung im Schutzgebietsnetz NATURA 2000
- Anhang III: Kriterien zur Auswahl von Schutzgebieten
- Anhang IV: Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten
- Anhang V: durch Entnahme gefährdete Arten
- Anhang VI: Verbotene Methoden und Mittel des Fangs, der Tötung und der Beförderung
Zur Überprüfung von ergriffenen Schutzmaßnahmen und des Erhaltungszustandes ist nach Art. 11 ein Monitoring aller Arten und Lebensräume von europäischem Interesse gemäß den Anhängen I, II, IV und V durchzuführen.
Walbeifänge
Mittels der EG-Verordnung Nr. 812/2004 zur Festlegung von Maßnahmen gegen Walbeifänge in der Fischerei werden Maßnahmen zur Reduzierung des unbeabsichtigten Fangs von Delfinen und andere Walarten durch Fischereifahrzeuge gemäß den Anhängen I und III festgelegt. Die Verordnung führt technische und zeitliche Vorgaben zum Einsatz von Treibnetzen und Schleppnetzen in bestimmten Gebieten (Anhang I) sowie zur Verwendung von akustischen Abschreckvorrichtungen (Anhang II) ein. Sie schafft ein Überwachungssystem an Bord der Fischereifahrzeuge, um mehr Informationen über Walbeifänge in gefährdeten Fischereien zu erhalten (Anhang III).
HELCOM
In der geltenden Fassung legt das zwischenstaatliche Helsinki-Übereinkommen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der neun Ostseeanrainerstaaten und der EU bei der Vermeidung bzw. Bewältigung der Verschmutzung der Ostsee und der Erhaltung und Wiederherstellung ihres ökologischen Gleichgewichts fest. Die Vertragsstaaten kooperieren über die Helsinki-Kommission (HELCOM) auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen und Forschung zu den Themen: Biodiversität und Ökosysteme, Landwirtschaft, Fischerei, Schutzgebiete, Abfälle und Lärm, Stoffeinträge, Raumplanung und Schifffahrt. Im Rahmen des Übereinkommens können Empfehlungen und andere Vereinbarungen verabschiedet werden, zu deren Umsetzung sich die Vertragsstaaten verpflichten.
Der HELCOM-Ostsee-Aktionsplan (HELCOM Baltic Sea Action Plan, BSAP) wurde 2007 von den Umweltministern der Ostseeanliegerstaaten verabschiedet. Ein konkreter Katalog benennt Maßnahmen, Verantwortliche und Zeithorizonte, um bis 2021 einen guten ökologischen Zustand der Ostsee zu erreichen.
Die vier thematischen Bereiche Eutrophierung, Biodiversität, gefährliche Stoffe und maritime Aktivitäten spiegeln die wesentlichen Belastungen/Belastungsquellen des Ökosystems Ostsee wider.
Mit dem 2021 aktualisierten Ostseeaktionsplan (HELCOM BSAP Update) soll unter Einbeziehung neuer und verbesserter Maßnahmen sowie weiterer Belastungen die Zielerreichung bis 2030 angestrebt werden.
HELCOM Monitoring Manual / COMBINE Manual
Die "HELCOM Monitoring und Assessment Strategy" ist ein gemeinsamer Plan zur koordinierten und kosteneffizienten Überwachung und Bewertung der Ostsee mit dem Ziel die Anforderungen des BSAP und der MSRL zu erfüllen. Das HELCOM Monitoring Manual fasst die bestehenden Überwachungsprogramme, gegliedert nach den 11 Deskriptoren bzw. 16 Monitoring-Themen, zusammen. Die Unterprogramme (Sub-Programme) enthalten detaillierte Informationen zur Überwachung. Die anzuwendenden Methoden werden in den HELCOM Monitoring-Guidelines und dem COMBINE Manual beschrieben.
OSPAR
In der geltenden Fassung legt das OSPAR-Übereinkommen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der Anrainerstaaten und der EU bei der Vermeidung bzw. Bewältigung der Verschmutzung des Nordostatlantiks und der Erhaltung und Wiederherstellung der Meeresökosysteme fest. Die 15 Vertragsstaaten kooperieren über die OSPAR-Kommission auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen und Forschung zu den Bereichen Biodiversität und Ökosysteme, menschliche Aktivitäten, Schadstoffe und Eutrophierung, Offshore-Industrie, radioaktive Substanzen und bei Querschnittsthemen. Im Rahmen des Übereinkommens können Empfehlungen, rechtsverbindliche Beschlüsse und andere Vereinbarungen verabschiedet werden, zu deren Umsetzung sich die Vertragsstaaten verpflichten.
OSPARs JAMP (Joint Assessment and Monitoring Programme) beschreibt die Überwachungs-Strategie, Themen und Produkte zu Monitoring und Überwachung, die für die OSPAR-Mitgliedstaaten festgelegt sind, einschließlich der Anforderungen für thematische und holistische Bewertungen, wie das Intermediate Assessment (IA) 2017 und die Quality Status Reports (QSR). Die überarbeitete Version gilt für 2014-2021 unter Beachtung der Anforderungen der OSPAR Konvention und der MSRL. 2018 wurde eine Verlängerung der Vereinbarungen von JAMP bis 2023 beschlossen.
OSPARs CEMP (Coordinated Environmental Monitoring Programme) zielt auf die Erfassung vergleichbarer Daten der OSPAR-Meeresregion ab, um diese zur Bewertung verschiedener Themenbereiche nach JAMP nutzen zu können. Die CEMP-Leitlinien enthalten Vorgaben zu vereinbarten Überwachungs- und Bewertungsmethoden.
OSPAR hat im Laufe der Jahre eine Reihe von JAMP-Leitlinien in Bezug auf Überwachung und Bewertung erstellt. Nach der Verabschiedung des erweiterten Koordinierten Umweltüberwachungsprogramms (CEMP) im Jahr 2016 wurde vereinbart, dass diese Leitlinien zu CEMP-Leitlinien werden. Da zahlreiche der bestehenden JAMP-Leitlinien in den kommenden Jahren überprüft werden sollen, werden sie bis zum Abschluss dieser Überprüfung den Namen "JAMP-Leitlinien" behalten. Die ab 2016 angenommenen CEMP-Leitlinien und die bestehenden JAMP-Leitlinien sind auf der OSPAR-Webseite unter CEMP zu finden.
TWSC
Die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit zum Schutz des Wattenmeeres (Trilateral Wadden Sea Cooperation, TWSC) basiert auf der gemeinsamen Erklärung der Umweltminister aus Dänemark, Deutschland und den Niederlanden, welche 1982 unterzeichnet und im Jahr 2010 aktualisiert wurde (Joint Declaration on the Protection of the Wadden Sea). Die grenzüberschreitende, ökosystembasierte Kooperation war Grundvoraussetzung für die Anerkennung des Wattenmeeres als UNESCO-Weltnaturerbe nach der Welterbekonvention.
Die drei Anrainerstaaten des Wattenmeeres kooperieren u.a. auf den Gebieten Monitoring, Bewertung, Maßnahmen, Forschung und Umweltbildung. Ziel ist es, ein weitgehend natürliches und ungestörtes Ökosystem Wattenmeer zu erhalten. Neben der Gewährleistung des Küstenschutzes wird der Dialog mit allen Nutzern und Interessengruppen gepflegt und gefördert.
Eckpunkte für ein gemeinsames Management, welches sowohl gemeinsam als auch eigenverantwortlich umgesetzt wird, sind im Wattenmeerplan 2010 enthalten.
Für eine Bewertung der Umsetzung und des Erfolges von ergriffenen Maßnahmen wird das Trilaterale Monitoring- und Bewertungsprogramm (Trilateral Monitoring and Assessment Program, TMAP) durchgeführt. Basierend auf dem TMAP werden regelmäßig Berichte über den aktuellen ökologischen Zustand des Wattenmeeres (Quality Status Report, QSR) erstellt. Darin werden Zustandsänderungen und mögliche Ursachen benannt sowie Maßnahmen inkl. Wirksamkeitsanalyse angegeben.
Seehunde / CMS
Als erstes Regionalabkommen innerhalb der Bonner Konvention (Convention on Migratory Species, CMS) trat das Abkommen zur Erhaltung der Seehunde (Phoca vitulina) im Wattenmeer (Agreement on the Conservation of Wadden Sea Seals, WSSA) am 1991 in Kraft.
Ziel dieses Abkommens ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Seehundpopulation im Wattenmeergebiet der drei Vertragsparteien Dänemark, Deutschland und den Niederlanden. Wesentliche Aufgaben dabei sind:
- Einrichtung von Schutzgebieten
- Forschung und Monitoring
- Entnahmeregelungen
- Maßnahmen zur Verringerung von Störungen (z.B. Jagd, Tourismus, Schifffahrt)
- Verringerung von Meeresverschmutzung
- Öffentlichkeitsarbeit
Ein gemeinsamer Managementplan soll zur Umsetzung der Ziele beitragen.
ASCOBANS / CMS
Das Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee (AGREEMENT ON THECONSERVATION OF SMALL CETACEANS OF THE BALTIC, NORTH EAST ATLANTIC, IRISH AND NORTH SEAS, ASCOBANS) legt in der geltenden Fassung die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der Vertragsstaaten zum Schutz der Kleinwale fest. Diese sollen grenzübergreifend vor menschlichen Beeinträchtigungen geschützt werden. Konkrete Maßnahmen sind in den dem Abkommen beigefügten Managementplänen enthalten.
Die Schweinswal-Populationen in der Ostsee wurden als eigenständig und besonders bedroht erkannt. Für diese Schweinswal-Populationen gilt der Jastarnia-Plan (ASCOBANS Recovery Plan for Baltic Harbour Porpoises), der 2002 verabschiedet und 2009 sowie 2016 überarbeitet wurde. Ziel dieses speziellen Erhaltungsplans für die Ostsee-Schweinswale ist die Wiederherstellung einer Populationsgröße, die die Biotopkapazität des Ökosystems Ostsee zu 80 % ausfüllt.
BDGD
Die Erklärung/Deklaration von Bergen beinhaltet die Ministererklärung der fünften Internationalen Konferenz zum Schutz der Nordsee, die vom 20.-21. März 2002 in Bergen, Norwegen stattfand. Die Themen umfassen u.a. Schutz von Arten und Lebensräumen, Verhütung von Verschmutzungen, Fischerei, Raumplanung, Abfälle im Meer. Die Minister vereinbarten u.a. ökosystemare Bewirtschaftungsansätze umzusetzen und Regelungen auf der Basis des Rahmenkonzepts in der Anlage 2 der Erklärung zu treffen. In Anlage 3 werden ökologische Qualitätselemente und Qualitätsziele aufgeführt.
Die Göteborg-Deklaration beinhaltet die Erklärung der Minister der Nordseeanrainerstaaten im Rahmen der sechsten fünften Internationalen Konferenz zum Schutz der Nordsee vom 4.-5. Mai 2006 in Göteborg, Schweden zu den Themen Umweltauswirkungen von Schifffahrt und Fischerei.
2.2 Spezifische Anforderungen und Umweltziele
Räumliche Zuordnung der Richtlinien
AWZ | 12-sm-Zone | Küstengewässer 1) | Übergangsgewässer | |
---|---|---|---|---|
- | - | - | - | |
MSRL | x | x | x | - |
FFH-RL | x | x | x | x |
Walbeifänge | x | x | x | x |
HELCOM | x | x | x | - |
OSPAR | x | x | x | x |
TWSC | - | - | x | x |
Seehunde / CMS | - | x | x | x |
ASCOBANS / CMS | x | x | x | x |
BDGD | x | x | x | x |
1) bei WRRL: Basislinie plus eine Seemeile
Es wird ein Beifang von maximal 1.7 % des Bestandes der Schweinswale angestrebt. Für die eigentliche Ostsee müsste die Beifangrate dafür auf zwei Tiere pro Jahr reduziert werden (Berggren et al. 2002).
MSRL
Schaffung von Meeresstrategien, die dem Ziel dienen, spätestens bis zum Jahr 2021, einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen, ihren Schutz und ihre Erhaltung auf Dauer zu gewährleisten und eine Verschlechterung der Umweltqualität zu vermeiden.
- MSRL Artikel 1 und 5
- MSRL Artikel 9 und 10
MSRL - Artikel 8 und 11, Anhänge III und V
Der Umweltzustand der europäischen Meeresgewässer ist durch koordinierte Überwachungsprogramme zu erfassen und bewerten.
- MSRL Artikel 8 und Artikel 11, Anhänge III und V
FFH-RL
Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten.
- FFH Artikel 2, Absatz 1 und 2
Ferner liegen Entwürfe für spezifizierte Erhaltungsziele der Schutzgebiete vor.
FFH - Artikel 2 und 11
Die Mitgliedstaaten müssen den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume überwachen, und die prioritären Lebensraumtypen und Arten dabei besonders berücksichtigen.
- FFH Artikel 2
- FFH Artikel 11
Darüber hinaus sind marine Säuger als lebensraumtypisches Arteninventar von FFH-Lebensraumtypen bewertungsrelevant.
- Bewertungsschemata der LRT
Walbeifänge
siehe Kap 2.1
VO (EG) 812/2004 - Allgemein
HELCOM
Ziel für Biodiversität im HELCOM Ostsee Aktionsplan:
Lebensfähige Populationen von Seehunden und Schweinswalen
Der Ostsee Aktionsplan wird bis Ende 2021 aktualisiert.
HELCOM - Liste der beeinträchtigten und/oder abnehmenden Arten und Lebensräume
HELCOM hat eine Liste bedrohter Arten und Habitate beschlossen.
Des Weiteren wurden Indikatoren erarbeitet, aus denen Monitoringverpflichtungen abzuleiten sind:
- Verbreitung von Ostsee-Robben
- Populationstrends und Abundanzen von Robben
- Anzahl ertrunkener Meeressäugetiere und Wasservögel in Fischereigerät
- Ernährungszustand von Robben
- Fortpflanzungszustand von Robben
Im HELCOM Monitoring Manual werden die Themen dieses Kennblattes unter dem folgenden Programmpunkt (programme topic) betrachtet: Mammals
OSPAR
The Contracting Parties shall (…) take the necessary measures to protect the maritime area against the adverse effects of human activities so as to safeguard human health and to conserve marine ecosystems.
- OSPAR Übereinkommen Art. 2, Abs. 1
Ecological Quality Objectives:
- Vorkommen und Verbreitung der beeinträchtigten und/oder abnehmenden Arten in der Nordsee,
- Populationstrends der Seehunde in der Nordsee: Keine Abnahme der Populationsgröße >10 % über einen Zeitraum von 10 Jahren.
- Schweinswal-Beifänge: Jährliche Beifänge sollen unter 1,7 % der besten Populationsschätzung liegen.
- Liste der EcoQOs.
OSPAR - Liste der beeinträchtigten und/oder abnehmenden Arten und Lebensräume
Der Schweinswal steht auf der "OSPAR Liste bedrohter Arten und Lebensräume". Z.Z. wird eine Monitoring & Assessment-Strategy zu dieser Art entwickelt.
- OSPAR (z.B. MASH 05/3/Info.4-E)
- Entwurf des Monitoringkonzepts für Schweinswale (MASH 07/3/3-Add.4-E)
OSPAR - EcoQOs
Des Weiteren sind aus den EcoQOs Monitoringverpflichtungen für Seehunde und Kegelrobbe abzuleiten.
Harbour and Grey Seal population trends
Bycatch of Harbour Porpoise
- MASH 05/3/Info.4-E,L
- EcoQO's
- Zusammenfassung OSPAR- Überwachungsanforderungen
TWSC
Lebensfähige Bestände und ein natürliches Reproduktionsvermögen der marinen Säuger (Seehund, Kegelrobbe und Schweinswal). Bei Kegelrobbe und Seehund zusätzlich das Überleben der Jungtiere.
- Stade Erklärung, Kapitel 10
TMAP - Wattenmeerplan (Sylt, 2010), Kapitel II.9
Die Überwachungsanforderungen für Seehunde sind im TMAP-Manual, Kap. 2 dargelegt. Sie dienen gleichzeitig der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Seehundabkommen.
Ein Kegelrobben- und Schweinswalmonitoring ist derzeit trilateral nicht verpflichtend.
Seehunde / CMS
CMS / Seal agreement - Artikel 3, 5 und 8
Gesetz zum Abkommen zum Schutz der Seehunde im Wattenmeer (trilaterales Seehundabkommen) vom 16. Oktober 1990 Originalversion (englisch) Deutsche Version
Artikel III:
Die Vertragsparteien arbeiten eng zusammen mit dem Ziel, eine günstige Erhaltungssituation für die Seehundpopulation herzustellen und zu erhalten.
Artikel V und VIII:
Insbesondere sind folgende Parameter zu überwachen:
- Populationstrends, beispielsweise durch regelmäßige Erhebungen und Zählungen aus der Luft,
- das Wandern der Seehunde,
- Parameter der Seehundpopulation, z.B. Krankheiten, Überlebenschancen, Altersstruktur, Verhältnis der Geschlechter.
- Konzentrationen der Stoffe, die angesichts der Forschungsergebnisse anscheinend eine wichtige Rolle für die Erhaltungssituation der Seehundpopulation spielen (insbesondere im Gewebe der Seehunde und in Organismen, die von Seehunden gejagt werden)
ASCOBANS / CMS
- 1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, eng zusammenzuarbeiten, um eine günstige Erhaltungssituation für Kleinwale herbeizuführen und aufrechtzuerhalten. ASCOBANS möchte vorläufig das Anwachsen des Bestandes auf 80% der Tragfähigkeit des Lebensraumes erreichen.
ASCOBANS -
Gesetz zu dem Abkommen vom 31. März 1992 zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee
Monitoringerfordernisse ergeben sich in Deutschland für den Schweinswal als einzige heimische Walart. Die Überwachungsanforderungen sind im Annex, Absatz 2 dargelegt.
Für die Ostsee haben die ASCOBANS-Vertragsstaaten in 2002 den Bestandserholungsplan zur Rettung des Schweinswals in der Ostsee (JASTARNIA-Plan) erstellt.
BDGD
BDGD - (Nordsee-Ministerkonferenzen)
Schweinswal-Beifänge: Jährliche Beifänge sollen unter 1,0 % der besten Populationsschätzung liegen.
- Bergen-Deklaration 2002
- Göteborg-Deklaration 2006
3 - Messkonzept
In Kapitel 3 wird die Überwachung aller Meeres-, Küsten- und Übergangsgewässer entsprechend den Anforderungen nach u.a. MSRL, WRRL, FFH-RL, VRL, OSPAR, HELCOM und TWSC dargestellt. Die Beschreibung des Messkonzepts enthält die Messparameter mit Methoden und Standards zur Datenerhebung, die räumliche und zeitliche Auflösung des Messnetzes und Angaben zur Datenhaltung bzw. –verfügbarkeit.
Die nationalen Messprogramme (Kapitel 3.2) bilden im Sinne eines Baukastensystems die kleinste Einheit in der Meeresumweltüberwachung und beschreiben das Wer - wie - was - wo - und - wann. Die Messprogramme können unterschiedlichen Überwachungsanforderungen dienen. So bedient z.B. das Wasser-Messprogramm für Schadstoffe in der Ostsee sowohl die Monitoringanforderungen nach HELCOM als auch der MSRL.
Aufbauend auf diesen nationalen Messprogrammen folgt das MSRL-Monitoring einer eigenen Struktur mit Monitoring-Strategien (in der 1. Berichtsperiode: Monitoringprogramme) und Monitoring-Programmen (in der 1. Berichtsperiode: Subprogramme). Die Monitoringstrategien und Monitoringprogramme sind dabei Berichtsebenen, die eine vergleichbare EU-weite Berichtserstattung gewährleiten sollen.
3.1 Beschreibung des Messnetzes
Die Bestandsüberwachung von Seehunden und Kegelrobben erfolgt durch flächenhafte Aufnahmen (in der Regel durch Flugzählungen und/oder Beobachtungen mit Schiff) bei Schweinswalen auf Transekten mit Flugzeugen. In Gebieten mit geringer Schweinswaldichte wird ein akustisches Monitoring eingesetzt. Die Ermittlung weiterer populationsdynamischer Parameter erfolgt über Totfunduntersuchungen und Probenahmen an lebenden Tieren aus der Wildpopulation (nur Seehund)
Seehund Ostsee
- Potentielle und aktuelle Liegeplätze monatliche (Juni/Juli 14-tägig) Erfassung von Jung- und Alttieren
- Erfassung möglichst aller Totfunde und Untersuchung aller geeigneter Exemplare (Pathologie, Virologie)
Seehund Nordsee
Bestand:
- 2 Befliegungen zur Haarwechselzeit (August)
Reproduktion:
- 3 Befliegungen zur Wurfzeit (Mai/Juni) (auf Helgoland finden dazu Begehungen statt)
Totfunde:
- Erfassung möglichst aller Totfunde, Sektion untersuchungsfähiger Tiere (mindestens 20) (Pathologie, gegebenenfalls Virologie)
Gesundheitszustand:
- 1-2 Probenentnahme an lebenden Tieren aus der Wildpopulation (unter anderem Blut, Faeces) pro Jahr
Kegelrobbe Ostsee
- Potentielle und aktuelle Liegeplätze monatliche (April 14-tägig) Erfassung von Jung- und Alttieren
- Erfassung möglichst aller Totfunde und Untersuchung aller geeigneter Exemplare (Pathologie)
Kegelrobbe Nordsee
Bestand:
- 2 Befliegungen oder Begehungen (Helgoland) zur Haarwechselzeit (März/April)
Reproduktion:
- mindestens 3 Surveys per Schiff/Flugzeug oder Begehungen (Helgoland) zur Wurfzeit (Dezember/Januar)
Totfunde:
- Erfassung möglichst aller Totfunde (Pathologie)
Schweinswal Ostsee
Linien-Transekte per Flugzeug: (Abbildung 1)
- Ostsee westlich Fehmarn (gemäß MINOS-Gebietsdesign Gebiet E, gegebenenfalls Osterweiterung) 2 mal in sechs Jahren im Sommer möglichst im Verbund mit DK
- Ostsee zwischen Fehmarn und Oderbank (gemäß MINOS-Gebieten F und G) im Zusammenhang mit Vogelerfassungen im Winter.
Abbildung 1: MINOS-Gebiets- und Transektdesign für Schweinswalerfassungsflüge Abbildung 1 als PDF-Dokument Stationary Acoustic Monitoring (POD): (Abbildung 2)
Ganzjährig:
- Kieler Bucht (3 MINOS-Stationen A1-A3)
- Ostsee um Fehmarn (5 MINOS-Stationen B1, B2, B5-B7)
- Mecklenburger Bucht (4 MINOS-Stationen C8-C11)
- Darß (6 MINOS-Stationen D8, D9, D10, D13, D14, E16)
- Rügen (3 MINOS-Stationen E 17, F18, F21)
- Pommersche Bucht (6 MINOS-Stationen G23, G25, H19, H21, H23, H28)
Abbildung 2: Schweinswalmonitoring Abbildung 2 als PDF-Dokument
Totfunde:
- Erfassung möglichst aller Totfunde und Untersuchung aller geeigneten Exemplare (Pathologie)
Beifang:
- Vollständige und ganzjährige Erfassung der Beifänge gemäß internationaler Verpflichtungen, Untersuchung aller geeigneten Exemplare (Pathologie)
Schweinswal Nordsee
Linien-Transekte per Flugzeug: (Abbildung 1)
- Kompletterfassung 2 mal in 6 Jahren Juni (Transekte in Anlehnung an MINOS-Gebietsdesign Gebiete A-D), Transektabstand 10 km
- Erfassung in Schutzgebieten jährlich: MINOS-Gebiet C (Transektabstand 5 km) 2 mal Juni/Juli
- Hoheitsgebiet NI und HH mit Erweiterung SCI BRG (Transektabstand 5 km) jährlich: 2 mal März/April
Stationary Acoustic Monitoring (POD):
Ganzjährig:
- NP-Niedersächsisches Wattenmeer 2 Stationen, NP Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer 3 Stationen (MINOS Standorte)
Totfunde:
- Erfassung möglichst aller Totfunde und Untersuchung aller geeigneten Exemplare (Pathologie)
Beifang:
- Vollständige und ganzjährige Erfassung der Beifänge gemäß internationaler Verpflichtungen, Untersuchung aller geeigneten Exemplare (Pathologie).
3.2 Monitoring-Aktivitäten
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
Tiere des Monitorings entstammen diesen Gebieten
- BALDE_MS / Deutsche Ostsee
- Helsinki-Kommission (Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets)
Seit 2004/05 besteht zwischen dem Meeresmuseum und dem Landesamt für Lebensmittelsicherheit, Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommerns (LALLF) in Rostock eine Kooperation zur Untersuchung von toten Meeressäugern. Tiere, die im näheren Umkreis Rostocks gefunden werden, werden direkt zum LALLF gebracht und dort durch den Pathologen Dr. Wolf untersucht. Die Ergebnisse werden an das Meeresmuseum sowie das Forschungs- und Technologiezentrum Westküste, welches für die gesamte deutsche Küste eine umfassende Datenbank für alle marinen Säuger führt, weitergeleitet.
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- In-situ Probenahme Land/Strand
- Zusammenstellung verfügbarer Daten
- OTH | Other monitoring method
Totfundmonitoring der Küstenländer
Nach Totfundaufkommen
- Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Mobile Arten (Meeressäuger) - Gesundheitszustand
- Anderer Standard (spezifizieren)
- Nationaler Standard (spezifizieren)
Methoden-Standards TWSC
- BfN
- LKN.SH / NPV
- NLPV NI
POD Monitoring seit 2010
- Hoheitsgewässer
- Küstengewässer (WRRL)
Erfassung in Schutzgebieten
- ANSDE_CW / Küstengewässer Nordsee
- ANSDE_TeW / Hoheitsgewässer Nordsee
- Umweltzustand und Auswirkungen
Kontinuierliche POD Messung
- In-situ Probenahme Küste
- In-situ Probenahme küstenfern
- OSP-001 | OSPAR Guidelines on Quality Assurance for Biological Monitoring in the OSPAR Area (Agreement 2002-15)
- OTH | Other monitoring method
BSH, 2013: Standard - Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK 4)
- Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR)
- Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit
- Mobile Arten (Meeressäuger) - Abundanz und/oder Biomasse
- Mobile Arten (Meeressäuger) - Bestandsmerkmale
Die Daten liegen bei den zuständigen Behörden und können auf Anfrage dort abgefordert werden.
Die Daten liegen bei den zuständigen Behörden und können auf Anfrage dort abgefordert werden.
- Nationaler Standard (spezifizieren)
BSH, 2013: Standard - Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK 4)
- LKN.SH / NPV
- NLPV NI
- NPV HH
- Hoheitsgewässer
- Küstengewässer (WRRL)
- Übergangsgewässer (WRRL)
Tiere des Monitorings entstammen diesen Gebieten
- ANSDE_CW / Küstengewässer Nordsee
- ANSDE_TeW / Hoheitsgewässer Nordsee
- Übergangsgewässer Elbe / DE_TW_DESH_T1.5000.01
- Übergangsgewässer Ems-Ästuar / DE_TW_T1.3990.01
- Übergangsgewässer Weser / DE_TW_T1.4000.01
- Andere
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- Wirksamkeit von Maßnahmen
- In-situ Probenahme Küste
- In-situ Probenahme Land/Strand
- CWS-001 | Wadden Sea - Trilateral Monitoring and Assessment Programme Handbook
Nach Totfundaufkommen, 1 – 2 Fangaktionen pro Jahr für Lebenduntersuchungen
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR)
- Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit
- Mobile Arten (Meeressäuger) - Gesundheitszustand
Die Daten liegen bei den zuständigen Behörden und können auf Anfrage dort abgefordert werden.
Die Daten liegen bei den zuständigen Behörden und können auf Anfrage dort abgefordert werden.
- Anderer Standard (spezifizieren)
- Nationaler Standard (spezifizieren)
Methoden-Standards TWSC
- BfN
- LfU SH
- LUNG MV
Schweinswalmonitoring seit 2008, Liegeplätze Robben seit 2006
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
Kompletterfassung, Erfassung in Schutzgebieten
- BALDE_MS / Deutsche Ostsee
Das Messprogramm baut auf früheren Erfassungsprogrammen für Seevögel auf und ergänzt diese entsprechend den aktuellen europäischen und internationalen Berichtsanforderungen aus Art. 11 und 17 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL, 92/43/EWG), Art. 8 und 11 der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL, 2008/56/EG), HELCOM, und ist im Bundesnaturschutzgesetz ( BNatSchG ) ist als Aufgabe von Bund und Ländern verankert.
Es umfasst regelmäßige flugzeuggestützte Zählungen entlang vorher festgelegter Transekte, um Verbreitung, Abundanzen und Trends zu erfassen. In der westlichen deutschen Ostsee (bis 13,5 Grad Ost) werden alle Gebiete im Sommer vollständig erfasst.
- Umweltzustand und Auswirkungen
- regelmäßige schiffs- und flugzeuggestützte Zählungen entlang von Transekten
- Observerflüge in niedriger Flughöhe (183 m)
- digitale Erfassungsflüge in größeren Flughöhe (> 400 m)
- Flugzeugbasierte Fernerkundung
- HEL-016 | HELCOM Guidelines for monitoring seal abundance and distribution in the HELCOM area
Transektflüge
Methoden-Standards BLMP ( QS-Stelle UBA ) in Entwicklung
Schweinswal: jahreszeitenbezogene Transektflüge jährlich, Robben: monatliche Erfassung potentieller und aktueller Liegeplätze (Jung- und Alttiere)
- Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Helsinki-Übereinkommen (HELCOM)
- Mobile Arten (Meeressäuger) - Abundanz und/oder Biomasse
- Mobile Arten (Meeressäuger) - Bestandsmerkmale
Datenmodelle/Datendienste INSPIRE-konform in Entwicklung
- Nationaler Standard (spezifizieren)
Methode zur Qualtätssicherung aktuell in Entwicklung
- BfN
- LKN.SH / NPV
- NLPV NI
- NPV HH
- LAVES
Seehundmonitoring seit 1975, Kegelrobbenmonitoring seit 2009, Schweinswalmonitoring seit 2009
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
- Küstengewässer (WRRL)
- Übergangsgewässer (WRRL)
Kompletterfassung, Erfassung in Schutzgebieten
- ANSDE_MS / Deutsche Nordsee
- Andere
- Oslo-Paris-Kommission (Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks)
Das Messprogramm baut auf früheren Erfassungsprogrammen für Seevögel auf und ergänzt diese entsprechend den aktuellen europäischen und internationalen Berichtsanforderungen aus Art. 11 und 17 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL, 92/43/EWG), Art. 8 und 11 der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL, 2008/56/EG), HELCOM, und ist im Bundesnaturschutzgesetz ( BNatSchG ) ist als Aufgabe von Bund und Ländern verankert.
Es umfasst regelmäßige flugzeuggestützte Zählungen entlang vorher festgelegter Transekte, um Verbreitung, Abundanzen und Trends zu erfassen. In der Nordsee werden alle Gebiete mit dem Schwerpunkt auf den Schweinswal sowohl im Frühjahr, als auch im Sommer erfasst.
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Flugzeuggestütze Transekt- (Schweinswale) und Komplett-Zählungen (Robben) in AWZ und Hoheitsgewässern
- Observerflüge in niedriger Flughöhe (183 m)
- digitale Erfassungsflüge in größeren Flughöhe (> 400 m)
- Andere
- CWS-001 | Wadden Sea - Trilateral Monitoring and Assessment Programme Handbook
- regelmäßige schiffs- und flugzeuggestützte Zählungen entlang von Transekten
- Observerflüge in niedriger Flughöhe (183 m)
- digitale Erfassungsflüge in größeren Flughöhe (> 400 m)
jahreszeitenbezogen Seehund-Zählungen, jahreszeitenbezogen Schweinswal-Transektflüge ( jährlich ), jahreszeitenbezogene Kegelrobben-Zählungen
- Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR)
- Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit
- Mobile Arten (Meeressäuger) - Abundanz und/oder Biomasse
- Mobile Arten (Meeressäuger) - Bestandsmerkmale
Datenmodelle/Datendienste INSPIRE-konform in Entwicklung
Die Daten liegen bei den zuständigen Behörden und können auf Anfrage dort abgefordert werden.
- Anderer Standard (spezifizieren)
- Nationaler Standard (spezifizieren)
Methoden-Standards TWSC
- LKN.SH / NPV
- NLPV NI
- NPV HH
- Festlandbereich des MS
Tiere des Monitorings entstammen diesen Gebieten
- ANSDE_MS / Deutsche Nordsee
- Andere
- Oslo-Paris-Kommission (Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks)
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Belastung in der marinen Umwelt
- Verursachende menschliche Aktivitäten für Belastungen
- Wirksamkeit von Maßnahmen
- In-situ Probenahme Küste
- In-situ Probenahme Land/Strand
- CWS-001 | Wadden Sea - Trilateral Monitoring and Assessment Programme Handbook
Nach Totfundaufkommen
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Oslo-Paris-Übereinkommen (OSPAR)
- Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit
- Mobile Arten (Meeressäuger) - Gesundheitszustand
Die Daten liegen bei den zuständigen Behörden und können auf Anfrage dort abgefordert werden.
Die Daten liegen bei den zuständigen Behörden und können auf Anfrage dort abgefordert werden.
- Anderer Standard (spezifizieren)
- Nationaler Standard (spezifizieren)
Methoden-Standards TWSC
- BfN
- LfU SH
- LUNG MV
Schweinswalmonitoring seit 2008
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Hoheitsgewässer
Kompletterfassung, Erfassung in Schutzgebieten
- BALDE_MS / Deutsche Ostsee
Das Messprogramm baut auf früheren Erfassungsprogrammen für Seevögel auf und ergänzt diese entsprechend den aktuellen europäischen und internationalen Berichtsanforderungen aus Art. 11 und 17 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL, 92/43/EWG), Art. 8 und 11 der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL, 2008/56/EG), HELCOM, und ist im Bundesnaturschutzgesetz ( BNatSchG ) ist als Aufgabe von Bund und Ländern verankert.
In der Ostsee wird ein kontinuierliches, ganzjähriges POD-Monitoring betrieben. Diese erfassen in Gebieten mit geringen Populationsdichten die Wale mit Hilfe akustischer Detektionsgeräte (C-PODs, Cetacean POrpoise Detector), die dauerhaft unter der Wasseroberfläche installiert werden.
- Umweltzustand und Auswirkungen
Erfassung mit Hilfe akustischer Detektionsgeräte (C-PODs, Cetacean POrpoise Detector)
- Fernüberwachung
- OTH | Other monitoring method
Netzwerk akustischer Detektionsgeräte (C-PODs, Cetacean POrpoise Detector), Passive Acoustic Monitoring of Harbour Porpoises
Methoden-Standards BLMP ( QS-Stelle UBA ) in Entwicklung
Schweinswal: POD-Monitoring ganzjährig
- Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Helsinki-Übereinkommen (HELCOM)
- Mobile Arten (Meeressäuger) - Abundanz und/oder Biomasse
- Mobile Arten (Meeressäuger) - Bestandsmerkmale
Datenmodelle/Datendienste INSPIRE-konform in Entwicklung
- Nationaler Standard (spezifizieren)
Methode zur Qualtätssicherung aktuell in Entwicklung
- LfU SH
- LUNG MV
- BfN
- Nationalparkämter
DMM, Biosphärenreservate, Buchtranger Wismarbucht
Liegeplätze Robben seit 2006
- Hoheitsgewässer
Erfassung potentieller und aktueller Liegeplätze
- BALDE_MS / Deutsche Ostsee
Das Messprogramm beruht auf der regelmäßigen Erfassung der Anwesenheit von Robben in als Liegeplätzen besonders geeigneten Gebieten. Hierzu gibt es gezielte Kontrollen. Darüberhinaus werden auch gemeldete Zufallssichtungen registriert.
- Umweltzustand und Auswirkungen
- Fernüberwachung
- Zusammenstellung verfügbarer Daten
- OTH | Other monitoring method
Herrmann, C. (2012): Robbenmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern; Natur und Naturschutz in Mecklenburg-Vorpommern 41: 40-50
Robben: monatliche Erfassung potentieller und aktueller Liegeplätze (Jung- und Alttiere)
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Helsinki-Übereinkommen (HELCOM)
- Mobile Arten (Meeressäuger) - Abundanz und/oder Biomasse
- Mobile Arten (Meeressäuger) - Bestandsmerkmale
Datenhaltung erfolgt in MultibaseCS
- Unbekannt
unbekannt
3.3 Zusätzliche Parameter
- Fischerei (Techniken)
- Schiffsverkehr
- technische Eingriffe
- Schadstoffe in Nahrungsorganismen
4 - Bewertung
Bis zum 15. Oktober 2012 waren auf der Grundlage der Anfangsbewertung (Art. 8 MSRL) und der sogenannten Deskriptoren (Anhang I MSRL) erstmals Merkmale für den guten Umweltzustand (GES) der deutschen Meeresbereiche zu beschreiben (Art. 9 MSRL). Die Festlegung spezifischer Grenz- und Schwellenwerte bzw. anderer Quantifizierungen im Sinne eines GES für alle MSRL-Themen (Art. 10 MSRL) war zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. Die im Jahr 2014 übermittelten Überwachungsprogramme folgten der Struktur des mittlerweile abgelösten Beschlusses der Kommission (EU) 2010/477. Dieser wurde durch den Beschluss der Kommission (EU) 2017/848 ersetzt, welcher nun die Definitionen der einzelnen Bewertungskriterien und methodischen Standards nach Art. 9 MSRL nachvollziehbarer strukturiert und in seiner Terminologie den Vorgaben der MSRL entspricht. Die Ergebnisse von Überprüfung und Aktualisierung der Bewertung des Zustandes, Beschreibung des guten Zustandes und Festlegung von Umweltzielen wurden 2018 an die EU-Kommission berichtet. Der Zustandsbericht von 2018 berücksichtigt bestehende Zustandsbewertungen anderer EG-Richtlinien wie z.B. WRRL, FFH-RL und VRL. Darüber hinaus wurden die Arbeiten der regionalen Meeresschutzübereinkommen für Nordsee und Ostsee (OSPAR und HELCOM) herangezogen. In Kapitel 4 werden die Bewertungskriterien und -verfahren auf der Ebene von Messparametern und/oder Indikatoren und Zuordnung zu thematischen Bewertungen dargestellt.
4.1 Allgemeine Informationen zur Bewertung (Nord- und Ostsee)
1. Einsatzbereite Bewertungsverfahren MSRL:
2. In Entwicklung befindliche Bewertungsverfahren:
Schnitter et al. (2006)
4.2 Informationen zur Bewertung in der Nordsee bzw. nach OSPAR
4.3 Informationen zur Bewertung in der Ostsee bzw. nach HELCOM
5 - Qualitätssicherung
Die am BLMP beteiligten Einrichtungen sind verpflichtet, in Eigenverantwortung Qualitätsmanagementsysteme in Anlehnung an die DIN EN ISO/IEC 17025 zu etablieren und aufrecht zu erhalten (ARGE BLMP-Beschluss 2006). Das beinhaltet die Durchführung sowohl interner als auch externer Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Sicherstellung zuverlässiger und vergleichbarer Untersuchungsergebnisse. Dabei werden sie durch die Qualitätssicherungsstelle des BLMP am Umweltbundesamt (QS-Stelle) unterstützt, die als unabhängige nicht direkt am Monitoring beteiligte Institution für die Koordinierung der Qualitätssicherungsmaßnahmen im Rahmen des BLMP zuständig ist. Die erforderlichen einrichtungsübergreifenden Abstimmungen erfolgen in der Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung“ (AG QS), in der Expert*innen aus Bund und Küstenländern vertreten sind. Durch enge Zusammenarbeit mit der AG ErBe sowie deren Fach-Arbeitsgruppen ist die direkte Verbindung zu den messenden Einrichtungen gewährleistet.
Die QS-Stelle ist für die Erarbeitung von Handreichungen wie z.B. Leitlinien zur Methodenvalidierung und von Qualitätsmanagement-Musterdokumenten zuständig. Sie organisiert Workshops und führt Ringversuche zu den im Rahmen des BLMP eingesetzten Untersuchungsverfahren und Matrizes durch. Seit 2001 bietet die QS-Stelle den BLMP-Laboratorien auch die Durchführung externer Audits auf Grundlage der DIN EN ISO 17025 mit entsprechend geschultem Personal an.
Das Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO/IEC 17025 schließt folgende Punkte ein:
- dokumentierte Validierung/Verifizierung der eingesetzten Untersuchungsmethoden zur Ermittlung der Verfahrenskenndaten,
- kontinuierlicher Nachweis der verfahrensspezifischen Richtigkeit und Präzision, z.B. durch das Führen von Kontrollkarten und den Einsatz von (zertifizierten) Referenzmaterialien, soweit möglich,
- die Qualifikation und regelmäßige Schulung des Personals bezüglich der eingesetzten Verfahren,
- die regelmäßige Durchführung von internen und externen Audits,
- die regelmäßige Teilnahme an nationalen und internationalen Laborvergleichen, Ringversuchen, Schulungen und Workshops sowie deren Auswertung.
Da durch die QS-Stelle (biologischer Bereich) nicht jährlich Workshops und Ringversuche und auch nicht für alle Parameter angeboten werden können, sollten regelmäßig bilateral und eigenständig Laborvergleichsanalysen zwischen den Laboren organisiert werden, deren Ergebnisse in der AG Qualitätssicherung vorgestellt und diskutiert werden. Auch sind Angebote anderer nationaler/internationaler Anbieter zu nutzen.
Grundsätzlich ist bei Langzeitmessreihen auf eine Kontinuität der Bearbeiter sowie auf eine entsprechende Qualifizierung zu achten.
Die Labore müssen die rechtzeitige und vollständige Übermittlung der Untersuchungsergebnisse an die MUDAB auf Basis der MUDAB-Datenformate, einschließlich der als Mindestmaß definierten QS-Angaben, die aber die internationalen Vorgaben (ICES) abdecken, gewährleisten.
Für externe QM-Maßnahmen werden Angebote folgender Anbieter genutzt:
- QS-Stelle (des BLMP am UBA (Workshops, Normung bei DIN, CEN und ISO, Begleitung der Etablierung von QM-Systemen, Erarbeitung von Muster-SOPs, Durchführung von Audits))
5.1 Messende Einrichtungen
Bund/Länder* | messende Behörden |
---|---|
Bund | BfN |
Hamburg | |
Mecklenburg-Vorpommern | LALLF MV , LUNG MV |
Niedersachsen | NLPV NI , LAVES |
Schleswig-Holstein | LfU SH , LKN.SH , MELUR |
* An der gemeinschaftlichen, föderalen Umsetzung der Aufgaben des Meeresschutzes sind folgende Ministerien von Bund und Küstenländern beteiligt:
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau der Freien Hansestadt Bremen (SKUMS HB)
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (BUKEA HH)
- Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM MV)
- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU NI)
- Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN SH)
5.2 Monitoring-Leitfäden
In den Messprogrammen verwendete regional und international abgestimmte Monitoring-Methoden
- HELCOM Guidelines for monitoring seal abundance and distribution in the HELCOM area Download
- OSPAR Guidelines on Quality Assurance for Biological Monitoring in the OSPAR Area (Agreement 2002-15) Download
- Wadden Sea - Trilateral Monitoring and Assessment Programme Handbook Download
- BSH, 2013: Standard - Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK 4). Download
- Müller G., Kaim, U., Haas, L., Greiser-Wilke, I., Wohlsein, P., Siebert, U. and W. Baumgärtner, 2004: <em>Phocine distemper virus</em>: characterization of the <em>Morbillivirus</em> causing the seal epizootic in North-western
- Buckland, S., Anderson, D. R., Burnham, K. P., Laake, J. L, Borchers, D. L. and L. Thomas, 2001: Introduction to Distance Sampling: Estimating abundance of biological populations. Oxford University Press Inc., New York.
- Diederichs, A., Nehls, G. und I. K. Petersen, 2002: Flugzeugzählungen zur großflächigen Erfassung von Seevögeln und marinen Säugern als Grundlage für Umweltverträglichkeitsstudien im Offshorebereich. SEEVÖGEL, Band 23, Heft 2: 38 - 46. Download
- Hiby, A. R. and P. Lovell, 1998: Using aircraft in tandem formation to estimate abundance of harbour porpoise. Biometrics 54: 1280 - 1289.
- Siebert, U., Wünschmann, A., Weiss, R., Frank, H., Benke, H. and K. Frese, 2001: Post-mortem findings in Harbour porpoises (Phocoena phocoena) from the German North and Baltic Seas. J. Comp. Path. 2007, Vol. 124: 102 - 114.
- Siebert, U., Wohlsein, P., Lehnert, K. and W. Baumgärtner, 2007: Pathological Findings in Harbour Seals (Phoca vitulina): 1996-2005. J. Comp. Path. 2007, Vol. 137: 47 - 58.
5.3 Normen
- Es wurden keine Daten gefunden.
5.4 Aktivitäten
Handreichungen, Musterdokumente
Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über vorhandene QM-Dokumente und durchgeführte externe QM-Maßnahmen:Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2008: Muster-Qualitätsmanagementhandbuch für Laboratorien des Bund/Länder-Messprogramms nach DIN EN ISO/IEC 17025, Version: 02 vom 01.02.2008, Umweltbundesamt.
Senden einer E-Mail zwecks Dateianfrage an die QS-Stelle des UBAQualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2009: Verfahrensanweisung zur Verifizierung und Validierung von Prüfverfahren, Version 01 vom 03.12.2009.
Senden einer E-Mail zwecks Dateianfrage an die QS-Stelle des UBA
Für alle Teilbereiche des Säugermonitorings liegen Anleitungen zu standardisierten Erfassungsmethoden vor. Ihre Anwendung setzt in jedem Fall vertiefte Kenntnisse bei der Bestimmung und Zählung von Arten in der jeweiligen Situation voraus (gegebenenfalls auf größere Distanz), die in der Regel nur durch gute Schulung und/oder möglichst mehrjährige Erfahrung erworben werden kann.
Workshops, Schulungen
-
European Cetacean Society, 3-21: Workshop „New mitigation methods and evolving acoustic exposure guidelines“; 2015-03-21
-
Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 2-08: Workshop „Akkreditierung von Laboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025“; 2007-02-08
Download -
SCANS-II-Projekt, 2-08: Small Cetaceans in the European Atlantic and North Sea, Abschlussworkshop; 2006-12-08
-
European Cetacean Society, 4-02: Workshop „Static Acoustic Monitoring of Cetaceans“; 2006-04-02
-
MINOSplus-Projekt, 1-01: Workshop „Static Acoustic Monitoring (SAM) as a tool for Environmental Impact Studies with emphasis on Offshore Wind Farm Constructions“; 2006-01-01
-
Qualitätssicherungsstelle des BLMP am UBA, 1-30: Workshop „Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025“; 2005-11-30
Download -
European Cetacean Society, 3-28: Workshop on estimation on g(o) in line transect surveys of cetaceans; 2004-03-28
Ringversuche
Im Rahmen des BLMP bisher nicht verfügbar.
5.5 QS - Art. 11 MSRL
Messprogramm | Qualitätssicherung | Ergänzende Angaben zur Qualitätssicherung |
---|---|---|
Gesundheitszustand marine Säuger (Ostsee) |
Anderer Standard (spezifizieren), Nationaler Standard (spezifizieren) |
Methoden-Standards TWSC |
Abundanz, Reproduktion und Verbreitung mariner Säuger (Nordsee) - Akustik | Nationaler Standard (spezifizieren) |
BSH, 2013: Standard - Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK 4) |
Gesundheitszustand marine Säuger (Nordsee) - Lebendmonitoring Seehund |
Anderer Standard (spezifizieren), Nationaler Standard (spezifizieren) |
Methoden-Standards TWSC |
Abundanz, Reproduktion und Verbreitung marine Säuger (Ostsee) - Flugerfassung | Nationaler Standard (spezifizieren) |
Methode zur Qualtätssicherung aktuell in Entwicklung |
Abundanz, Reproduktion und Verbreitung mariner Säuger (Nordsee) - Flugerfassung |
Anderer Standard (spezifizieren), Nationaler Standard (spezifizieren) |
Methoden-Standards TWSC |
Gesundheitszustand marine Säuger (Nordsee) - Totfunde |
Anderer Standard (spezifizieren), Nationaler Standard (spezifizieren) |
Methoden-Standards TWSC |
Abundanz, Reproduktion und Verbreitung marine Säuger (Ostsee) - Akustik | Nationaler Standard (spezifizieren) |
Methode zur Qualtätssicherung aktuell in Entwicklung |
Abundanz, Reproduktion und Verbreitung marine Säuger (Ostsee) - Liegeplätze | Unbekannt |
unbekannt |
5.6 Entwicklungsbedarf
- Es besteht Entwicklungsbedarf für Schulungen (Konzept und Angebote), die Entwicklung von Methodenstandards für Auswertung und Qualitätssicherung von POD-Daten und die Dokumentation der vom Deutschen Meeresmuseum entwickelten Kalibriermethode für TPODs und weitere eingesetzte Messgeräte.
- Die beteiligten Einrichtungen streben den Aufbau und die Einführung einheitlicher QS-Standards durch die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen nach DIN
EN ISO/IEC 17025 an, was im Idealfalle zur Akkreditierung der Einrichtungen führt.
Für den Bereich des Säugermonitorings müssen teilweise eigene Methoden zur Qualitätssicherung entwickelt und etabliert werden bzw. Anpassungen existierender Qualitätsmanagementdokumente erfolgen.
In diesem Zusammenhang soll neben der Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards (QM-System) auch erreicht werden, dass im Zuge der Erarbeitung von SOPs, die beteiligten Einrichtungen nach einer weitgehend gemeinsamen Vorschrift arbeiten. Dazu sind das vorhandene Muster-Qualitätsmanagementhandbuch anzupassen sowie geeigneter Muster-SOPs zum Säugermonitoring zu erarbeiten.
6 - Literatur
- Conservation and Management Plan for the Wadden Sea Seal Population from 2007-2010
- OSPAR (2007) Draft Monitoring and Assessment Strategy for Phocoena phocoena (harbour porpoise) populations in the OSPAR Maritime Area. MASH 07/3/3-Add.4-E